Staatsrat Aus dem Parlaments-Lexikon Der Staatsrat ist in der Hauptsache die oberste Verwaltungsgerichtsbarkeit Belgiens. Die Abteilung Verwaltung befindet über Klagen auf Nichtigerklärung von Verwaltungshandlungen aller Art (Erlasse, Verordnungen, Einzelentscheidungen...), entscheidet über eine Reihe von Befugniskonflikten zwischen administrativen Behörden, behandelt in gewissen Fällen Schadensersatzklagen, spricht sich in letzter Instanz über die Gesetzmäßigkeit verschiedener Wahlverfahren aus (Gültigkeit der Kommunalwahlen) , hat eine beratende Funktion in allen nicht strittigen Fällen. Die Abteilung Gesetzgebung des Staatsrates gibt begründete Gutachten zu Vorentwürfen von Gesetzen und Dekreten sowie zu Entwürfen von königlichen, ministeriellen oder Regierungserlassen ab; begutachtet Gesetzes- und Dekretvorschläge auf Anfrage. Dabei beurteilt er nicht die Opportunität der vorgelegten Texte, sondern rein juristische Aspekte (Gesetzmäßigkeit, Kohärenz und Form); kann um die Ausarbeitung von Regeltexten sowie der Koordinierung, Kodifizierung und Vereinfachung gebeten werden. Der Staatsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Verhinderung und Beilegung von Kompetenzkonflikten zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen.
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