Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 196

23. Oktober 2026 – Frage von Herr L. FAYMONVILLE an Herrn Minister FRANSSEN zur CAP+-Ausbildung für Quereinsteiger

Nach welchen Verfahren wird sichergestellt, dass CAP+-Prüfungsstunden durch unterschiedliche Jurys nach einheitlichen und objektiven Maßstäben bewertet werden?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Lothar FAYMONVILLE (SP), vom 23. September 2026:

Mehrere Absolventen und Teilnehmer der CAP+-Ausbildung für Quereinsteiger haben in den vergangenen Jahren Kritik an der Bewertung der abschließenden Prüfungsstunde geäußert. Dabei geht es insbesondere um die Nachvollziehbarkeit einzelner Bewertungen, die einheitliche Anwendung der Kriterien durch unterschiedliche Jurys sowie die Frage, ob alle bewerteten Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung ausreichend vermittelt werden.

Dem Vernehmen nach werden einerseits gute fachliche Vorbereitungen, breite Methodenspektren und positive Lernatmosphäre hervorgehoben, andererseits führen die Gesamtbewertungen dennoch zum Nichtbestehen. Darüber hinaus werden Kriterien bewertet, deren Auslegung für die Kandidaten oftmals schwer nachvollziehbar erscheinen. Genannt werden unter anderem „adaptive Hilfestellungen“ oder die Bewertung sprachlicher Merkmale.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Minister um die Beantwortung folgender Fragen:

1.    Nach welchen Verfahren wird sichergestellt, dass CAP+-Prüfungsstunden durch unterschiedliche Jurys nach einheitlichen und objektiven Maßstäben bewertet werden?
2.    Welche Schulungen erhalten die Mitglieder der Prüfungskommissionen, um eine möglichst einheitliche Auslegung der Bewertungskriterien zu gewährleisten?
3.    Werden die Bewertungen verschiedener Jurys regelmäßig ausgewertet, um Unterschiede in der Benotungspraxis festzustellen?
4.    Wie wird sichergestellt, dass ausschließlich Kompetenzen bewertet werden, die im Rahmen der CAP+-Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden?
5.    Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der CAP+-Ausbildung regelmäßig anonym zur Qualität der Ausbildung und des Prüfungsverfahrens befragt? Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Regierung?
6.    Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung aus den Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Wurden auf Grundlage dieser Evaluationen in den vergangenen Jahren Anpassungen an den Ausbildungsinhalten, den Prüfungsverfahren oder der Ausbildungsorganisation vorgenommen beziehungsweise sind solche Anpassungen geplant?


Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung:

1.    Nach welchen Verfahren wird sichergestellt, dass CAP+-Prüfungsstunden durch unterschiedliche Jurys nach einheitlichen und objektiven Maßstäben bewertet werden?

Die Bewertung der CAP+-Prüfungsstunden erfolgt auf Grundlage eines einheitlichen Kriterienrasters, das vom Dozierendenteam des CAP gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Fachbereichs Pädagogik erarbeitet wurde.

Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Personen zusammen: einem Erziehungswissenschaftler der AHS, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Fachbereichs Pädagogik sowie einer Fachexpertin bzw. einem Fachexperten. Die Begleitung seitens der AHS wird in der Mehrheit der Prüfungen durch dieselbe Person wahrgenommen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Fachbereichs Pädagogik sind mit dem Kriterienraster vertraut und entsprechend geschult. Fachexpertinnen und Fachexperten, die noch nicht mit dem Raster gearbeitet haben, werden vor ihrem Einsatz mit den Bewertungskriterien vertraut gemacht.

Das Kriterienraster wird durch ein Glossar sowie ein ergänzendes Erklärungsdokument unterstützt. Darin werden die einzelnen Kriterien und Indikatoren näher erläutert und konkretisiert. Diese Instrumente dienen einem möglichst einheitlichen Verständnis und einer kohärenten Anwendung der Bewertungskriterien über die verschiedenen Prüfungskommissionen hinweg.

2.    Welche Schulungen erhalten die Mitglieder der Prüfungskommissionen, um eine möglichst einheitliche Auslegung der Bewertungskriterien zu gewährleisten?

Nach einer Überarbeitung des Kriterienrasters wurde im Oktober 2024 eine erneute Eichungssitzung mit den Vertreterinnen und Vertretern des Fachbereichs Pädagogik durchgeführt. An dieser Sitzung nahmen auch die Erziehungswissenschaftler der AHS teil. Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis der Kriterien und ihrer Anwendung sicherzustellen.

Darüber hinaus wurden zweimal Weiterbildungsveranstaltungen für Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter sowie weitere Interessierte angeboten, die mit dem Kriterienraster vertraut machen sollten.

Als ergänzende Maßnahme wurde ein ausführliches Erklärvideo erstellt, in dem die einzelnen Kriterien und Indikatoren erläutert werden. Dieses ergänzt das bereits bestehende Glossar und das Erklärungsdokument. Den zukünftigen Mitgliedern einer Prüfungskommission steht dieses Material zur Vorbereitung auf die Prüfungsstunde zur Verfügung.

3.    Werden die Bewertungen verschiedener Jurys regelmäßig ausgewertet, um Unterschiede in der Benotungspraxis festzustellen?

Die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Bewertung wird insbesondere über das gemeinsame Kriterienraster, die Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien sowie die gemeinsame Eichung der beteiligten Personen sichergestellt. Eine zusätzliche statistische Auswertung der Bewertungen nach unterschiedlichen Jurykonstellationen findet derzeit nicht statt.

Zudem sind die Mitglieder der Prüfungskommission mit dem Bewertungsinstrument vertraut bzw. werden vor ihrem Einsatz entsprechend eingeführt.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des für alle Prüfungskommissionen verbindlichen Kriterienrasters.

4.    Wie wird sichergestellt, dass ausschließlich Kompetenzen bewertet werden, die im Rahmen der CAP+-Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden?

Die Inhalte der CAP+-Ausbildung sind eng mit den im Kriterienraster ausgewiesenen Kompetenzen verknüpft. Das Kriterienraster wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits zu Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt und im Rahmen des Unterrichts in Allgemeiner Didaktik gemeinsam mit ihnen besprochen. Des Weiteren wird dieses Raster als Beobachtungsbogen in den Laboratorien und im Praktikum eingesetzt.

Die Dozierenden stellen sicher, dass die im Kriterienraster ausgewiesenen Kompetenzbereiche im Rahmen der Ausbildung inhaltlich abgedeckt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrittweise mit den Prüfungsanforderungen vertraut gemacht werden. Es werden somit keine Kompetenzen oder Inhalte zum Gegenstand der Prüfung gemacht, auf die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der CAP+-Ausbildung nicht vorbereitet wurden.

Für die Inhalte der extern belegten Fachdidaktik liegt die unmittelbare inhaltliche Verantwortung bei den jeweiligen externen Ausbildungsträgern.

5.    Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der CAP+-Ausbildung regelmäßig anonym zur Qualität der Ausbildung und des Prüfungsverfahrens befragt? Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Regierung?

Die CAP+-Ausbildung wird jährlich durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer evaluiert. Dabei werden sowohl Rückmeldungen zur Ausbildung als auch zur Organisation und zu weiteren Aspekten des Ausbildungsangebots erhoben.

Die Ergebnisse der Evaluationen werden systematisch erfasst und in die laufende Qualitätsentwicklung der Ausbildung einbezogen. Sie sind in einem gesonderten Dokument zusammengefasst und können diesem Antwortschreiben beigefügt bzw. ergänzend zur Verfügung gestellt werden.

6.    Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung aus den Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Wurden auf Grundlage dieser Evaluationen in den vergangenen Jahren Anpassungen an den Ausbildungsinhalten, den Prüfungsverfahren oder der Ausbildungsorganisation vorgenommen beziehungsweise sind solche Anpassungen geplant?

Die Ergebnisse der jährlichen Evaluationen werden regelmäßig ausgewertet und bei der Weiterentwicklung der Ausbildung berücksichtigt.

Anpassungen werden insbesondere dort vorgenommen, wo sich aus den Rückmeldungen konkrete und qualitätsrelevante Verbesserungsmöglichkeiten ergeben und diese organisatorisch bzw. inhaltlich umsetzbar sind. Dies betrifft beispielsweise organisatorische Abläufe und Rahmenbedingungen der Ausbildung.

Das Prüfungsverfahren ist dekretal geregelt und wird im jeweiligen rechtlichen Rahmen weiterentwickelt, so wird dies auch im Rahmen der aktuell laufenden Reform der CAP- und CAP+-Ausbildung zu prüfen sein.

In die Reform fließen darüber hinaus die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen ein, zudem wirkt eine Arbeitsgruppe bestehend aus Akteuren aller Sekundarschulen sowie der dualen Ausbildung aktiv an der Konzeption und Ausgestaltung der reformierten Ausbildung mit, die ab September 2028 erstmals starten wird. 

Ziel ist es, sowohl die aktuelle als auch ab 2028 die reformierte Ausbildung inhaltlich wie organisational kontinuierlich zu überprüfen und unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und Rückmeldungen von Teilnehmenden bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

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