Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 177

04. September 2026 – Frage von Herr M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH als Nachfrage zur schriftlichen Frage Nr. 148 zu den krisenbedingten Hilfspaketen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Bitte übermitteln Sie die mit Frage 1 der Schriftlichen Frage Nr. 148 verlangte konsolidierte Übersicht über die rund 300 Mio. EUR Hilfspakete.

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 04. August 2026:

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 30. April 2026 auf unsere Schriftliche Frage Nr. 148 zu den krisenbedingten Hilfspaketen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG).

Ihre Antwort enthält mehrere Klarstellungen. So bestätigen Sie, dass die Sonderdotation Covid einer Beteiligung des Föderalstaates an den Kosten der Impfkampagnen entsprach und sich auf insgesamt 3,2 Mio. EUR belief. Zudem erklären Sie, dass die DG nach Ihrer Kenntnis keine weiteren unmittelbaren Unterstützungen oder Kompensationen des Föderalstaates im Zusammenhang mit der Covid-Krise erhielt. Als weitere Finanzierungsinstrumente nennen Sie Mittel aus dem europäischen Wiederaufbauplan RRF sowie 12,9 Mio. EUR an rückzahlbaren SURE-Anleihen. Schließlich erläutern Sie, dass sich die von Ihnen genannten mehr als 800 Mio. EUR aus 300 Mio. EUR Hilfspaketen, 240 Mio. EUR Infrastrukturinvestitionen, 190 Mio. EUR vorzeitig ausgezahlten Zuschüssen und 83 Mio. EUR zur Auflösung der PPP-Verträge zusammensetzen. Für diese Klarstellungen danken wir Ihnen.

Die eigentliche konsolidierte Übersicht über die rund 300 Mio. EUR Hilfspakete wurde jedoch nicht übermittelt. Statt die einzelnen Maßnahmen, ihre Rechtsgrundlagen, Laufzeiten, jährlichen Plan- und Ist-Ausgaben sowie Gesamtkosten aufzulisten, verweist die Antwort allgemein auf zahlreiche Haushaltsunterlagen, Ausschussberichte und Protokolle der vergangenen Legislaturperiode. Gerade weil sich die Informationen über viele Jahre und Dokumente verteilen, war jedoch ausdrücklich um eine zusammengeführte und prüfbare Übersicht gebeten worden.

Klärungsbedürftig bleibt außerdem der zeitliche Bezug der 300 Mio. EUR. In der ursprünglichen Darstellung vom April 2023 wurden wesentliche Teile dieser Summe über einen Zeitraum von zehn Jahren berechnet. In Ihrer nun zitierten Haushaltsrede erklären Sie hingegen, innerhalb von vier Jahren seien Hilfspakete in Höhe von 300 Mio. EUR beschlossen worden. Das muss kein Widerspruch sein, sofern langfristige Verpflichtungen innerhalb dieser vier Jahre beschlossen wurden. Aus der Beschlussfassung folgt jedoch noch nicht, dass sämtliche Beträge bis Ende 2024 ausgezahlt oder in gleicher Höhe schuldenwirksam geworden sind. Es fehlt daher weiterhin die Unterscheidung zwischen beschlossenen, budgetierten, rechtlich gebundenen, tatsächlich ausgezahlten und kreditfinanzierten Beträgen.

Auch die Addition der vier genannten Beträge zu insgesamt 813 Mio. EUR belegt für sich genommen noch nicht, dass die direkte Verschuldung der DG durch diese Vorgänge tatsächlich um mehr als 800 Mio. EUR gestiegen ist. Dazu müssten den Ausgaben unter anderem externe Zuschüsse, laufende Einnahmen, Eigenmittel, Rücklagen und tatsächliche Kreditaufnahmen gegenübergestellt werden. Zudem muss ausgeschlossen werden können, dass einzelne Maßnahmen gleichzeitig in mehreren Beträgen enthalten sind. Die in unserer ursprünglichen Frage verlangte jährliche Überleitung zum Defizit- und Schuldenstand wurde nicht vorgelegt.

Bei der vorzeitigen Beendigung der PPP-Verträge führt Ihre Antwort aus, dass 83 Mio. EUR an „indirekten Schulden“ auf einmal zurückgezahlt wurden. Offen bleibt damit, in welchem Umfang diese Operation tatsächlich zu einer zusätzlichen Gesamtverschuldung führte oder vor allem bereits bestehende indirekte Verpflichtungen in direkte Schulden umwandelte. Für eine vollständige Bewertung müssen daher direkte, indirekte und konsolidierte Verschuldung vor und nach der Operation gegenübergestellt werden.

Die in Ihrer Antwort ebenfalls genannten SURE-Mittel in Höhe von 12,9 Mio. EUR waren nach Ihrer eigenen Darstellung rückzahlbare Anleihen. Sie stellen somit keine Gegenfinanzierung dar, die den Nettoaufwand der Hilfspakete vermindert, sondern eine besonders günstige Form der Kreditfinanzierung. Zu klären bleibt daher, wie diese Anleihen im Schuldenstand erfasst wurden und welche finanzielle Entlastung ausschließlich aus den günstigen Zinssätzen zwischen null und 0,75 Prozent entstand.

Schließlich nennen Sie einen RRF-Betrag von 50 Mio. EUR. In einer Stellungnahme der damaligen Mehrheitsfraktionen zum entsprechenden Zusammenarbeitsabkommen wurde hingegen erläutert, dass ursprünglich 50 Mio. EUR vorgesehen waren, der endgültige Betrag für die DG nach der Kürzung der belgischen Mittel jedoch nur noch rund 38,2 Mio. EUR betrug. Diese Mittel sollten in Energieprämien, die energetische Sanierung von Sozialwohnungen, den Glasfaserausbau und die Digitalisierung im Unterrichtswesen fließen. Daher ist zu klären, welcher Betrag letztlich rechtsverbindlich zugesagt, tatsächlich ausgezahlt und verwendet wurde und welchem der von Ihnen genannten Ausgabenblöcke diese Projekte zugeordnet sind.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine ergänzende, zahlenmäßig nachvollziehbare Beantwortung:

1.    Bitte übermitteln Sie die mit Frage 1 der Schriftlichen Frage Nr. 148 verlangte konsolidierte Übersicht über die rund 300 Mio. EUR Hilfspakete. Bitte je Einzelmaßnahme angeben:
a)    Bezeichnung und Rechtsgrundlage beziehungsweise Regierungsbeschluss,
b)    Empfänger oder Zielgruppe,
c)    Jahr der Beschlussfassung und Laufzeit,
d)    jährliche Plan- und Ist-Ausgaben,
e)    bislang tatsächlich ausgezahlter Betrag,
f)    noch ausstehende beziehungsweise bis zum Ende der Laufzeit vorgesehene Zahlungen.

2.    Wie viel von den rund 300 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2024 beziehungsweise zum 31. Dezember 2025:
a)    tatsächlich ausgezahlt,
b)    rechtlich gebunden, aber noch nicht ausgezahlt,
c)    lediglich für spätere Jahre finanzplanerisch vorgesehen?
Wie kann die vollständige, teilweise über zehn Jahre berechnete Summe zur Erklärung des Schuldenanstiegs zwischen 2020 und 2024 herangezogen werden?

3.    Bitte übermitteln Sie eine jährliche Überleitungsrechnung für die Jahre 2020 bis 2024, aus der hervorgeht, wie die von Ihnen genannten Beträge von 300 Mio. EUR für Hilfspakete, 240 Mio. EUR für Infrastrukturinvestitionen, 190 Mio. EUR für vorzeitig ausgezahlte Zuschüsse und 83 Mio. EUR für die PPP-Auflösung zu einem Anstieg der nominalen direkten Verschuldung um mehr als 800 Mio. EUR führten. Bitte je Jahr und Ausgabenblock ausweisen:
a)    tatsächliche Auszahlung,
b)    externe Zuschüsse und Gegenfinanzierungen,
c)    Finanzierung aus laufenden Einnahmen oder vorhandenen Mitteln,
d)    dafür erfolgte neue Kreditaufnahme,
e)    Auswirkung auf die direkte, indirekte und konsolidierte Verschuldung.
Bitte bestätigen Sie zudem, dass die vier Beträge überschneidungsfrei sind, oder weisen Sie mögliche Überschneidungen aus.

4.    Wie hoch waren unmittelbar vor und unmittelbar nach der Zahlung der 83 Mio. EUR zur Beendigung der PPP-Verträge:
a)    die direkte Verschuldung,
b)    die indirekte Verschuldung,
c)    die konsolidierte Gesamtverschuldung?
Welcher Teil der 83 Mio. EUR führte zu einer tatsächlichen zusätzlichen Verschuldung und welcher Teil stellte lediglich die Ablösung beziehungsweise Umwandlung bereits bestehender indirekter Verpflichtungen dar?

5.    Bestätigen Sie, dass die 12,9 Mio. EUR aus dem SURE-Programm rückzahlbare Anleihen und somit keine den Nettoaufwand vermindernde Gegenfinanzierung der Krisenmaßnahmen darstellen?
Bitte nennen Sie für diese Anleihen:
a)    Aufnahmezeitpunkt und jährliche Teilbeträge,
b)    Laufzeiten und Zinssätze,
c)    bisherigen und aktuellen Schuldenstand,
d)    Tilgungsplan,
e)    die gegenüber einer marktüblichen Finanzierung erzielte Zinsersparnis.

6.    Warum nennt Ihre Antwort einen RRF-Betrag von 50 Mio. EUR, obwohl bei der parlamentarischen Beratung des Zusammenarbeitsabkommens erklärt wurde, dass die ursprünglich vorgesehenen 50 Mio. EUR nach der Kürzung der Belgien zustehenden Mittel auf rund 38,2 Mio. EUR reduziert wurden?
Bitte nennen Sie:
a)    den ursprünglich vorgesehenen Betrag,
b)    den endgültig rechtsverbindlich zugesagten Betrag,
c)    die bislang tatsächlich erhaltenen Zahlungen,
d)    die bislang verwendeten Beträge je Projekt,
e)    noch ausstehende Zahlungen,
f)    die Zuordnung dieser Projekte zu den 300 Mio. EUR Hilfspaketen, den 240 Mio. EUR Infrastrukturinvestitionen oder einem anderen Ausgabenblock.


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident:

Die erneute und vertiefte Aufarbeitung der finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Krisen bestätigt die seinerzeit genannte Größenordnung von rund 300 Mio. EUR. Sie zeigt darüber hinaus, dass die langfristigen finanziellen Auswirkungen der in Reaktion auf diese Krisen beschlossenen Maßnahmen aus heutiger Sicht insgesamt höher liegen.

Die rund 300 Mio. EUR waren von Anfang an als langfristige Betrachtung angelegt. Bereits bei der Vorstellung des Anpassungshaushaltes im April 2023 wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass sich die Hilfspakete über einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren auf mehr als 300 Mio. EUR summieren.

Die damalige Berechnung setzte sich im Wesentlichen aus folgenden Größenordnungen zusammen:

–    Corona: rund 90 Mio. EUR
–    Hochwasser: rund 40 Mio. EUR
–    Ukraine: rund 8 Mio. EUR
–    inflationsbedingte Unterstützung von Einrichtungen: rund 100 Mio. EUR
–    inflationsbedingte Erhöhung der kommunalen Dotationen: rund 60 Mio. EUR

Insgesamt ergaben sich damit rund 298 Mio. EUR beziehungsweise gerundet rund 300 Mio. EUR.

Diese Beträge waren nicht mit einer Aussage gleichzusetzen, wonach 300 Mio. EUR innerhalb weniger Jahre vollständig kassenmäßig ausgezahlt worden wären. Ein Teil der Maßnahmen bestand von Anfang an aus strukturellen Entscheidungen, deren finanzielle Auswirkungen sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken.

Mit dem heutigen Kenntnisstand kann diese damalige Berechnung aktualisiert werden. Dabei wurden Doppelzählungen zwischen Gesamtansätzen und darin enthaltenen Einzelmaßnahmen ausgeschlossen. Unterpositionen der Coronaausgaben werden nicht zusätzlich zum Corona-Gesamtansatz addiert; dasselbe gilt für Unterpositionen bei Hochwasser, Ukraine und den Inflationshilfen.

Auf dieser bereinigten Grundlage ergibt sich für die eigentlichen Krisenmaßnahmen eine langfristige finanzielle Wirkung in einer Größenordnung von rund 360 Mio. EUR. Davon sind bis Ende 2026 bereits rund 240 Mio. EUR ausgegeben beziehungsweise konkret haushaltswirksam geworden.

Hinzu kommen erhebliche krisenbedingte Belastungen, die in den seinerzeit genannten rund 300 Mio. EUR ausdrücklich nicht enthalten waren. Allein die außergewöhnliche Indexierungswelle im Unterrichtswesen führte zu zusätzlichen jährlichen Ausgaben von mehr als 15 Mio. EUR. Über zehn Jahre entspricht dies einer zusätzlichen Belastung von mindestens 150 Mio. EUR. Bis 2026 sind hiervon bereits rund 65 Mio. EUR angefallen.

Damit ergibt sich bereits aus den hier quantifizierten Krisenmaßnahmen und den zusätzlichen Indexierungskosten im Unterrichtswesen eine langfristige finanzielle Dimension von mindestens rund 510 Mio. EUR. Bis Ende 2026 sind davon bereits mindestens rund 305 Mio. EUR finanzwirksam geworden.

Die zusätzlichen Indexierungskosten im übrigen öffentlichen Dienst sowie krisenbedingte Mindereinnahmen sind darin nicht enthalten.

1.    Coronakrise

Für die Jahre 2020 und 2021 hatte die Regierung insgesamt 90,1 Mio. EUR an Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronakrise ausgewiesen.

Der Rechnungshof verwendete eine engere Definition und ordnete davon 56,6 Mio. EUR der unmittelbaren Bewältigung der Gesundheitskrise zu. Davon entfielen 21,8 Mio. EUR auf 2020 und 34,8 Mio. EUR auf 2021.

Die Differenz von 33,5 Mio. EUR betrifft vorgezogene Infrastrukturinvestitionen. Der Rechnungshof betrachtete diese als ein Vorziehen ohnehin zukünftiger Investitionen und deshalb nicht als Covid-Ausgaben im engeren Sinne.

Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Einzelzahlen werden in der vorliegenden Berechnung nicht zusätzlich zum Gesamtansatz addiert. Das gilt insbesondere für die rund 19,5 Mio. EUR tatsächlicher Ausgaben für die vom Rechnungshof identifizierten sozioökonomischen Unterstützungsmaßnahmen sowie für die rund 11,5 Mio. EUR, die auf dem zentralen Corona-Haushaltsposten gegenüber 174 Gläubigern verbucht wurden.

Aufwertung von Pflege und Gesundheit

Eine wesentliche strukturelle Konsequenz der Pandemie war die Aufwertung der Pflege- und Gesundheitsberufe. Die daraus resultierenden zusätzlichen strukturellen Aufwendungen liegen in einer Größenordnung von rund 7 Mio. EUR jährlich. Über zehn Jahre ergibt sich daraus eine finanzielle Wirkung von rund 70 Mio. EUR.

Digitalisierung des Unterrichtswesens

Eine weitere dauerhafte Konsequenz der Pandemie war die beschleunigte Digitalisierung des Unterrichtswesens. Für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen mit Laptops wurde eine Erstinvestition von 6,6 Mio. EUR vorgesehen. Für Unterhalt und regelmäßige Erneuerung wurden anschließend rund 2 Mio. EUR jährlich vorgesehen.

Damit ergibt sich für das ursprüngliche Modell über einen Zehnjahreszeitraum eine Größenordnung von 26,6 Mio. EUR. Die Austauschzyklen wurden später verlängert. Dadurch reduziert sich die tatsächliche zukünftige Belastung gegenüber der ursprünglichen Planung.

Bis Ende 2026 ist aus dieser Maßnahme eine Größenordnung von rund 15 bis 16 Mio. EUR finanzwirksam geworden. Die RRF-Gegenfinanzierung von rund 3,68 Mio. EUR wird bei der Betrachtung der Eigenfinanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gesondert berücksichtigt.

Corona-Gesamtwirkung

Unter Berücksichtigung der unmittelbaren Maßnahmen und der strukturellen Konsequenzen ergibt sich für Corona eine langfristige Größenordnung von rund 165 bis 170 Mio. EUR. Bis Ende 2026 sind hiervon rund 125 bis 130 Mio. EUR finanzwirksam geworden.

2.    Hochwasserkatastrophe

Die ursprünglich genannten rund 40 Mio. EUR stellten eine Zwischenbilanz dar. Allein den betroffenen Gemeinden wurden Sonderdotationen von rund 27,2 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Davon entfielen rund 25 Mio. EUR auf die Stadt Eupen.

Darüber hinaus übernahm die Deutschsprachige Gemeinschaft außergewöhnlich hohe Wiederaufbauzuschüsse von bis zu 90 Prozent. Zu den größeren Maßnahmen gehören insbesondere der Tennispark Winterseite, die weitere Tennisinfrastruktur des KTC Eupen, die Sportinfrastruktur Schönefeld beziehungsweise König-Baudouin-Stadion, das Capitol als Ersatzinfrastruktur für die zerstörte Kinderkrippe Unterstadt sowie weitere Maßnahmen in Eupen, Kelmis und St. Vith.

Hinzu kamen Preisrevisionen sowie Zuschüsse von bis zu 90 Prozent für zusätzliches Personal besonders stark betroffener Gemeinden. Die zeitweise zusätzliche Sonderdotation von jährlich 500.000 EUR an die Stadt Eupen wurde 2025 beendet und wird nicht über einen Zehnjahreszeitraum fortgeschrieben.

Unter Berücksichtigung der tatsächlich gewährten Hilfen ergibt sich eine Gesamtgrößenordnung von rund 49 Mio. EUR. Bis Ende 2026 sind hiervon rund 46 bis 48 Mio. EUR finanzwirksam geworden.

3.    Ukraine

Die ursprünglich angesetzte Größenordnung von rund 8 Mio. EUR für die Aufnahme und Integration ukrainischer Schutzsuchender wird durch die heutige Betrachtung grundsätzlich bestätigt.

Berücksichtigt werden insbesondere Aufnahme und Unterbringung, die Aufnahmeinfrastruktur in Worriken, Betreuung und Kinderförderung, Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, Sprachkurse, zusätzliches Personal, Bildungsmaßnahmen, Kinderbetreuung sowie medizinische und psychosoziale Begleitung.

Allein für Worriken wurden für die Jahre 2022 bis 2024 Kosten von rund 705.000 EUR ausgewiesen. Weitere allgemeine Kosten für Betreuung und Kinderförderung beliefen sich auf mehr als 320.000 EUR.

Nach Zusammenführung der verschiedenen Maßnahmen ergibt sich eine Gesamtgrößenordnung von rund 8 Mio. EUR. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben ist bis Ende 2026 bereits finanzwirksam geworden.

4.    Inflation und Energiekrise: Einrichtungen

Die außergewöhnliche Inflation erhöhte dauerhaft die Zuschussbasis zahlreicher Einrichtungen des nichtkommerziellen Sektors. Betroffen waren insbesondere Einrichtungen in den Bereichen Pflege, Senioren, Soziales, Kinderbetreuung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport.

Die zusätzliche strukturelle Belastung wurde mit rund 9,5 Mio. EUR jährlich beziffert. Über einen Zehnjahreszeitraum ergibt sich daraus eine Größenordnung von rund 95 Mio. EUR. Bis Ende 2026 sind hiervon rund 38 Mio. EUR finanzwirksam geworden.

5.    Inflation und Energiekrise: Gemeinden

Im Zuge der Inflationskrise wurde die jährliche Gemeindedotation ab 2023 rekurrent um rund 5 Mio. EUR erhöht. Die Gemeindedotation stieg von rund 23,3 Mio. EUR im Jahr 2022 auf rund 28,8 Mio. EUR im Jahr 2023.

Auf Grundlage der damals geltenden Indexierungsmechanismen war die ursprüngliche langfristige Größenordnung von rund 60 Mio. EUR nachvollziehbar. Die zukünftige Entwicklung wurde anschließend durch Konsolidierungsmaßnahmen verändert.

Insbesondere wurde die Indexierung der Gemeindedotation für die Jahre 2025 bis 2031 ausgesetzt. Allein für 2027 reduziert diese Entscheidung die Ausgaben um 3.683.666 EUR.

Unter Berücksichtigung dieser späteren Entscheidungen ergibt sich heute eine langfristige finanzielle Wirkung in einer Größenordnung von rund 35 bis 40 Mio. EUR. Bis Ende 2026 sind davon rund 20 bis 22 Mio. EUR finanzwirksam geworden.

6.    Bereinigte Gesamtbetrachtung

Die aktualisierte langfristige finanzielle Wirkung der eigentlichen Krisenmaßnahmen stellt sich damit wie folgt dar:

–    Corona: rund 165 bis 170 Mio. EUR
–    Hochwasser: rund 49 Mio. EUR
–    Ukraine: rund 8 Mio. EUR
–    Inflation Einrichtungen: rund 95 Mio. EUR
–    Inflation Gemeinden: rund 35 bis 40 Mio. EUR

Insgesamt ergibt sich eine Größenordnung von rund 352 bis 362 Mio. EUR. Gerundet liegt die langfristige finanzielle Wirkung der eigentlichen Krisenmaßnahmen somit bei rund 360 Mio. EUR.

Die seinerzeit genannten rund 300 Mio. EUR haben die finanzielle Wirkung der Krisen damit nicht überzeichnet. Auch unter Berücksichtigung später beschlossener Einsparungen liegt die heute feststellbare langfristige Wirkung höher.

7.    Bis Ende 2026 bereits eingetretene finanzielle Wirkung

–    Corona: rund 125 bis 130 Mio. EUR
–    Hochwasser: rund 46 bis 48 Mio. EUR
–    Ukraine: rund 8 Mio. EUR
–    Inflation Einrichtungen: rund 38 Mio. EUR
–    Inflation Gemeinden: rund 20 bis 22 Mio. EUR

Insgesamt ergibt sich daraus eine finanzielle Wirkung von rund 237 bis 246 Mio. EUR. Gerundet sind damit bis Ende 2026 rund 240 Mio. EUR der eigentlichen Krisenmaßnahmen ausgegeben beziehungsweise konkret haushaltswirksam geworden.

8.    Zusätzliche Indexierungskosten des Unterrichtswesens

Die außergewöhnlichen Indexierungskosten des öffentlichen Dienstes waren in den genannten rund 300 Mio. EUR nicht enthalten. Allein sieben Gehaltsindexierungen innerhalb von rund 15 Monaten erhöhten die jährlichen Gehaltskosten im Unterrichtswesen um mehr als 15 Mio. EUR.

Über zehn Jahre entspricht dies einer zusätzlichen finanziellen Wirkung von mindestens 150 Mio. EUR.

Bis Ende 2026 ergibt sich konservativ folgende kumulierte Belastung: 2022 rund 5 Mio. EUR; 2023 mindestens 15 Mio. EUR; 2024 mindestens 15 Mio. EUR; 2025 mindestens 15 Mio. EUR; 2026 mindestens 15 Mio. EUR.

Damit sind bis Ende 2026 allein aus dieser außergewöhnlichen Indexierungswelle mindestens rund 65 Mio. EUR zusätzliche Ausgaben im Unterrichtswesen entstanden.

9.    Schlussfolgerung

Langfristige finanzielle Wirkung der eigentlichen Krisenmaßnahmen: rund 360 Mio. EUR.

Zusätzliche Zehnjahreswirkung der außergewöhnlichen Indexierungswelle allein im Unterrichtswesen: mindestens 150 Mio. EUR.

Gesamtdimension: mindestens rund 510 Mio. EUR.

Bis Ende 2026 bereits finanzwirksam gewordene eigentliche Krisenmaßnahmen: rund 240 Mio. EUR.

Zusätzliche Indexierungskosten im Unterrichtswesen bis Ende 2026: mindestens rund 65 Mio. EUR.

Damit sind bis Ende 2026 bereits mindestens rund 305 Mio. EUR finanzwirksam geworden.

Darin sind weder die zusätzlichen Indexierungskosten des übrigen öffentlichen Dienstes noch krisenbedingte Mindereinnahmen enthalten.

Die aktualisierte Betrachtung bestätigt damit nicht die These, die seinerzeit genannten rund 300 Mio. EUR hätten die finanziellen Auswirkungen der Krisen überzeichnet. Im Gegenteil: Selbst nach Bereinigung der einzelnen Maßnahmen und unter Berücksichtigung späterer Konsolidierungsentscheidungen liegt die langfristige finanzielle Wirkung der eigentlichen Krisenmaßnahmen bei rund 360 Mio. EUR. Unter Einbeziehung allein der außergewöhnlichen Indexierungskosten im Unterrichtswesen steigt die quantifizierbare langfristige Belastung auf mindestens rund 510 Mio. EUR.

Anlagen

Anlage 1 – Bereinigte Gesamtübersicht

Bereich

ursprüngliche Berechnung

heutige 10-Jahres-Wirkung

bis Ende 2026

Corona

90 Mio. €

165–170 Mio. €

125–130 Mio. €

Hochwasser

40 Mio. €

49 Mio. €

46–48 Mio. €

Ukraine

8 Mio. €

8 Mio. €

ca. 8 Mio. €

Inflation Einrichtungen

100 Mio. €

95 Mio. €

38 Mio. €

Inflation Gemeinden

60 Mio. €

35–40 Mio. €

20–22 Mio. €

Gesamt

298 Mio. €

352–362 Mio. €

237–246 Mio. €

gerundet

ca. 300 Mio. €

ca. 360 Mio. €

ca. 240 Mio. €

 

Anlage 2 – Corona: Detaildarstellung

Position

Betrag

Einordnung

Regierungsansatz Corona 2020/21

90,1 Mio. €

Ausgangsbasis

unmittelbare Krisenausgaben nach Rechnungshof

56,6 Mio. €

in 90,1 Mio. € enthalten

davon 2020

21,8 Mio. €

in 56,6 Mio. € enthalten

davon 2021

34,8 Mio. €

in 56,6 Mio. € enthalten

vorgezogene Infrastruktur

33,5 Mio. €

in 90,1 Mio. € enthalten

sozioökonomische Unterstützungen

19,5 Mio. € Ist

Bestandteil des Corona-Gesamtblocks

zentraler Corona-Haushaltsposten

11,5 Mio. €

Bestandteil des Corona-Gesamtblocks

Pflege-/Gesundheitsaufwertung

ca. 7 Mio. €/Jahr

strukturelle Folgewirkung

Pflege-/Gesundheitsaufwertung, 10 Jahre

ca. 70 Mio. €

einmal berücksichtigt

Digitalisierung/Laptops

6,6 Mio. € Erstinvestition + 2 Mio. €/Jahr

strukturelle Folgewirkung

Digitalisierung, 10 Jahre

26,6 Mio. € brutto

einmal berücksichtigt

RRF Schuldigitalisierung

ca. 3,68 Mio. €

externe Gegenfinanzierung

Corona langfristig

165–170 Mio. €

Gesamtwert

bis Ende 2026

125–130 Mio. €

Gesamtwert

 

Anlage 3 – Digitalisierung des Unterrichtswesens

Position

Betrag

Erstinvestition

6,6 Mio. €

laufende Erneuerung/Unterhalt

2,0 Mio. €/Jahr

zehnjährige Bruttowirkung des ursprünglichen Modells

26,6 Mio. €

RRF-Gegenfinanzierung

ca. 3,68 Mio. €

bis Ende 2026 finanzwirksam

ca. 15–16 Mio. € brutto

 

Anlage 4 – Hochwasser

Position

Betrag

Sonderdotationen betroffene Gemeinden

27,2 Mio. €

davon Eupen

25,0 Mio. €

Tennispark Winterseite

ca. 5,3 Mio. €

KTC Eupen

ca. 0,405 Mio. €

Schönefeld/König-Baudouin-Stadion

ca. 4,5–4,6 Mio. €

Capitol/Kinderkrippe Unterstadt

ca. 2,0 Mio. €

Hillstraße

ca. 0,047 Mio. €

RZKB

ca. 0,044 Mio. €

Tennisplätze Kelmis

ca. 0,254 Mio. €

Fangzäune St. Vith

ca. 0,016 Mio. €

Personalhilfen/Preisrevisionen/weitere Maßnahmen

im Gesamtwert berücksichtigt

EU-Solidaritätsfonds

ca. 0,513 Mio. € Gegenfinanzierung

Gesamt

ca. 49 Mio. €

bis Ende 2026

ca. 46–48 Mio. €

 

Anlage 5 – Ukraine

Position

Betrag

Worriken 2022–2024

705.065 €

Betreuung/Kinderförderung

ca. 322.000 €

Sprachkurse

im Gesamtansatz enthalten

Übersetzung/Dolmetscher

im Gesamtansatz enthalten

zusätzliches Personal

im Gesamtansatz enthalten

Bildung/Kinderbetreuung

im Gesamtansatz enthalten

medizinische/psychosoziale Begleitung

im Gesamtansatz enthalten

Gesamt

ca. 8 Mio. €

bis Ende 2026

ca. 8 Mio. €

 

Anlage 6 – Inflation: Einrichtungen

Position

Betrag

zusätzliche strukturelle Belastung

ca. 9,5 Mio. €/Jahr

10-Jahreswirkung

ca. 95 Mio. €

bis Ende 2026

ca. 38 Mio. €

 

Anlage 7 – Inflation: Gemeinden

Position

Betrag

Gemeindedotation 2022

ca. 23,3 Mio. €

Gemeindedotation 2023

ca. 28,8 Mio. €

Anstieg

ca. 5,5 Mio. €

ursprüngliche 10-Jahresprojektion

ca. 60 Mio. €

aktualisierte 10-Jahreswirkung

35–40 Mio. €

bis Ende 2026

20–22 Mio. €

Einsparung durch ausgesetzte Indexierung allein 2027

3.683.666 €

 

Anlage 8 – Unterrichtsindexierung zusätzlich

Jahr

zusätzliche Belastung

2022

ca. 5 Mio. €

2023

mind. 15 Mio. €

2024

mind. 15 Mio. €

2025

mind. 15 Mio. €

2026

mind. 15 Mio. €

bis Ende 2026

mind. 65 Mio. €

10-Jahreswirkung

mind. 150 Mio. €

 

Anlage 9 – Schlussrechnung

 

 

10-Jahreswirkung

bis Ende 2026

Corona

165–170 Mio. €

125–130 Mio. €

Hochwasser

49 Mio. €

46–48 Mio. €

Ukraine

8 Mio. €

8 Mio. €

Inflation Einrichtungen

95 Mio. €

38 Mio. €

Inflation Gemeinden

35–40 Mio. €

20–22 Mio. €

Krisenmaßnahmen gesamt

352–362 Mio. €

237–246 Mio. €

gerundet

ca. 360 Mio. €

ca. 240 Mio. €

Unterrichtsindexierung zusätzlich

mind. 150 Mio. €

mind. 65 Mio. €

QUANTIFIZIERTE GESAMTBELASTUNG

mind. ca. 510 Mio. €

mind. ca. 305 Mio. €

 

 

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