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    Föderalstaat (Bundesstaat)

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    (1) Das belgische Staatsmodell
    Der erste Artikel der belgischen Verfassung lautet: "Belgien ist ein Föderalstaat, der sich aus den Regionen und den Gemeinschaften zusammensetzt". Die föderierten Ebenen, d.h. der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen sind autonom. Sie verfügen über Kompetenzen, die von der Verfassung und Sondergesetzen festgelegt werden. Insofern diese Befugnisse nicht überschritten werden, sind die Körperschaften auch souverän.

    Jeder Gliedstaat verfügt über ein Parlament und eine Regierung (außer in Flandern: dort sind die Institutionen faktisch verschmolzen; es gibt nur ein Parlament und eine Regierung für die Gemeinschaft und die Region.).

    Gesetze des Föderalstaats und Dekrete der Gemeinschaften und Regionen haben im Rahmen ihres Befugnisbereichs dieselbe Rechtskraft. Nur die Verfassung und die Sondergesetze sind übergeordnet (siehe Normenhierarchie).

    (2) Die föderale Entscheidungsebene
    Unter Föderalstaat versteht man in Belgien nicht nur den Bundesstaat in seiner Gesamtheit, sondern auch die föderale Gewaltenebene, die sich aus dem Föderalparlament und der Föderalregierung zusammensetzt, die beide ihren Sitz in Brüssel haben. Der Föderalstaat ist - im Gegensatz zu den Regionen und Gemeinschaften - für ganz Belgien gesetzgebend und gesetzausführend zuständig, allerdings nur in seinen Kompetenzbereichen.

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Vue du parlement de la communauté germanophone de Belgique

Le Parlement

Le Parlement de la Communauté germanophone est un organe de décision souverain dans les domaines de compétence de la Communauté.

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Vous êtes les bienvenus au Parlement de la Communauté germanophone ! De l'identité des Belges germanophones au fonctionnement de notre Parlement, vous en apprendrez beaucoup sur les Cantons de l'Est.

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L'histoire du Parlement

Depuis sa fondation, le Parlement de la Communauté germanophone est devenu un acteur clé de la politique régionale et joue un rôle déterminant dans le développement de l'autonomie de la partie germanophone de la Belgique.

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