Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 473

06. Oktober 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Herrn Minister FRECHES zur Klage gegen den belgischen Staat wegen "digitaler Ausgrenzung"

Welche konkreten Maßnahmen plant die Regierung für ostbelgische Bildungsträger, um flächendeckend kostenlose Kurse für digitale Grundkompetenzen (wie Itsme oder Online-Banking) anzubieten?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 06. Oktober 2026:

Immer mehr essenzielle Dienstleistungen des alltäglichen Lebens – vom Arzttermin über das Zugticket bis hin zu gewöhnlichen Behördengängen – lassen sich fast nur noch digital erledigen. Wer keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Smartphones und dem Internet hat, droht gesellschaftlich ins Abseits zu geraten. Laut einer Studie im Auftrag der König-Baudouin-Stiftung ist das kein Randphänomen: Nahezu 50 Prozent der Bevölkerung haben erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Technologien, sei es durch fehlende Ausstattung oder mangelnde Kompetenzen.

Um gegen diese De-facto-Ausgrenzung vorzugehen, hat eine Allianz internationaler Organisationen, darunter AGE Plattform Europe und das European Disability Forum, eine formelle Beschwerde gegen den belgischen Staat beim Europarat eingereicht. Unterstützt von Unia fordern sie, dass es neben digitalen Kanälen immer auch gleichwertige, voll funktionsfähige analoge Alternativen geben muss.

In der Praxis sieht es aber oft anders aus: Vorgeschriebene Schalter oder Telefonnummern sind häufig unbesetzt. Da dieses Problem den sozialen Zusammenhalt gefährdet, steht auch die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Pflicht.

Die Vivant-Fraktion hat sich von jeher konsequent für das Bewahren analoger Angebote eingesetzt, und dies begleitend zur Digitalisierung, welche sicherlich Vorteile hat.

Hierzu lauten unsere Fragen:

1.    Welche konkreten Maßnahmen plant die Regierung für ostbelgische Bildungsträger, um flächendeckend kostenlose Kurse für digitale Grundkompetenzen (wie Itsme oder Online-Banking) anzubieten?
2.    Welche Kontrollmechanismen schlagen Sie vor, damit gesetzlich vorgeschriebene Schalter- und Telefondienste in den Behörden der DG (wie dem Ministerium, dem ADG oder Sonstige) in der Praxis verlässlich funktionieren?
3.    Liegen der Regierung spezifische Erkenntnisse vor, inwiefern sich die 50 Prozent digital Benachteiligter auf die DG übertragen lassen?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der digitalen Teilhabe ist zweifellos eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Die Digitalisierung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten und erleichtert viele Abläufe im Alltag. Gleichzeitig dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von diesen Entwicklungen profitieren können. Deshalb ist es unsere Verantwortung, Digitalisierung so zu gestalten, dass niemand ausgeschlossen wird.

Zu Ihrer ersten Frage bezüglich der Förderung digitaler Grundkompetenzen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits heute verschiedene kostenlose Unterstützungs- und Beratungsangebote in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestehen. Das Medienzentrum bietet seit Jahren individuelle Beratung und praktische Hilfestellung bei digitalen Fragestellungen an. Bürgerinnen und Bürger können dort kostenlos Unterstützung in Anspruch nehmen, sei es bei der Nutzung von Itsme, bei Online-Behördengängen, beim Umgang mit digitalen Endgeräten oder bei anderen Fragen rund um die Digitalisierung. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Digitalbotschafter, die nach Terminvereinbarung ebenfalls individuelle Hilfestellung leisten und dabei sowohl in Eupen als auch an weiteren Standorten in Ostbelgien aktiv sind. Darüber hinaus engagieren sich bereits heute verschiedene Erwachsenenbildungsorganisationen, Dorfhäuser und andere lokale Akteure im Bereich der digitalen Weiterbildung. Beispiele hierfür sind u.a. die Angebote der Lupe oder des Dorfhauses Eynatten.

Auf dieser Grundlage wollen wir die bestehenden Angebote in den kommenden Jahren weiterentwickeln und stärker vernetzen. Ein erster Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Diese Kooperation ermöglicht es Bürgerinnen, Bürgern und Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, auf zusätzliche Schulungs-, Referenten- und Weiterbildungsangebote zurückzugreifen. Über das Medienzentrum stehen darüber hinaus zahlreiche kostenlose Online-Lernangebote zur Verfügung. Ein zweiter Schwerpunkt ist der weitere Ausbau persönlicher Unterstützungsangebote. Mit dem Einzug in das neue Gebäude des Medienzentrums wird dort ein Bürgerempfang eingerichtet, der die Menschen noch gezielter beim Umgang mit digitalen Dienstleistungen begleiten soll. Unser Ziel ist es, schrittweise ein möglichst flächendeckendes Unterstützungsnetz in Ostbelgien aufzubauen. Jeder Bürger soll wohnortnah eine Anlaufstelle finden können, an der er kostenlose Hilfe bei Fragen zur Digitalisierung erhält. Dabei können insbesondere die öffentlichen Bibliotheken künftig eine wichtige Rolle übernehmen. Auch die Reform der Erwachsenenbildung verfolgt dieses Ziel. Bildungsträger sollen noch stärker befähigt werden, Angebote im Bereich der digitalen Grundkompetenzen bereitzustellen und damit einen aktiven Beitrag zur digitalen Teilhabe zu leisten.

Zu Ihrer zweiten Frage hinsichtlich der Erreichbarkeit von Behörden möchte ich zunächst festhalten, dass die Digitalisierung nicht dazu führen darf, dass Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen verlieren. Deshalb verfolgt die Regierung den Grundsatz, digitale Wege auszubauen, ohne den persönlichen Kontakt aus dem Blick zu verlieren. Die Verwaltungsreform sieht ausdrücklich vor, dass auch künftig zentrale Ansprechpersonen und persönliche Unterstützungsangebote bestehen bleiben. Die Dienstleistungen sollen weiterhin persönlich und telefonisch erreichbar bleiben. So ist es auch im Leitbild des Ministeriums festgeschrieben, wo es unter anderem heißt, „bürgerorientiert und barrierefrei den Zugang zu den Dienstleistungen der DG sicherzustellen“. Dies betrifft sämtliche Dienstleistungen des Ministeriums, einschließlich der Angebote des Arbeitsamtes. Um eine verlässliche Erreichbarkeit sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern, wurden im Ministerium bereits verschiedene organisatorische Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise angestoßen. Ziel ist es, die persönliche und telefonische Erreichbarkeit weiter zu stärken und flächendeckend sicherzustellen.

Selbstverständlich müssen die bestehenden Dienstleistungen zuverlässig funktionieren. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, stehen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Beschwerde- und Vermittlungswege offen. Beschwerden über Dienstleistungen des Ministeriums oder der Regierung können im Rahmen des vorgesehenen Beschwerdeverfahrens eingereicht werden. Dieses Verfahren gewährleistet eine unabhängige Behandlung der eingereichten Anliegen. Zusätzlich steht die Verbraucherschutzzentrale als neutrale Anlaufstelle beratend zur Seite. Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können sich Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden, der als unabhängige Vermittlungsinstanz tätig wird.

Zu Ihrer dritten Frage möchte ich festhalten, dass eine direkte Übertragung der oft zitierten Zahl von 50 Prozent digital benachteiligter Personen auf die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht möglich ist. Wir verfügen jedoch mit dem „Barometer der Digitalisierung in Ostbelgien“ über eine eigene Datengrundlage, die gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialrat sowie der Agence du Numérique erhoben wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe auch in Ostbelgien ein relevantes Thema bleibt. Wie in anderen Regionen sind insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit geringeren digitalen Kompetenzen stärker von Herausforderungen betroffen. Gerade deshalb setzen wir auf einen Ansatz, der auf drei Säulen beruht: erstens digitale Kompetenzen stärken, zweitens niederschwellige Unterstützungsangebote ausbauen und drittens sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin persönliche Ansprechpartner finden.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das veröffentlichte Barometer der digitalen Inklusion der König-Baudouin-Stiftung hinweisen, die das GrenzEcho jüngst in der Samstagsausgabe thematisiert hat. Die Studie bestätigt, dass digitale Kompetenzen und digitale Teilhabe weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen. Sie empfiehlt unter anderem den Ausbau von Unterstützungsangeboten, die Förderung digitaler Grundkompetenzen sowie den Erhalt zugänglicher Alternativen für Menschen mit eingeschränkten digitalen Fähigkeiten. Diese Zielsetzungen decken sich weitgehend mit dem Weg, den die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeinsam mit ihren Partnern verfolgt. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne Menschen zurückzulassen. Digitale Angebote und persönliche Begleitung sind dabei keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Ich danke Ihnen.

Ach, zur Erinnerung: Ich bin bereits in meinen Antworten auf die schriftliche Frage Nr. 180 vom 6. August 2026 von Herrn Marcel Henn detailliert auf unsere Aktivitäten und Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Kompetenzen der ostbelgischen Bevölkerung eingegangen. Ich habe dies aber gerne hiermit erneut getan. 

 

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