Mündliche Frage Nr. 395 12. Mai 2026 – Frage von K. MESSERICH an Herrn Minister FRECHES zur Fahrkostenberechnung für die Angebote „Kultur macht Schule“ Gibt es für die Anbieter der verschiedenen Angebote einen Schlüssel zur Berechnung ihrer Fahrtunkosten? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Karin MESSERICH (ProDG), vom 12. Mai 2026: “Kultur macht Schule” ist seit 2013 in den ostbelgischen Schulen etabliert und ermöglicht zahlreichen Bildungseinrichtungen kulturelle Förderung von jungen Menschen auf verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise Musik, Theater, Naturerfahrungen usw. Um nur einige zu benennen. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, “Experten” aus verschiedensten Bereichen einzuladen, um den jungen Heranwachsenden Erlebnisse und Erfahrungen zu bieten, die im Schulalttag durch die Lehrkraft selbst nicht zu bewerkstelligen wären. Wie die Regierung, im Angebotskatalog betont, sollen die Angebote Horizonte erweitern, Verständnis fördern und Bildung über den Unterricht hinaus zum Leben bringen. 110 Projekte von 48 Anbietern wurden im noch laufenden Schuljahr angeboten. Die Honorare tragen nicht die Schulen, sondern diese werden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen. Lediglich Fahrtkosten der betreffenden Animatoren werden von den jeweiligen Schulen gezahlt. Bezüglich der Fahrtkosten möchte ich folgende Fragen an Sie, Herrn Freches, richten: 1. Gibt es für die Anbieter der verschiedenen Angebote einen Schlüssel zur Berechnung ihrer Fahrtunkosten? 2. Müssen die verschiedenen Anbieter Fahrtkostenabrechnungen an den Fachbereich, der die Honorarunkosten abwickelt, zur Überprüfung vorlegen? 3. Hat es diesbezüglich in der Vergangenheit Rückmeldungen seitens der Schulen gegeben? Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Werte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen des Programms „Kultur macht Schule“ schließen die Anbieter der kulturellen Bildungsangebote einen Vertrag mit dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab. Die Honorare für die in den Schulen durchgeführten Angebote werden unmittelbar mit dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgerechnet. Davon ausgenommen sind unter anderem die Anfahrtskosten. Die Abrechnung der Anfahrtskosten ist im Vertrag zwischen den Anbietern und dem Ministerium wie folgt geregelt: „Die Kilometerentschädigung richtet sich nach dem offiziellen Kilometersatz des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beläuft sich dieser Kilometersatz auf 0,4327 EUR/Kilometer (05/2026). Der Kilometersatz wird in jedem Quartal dem Index angepasst und kann beim Ministerium nachgefragt werden.“ Demnach besteht ein vertraglich festgelegter Betrag pro Kilometer, der sich am offiziellen Kilometersatz des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft orientiert. Da die Fahrtkosten unmittelbar zwischen den Schulen und den jeweiligen Anbietern abgerechnet werden, liegen der Verwaltung hierzu keine entsprechenden Belege vor. Zur dritten Frage: Der Verwaltung liegen diesbezüglich bislang keine Rückmeldungen seitens der Schulen vor. Die zuständige Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit den Schulen. Darüber hinaus wird den Schulen zu den jeweiligen Projekten ein Feedbackbogen zur Verfügung gestellt. Die Schulen werden gebeten, diese Bögen auszufüllen und der Verwaltung in digitaler Form zu übermitteln.
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