Mündliche Frage Nr. 422 10. Juni 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG zu den Empfehlungen des Hohen Gesundheitsrats zur Reform der Altenpflege Wurden die Empfehlungen des HGR bereits auf der interministeriellen Konferenz behandelt? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 10. Juni 2026: "Hoher Gesundheitsrat fordert Reform der Altenpflege", so titelte das GrenzEcho am 28.05.2026. Hintergrund ist die Empfehlung Nr 9861 des Hohen Gesundheitsrats, in dem dieser eine grundlegende Neuausrichtung der stationären Altenpflege in Belgien fordert. In vielen Einrichtungen lebten zunehmend Bewohner mit Demenz sowie psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, Pflege, Finanzierung und Personalbemessung seien aber weiterhin überwiegend auf körperliche Pflege ausgerichtet. Der Rat kritisiert insbesondere, dass psychosoziale Aspekte in der Versorgung bislang unzureichend berücksichtigt würden. Bewertungsinstrumente wie die Katz-Skala oder BelRAI würden den tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarf bei psychischen Belastungen nur begrenzt abbilden. Dadurch entstehe eine Lücke zwischen realem Bedarf und finanzieller bzw. struktureller Anerkennung. Empfohlen wird daher ein stärker personenzentriertes und interdisziplinäres Pflegemodell, das psychische Gesundheit systematisch einbezieht, einschließlich besserer Diagnostik, mehr psychosozialer Expertise in den Einrichtungen sowie einer engeren Zusammenarbeit mit externen Diensten der psychischen Gesundheitsversorgung. Unsere Fragen lauten: 1. Wurden die Empfehlungen des HGR bereits auf der interministeriellen Konferenz behandelt? 2. Wurden diesbezüglich schon Maßnahmen in Erwägung gezogen, welche die Deutschsprachige Gemeinschaft umsetzen muss? 3. Sieht die Regierung aktuell einen Bedarf, die Altenpflege in dieser Hinsicht zusätzlich zu stärken? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Deutschsprachige Gemeinschaft legt viel Wert auf eine interdisziplinäre integrierte Pflege und Begleitung der Bewohner der Wohn- und Pflegezentren. Schon seit dem Jahr 2000 arbeiten die WPZS daran, eine personenzentrierte Begleitung in der täglichen Arbeit zu verankern. Damals wurde bereits mit allen WPZS ein Qualitätsmodell „Heime zum Leben“ nach dem englischen Modell „Homes are for living in“ entwickelt und später auch eine Qualitätscharta der Selbstverpflichtung verabschiedet. Die Politik für unterstützungsbedürftige Senioren ist seit 2014 vollständig Gemeinschaftskompetenz. In den interministeriellen Konferenzen werden vorrangig Themen besprochen, die aufgrund geteilter Zuständigkeiten gewisser Absprachen und einer übergeordneten Koordination bedürfen. Sowohl die Finanzierung als auch die inhaltlichen Qualitätsvorgaben werden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege geregelt. Das Dekret wurde vor der Kompetenzübernahme geschrieben und hat den Menschen schon damals in den Mittelpunkt gerückt. Grundsätzlich orientiert sich das Dekret an der europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Es wurde somit damals schon ganz bewusst eine Gesetzgebung geschrieben, die Autonomie und Selbstbestimmung der Senioren als zentrales Element beinhaltet. Nicht zuletzt der Erlass der Regierung vom 29. Februar 2024 zur Festlegung von Mindestpersonalnormen in den Wohn- und Pflegezentren legt den Schwerpunkt auf die Tatsache, dass nicht nur die gesundheitliche Pflege, sondern gleichermaßen die Begleitung der Senioren gewährleistet werden muss. Durch die Einführung von Fachkräften für die integrierte Pflege und Begleitung und durch die Vorgaben, Alltagsbegleiter zu beschäftigen, werden den Wohn- und Pflegezentren Mittel an die Hand gegeben, sich verstärkt um das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Senioren zu kümmern. Um den Bereich der mentalen Gesundheit besser abdecken zu können und die psychische Gesundheitsversorgung systematisch mit in die Begleitung der Bewohner einzubeziehen, arbeiten zum Teil Psychologieassistenten in den WPZS. Darüber hinaus steht das mobile Team für Senioren des Netzwerks mentale Gesundheit den 8 WPZS zur Verfügung. Dadurch kann gemeinsam besser auf die psychische Gesundheit der Bewohner eingegangen werden. Die Weiterentwicklung in der Pflege erfolgt kontinuierlich – auch in den WPZS. Deshalb bleibt es eine dauerhafte Aufgabe für alle Beteiligten, sowohl für die Gesundheitsdienstleister als auch für die Träger und die Politik, diesen personenorientierten Ansatz konsequent zu berücksichtigen und weiter umzusetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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