Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 392

11. Mai 2026 – Frage von F. CREMER an Herrn Ministerpräsident PAASCH bezüglich der Nichtgenehmigung von zwei der insgesamt fünf geplanten Windkraftanlagen der Gemeinde Raeren

Welches sind die Gründe, die zum Beschluss des gemischten Berufungsausschusses, zwei von insgesamt fünf geplanten Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Raeren die Genehmigung nicht zu erteilen, geführt haben?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Freddy CREMER (ProDG), vom 11. Mai 2026:
 
Der gemischte Berufungsausschuss, dem Vertreter der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft angehören, hat aufgrund zu geringer Abstände zweier Windräder zu einer Funkverbindung eines kanadischen Börsenfunkunternehmens am 21. April 2026 nur drei Windkraftanlagen von ursprünglich fünf geplanten Anlagen der Gemeinde Raeren die Genehmigung erteilt.
 
Der Raerener Bürgermeister fordert mehr Flexibilität, wenn erneuerbare Energien zukünftig eine größere Rolle in unserer Gemeinschaft spielen sollen. Nur eine geringfügige Versetzung der beiden inkriminierten Windräder würde genügen, um das Problem zu beheben. Das jetzige Verfahren sei zu starr, ein gewisser Handlungsspielraum – und dazu gehöre eine geringfügige Versetzung von geplanten Windrädern -, müsse zugelassen werden. In der Projektgruppe, der Vertreter der Gemeinde, von Engie und von Courant d’ Air angehören, wolle man zeitnah konkrete Schritte gegen diesen Entscheid prüfen; man wolle weiterhin an einem vollständigen Windpark mit fünf Anlagen festhalten.
 
Auch ein ehemaliger Bürgermeister und fünf ehemalige Schöffen der Gemeinde Raeren monieren in einem GrenzEcho-Leserbrief (4. Mai 2026, S. 2), dass „mögliche Lösungen oder Anpassungen nicht erkennbar geprüft oder dargestellt“ seien und erwarten, dass „vorhandene Spielräume sorgfältig ausgelotet und Entscheidungen in ihrer Tragweite vollständig offengelegt werden“.
 
Zu diesem Sachverhalt möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, folgende Fragen stellen:
 
1. Welches sind die Gründe, die zum Beschluss des gemischten Berufungsausschusses, zwei von insgesamt fünf geplanten Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Raeren die Genehmigung nicht zu erteilen, geführt haben?
2. Fehlt es, wie es von vielen involvierten Akteuren moniert wird, dem Genehmigungsverfahren an Flexibilität?
3. Wie wird die weitere Prozedur sein, damit der von der Gemeinde Raeren anvisierte Bau einer Windparkanlage mit insgesamt fünf Windrädern, doch noch realisiert werden kann?
 
 
Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident
 
In der Debatte über den Windpark Raeren wird der Eindruck geschürt, der gemischte Berufungsausschuss von WR und DG als Genehmigungsbehörde hätte aus politischem Unwillen zwei Windräder verhindert. Das entspricht nicht den Tatsachen.
 
Und ich muss schon sagen:
 
Ich bin erstaunt, mit welcher Selbstverständlichkeit heute einer Genehmigungsbehörde vorgeworfen wird, dass ein Antrag nicht genehmigungsfähig war. Einen genehmigungsfähigen Antrag einzureichen, ist Aufgabe des Antragstellers; nicht der Genehmigungsbehörde.
Eine Genehmigungsbehörde hat nicht die Aufgabe, politischen Mut zu beweisen oder politische Wünsche umzusetzen.
 
Wo kämen wir denn hin, wenn Genehmigungsbehörden anfangen würden, geltendes Recht nach politischer Opportunität auszulegen?
Ihre Aufgabe besteht darin zu prüfen, ob ein Antrag nach geltendem Recht genehmigungsfähig ist und vor dem Staatsrat Bestand haben kann.
Genau das hat der gemischte Berufungsausschuss getan.
Die Einschätzung der zuständigen Experten führte zu einer klaren Schlussfolgerung:
Eine Genehmigung aller fünf Anlagen hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Annullierung aller 5 Anlagen durch den Staatsrat geführt.
 
Deshalb stellt sich eine einfache Frage:
 
Was wäre verantwortungsvoller gewesen? Fünf Windräder auf dem Papier zu genehmigen, obwohl sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Staatsrat gescheitert wären? Oder drei Anlagen rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig die Tür für zwei weitere Anlagen offenzuhalten? Wir haben uns für Verantwortung entschieden.
 
Im Übrigen hat der Antragsteller und Betreiber ENGIE die Zusammenarbeit mit der Regierung der DG ausdrücklich als “professionell und proaktiv” gewürdigt. Die zuständige Projektgruppe von ENGIE hat sich schriftlich für die intensive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der Regierung während des gesamten Verfahrens bedankt.
Sie sieht in der Entscheidung zur Genehmigung von 3 Windrädern einen „echten Fortschritt“ für dieses Projekt. Ein “echter Fortschrift” - “une véritable avancée”, sagt und schreibt die zuständige Projektgruppe des Antragstellers ENGIE.... 
 
Dabei verweist die Projektgruppe von ENGIE ausdrücklich darauf, dass Regierung und Verwaltung der DG bei der Lösung zahlreicher Probleme proaktiv geholfen haben, z.B. bei der Frequenzen-Problematik, den Feuerlöschflugzeugen im Bereich der Wesertalsperre, dem Einsteinteleskop sowie Fragen der Wasserqualität 
 
Wer also behauptet, die Regierungen der DG oder der WR hätten das Projekt blockiert oder zu wenig Flexibilität gezeigt, ignoriert die Realität dieses Verfahrens.
 
Das verbleibende Problem lag außerhalb der Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Eine föderale Fachinstanz hatte ein teilweise negatives Gutachten abgegeben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass zwei der geplanten Anlagen eine bestehende Funkverbindung beeinträchtigen.
 
Das Funkunternehmen hatte ausdrücklich erklärt, dass keine Einigung besteht und rechtliche Schritte gegen die Genehmigung eingeleitet würden. Unter diesen Umständen einfach alle fünf Anlagen zu genehmigen, wäre verantwortungslos gewesen.
 
Ich höre selbstverständlich die Kritik aus Raeren. Und ich teile einen Teil dieser Kritik. Ja, es ist in Belgien oftmals unverhältnismäßig schwer, Windkraftprojekte genehmigt zu bekommen. Ja, es gibt zu viele rechtliche Hürden. Und ja, die Verfahren dauern viel zu lange. Das ist ein echtes Problem für die Energiewende. Deshalb plädiere ich ausdrücklich dafür, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Mit der geplanten Reform der Raumordnung werden wir unseren Beitrag dazu leisten.
 
Aber wir müssen zugleich ehrlich bleiben:
Nicht alle gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen in unserer Zuständigkeit. Bei weitem nicht.
Ebenso wichtig ist mir:
Die beiden derzeit nicht genehmigten Anlagen sind keineswegs endgültig ausgeschlossen.
Im Gegenteil! Sollten deren Standorte versetzt oder alternative Lösungen gefunden werden, bestehen weiterhin gute Möglichkeiten für eine spätere Genehmigung. Die Regierung hofft, dass es dazu kommt, und wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten.
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