Schriftliche Frage Nr. 117 20. Februar 2026 – Frage von E. JADIN an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum Energie- und Klimaplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft Welche Rolle misst die Regierung dem Energie- und Klimaplan aktuell als strategischem Instrument für wirtschaftliche Entwicklung und Standortattraktivität bei? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Evelyn JADIN (PFF), vom 16. Januar 2026: Der Energie- und Klimaplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern ein laufender politischer Rahmen, dessen Umsetzung aktuell neu zu bewerten ist. In den vergangenen Monaten hat sich der europäische Kontext spürbar verändert: Die Europäische Union verfolgt mit der sogenannten Omnibus-Gesetzgebung ausdrücklich das Ziel, bestehende Regelwerke zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben, ohne die langfristigen Klimaziele grundsätzlich infrage zu stellen. Gleichzeitig stehen Gemeinden und Unternehmen in Ostbelgien unter erheblichem wirtschaftlichem Druck durch hohe Energiepreise, Investitionszurückhaltung und Fachkräftemangel. Vor diesem aktuellen Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Energie- und Klimaplan heute politisch eingeordnet wird und welche Rolle er künftig spielen soll. Meine Frage an Sie, werter Herr Ministerpräsident, lauten daher: 1. Welche Rolle misst die Regierung dem Energie- und Klimaplan aktuell als strategischem Instrument für wirtschaftliche Entwicklung und Standortattraktivität bei? 2. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Umsetzung des Energie- und Klimaplans im Sinne der europäischen Omnibus-Logik zu mehr Planungssicherheit für Unternehmen führt statt zu zusätzlicher Regulierung? 3. Welche konkreten Anpassungen hält die Regierung für notwendig, damit Klimaziele, wirtschaftliche Vernunft sowie kommunale Umsetzbarkeit besser miteinander vereinbar bleiben? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident 1. Welche Rolle misst die Regierung dem Energie- und Klimaplan aktuell als strategischem Instrument für wirtschaftliche Entwicklung und Standortattraktivität bei? Der integrierte Energie- und Klimaplan für die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ausgearbeitet und 2019 veröffentlicht. Er hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 2030 um 55 % zu senken und enthält dafür 23 Maßnahmen in den Sektoren Mobilität/Transport, Wohngebäude, Tertiärer Sektor und Erneuerbare Energien sowie acht weitere Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zur Evaluierung des Umsetzungsstands des integrierten Energie- und Klimaplans wurde 2021 das Monitoringtool „Klimaschutzplaner“ eingeführt. • Alle Projekte, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans durchgeführt werden, sind als Aktion unter Angabe der entsprechenden Maßnahme in das Monitoringtool Klimaschutzplaner einzutragen. Im Dezember 2025 waren 556 Aktionen Tool aufgeführt, davon 102 Aktionen im Sektor Mobilität, 64 Aktionen im Sektor Wohnungswesen, 146 Aktionen im Öffentlichen Sektor, 72 Aktionen im Sektor Erneuerbare Energien und 172 Aktionen im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Aktionen werden fortlaufend umgesetzt. Zum 31. Dezember 2024 waren insgesamt 276 der Aktionen abgeschlossen. • Die Energieverbrauchsdaten der Wallonischen Region und der Gemeinden werden ebenfalls in den Klimaschutzplaner eingespeist. Das Tool berechnet die Treibhausgasemissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft basierend auf Emissionsfaktoren verschiedener Energieträger auf Grundlage einer harmonisierten Bilanzierungssystematik. Darüber hinaus werden auch die Daten der Wallonischen Region zur Energieerzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Klimaschutzplaner eingespeist. Im Referenzjahr des integrierten Energie- und Klimaplans, stammten 4 % des Gesamtendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen, 2021 waren es schon 25 %. Um die Gemeinden bei der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans zu unterstützen, hat die Regierung im Jahr 2022 ein Bezuschussungssystem für Pilotprojekte der Gemeinden eingeführt. Dafür stellt sie den Gemeinden jährlich 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang hat die Regierung im Rahmen von acht Projektaufrufen 60 Projekte mit einem Gesamtbudget von 2,19 Millionen Euro bewilligt. Die Bandbreite der Projekte reicht von Machbarkeitsstudien zur Errichtung von Nahwärmenetzen über die Identifikation von Energieverlusten in Wohngebäuden mittels Wärmebildkamera und die Sensibilisierung von Schülern fürs Energie- und Wassersparen bis hin zur Errichtung von Energiemonitoringsystemen in Liegenschaften sowie Abstellanlagen und Ladestationen für Fahrräder und der Speicherung von regenerativem Strom. Bislang wurden 29 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Ende 2021 wurden die Energieprämien für Privathaushalte der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingeführt, mit dem klaren Ziel ein einfaches, für den Bürger zugängliches System, zu schaffen. Bis Ende 2025 wurden hierzu bereits 3500 Anträge auf Zuschuss eingereicht, welches den Erfolg des Systems bestätigt. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft versteht den Energie- und Klimaplan als ein strategisches Instrument der nachhaltigen Regionalentwicklung, das über den reinen Klima- und Umweltschutz hinaus auch zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Stärkung der Standortattraktivität Ostbelgiens beiträgt. Durch gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zur Unterstützung kommunaler und lokaler Projekte trägt der Plan zur Umsetzung der Leitziele von “Ostbelgien leben 2040” bei, insbesondere zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Arbeitsregion, zu einer zukunftsweisenden, resilienten Landschafts- und Siedlungsentwicklung und zur Viertelstunden-Region mit vielschichtiger Mobilität für alle. Der Energie- und Klimaplan dient somit als Orientierungs- und Steuerungsrahmen, um ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Entwicklung zu verbinden und die Deutschsprachige Gemeinschaft langfristig als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort zu positionieren. 2. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Umsetzung des Energie- und Klimaplans im Sinne der europäischen Omnibus-Logik zu mehr Planungssicherheit für Unternehmen führt statt zu zusätzlicher Regulierung? Unter der europäischen Omnibus Logik versteht man einen gesetzgeberischen Ansatz der Europäischen Union, bei dem mehrere bestehende Rechtsakte gleichzeitig angepasst und aufeinander abgestimmt werden, um Bürokratie abzubauen, Doppelregelungen zu vermeiden und die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. Ziel ist es, europäische Zielvorgaben wirksam umzusetzen, ohne zusätzliche oder widersprüchliche Regulierungsebenen zu schaffen. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft richtet die Umsetzung ihres integrierten Energie und Klimaplans an diesen Grundsätzen aus. Der Plan versteht sich als strategischer Rahmen, der die europäischen und nationalen Klimaziele aufgreift. Die Erstellung des integrierten Energie- und Klimaplans war eine Verpflichtung, die sich aus dem Beitritt der Gemeinden zum Bürgermeisterkonvent im Jahr 2017 ergeben hat. Der Bürgermeisterkonvent wurde 2008 von der EU-Kommission gegründet und hat das Ziel, Gebietskörperschaften zusammenzubringen und zu unterstützen, die sich freiwillig dazu verpflichten, die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen. Daher richtet sich der Energie- und Klimaplan in erster Linie an die Gemeinden. Ihnen steht das Ministerium dabei unterstützend zur Verfügung. Der integrierte Energie- und Klimaplan übernimmt die auf europäischer Ebene festgelegten Klimaziele, insbesondere die Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Damit gibt der integrierte Energie- und Klimaplan einen klaren langfristigen Zielkorridor vor, während die Wahl der Umsetzungswege offen bleibt. Die Erfolgskontrolle der Maßnahmen erfolgt über das bereits eingeführte Monitoring Instrument „Klimaschutzplaner“, das auf einer harmonisierten europäischen Methodik beruht. Im Sinne der Omnibus Logik bündelt die Deutschsprachige Gemeinschaft bestehende Maßnahmen insbesondere über einheitliche Förder und Bezuschussungssysteme. Ein zentrales Beispiel ist das seit 2022 bestehende Bezuschussungssystem für Pilotprojekte der Gemeinden zur Umsetzung des Energie und Klimaplans. Dieses Instrument ermöglicht die Förderung unterschiedlichster Klimaschutz und Energieeffizienzmaßnahmen der Gemeinden, ohne dass hierfür neue sektorale Regelungen geschaffen werden müssen. Schließlich achtet die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Reform der Raumordnungsgesetzgebung auf Kohärenz mit den übergeordneten Zielen. Auf diese Weise trägt der Energie und Klimaplan nicht zu zusätzlicher Regulierung bei, sondern schafft Planungssicherheit und unterstützt die Erreichung der europäischen Klimaziele. 3. Welche konkreten Anpassungen hält die Regierung für notwendig, damit Klimaziele, wirtschaftliche Vernunft sowie kommunale Umsetzbarkeit besser miteinander vereinbar bleiben? Aus dem Monitoring des Energie- und Klimaplans ergibt sich, dass über 50 % des Gesamtenergieverbrauchs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Wärme zurückgeht, die verbrauchte Wärme jedoch nur zu 26 % erneuerbar ist. Der übrige Anteil des Wärmeverbrauchs entspricht etwa dem Energieverbrauch der Bereiche Verkehr und Strom zusammen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren, hält die Regierung mögliche Ergänzungen des integrierten Energie- und Klimaplans insbesondere den Bereichen „Erneuerbare Wärme“ und „Rationelle Energienutzung“ für zielführend, da sie ein großes zusätzliches Potenzial zur Erreichung der erhöhten EU-Ziele bieten. Während Strom über weite Strecken nahezu verlustfrei transportiert werden kann, sollte die erzeugte Wärme aufgrund hoher Transportverluste in der Nähe ihres Entstehungsorts verwendet werden. So könnten im Bereich der erneuerbaren Wärme die (noch nicht gehobenen) Potenziale der Nutzung von Biomasse, Solarthermie und Geothermie abgeschätzt und verortet werden.
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