Schriftliche Frage Nr. 184 16. September 2026 – Frage von Frau E. JADIN an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu Hitzeschutz und klimaresilientes Bauen in der neuen Raumordnung Welche konkreten Konsequenzen zieht die Regierung aus den zunehmenden Hitzeperioden und anderen Extremereignissen für die derzeit ausgearbeitete Raumordnungsgesetzgebung? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Evelyn JADIN (PFF), vom 17. August 2026: Der derzeitige Großbrand im Hohen Venn führt uns drastisch vor Augen, dass die Widerstandsfähigkeit unserer Region gegenüber Extremereignissen keine abstrakte Zukunftsfrage ist. Tausende Hektar Natur sind betroffen, Anwohner mussten vorsorglich ihre Häuser verlassen und die Rauchentwicklung ist weit über das eigentliche Brandgebiet hinaus spürbar. Die Ursache des Brandes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt. Sein außergewöhnliches Ausmaß zeigt dennoch, welche Folgen solche Extremereignisse für Natur, Bevölkerung und Infrastrukturen haben können. Dabei ist der Vennbrand nicht das einzige Ereignis, das uns in diesem Jahr die Frage nach der Widerstandsfähigkeit unserer Region stellen lässt. Mehrere Hitzeperioden haben Ostbelgien bereits mit außergewöhnlich hohen Temperaturen konfrontiert. Gerade ältere, pflegebedürftige und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen sind davon besonders betroffen. Beide Entwicklungen werfen damit eine grundsätzliche Frage auf: Wie widerstandsfähig sind unsere Gebäude, unsere öffentlichen Räume und unsere Infrastrukturen gegenüber den klimatischen Bedingungen und Extremereignissen, mit denen wir künftig verstärkt rechnen müssen? Der belgische Bauverband Embuild weist seit Längerem auf diese Herausforderung hin. Nach seinen Berechnungen müssen 95 Prozent der öffentlichen Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Wohn- und Pflegezentren bis 2050 renoviert werden. Gleichzeitig dürfte sich die Zahl der über 85-Jährigen in Belgien bis dahin verdoppeln. Neben der energetischen Sanierung rückt dabei zunehmend auch die Frage in den Vordergrund, wie Gebäude und öffentliche Räume vor Überhitzung geschützt werden können. Kurzfristige Maßnahmen während einer Hitzewelle sind notwendig. Sie lösen aber das strukturelle Problem nicht. Gebäude, die wir heute bauen oder grundlegend sanieren, werden über Jahrzehnte genutzt. Was wir heute nicht mitdenken, müssen kommende Generationen möglicherweise teuer nachrüsten. Gerade deshalb kommt der derzeitigen Reform der Raumordnungsgesetzgebung eine besondere Bedeutung zu. Das Fachgutachten zur Raumstrategie „Ostbelgien leben 2040 – KOMMpaktLAND“ benennt die Zunahme von Hitzewellen ausdrücklich als Folge des Klimawandels und formuliert als eines der Ziele für die zukünftige Raumordnung eine nachhaltige, klimagerechte und widerstandsfähige Raum- und Siedlungsentwicklung. Vorgeschlagen werden unter anderem Maßnahmen zur Begrünung, zur Reduzierung der Bodenversiegelung sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Darüber hinaus empfiehlt das Fachgutachten, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu stärken und öffentliche Bauvorhaben sowie entsprechende Subsidien an Qualitätskriterien zu knüpfen. Auch Ministerpräsident Paasch selbst hat in seiner Regierungserklärung zur Reform der Raumordnungsgesetzgebung vom 27. April 2026 betont, dass Extremwetterereignisse, Dürre, Hitze und Starkregen die Verletzlichkeit unserer Lebensräume sichtbar machen. Mit Blick auf längere Trockenzeiten und wachsende Waldbrandgefahren bezeichneten Sie Wasser sogar ausdrücklich als „Sicherheitsgut“. Die Herausforderungen sind also bekannt, die Empfehlungen liegen auf dem Tisch und mit der neuen Raumordnung werden gerade jetzt die Regeln für die kommenden Jahrzehnte geschrieben. Entscheidend ist daher nicht mehr, ob wir Klimaresilienz berücksichtigen wollen, sondern welche konkreten Konsequenzen die Regierung daraus zieht. Dies gilt insbesondere für Gebäude, in denen sich Menschen aufhalten, die sich bei extremer Hitze nicht ohne Weiteres selbst schützen können. Die Deutschsprachige Gemeinschaft investiert erhebliche öffentliche Mittel in Wohn- und Pflegezentren, soziale Infrastrukturen und unsere Krankenhausstandorte. Aus meiner Sicht müssen wir deshalb sicherstellen, dass öffentliche Investitionen, die wir heute tätigen, auch den klimatischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gewachsen sind. Vor diesem Hintergrund möchte ich, werte Frau Parlamentspräsidentin, Herrn Minister-präsidenten Paasch folgende Fragen stellen: 1. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Regierung aus den zunehmenden Hitzeperioden und anderen Extremereignissen für die derzeit ausgearbeitete Raumordnungsgesetzgebung? Welche Instrumente sollen konkret Eingang in das neue Regelwerk beziehungsweise dessen Ausführungsinstrumente finden? 2. Welche der im Fachgutachten KOMMpaktLAND vorgeschlagenen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung will die Regierung tatsächlich umsetzen? Sollen insbesondere Begrünung, Verschattung, Entsiegelung sowie Dach- und Fassadenbegrünung künftig stärker in raumordnerische Vorgaben beziehungsweise Planungsinstrumente einfließen? 3. Wie will die Regierung verhindern, dass heute Gebäude geplant oder grundlegend saniert werden, die den zunehmenden Hitzeperioden der kommenden Jahrzehnte nicht ausreichend gewachsen sind? Ist vorgesehen, dabei besondere Anforderungen für Wohn- und Pflegezentren, Krankenhäuser und andere Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen vorzusehen? 4. Das Fachgutachten empfiehlt ausdrücklich, öffentliche Bauvorhaben und Subsidien an Qualitätskriterien zu knüpfen. Hält die Regierung es vor diesem Hintergrund noch für zeitgemäß, größere öffentliche Neubauten und grundlegende Sanierungen zu fördern, ohne verbindliche beziehungsweise überprüfbare Anforderungen an Klimaresilienz und sommerlichen Hitzeschutz zu stellen? Beabsichtigt sie, entsprechende Qualitätskriterien künftig zur Voraussetzung öffentlicher Förderung zu machen? 5. Welche konkreten Kriterien beziehungsweie Standards zum sommerlichen Hitzeschutz und zur Klimaresilienz werden dabei jeweils zugrunde gelegt? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident: 1. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Regierung aus den zunehmenden Hitzeperioden und anderen Extremereignissen für die derzeit ausgearbeitete Raumordnungsgesetzgebung? Welche Instrumente sollen konkret Eingang in das neue Regelwerk beziehungsweise dessen Ausführungsinstrumente finden? Die Reform der Raumordnungsgesetzgebung unterscheidet zwischen Bestimmungen städtebaulicher Art mit normativem, d. h. verbindlichem Charakter und solchen mit indikativem, d. h. empfehlendem Charakter. „Städtebaulicher Art“ umfasst Bestimmungen, die auf die bebaute und auf die nicht bebaute Umgebung anwendbar sind. Diese Bestimmungen finden ihren Niederschlag in den städtebaulichen Leitfäden der DG (Bestimmungen mit hauptsächlich normativem Charakter) oder der Gemeinden (Bestimmungen mit hauptsächlich indikativem Charakter). Bestimmungen mit normativem Charakter wären z. B. anwendbar in den von der Wallonie identifizierten Gebieten mit hohem Überschwemmungsrisiko. Oder in Gebieten, in denen die Brandgefahr nach längeren Trockenperioden höher ist. Bestimmungen mit indikativem Charakter in Gebieten mit geringerem Überschwemmungsrisiko. Oder in Gebieten mit einem geringeren Brandrisiko. Das Leitmotiv dabei wäre: je höher das Risiko, desto verbindlicher sind die Bestimmungen. Das Spektrum von Bestimmungen für Gebiete mit hohem Risiko könnte z. B. reichen von einem Bauverbot oder vom Einrichten von „Löschteichen“ oder dem Verbot von Bodenversiegelung bis hin zum Gebot „Bauen auf Stelzen“. Bestimmungen mit normativem Charakter könnten reichen vom Ausstatten und Nachrüsten von Einrichtungen zur Pflege und Unterbringung von älteren oder gesundheitlich schwächeren Personen mit Anlagen, welche Temperaturen auf erträglichem Niveau halten oder Luftreinheit mittels Filteranlagen gegen Feinstaub garantieren, usw. Das Spektrum von Bestimmungen für Gebiete mit Risiko für bestehende Habitate könnte reichen vom Schutz der Uferzonen entlang der Fließgewässer (als Schutz des Wassers und der für bedrohte Arten als deren Lebensraum) bis hin zum Gebot, Gebäude mit Regenwasserzisternen auszurüsten (als Wasserreserve für Trockenzeiten). 2. Welche der im Fachgutachten KOMMpaktLAND vorgeschlagenen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung will die Regierung tatsächlich umsetzen? Sollen insbesondere Begrünung, Verschattung, Entsiegelung sowie Dach- und Fassadenbegrünung künftig stärker in raumordnerische Vorgaben beziehungsweise Planungsinstrumente einfließen? Theoretisch kann man alle vorgeschlagenen Massnahmen in der Form normativer Leitlinien in die städtebaulichen Regelwerke eintragen. Die Regierung wird den Bauherrn die Einhaltung der Leitlinien empfehlen, jedoch nicht in jedem Fall zur Vorschrift machen, denn etliche dieser Vorschläge gehen einher mit Verteuerungen des Bauvorhabens. Da wir auf Ausgewogenheit zwischen den sozialen Erfordernissen (Kosten des Bauvorhabens) und den Erfordernissen zum Schutz des Klimas achten müssen, werden wir unterscheiden, welche von den Leitlinien dem Bauherrn verbindlich auferlegt und welche Leitlinien empfohlen werden oder einen rein indikativen Charakter erhalten. So kann z. B. in Absprache mit den kommunalen Instanzen festgelegt werden, wie wir die Versiegelung von Böden einschränken können. Oder inwieweit Beschattung durch hochstämmige Bäume zur Auflage gemacht werden kann. Bei Dach- und Fassadenbegrünungen werden wir vorsichtiger sein, da diese je nach Fall die Baukosten wegen erhöhter Anforderungen an die Statik des Baus empfindlich erhöhen können. So können wir uns in einem solchen Fall auch Alternativen gut vorstellen, z. B. bzgl. des Fassungsvermögens einer Regenwasserzisterne. Die Regierung denkt nicht zuletzt daran, die Kosten für umweltgerechteres Bauen mit Hilfe kollektiver Anlagen zu drücken. Dazu gehören z. B. kollektive Heizsysteme mit Wärmenetz für Parzellierungen, oder kollektive Systeme, dank derer Regenwasser gesammelt werden kann, um Trinkwasser zu sparen, oder kleine ökologische Oasen im Gartenbereich (u. a. als Schattenspender für die Bewohner und als Habitate für bedrohte Arten). Kurzum, die Regierung will, dass mehr Rücksicht auf die Belange der Umwelt gelegt wird. Sie will aber auch, dass das Bauen ebenfalls für kleinere Budgets erschwinglich bleibt. Und sie will diesen Dialog gemeinsam mit den Gemeinden zu einem für alle machbaren Ergebnis bringen. 3. Wie will die Regierung verhindern, dass heute Gebäude geplant oder grundlegend saniert werden, die den zunehmenden Hitzeperioden der kommenden Jahrzehnte nicht ausreichend gewachsen sind? Ist vorgesehen, dabei besondere Anforderungen für Wohn- und Pflegezentren, Krankenhäuser und andere Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen vorzusehen? Siehe dazu die Antwort auf die 1. Frage. 4. Das Fachgutachten empfiehlt ausdrücklich, öffentliche Bauvorhaben und Subsidien an Qualitätskriterien zu knüpfen. Hält die Regierung es vor diesem Hintergrund noch für zeitgemäß, größere öffentliche Neubauten und grundlegende Sanierungen zu fördern, ohne verbindliche beziehungsweise überprüfbare Anforderungen an Klimaresilienz und sommerlichen Hitzeschutz zu stellen? Beabsichtigt sie, entsprechende Qualitätskriterien künftig zur Voraussetzung öffentlicher Förderung zu machen? Die Regierung wird im Dialog mit den Gemeinden ermitteln, wie deren Haltung zu all den aufgeworfenen Fragen ist und in welchem Maß Auflagen aufgezwungen oder empfohlen werden. Dazu ein praktisches Anschauungsbeispiel: wenn Gemeinden, die eine Anfrage auf Erschliessungsgenehmigung einreichen, gezwungen werden, Giebelgemeinschaften zur Bedingung zu machen, stoßen wir häufig auf offenen Widerstand. Wenn wir dort Anfragen auf Genehmigung für gruppierte Bauen (z. B. Bauen in Reihenhäusern, Appartementbauten) akzeptieren, stellen wir fest, dass Reihenbauten ebenso wie Appartementbauten mehrheitlich ohne Widerstand in Anspruch genommen werden, weil ein entsprechendes Angebot ggf. kostenmäßig deutlich einfacher erschwinglich von der Kundschaft angenommen wird. Allerdings kann es zum Widerstand von Anrainern kommen, z. B. mit dem Hinweis auf eine unzulässige Abweichung von der ortsüblichen Baukultur. Wenn wir nun verhindern wollen, dass die genehmigungsbefugte Instanz (das Gemeindekollegium) sich angesichts solcher Anfragen auf Genehmigung zwischen Hammer und Amboss befinden, bedarf es eines ausführlichen Dialogs zwischen der Bürgermeisterkonferenz und der Regierung, die jedem Gemeindekollegium den Rücken stärkt, die von ihm gesetzten Ziele in konkrete Ergebnisse umzusetzen. 5. Welche konkreten Kriterien beziehungsweise Standards zum sommerlichen Hitzeschutz und zur Klimaresilienz werden dabei jeweils zugrunde gelegt? Siehe die Antworten auf die Fragen 1, 2 und 4.
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