Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 183

16. September 2026 – Frage von Herr M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH als Nachfrage zur schriftlichen Frage Nr. 140 zur ressourcenschonenden, optimalen Nutzung bestehender Gewerbeflächen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Seit wann ist der Standortfinder Ostbelgien offiziell in Betrieb? Welche Gesamtkosten sind bisher für Entwicklung, Datenankauf, Lizenzen, Betrieb und Pflege der Plattform entstanden und mit welchen jährlichen Betriebs- und Wartungskosten rechnet die Regierung künftig?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 13. August 2026:

In der Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 140 vom 10. März 2026 bestätigt die Regierung ausdrücklich, dass eine ressourcenschonende und optimale Nutzung bestehender Gewerbeflächen ein wichtiges Ziel ihrer Politik ist. Gleichzeitig kündigt sie den Aufbau eines Gewerbeflächenmonitorings beziehungsweise eines öffentlich zugänglichen Standortfinders an, der als Grundlage für eine bessere Übersicht über verfügbare Gewerbeflächen dienen soll.

Gerade diese Antwort wirft jedoch neue Fragen auf. Denn die Regierung erklärt gleichzeitig, dass der WFG keine flächendeckenden Daten über Unter- und Fehlbelegungen, Teilnutzungen oder ungenutzte Kapazitäten vorliegen. Diese Informationen würden deshalb weder im Standortfinder noch im Monitoringtool dargestellt. Ebenso sei ein vollständiges Leerstandsregister derzeit nicht vorgesehen.

Damit stellt sich die Frage, wie die angestrebte optimale und ressourcenschonende Nutzung bestehender Gewerbeflächen künftig belastbar bewertet werden kann, wenn gerade jene Datengrundlagen fehlen, die Aussagen über Unter-, Fehl- und Nichtnutzung ermöglichen. 

Hinzu kommt, dass auch die ursprünglich erfragten aktuellen Zahlen weiterhin nicht vorliegen. Anstelle einer aktuellen, gebietsbezogenen Datengrundlage verweist die Regierung auf die Gewerbeflächenstrategie der vergangenen Legislaturperiode sowie auf eine visuelle Auswertung auf Grundlage von Google Maps mit Stand 2023. Gleichzeitig räumt sie selbst ein, dass Begriffe wie „großzügige Reserven“, „begrenzt“ oder „vereinzelt“ keinen belastbaren Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage ermöglichen.

Inzwischen wurde der Standortfinder Ostbelgien öffentlich freigeschaltet. Gleichzeitig hat die Gemeinde Amel beschlossen, ab 2027 dauerhaft ungenutzte Gewerbeflächen zu besteuern, um bestehende Flächen stärker zu mobilisieren. Nach Angaben der Gemeinde sind dort derzeit rund 14 Hektar Gewerbeflächen ungenutzt, während gleichzeitig die Erweiterung der Gewerbezone Kaiserbaracke um rund 34 Hektar vorbereitet wird. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig eine transparente Datengrundlage und eine möglichst effiziente Nutzung bereits erschlossener Flächen sind, bevor zusätzliche Flächen erschlossen werden.

Die Vivant-Fraktion ist überzeugt, dass neue Gewerbeflächen dort geschaffen werden sollen, wo sie tatsächlich notwendig sind. Gleichzeitig sollte jedoch nachvollziehbar belegt werden können, welche Potenziale innerhalb bestehender Gewerbegebiete bereits ausgeschöpft wurden und welche Möglichkeiten zur Aktivierung vorhandener Flächen noch bestehen. Eine ressourcenschonende Raumordnung setzt voraus, dass politische Entscheidungen auf aktuellen, belastbaren und transparenten Daten beruhen.

Vor diesem Hintergrund stelle ich Ihnen folgende Fragen:

1.    Seit wann ist der Standortfinder Ostbelgien offiziell in Betrieb? Welche Gesamtkosten sind bisher für Entwicklung, Datenankauf, Lizenzen, Betrieb und Pflege der Plattform entstanden und mit welchen jährlichen Betriebs- und Wartungskosten rechnet die Regierung künftig?
2.    Welche bekannten Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien können derzeit im Standortfinder nicht dargestellt werden oder sind aufgrund fehlender beziehungsweise unzureichender Datengrundlagen noch nicht erfasst?
3.    In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass der WFG keine flächendeckenden Daten über Unter- und Fehlbelegungen sowie Teilnutzungen oder ungenutzte Kapazitäten vorliegen und diese daher nicht im Tool dargestellt werden. Wie will die Regierung unter diesen Voraussetzungen die in der Gewerbeflächenstrategie angestrebte optimale und ressourcenschonende Nutzung bestehender Gewerbeflächen objektiv beurteilen?
4.    Beabsichtigt die Regierung, das bestehende Tool in einer zweiten Phase zu einem eigentlichen Gewerbeflächenmonitoring weiterzuentwickeln, das auch ungenutzte, untergenutzte, reservierte und fehlgenutzte Flächen systematisch erfasst?
Falls ja: Bis wann?
Falls nein: Warum nicht?
5.    Welche einheitlichen Definitionen verwendet die Regierung künftig für:
a)    verfügbare Gewerbeflächen,
b)    ungenutzte Gewerbeflächen,
c)    untergenutzte Gewerbeflächen,
d)    betriebliche Reserveflächen,
e)    Leerstand und
f)    Fehlnutzung?
6.    In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass der WFG derzeit keine flächendeckenden Daten über Unter- und Fehlbelegungen sowie Teilnutzungen oder ungenutzte Kapazitäten vorliegen. Wie beabsichtigt die Regierung künftig diese Daten systematisch und regelmäßig zu erheben, welche Stelle soll hierfür verantwortlich sein und bis wann soll eine belastbare Datengrundlage vorliegen?
7.    Wie viele Hektar ungenutzter Gewerbeflächen wurden seit April 2024 durch Verkauf, Vermietung, Rückkauf, Nachverdichtung oder sonstige Aktivierungsmaßnahmen einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach Gemeinde und Gewerbegebiet auf.
8.    Die Gemeinde Amel hat beschlossen, ab 2027 eine Steuer auf dauerhaft ungenutzte Gewerbeflächen einzuführen. Unterstützt die Regierung dieses Modell grundsätzlich als Instrument zur Mobilisierung bestehender Gewerbeflächen?
9.    Welche Erkenntnisse liegen der Regierung zu den nach Angaben der Gemeinde Amel rund 14 Hektar ungenutzter Gewerbeflächen vor und welcher Anteil davon könnte nach Einschätzung der Regierung tatsächlich kurzfristig aktiviert werden?
10.    Wie bewertet die Regierung vor diesem Hintergrund die gleichzeitig geplante Erweiterung der Gewerbezone Kaiserbaracke um rund 34 Hektar und die genannten Erschließungskosten von rund 550.000 Euro pro Hektar?
11.    Teilt die Regierung die Auffassung, dass vor jeder Entscheidung über die Ausweisung oder Erweiterung eines Gewerbegebietes nachvollziehbar dokumentiert werden sollte, welche Aktivierungs-, Nachverdichtungs- und Umnutzungspotenziale innerhalb bestehender Gewerbegebiete geprüft wurden, weshalb diese im konkreten Fall nicht ausreichen und aus welchen Gründen dennoch eine Neuausweisung oder Erweiterung erforderlich ist?
12.    Welche konkreten planerischen, vertraglichen oder baulichen Fortschritte wurden seit der Wiederaufnahme der Arbeiten Anfang März 2026 in den Mustergebieten Kaiserbaracke und Kelmis erzielt?
13.    Anhand welcher verbindlichen und objektiv überprüfbaren Kriterien entscheidet die Regierung künftig, ob bestehende Gewerbeflächen aktiviert, Gewerbegebiete erweitert oder neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden?
14.    Wird künftig vor jeder Neuausweisung oder Erweiterung eines Gewerbegebietes dokumentiert, welche bestehenden Flächen zuvor geprüft wurden, weshalb diese nicht aktiviert werden konnten und welche zusätzlichen Erschließungs- und Folgekosten durch die Neuausweisung entstehen?
15.    Beabsichtigt die Regierung, dem Parlament künftig jährlich eine gebietsbezogene Übersicht über verfügbare, ungenutzte, untergenutzte, reservierte und aktivierte Gewerbeflächen vorzulegen? Falls nein, weshalb nicht?
16.    Verfolgt die Regierung konkrete Zielvorgaben zur Aktivierung bestehender Gewerbeflächen (z. B. Anzahl Hektar oder Anteil aktivierter Reserveflächen pro Jahr)? Falls ja, welche? Falls nein, wie will die Regierung den Erfolg ihrer Politik künftig messen?


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident:

1.    Seit wann ist der Standortfinder Ostbelgien offiziell in Betrieb? Welche Gesamtkosten sind bisher für Entwicklung, Datenankauf, Lizenzen, Betrieb und Pflege der Plattform entstanden und mit welchen jährlichen Betriebs- und Wartungskosten rechnet die Regierung künftig?

Der Standortfinder Ostbelgien ist seit Anfang Juli dieses Jahres offiziell unter der URL www.standortfinder-ostbelgien.be online und frei zugänglich. Das Tool steht in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch zur Verfügung.

Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Umsetzung des Tools setzen sich wie folgt zusammen:

Geodatendienstleister & Webprogrammierung
Implementierung und technische Umsetzung des Tools: 36.058 EUR inkl. MwSt.

Weitere Anpassungen bzw. Aktualisierungen werden nach Aufwand mit 120 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. durch den Dienstleister berechnet.

Ankauf der Unternehmensdaten 11.512,62 EUR inkl. MwSt.

Personalkosten inkl. Funktionskosten 2025 und 2026 40.000 Euro

→ Die Gesamtkosten für die Jahre 2025 und 2026 belaufen sich somit auf ca. 88.000,00 EUR

Ab 2027 kontinuierliche Aktualisierungen, Anpassungen

Betrieb und Wartung: Die jährlichen Kosten für Hosting, Backups, Wartung, Updates und weitere technische Leistungen belaufen sich in den Folgejahren auf 1.161,60 pro Jahr inkl. MwSt. Diese Kosten werden durch den Geodatendienstleister in Rechnung gestellt.

Aktualisierung der Daten sowie evtl Anpassungen am Tool durch externe Dienstleister: 3.000 EUR inkl. MwSt. Zusätzlich fallen 40 Euro pro Jahr für die Domain an.

Personalkosten: 15.000 EUR

→ Ab 2027 werden sich die jährlichen Gesamtkosten auf ca. 19.200 EUR belaufen.

2.    Welche bekannten Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien können derzeit im Standortfinder nicht dargestellt werden oder sind aufgrund fehlender beziehungsweise unzureichender Datengrundlagen noch nicht erfasst?

Der Standortfinder Ostbelgien umfasst grundsätzlich die der WFG bekannten Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien in Ostbelgien. Dabei handelt es sich größtenteils um freie Flächen und Immobilien im Besitz der SPI, aber auch um Objekte mit anderen Eigentumsverhältnissen, beispielsweise im Besitz von Gemeinden oder Privatpersonen. Im Tool ist die Darstellung von Miet- oder Kaufangeboten für Wohnungen und Privathäuser nicht vorgesehen.

Der aktuelle Datenbestand zu den Gewerbeimmobilien & -flächen im Standortfinder beruht im Wesentlichen auf drei Hauptquellen: 

–    Gewerbeimmobilien/-flächen in privatem Eigentum, die durch die WFG im Rahmen von Vor-Ort-überprüfungen oder durch Hinweise erfasst wurden bzw. deren Eigentümer sich proaktiv an die WFG wenden;
–    den Immobilien und Flächen der SPI
–    sowie auf Daten ostbelgischer Immobilienmakler, die der WFG auf Anfrage und nach ausdrücklicher Freigabe durch den jeweiligen Makler zur Verfügung gestellt werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der WFG insbesondere bei Gewerbeflächen und -immobilien in privatem Eigentum nicht sämtliche verfügbaren Informationen zugänglich sind. Es existiert keine zentrale und vollständige Datenquelle, aus der sämtliche verfügbaren Gewerbeflächen und Immobilien systematisch erfasst werden könnten. Viele Informationen befinden sich ausschließlich bei den jeweiligen Eigentümern, Unternehmen oder Immobilienmaklern und werden der WFG nicht (oder nur teilweise) zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen datenschutzrechtliche und eigentumsrechtliche Aspekte, die bei der Erfassung und Veröffentlichung der Daten berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich wird keine Gewerbefläche und keine Immobilie ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Eigentümers oder des zuständigen Immobilienmaklers im Standortfinder veröffentlicht. Die WFG kann daher nicht eigenständig sämtliche ihr möglicherweise bekannten Flächen und Immobilien online stellen.

Wie im Disclaimer der Website auch ausdrücklich dargestellt, dienen die im Standortfinder Ostbelgien und auf der Website bereitgestellten Informationen der unverbindlichen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Trotz sorgfältiger Pflege der Daten können Abweichungen, Fehler oder zwischenzeitlich eingetretene Änderungen nicht ausgeschlossen werden. 

Die für den Standortfinder verwendeten Datensätze zu Gewerbeflächen, Gewerbeimmobilien und Unternehmen werden von der WFG regelmäßig aktualisiert und gepflegt. Sollten Nutzerinnen und Nutzer dennoch fehlerhafte oder veraltete Angaben feststellen oder Änderungen melden wollen, können sie sich jederzeit an die WFG wenden. Die WFG prüft die eingehenden Hinweise/Anfragen zeitnah und aktualisiert die entsprechenden Einträge. Auf diese Weise wird der Datenbestand des Standortfinders fortlaufend erweitert und verbessert.

3.    In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass der WFG keine flächendeckenden Daten über Unter- und Fehlbelegungen sowie Teilnutzungen oder ungenutzte Kapazitäten vorliegen und diese daher nicht im Tool dargestellt werden. Wie will die Regierung unter diesen Voraussetzungen die in der Gewerbeflächenstrategie angestrebte optimale und ressourcenschonende Nutzung bestehender Gewerbeflächen objektiv beurteilen?

Der Standortfinder stellt erstmals auf einem zentralen Tool Standorte dar, die für eine gewerbliche Nutzung auf dem Markt sind und in den neun DG-Gemeinden zur Verfügung stehen. Er bildet somit eine wichtige Datengrundlage für die Beurteilung des Gewerbeflächenbestands, kann jedoch nicht sämtliche Aspekte der tatsächlichen Flächennutzung abbilden. Insbesondere Unter- oder Fehlbelegungen, Teilnutzungen und ungenutzte Kapazitäten liegen der WFG nicht flächendeckend vor (s. auch Antwort Frage 2). Diese Informationen betreffen vielfach die interne Nutzung durch Unternehmen und Eigentümer und sind daher weder zentral verfügbar noch ohne entsprechende Abfrage und Zustimmung systematisch erfassbar. Die konkrete Art der Nutzung obliegt letztlich maßgeblich auch den jeweiligen Eigentümern bzw. Pächtern. Hinzu kommen nicht unrelevante Datenschutz- und Vertraulichkeitsaspekte.

Die optimale und ressourcenschonende Nutzung bestehender Gewerbeflächen, wie sie in der Gewerbeflächenstrategie beschrieben ist, kann daher nicht allein anhand der Daten aus dem Standortfinder geschehen, sondern muss auf Grundlage verschiedener Informationsquellen beurteilt werden. Hierzu müssen – neben den verfügbaren Daten im Standortfinder – auch weitere Informationen und Erkenntnisse aus dem Austausch mit Unternehmen, Gemeinden und anderen relevanten Akteuren sowie aus konkreten Entwicklungen im Bereich von Erweiterungs-, Verlagerungs- oder Ansiedlungsvorhaben herangezogen werden.

Eine vollständige und objektive Erfassung sämtlicher Unter- und Fehlbelegungen ist aufgrund der fehlenden Informationen und der erforderlichen Zustimmung der jeweiligen Eigentümer bzw. Unternehmen deshalb nicht realistisch.

Schlussfolgernd kann also gesagt werden, dass der Standortfinder ein wichtiges Instrument innerhalb einer umfassenderen Betrachtung ist, nicht jedoch das alleinige Werkzeug zur Beurteilung der ressourcenschonenden Flächennutzung.

4.    Beabsichtigt die Regierung, das bestehende Tool in einer zweiten Phase zu einem eigentlichen Gewerbeflächenmonitoring weiterzuentwickeln, das auch ungenutzte, untergenutzte, reservierte und fehlgenutzte Flächen systematisch erfasst?

Falls ja: Bis wann? Falls nein: Warum nicht?

5.    Teilt die Regierung die Auffassung, dass vor jeder Entscheidung über die Ausweisung oder Erweiterung eines Gewerbegebietes nachvollziehbar dokumentiert werden sollte, welche Aktivierungs-, Nachverdichtungs- und Umnutzungspotenziale innerhalb bestehender Gewerbegebiete geprüft wurden, weshalb diese im konkreten Fall nicht ausreichen und aus welchen Gründen dennoch eine Neuausweisung oder Erweiterung erforderlich ist?

6.    Anhand welcher verbindlichen und objektiv überprüfbaren Kriterien entscheidet die Regierung künftig, ob bestehende Gewerbeflächen aktiviert, Gewerbegebiete erweitert oder neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden?

Die in der letzten Legislatur ausgearbeitete Liste an Kriterien, anhand derer ermittelt werden kann, ob und inwieweit eine auszuweisende Gewerbefläche nachhaltig geplant und ausgeführt wird, wurde überarbeitet und auf das vorliegende Konzept hin angepasst. Die Kriterien umfassen folgende Themenbereiche/Massnahmenpakete:

•    Massnahmenpaket 1 : Umnutzungs- und Umbauoffensive
•    Massnahmenpaket 2 : Bau- und Nutzungseffizienz
•    Massnahmenpaket 3 : Kompensationsmaßnahmen
•    Massnahmenpaket 4 : Bestandsflächenaktivierung
•    Massnahmenpaket 5 : Eignungsnutzung
•    Massnahmenpaket 6 : Energieautarkie
•    Massnahmenpaket 7 : Frachtlogistik
•    Massnahmenpaket 8 : Anbindung ÖPNV / Privat
•    Massnahmenpaket 9 : Grenzüberschreitende Kooperationen
•    Massnahmenpaket 10 : Verknüpfung Bildungslandschaft – Gewerbe
•    Massnahmenpaket 11 : Vermarktung
•    Massnahmenpaket 12 : Flächenbevorratung
•    Massnahmenpaket 13 : Entwicklungsplanung
•    Massnahmenpaket 14 : Standortattraktivierung
•    Massnahmenpaket 15 : Branding

So empfiehlt die Regierung, auf der Basis der Analyse durch den Fachbereich anhand dieser Kriterien die Diskussion mit den Autoren einer Sektorenplanänderung zwecks Anlegen oder Erweitern einer Gewerbefläche zu führen. Zu diesem Zweck macht der Fachbereich Vorschläge zu den Fragen, die laut Analyse zu optimierten Antworten führen können. Die Analyse dient dazu, die sich entwickelnden Projekte im Rahmen des Möglichen zu optimieren. 

Nach Hinterlegung des Projekts durch den Projektautor verfügt der Fachbereich über einen Monat, um die Analyseergebnisse zu erstellen und diese dem Projektautor zu notifizieren. Nach Erhalt der Analyseergebnisse verfügt der Projektautor über einen Monat, um auf die Analyse zu reagieren und ggf. Optimierungen vorzunehmen und diese der Regierung vorzulegen. Er begründet seine Reaktion auf die Analyseergebnisse. 

Die Regierung als entscheidungsbefugte Instanz wird sehr genau prüfen, inwieweit die Autoren des Projekts den Analyseergebnissen im Rahmen der Möglichkeiten, der Perspektiven und der Herausforderungen entgegen gekommen sind. Zu diesem Zweck hinterlegt der Projektautor bei der Regierung einen begründeten Bericht über die Empfehlungen, die aufgrund der Analyse gemacht wurden, und über die daraufhin festgehaltenen Optimierungen.

Die Regierung nutzt für die zu treffenden Entscheidungen den erforderlichen Ermessenspielraum, den sie beansprucht und den sie anwendet, damit die Entscheidungen nachhaltig, d. h. in ausgewogener Form zwischen den Belangen der Ökonomie, des Sozialen und der Umwelt getroffen werden können. Darüber hinaus wird jede Entscheidung vorab mit den jeweils betroffenen Gemeinden besprochen. So sind uns Beispiele bekannt geworden, wo die Gemeinden ungünstig gelegene Gewerbegebiete – meist handelt es sich im kleine Gewerbegebiete – einer anderen Zweckbestimmung zuführen wollen. Die Regierung betrachtet es als sinnvoll, sich auch konstruktiv mit diesen Wünschen auseinander zu setzen.

7.    Welche einheitlichen Definitionen verwendet die Regierung künftig für:

a)    verfügbare Gewerbeflächen,
b)    ungenutzte Gewerbeflächen,
c)    untergenutzte Gewerbeflächen,
d)    betriebliche Reserveflächen,
e)    Leerstand und
f)    Fehlnutzung?

Verfügbar: sind die Flächen, die bis dato nicht genutzt werden, die sich aber innerhalb eines erschlossenen Gewerbegebiets befinden. Ungenutzte Flächen innerhalb eines solchen Gewerbegebiets sind potentiell alle verfügbar, zumindest solange sie hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung nicht umgewidmet werden. Fehlgenutzt sind die Flächen, die nicht zweckkonform genutzt werden. Um zwischen „ungenutzt“, „untergenutzt“ oder „fehlgenutzt“ unterscheiden zu können, wurde die Kriterienliste, resp. die Liste der Massnahmenpakete einer kritischen Bewertung aus der Perspektive „Ökonomie, Soziales und Umwelt“ unterzogen. 

Eine betriebliche Reservefläche ist eine Fläche, auf die ein Betrieb eine Option genommen hat, diese bis dato jedoch nicht zweckkonform umsetzt. Das kann in der Form bestehen, dass die beanspruchte Fläche größer ist als die effektiv genutzte. In einem solchen Fall wird wird mit dem Betrieb erkundet, warum dem nach etlichen Jahren noch so ist. Das kann z. B. bedeuten, dass die ursprünglichen Planungen durch äußere Umstände verzögert oder zeitlich storniert werden. Eine einseitig ideologisch ausgerichtete Politik riskiert, den ökonomischen Perspektiven und den Perspektiven bzgl. Arbeitsplätze nicht gerecht zu werden, ggf. sogar, diese zu gefährden. Auch dieser Dialog gehört dazu, ausgewogene Entscheidungen zu treffen.

„Flächenreserven" können aktiviert und zeitnah einer gewerblichen Nachnutzung zugeführt werden. Wenn ein Betrieb Flächen ankauft, hat er in der Regel die Absicht, sich langfristig am anvisierten Standort niederzulassen. Das beinhaltet auch, dass ihm die Möglichkeit zugunsten späterer Entwicklungen nicht verwehrt wird. Je nach der Entwicklung der Auftragslage ergeben sich daraus unterschiedliche Zeiträume, bis die „ungenutzte“ Fläche oder – um es aus der Perspektive des Betriebs zu benennen – die Reservefläche effektiv genutzt werden kann. Dies zu ignorieren wäre aus Sicht der Regierung ein Fehler, da die ökonomische Attraktivität des Standorts Ostbelgien dadurch in Frage gestellt wird. Die Frage betrifft voraussichtlich weniger die Betriebe, die den lokalen Markt bedienen, wohl aber die Betriebe, die Teil einer langen und internationalen Lieferkette sind und die sich der Entwicklung der Auftragslage nach strecken müssen. Die Regierung schlussfolgert, dass die Bestandflächenaktivierung nicht von der Obrigkeit verordnet werden kann, sondern dass im Dialog mit den potentiellen oder effektiven Nutzern Lösungen erarbeitet werden, die sowohl der Flächeneffizienz, den ökologischen Ansprüchen als auch den ökonomischen Interessen der Gemeinschaft entsprechen. Die Regierung ist dabei gut beraten, auf die Entwicklungspotentiale der Betriebe Rücksicht zu nehmen, um diesen weitere Zukunftsperspektiven für den Ausbau der betrieblichen Tätigkeit zu gewähren.

Die Entwicklung der Unternehmen und der Selbständigen respektiert z. B. deren Unterschiede und gibt eine differenzierte Antwort auf die Erwartungen und Bedarfe je nach Sektor, je nach Größe, je nach Herausforderungen, je nach Absatzmarkt und Kundschaft usw. Diese Antwort bezieht sich auf die Betriebe, die sich innerhalb eines Gewerbegebiets befinden, und auf Betriebe an ihrem historischen Standort. Und auf die Ansiedlung von Selbständigen und Betrieben z. B. innerhalb der Wohngebiete, resp. innerhalb der Agrar- und Forstgebiete (insofern es sich um Tätigkeiten handelt, welche diesen Zweckbestimmungen zugeordnet werden können). Die Regierung wird in Sachen Gewerbegebiete solche entlang der Autobahnen einrichten (für Betriebe, die im überregionalen oder internationalen Bereich eingebunden und tätig sind) oder in der Nähe von Ortschaften (für Betriebe, die eher den regionalen oder lokalen Bedarf decken).

Die Ausweisung von Gewerbegebieten, die schwerpunktmäßig entlang der Autobahnen auf Vorrat geschaffen werden, werden planologisch oder alternativ ausgeglichen. Dabei kommen Ressourcenschonung, Schutz von Boden, Klima, Flora und Fauna sowie die Schaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Geltung.

8.    In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass der WFG derzeit keine flächendeckenden Daten über Unter- und Fehlbelegungen sowie Teilnutzungen oder ungenutzte Kapazitäten vorliegen. Wie beabsichtigt die Regierung künftig diese Daten systematisch und regelmäßig zu erheben, welche Stelle soll hierfür verantwortlich sein und bis wann soll eine belastbare Datengrundlage vorliegen?

Wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt, sind diese Informationen vielfach nicht öffentlich verfügbar und betreffen teilweise die interne Nutzung von Unternehmen und privaten Eigentümern. 

Wie bereits erläutert, kann der Standortfinder hierbei als eine Informationsquelle dienen, er kann jedoch keine vollständige Erfassung der tatsächlichen Flächennutzung gewährleisten.

Als ergänzende Informationsquelle kann die Karte „Utilisation du sol“ der Wallonie (SPW/WALOUS 2023, Datenstand 2023) herangezogen werden. Sie integriert Daten des Unternehmensregisters DBRIS (StatBel) und gibt Auskunft über die gewerbliche Nutzung in den Kategorien Industrie, Dienstleistungen/Gewerbe sowie Logistik/Lagerhaltung und deren Unterkategorien. Diese Informationen könnten hinzugezogen werden, um die Struktur eines Gewerbegebietes abzubilden.

Es ist trotzdem eher nicht davon auszugehen, dass künftig eine vollständige und belastbare Datengrundlage zu sämtlichen bestehenden Flächennutzungen (Unter- und Fehlbelegungen, Teilnutzungen oder ungenutzte Kapazitäten) geschaffen werden kann. Vielmehr können entsprechende Informationen, soweit sie verfügbar sind und freiwillig zur Verfügung gestellt werden, schrittweise ergänzt und aktualisiert werden.

9.    Wie viele Hektar ungenutzter Gewerbeflächen wurden seit April 2024 durch Verkauf, Vermietung, Rückkauf, Nachverdichtung oder sonstige Aktivierungsmaßnahmen einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach Gemeinde und Gewerbegebiet auf.

Bekanntlich soll der Sektorenplan digitalisiert werden. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um mit den Gemeinden zu erörtern, ob, wo und in welchem Umfang der Sektorenplan der Realnutzung entspricht oder nicht entspricht. Gleichzeitig wird angesprochen, welches die künftigen Vorhaben der Gemeinden sind bzgl. der Ansiedlung von Betrieben innerhalb und außerhalb von Gewerbegebieten. Die DG wird diese Strategie gemeinsam mit den Gemeinden diskutieren und verabschieden. Sie macht den Gemeinden ein Angebot, dessen Tempo sie bei der Umsetzung selbst festlegen. Der Fragesteller bringt hoffentlich Verständnis dafür auf, dass wir den Ergebnissen dieser Konsultationen nicht vorgreifen.

Die Regierung wird den Standort Ostbelgien im Rahmen der Zuständigkeiten und im Rahmen der Finanzmittel stärken. Zu diesem Zweck hat die Regierung eine Orientierungsnote für eine wirtschaftsfreundliche, innovative, nachhaltige, soziale und kooperative DG erarbeitet. Diese beschränkt sich nicht auf den Entwurf einer Gewerbeflächenstrategie. Diese Entwicklungsstrategie zielt darauf ab, den Standort für wirtschaftliche Entwicklung im Einklang mit den sozialen und ökologischen Belangen zukunftssicher zu machen. Es wird darauf ankommen, diese Strategie in einem Gleichgewicht zu halten, indem alle Aspekte berücksichtigt werden können. Eine wirtschaftliche Entwicklung, welche die sozialen Belange (Wohnen, Arbeiten, Gesundheit, Sicherheit usw.) ignoriert, kann nicht gelingen. Dabei geht die Regierung ebenfalls davon aus, dass sie die vorhandenen Bodenressourcen behutsam nutzen muss; dass das Klima und die Arten geschützt werden und dass es gelingt, von fossilen auf regenerative Energien umzuschalten (Stichwort „energieautarkes Ostbelgien“). Umgekehrt zerstört eine allzu einseitige Berücksichtigung der ökologischen Belange langfristig die wirtschaftlichen Grundlagen, ohne die Ressourcen und Mittel fehlen, um die sozialen und ökologischen Belange überhaupt umsetzen zu können. Die Kunst liegt darin, das Gleichgewicht zwischen allen Belangen zu finden und zu bewahren.

10.    Die Gemeinde Amel hat beschlossen, ab 2027 eine Steuer auf dauerhaft ungenutzte Gewerbeflächen einzuführen. Unterstützt die Regierung dieses Modell grundsätzlich als Instrument zur Mobilisierung bestehender Gewerbeflächen?

11.    Welche Erkenntnisse liegen der Regierung zu den nach Angaben der Gemeinde Amel rund 14 Hektar ungenutzter Gewerbeflächen vor und welcher Anteil davon könnte nach Einschätzung der Regierung tatsächlich kurzfristig aktiviert werden?

Die Gemeinde Amel hat – bevor sie ihren Beschluss definitiv gefasst hat – mit der Regierung darüber ausgetauscht, um zu erkunden, ob die Regierung diesen Kurs unterstützt oder ob sie ihn anders bewertet als die Gemeinde. Die Regierung hat der Gemeinde nicht nur ihr Verständnis und ihre Zustimmung signalisiert. Sie hofft, dass andere Gemeinden dem Beispiel folgen.

Angesichts dessen, dass die Erschliessung von Gewerbegebieten über Zuschüsse der DG und über Zuwendungen der Gemeinden finanziert werden, und angesichts dessen, dass die Ausweisung und Erschliessung der kommenden Erweiterung des Gewerbegebiets auf Kaiserbaracke mit neuen Kosten einhergehen, hat die Regierung beschlossen, dass die Gemeinde den Vortritt erhält, mittels neuer Einnahmen besagte Kosten bestreiten zu können.

Die Regierung wird das im Zug der Übertragung der Befugnis für Raumordnung an die DG gleichzeitig übertragene Dekret der Wallonie bzgl. der Finanzierung der Erschliessungskoten einer Überprüfung zu unterziehen. Denkbar ist zum Beispiel, die Zuschusshöhe der DG zugunsten der Gemeinden anzupassen, die einen Schritt ähnlich dem der Gemeinde Amel gehen. Da der Regierung im Zuge der Übertragung der Befugnisse keine steuerlichen Instrumente zugestanden wurden (außer denjenigen, die sich in Buch VI des GRE befinden), bleibt ihr keine andere Möglichkeit als die Anhebung von Zuschüssen an die Nutzung der steuerlichen Hebel durch die Gemeinde zu koppeln.

Von den ungenutzten und im Gewerbegebiet Schoppen gelegenen Flächen, konnte die Gemeinde einen bedeutenden Anteil erwerben, sodass diese neuen Interessenten angeboten werden können. Zur Erklärung: Amel bietet den Betrieben erst den Rückkauf der Flächen an. Nur wenn diese nicht auf dieses Angebot eingehen, wird die ungenutzte Fläche besteuert.

12.    Wie bewertet die Regierung vor diesem Hintergrund die gleichzeitig geplante Erweiterung der Gewerbezone Kaiserbaracke um rund 34 Hektar und die genannten Erschließungskosten von rund 550.000 Euro pro Hektar?

13.    Welche konkreten planerischen, vertraglichen oder baulichen Fortschritte wurden seit der Wiederaufnahme der Arbeiten Anfang März 2026 in den Mustergebieten Kaiserbaracke und Kelmis erzielt?

Die Regierung wird mit allen Besitzern von „nicht genutzten“ Gewerbeflächen den Kontakt aufnehmen und sondieren, binnen welcher Fristen damit zu rechnen sein kann, dass es zur Nutzung mittels Betriebserweiterungen kommen wird. Und nur dort, wo sich keine Perspektive auftut, wird sie ungenutzte Gewerbeflächen als planologische Ausgleichsmassnahme für neu zu schaffende Gewerbeflächen ins Visier nehmen (insbesondere entlang der Autobahnen und Regionalstrassen).

„Unter dem Strategieansatz Ressourceneffizienz ist im Kontext der Kompensationsmaßnahmen zu verstehen, dass durch die Differenzierung von Kompensationsmaßnahmen ein vergrößerter Handlungsspielraum bei der Schaffung von Gewerbeflächen erreichbar ist. Die ökologische Aufwertung von bestehenden und geplanten Gewerbegebieten und gewerblichen Anlagen ermöglicht die verstärkte Nutzung und den Einsatz alternativer Ausgleichsmaßnahmen“ – so ein Massnahmenpaket aus der vorigen Legislatur. Vergleichen wir dieses Ziel mit der Realität. Dazu gibt das Modell „Kaiserbaracke“ aufschlussreiche Informationen. Die Fläche der angedachten Erweiterung der dortigen Gewerbezone beläuft sich auf 35.8 Hektar, davon 24 ha als ZAEI (im Süden) und 11.8 ha als ZAEM (im Norden). Ohne Böschungen und nicht erschließbare Teile beliefe die Fläche sich auf 32 Hektar. Von diesen 32 ha sind deren 28 mit Fichten bestockt, die es auszugleichen gilt (planologisch, alternativ oder einer Kombination aus beiden). Unter Anwendung eines Faktors von 1.5 ergibt sich daraus eine Kompensationsfläche von 28 x 1.5 = 42 Hektar. Diese werden wie folgt ausgeglichen:

1. Planologische Kompensationsflächen: 20.45 ha
13,35 ha: Umwandlung von 5 alten Steinbrüchen in Forstzone
2.7 ha: Umwandlung von Bauzone in Grünzone (Born)
0.62 ha: Umwandlung von Überschwemmungsgebiet in Naturschutzgebiet
3.81 ha: Umwandung von ZAE in Grünzone.
2. Alternative Kompensationsflächen: 21.96 ha.
6 ha: Umwandlung von Fichtenwald in Mischwald (forêt résiliente) in Wolfsbusch und Waldesruh (3 von 5 Zonen).
3.37 ha: Anpflanzung entlang der Autobahn.
3.77 ha: Entfichtung und Anlage einer Feuchtzone (Hervert)
2.82 ha: Ankauf von Flächen der Familie Baeck und Umwandlung in ein Naturreservat
6 ha: Anpflanzung entlang des Ravel auf 3 km (alle 12 m in den Baumlücken)

Das vorliegende Musterbeispiel wurde zwischen der Gemeinde und der Abteilung Natur und Forsten der Wallonie ausgehandelt. Es sieht eine Methode vor, die zu mehr Objektivität führen kann. Das Modell ist das Ergebnis eines Systems von „ökologischen Punkten“, die monetär umgewandelt werden. Die bestehende Fläche wird nach einem System der „ökologischen Punkte“ bewertet, ebenso dieselbe Fläche, nach deren Umwandlung. Den Unterschied zwischen beiden Bewertungen nach „Öko-Punkten“ gilt es auszugleichen.

Bleibt aber die praktische Frage zu beantworten, warum eine Fläche durch eine um 1.5 Mal größere Fläche ausgeglichen werden muss, da die zu erschließende Fläche mit einer Fichten-Monokultur bestockt ist, ökologisch also nicht besonders wertvoll ist. Zweitens weisen die kommunalen Verantwortlichen vor Ort darauf hin, dass die alternativen Ausgleichsmassnahmen Kosten verursachen, die nicht zu unterschätzen sind. Damit stehen wir vor einem Paradoxon: auf der einen Seite wird argumentiert, man solle die Erschliessungskosten senken, bzw. so gering halten, wie es möglich ist. Auf der anderen Seite werden „neue Erschliessungskosten“ geschaffen.

Der Mehrwert in Sachen Nachhaltigkeit wird nicht angezweifelt (Ressourcenschonung, Schutz von Boden, Klima, Flora und Fauna und Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen). „Zugleich werden landwirtschaftliche Flächen sowie wertvolle Naturflächen geschont“ hieß es vor Ende der letzten Legislatur. Die Regierung schlussfolgert daraus, dass die alternativen Ausgleichsmassnahmen genutzt werden sollen, insoweit es sich als unmöglich erweist, die neu zu bebauenden Flächen planologisch auszugleichen. Die Gemeinden haben sich weitgehend ablehnend gegenüber den finanziellen Ausgleichsmassnahmen (Zahlungen an den Fonds für Nachhaltigkeit) geäußert.

Die Diskussion betr. Kelmis ist z.Z. nicht abgeschlossen.

14.    Wird künftig vor jeder Neuausweisung oder Erweiterung eines Gewerbegebietes dokumentiert, welche bestehenden Flächen zuvor geprüft wurden, weshalb diese nicht aktiviert werden konnten und welche zusätzlichen Erschließungs- und Folgekosten durch die Neuausweisung entstehen?

Die Antwort auf diese Frage wurde bereits erteilt.

Ein neues Element taucht jedoch auf, wenn es um die Erschliessung von Gewerbegebieten geht. Es muss eine Lösung angesichts der akut bestehenden Lieferengpässe für Energie (Strom) gefunden werden.

Zur Grundausstattung einer Gewerbezone gehören in Zukunft auch die Anlagen, dank derer (vorrangig regenerativ erzeugte) Energie erzeugt, gespeichert und transportiert werden kann. Denkbar ist zum Beispiel eine Strategie der Nutzung von Wasserstoff zu thermischen oder zu elektrischen Zwecken. Deshalb führt die Regierung derzeit Gespräche mit Fluxys über die Ansiedlung eines Wasserstoffterminals im Norden der Gemeinschaft. Im Süden der Gemeinschaft ist zum Beispiel ein Programm zur Erzeugung von Strom und Hitze durch einen Energiemix (Windkraft an ausgewählten Standorten, Photovoltaik entlang der Autobahnhanglagen, Methan aus Biogas) denkbar.

Die Regierung beabsichtigt ferner, die Bezuschussung für die Ausstattung von Gewerbegebieten im Rahmen des wallonischen und an die DG übertragenen Dekrets von 2017 bzgl. der Bezuschussung der Erschliessungskosten anzupassen. Ausgehend von einer Basisbezuschussung von 60 % könnte der Zuschussbetrag aufgestockt werden, wenn die Betriebe ihren Energiebedarf nach festzulegenden Anteilen über die Selbstversorgung abdecken. Darüber wird die Regierung mit den Gemeinden weiter austauschen.

15.    Beabsichtigt die Regierung, dem Parlament künftig jährlich eine gebietsbezogene Übersicht über verfügbare, ungenutzte, untergenutzte, reservierte und aktivierte Gewerbeflächen vorzulegen? Falls nein, weshalb nicht?

Siehe oben

16.    Verfolgt die Regierung konkrete Zielvorgaben zur Aktivierung bestehender Gewerbeflächen (z. B. Anzahl Hektar oder Anteil aktivierter Reserveflächen pro Jahr)? Falls ja, welche? Falls nein, wie will die Regierung den Erfolg ihrer Politik künftig messen?

Die Auslastung der Gewerbegebiete in Ostbelgien sieht je nach Teilregion unterschiedlich aus: als eher gut ausgelastet gelten die Gewerbegebiete entlang der Hauptverkehrsachsen, indes die kleineren Gewerbegebiete abseits dieser Achsen tendenziell mit Klein- und Kleinstbetrieben bestückt sind, die den jeweiligen lokalen Markt bedienen. Es fällt auf, dass die Gewerbegebiete in Ostbelgien sehr oft Betriebe aus sehr unterschiedlichen Sparten beherbergen – angefangen von produzierendem Gewerbe bis hin zu Handelsbetrieben (mit angeschlossener handwerklicher Tätigkeit) oder zu Dienstleistungen. Verschiedene Quellen sagen dazu, dass die Nutzung der Gewerbeflächen in Ostbelgien als moderat bis gut bezeichnet werden kann.

Die Regierung beabsichtigt, eine Bestandsaufnahme bzgl. der effektiven Auslastung der verschiedenen Gewerbegebiete zu erstellen. Ferner beabsichtigt sie, eine Bestandsaufnahme der Flächen außerhalb von Gewerbegebieten zu erstellen, die jedoch zu gewerblichen Zwecken bebaut und entsprechend genutzt werden.

Angesichts der langen Fristen, bis ein Gewerbegebiet ausgewiesen und ausgestattet ist, wird darauf hingewiesen, dass weniger auf das beschleunigte Tempo der Prozeduren hin zu arbeiten ist als auf eine Strategie, die Gebiete auf Vorrat anlegt, damit jedem ansiedlungswilligen Betrieb eine oder mehrere Optionen angeboten werden können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Betriebe oft nicht nur Flächen für den sofortigen Gebrauch erwerben sondern auch, um je nach Entwicklung der Auftragslage in der Lage zu sein, Betriebserweiterungen vorzunehmen. Für Zuliefererbetriebe, die sehr schnell auf die Entwicklungen der Auftragslage reagieren können müssen, kann dies – je nachdem wie die öffentliche Hand darauf reagiert – zu einer Frage werden, am Standort zu bleiben oder umsiedeln zu müssen.

Die Regierung ist dabei, ein Zusammenarbeitsabkommen mit der SPI abzuschließen. Die Diskussionen darüber sind im vollen Gange. Dabei wird auch dieses Thema angesprochen.

 

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