Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 404

13. Mai 2026 – Frage von M. HOFFMANN an Frau Ministerin KLINKENBERG zum Stand der Folgen und Anträge in Bezug auf die Reform des Arbeitslosengeldes für das ÖSHZ

Haben die Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deuschsprachigen Gemeinschaft gegenüber der Regierung inzwischen konkrete Sorgen zur Reform des Arbeitslosengeldes geäußert?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 13. Mai 2026:
 
Am 7. Mai 2026 berichtete das GrenzEcho darüber, dass mehrere ÖSHZ-Verbände in Belgien wegen der Reform des Arbeitslosengeldes Alarm schlagen. Sie warnen vor einer starken Zunahme an Akten, zusätzlicher Verwaltungsarbeit sowie steigenden sozialen Belastungen für die Sozialhilfezentren.
 
Auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bleibt offen, welche konkreten Folgen diese Reform inzwischen für die Öffentlichen Sozialhilfezentren haben. Verschiedene Fragen zu diesem Thema wurden in den vergangenen Monaten bereits mehrfach gestellt. Dennoch ist es wichtig, den aktuellen Stand der Situation in Ostbelgien zu kennen, da die Auswirkungen inzwischen konkreter sichtbar werden dürften.
 
Dabei stellt sich für mich auch eine grundsätzliche Frage. Die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit wurde über Jahre ignoriert, statt die Menschen rechtzeitig wieder in Arbeit zu bringen. Wenn das System funktioniert hätte, dürften heute nicht so viele Betroffene plötzlich beim ÖSHZ vorstellig werden.
 
In diesem Zusammenhang stellen sich für mich folgende Fragen:
 
1. Haben die Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deuschsprachigen Gemeinschaft gegenüber der Regierung inzwischen konkrete Sorgen zur Reform des Arbeitslosengeldes geäußert?
2. Wie viele Personen sind bis heute nach dem Verlust ihres Arbeitslosengeldes bei den Öffentlichen Sozialhilfezentren vorstellig geworden?
3. Haben Sie Informationen wie viele Anträge bislang durch die Öffentlichen Sozialhilfezentren auf dem Gebiet der DG abgelehnt wurden?
 
 
Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
wie Sie wissen, befinden wir uns seit der Ankündigung der Arbeitslosengeldreform seitens des Föderalstaates in einem regelmäßigen und intensiven Dialog mit den neun Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Selbstverständlich bereitet ihnen die Reform Sorgen und die größeren ÖSHZ haben besondere Maßnahmen ergriffen, um die sogenannten Abgangswellen der Arbeitslosengeldempfänger aufzufangen. Gleichzeitig berichten sie, dass die Lage aktuell unter Kontrolle ist, der Arbeitsdruck allerdings enorm hoch ist. Eine der größten Sorgen ist, dass der Föderalstaat weitere Reformen angekündigt hat, die den Druck auf die ÖSHZ noch weiter ansteigen lassen. Ich denke da zum Beispiel an die Verschärfungen bei den Langzeitkranken oder auch an die Reform der Pensionsregeln. Die Verbände der ÖSHZ fordern den Föderalstaat daher auf, weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus fordern sie eine Reformpause, was ich ausdrücklich unterstütze.  
 
Nicht zuletzt aufgrund dieses enormen Arbeitsdrucks ist die Datenlage zu Arbeitslosen, die Eingliederungsgeld beantragt haben und/oder erhalten, weiterhin ungenau. Der föderale Öffentliche Programmierungsdienst für Sozialeingliederung (ÖPD SE) und das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA-ONEM) haben zwar Zahlenmaterial veröffentlicht, in dem auch unsere ÖSHZ berücksichtigt sind, trotzdem sind diese noch vorläufig und mit Vorsicht zu behandeln. Dafür gibt es mehrere Gründe: Nicht alle klopfen unmittelbar nach dem Verlust des Arbeitslosengeldes beim ÖSHZ an, manche tun das erst Wochen oder Monate später. Andere prüfen, ob sie eine alternative Unterstützung erhalten können, zum Beispiel von der Krankenkasse oder eine Behindertenrente. Und die Antragsbearbeitung ist – zumindest bei den größten ÖSHZ des Landes – im Rückstand.
 
Zur Verdeutlichung: Der öffentliche Programmierungsdienst für Sozialeingliederung gibt für März 2026 an, dass in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 105 Eingliederungseinkommen an Personen ausgezahlt wurden, die ihr Arbeitslosengeld verloren haben. In unserer Feedbackrunde mit den ÖSHZ wurden höhere Werte mitgeteilt. Die Zahlen verändern sich täglich, ohne erkennbares Muster. Gesicherte konsolidierte Zahlen werden in einigen Monaten verfügbar sein. Erst dann kann eine valide Einschätzung gemacht werden. Auch die Verbände der ÖSHZ fordern, die Zahlen noch nicht zu interpretieren. Daher haben sie die bisher in der Presse veröffentlichen Analysen stark kritisiert. Ich kann den Verbänden nur beipflichten und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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