Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 476

07. Oktober 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Impfkampagne 2026/27 der DG gegen Grippe- und Covid

Wie rechtfertigt das Ministerium den Einsatz öffentlicher Mittel für eine Informationskampagne, die durch das Weglassen der offiziellen Alters- und Risikokriterien wissenschaftlich unvollständig ist und dadurch Fehlinterpretationen in der Bevölkerung provoziert?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 07. Oktober 2026:

Auf der Website ostbelgienlive.be sowie in der Ausgabe des Wochenspiegels vom 9. September 2026 wurde in einem PR-Text dazu aufgerufen, sich gegen Grippe und/oder COVID-19 impfen zu lassen. Der Hohe Gesundheitsrat empfehle, sich jetzt gegen saisonale Atemwegsinfektionen impfen zu lassen.

Auffällig ist, dass im Artikel nicht angegeben wurde, für welche Alters- und Risikogruppen die Grippeimpfung tatsächlich empfohlen wird.

Dadurch wird der Eindruck einer allgemeinen Impfempfehlung vermittelt.

Auf ostbelgienlive.be wurden die Angaben inzwischen korrigiert. Im Wochenspiegel steht eine Richtigstellung bislang noch aus.

Die aktuelle Empfehlung des Hohen Gesundheitsrats für die Grippeimpfung 2026/27 unterscheidet ausdrücklich zwischen verschiedenen Alters- und Risikogruppen. So wird diese Impfung insbesondere Personen ab 65 Jahren sowie bestimmten Risikogruppen empfohlen, während beispielsweise für gesunde Erwachsene zwischen 18 und 49 Jahren keine allgemeine Impfempfehlung besteht.

Für die Covid-19-Impfung gibt es aktuell keine Empfehlung für die Saison 2026-2027. Jedoch wurde für den Winter 2025-2026 die Covid-19-Impfung vom Hohen Gesundheitsrat nur für besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen empfohlen.

Hierzu meine Fragen:

1.    Wie rechtfertigt das Ministerium den Einsatz öffentlicher Mittel für eine Informationskampagne, die durch das Weglassen der offiziellen Alters- und Risikokriterien wissenschaftlich unvollständig ist und dadurch Fehlinterpretationen in der Bevölkerung provoziert?
2.    Auf welche spezifischen wissenschaftlichen Gutachten oder ministeriellen Sonderbeschlüsse stützt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft, um eine Impfung zu bewerben, für die das nationale Expertengremium derzeit keine aktive Empfehlungsgrundlage herausgab? 
3.    Wie vereinbart das Ministerium diesen pauschalen Aufruf mit dem gesundheitspolitischen Grundsatz, medizinische Ressourcen und Aufklärungskampagnen zielgerichtet und evidenzbasiert einzusetzen?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Deutschsprachige Gemeinschaft stützt ihre Kommunikation zur COVID-19-Herbstimpfung nicht auf einen ministeriellen Sonderbeschluss, sondern auf die in Belgien seit mehreren Jahren abgestimmte Impfstrategie für Risikogruppen. Der Hohe Gesundheitsrat hat in seinem Gutachten Nr. 9880 zur belgischen Impfstrategie 2025-2026 ausdrücklich empfohlen, bei Personen ab 65 Jahren, Bewohnern von Pflegeeinrichtungen, immungeschwächten Personen, Menschen mit relevanten Vorerkrankungen und bestimmten weiteren Risikogruppen weiterhin eine jährliche COVID-19-Impfung vorzusehen. Dabei betont der Hohe Gesundheitsrat ausdrücklich, dass die Situation inzwischen mit anderen saisonalen Atemwegsinfektionen, insbesondere Influenza, vergleichbar geworden ist.

Das Ausbleiben einer neuen Empfehlung für 2026-2027 ist somit nicht automatisch als Widerruf oder Infragestellung der bisherigen Empfehlung zu verstehen. Solange sich die epidemiologische Lage oder die wissenschaftliche Evidenz nicht grundlegend verändert haben, behalten die bestehenden Empfehlungen auch weiterhin ihre Relevanz.

COVID-19 wird heute als endemische Atemwegsinfektion betrachtet, deren schwerwiegende Folgen weiterhin vor allem ältere Menschen, chronisch Kranke und immungeschwächte Personen betreffen. Die einschlägigen europäischen Fachinstitutionen, insbesondere ECDC und EMA, gehen weiterhin von einem Nutzen saisonaler Impfungen für diese Gruppen aus. Die Deutschsprachige Gemeinschaft folgt damit dem - mit den übrigen belgischen Teilstaaten abgestimmten - Vorgehen und beschreitet keinen eigenständigen Weg. 

Direkt neben dem besagten PR-Text befand sich die dazugehörige Rubrikanzeige mit allen notwendigen Informationen und dem Hinweis, sich bei eventuellen Fragen beim Hausarzt, der Hausärztin oder in der Apotheke zu informieren. Ebenso war dort vermerkt, dass weitere Informationen entweder über den beigefügten QR-Code oder die Internetseite Ostbelgienlive.be zu finden sind. Da sich der PR-Text direkt neben der entsprechenden Rubrikanzeige befand, wurde auf eine Wiederholung der sich daneben befindenden Angaben verzichtet. 

Die Kommunikation über die Möglichkeit einer Impfung und die damit verbundenen Empfehlungen stellen keine Impfpflicht dar. Sie dient der Aufklärung. Die konkrete Entscheidung erfolgt weiterhin auf individueller Basis im Gespräch zwischen Patient und behandelndem Arzt beziehungsweise Apotheker. Dabei werden Alter, Vorerkrankungen, Immunsituation und persönliche Risikofaktoren berücksichtigt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

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