Schriftliche Frage Nr. 148 30. April 2026 – Frage von Herr M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu den krisenbedingten Hilfspaketen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Bitte übermitteln Sie eine konsolidierte Übersicht, aus der hervorgeht, welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Hilfspakete der DG den von Ihnen kommunizierten fünf Maßnahmenblöcken (Corona, Flut, Ukraine, Inflationshilfen für Einrichtungen, inflationsbedingte Zuschüsse an Gemeinden) zugeordnet werden. Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 26. März 2026: im Zusammenhang mit der Vorstellung der 1. Haushaltsanpassung 2023 sowie in weiteren öffentlichen Erklärungen wurde wiederholt kommuniziert, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft zur Abfederung mehrerer Krisen (Corona, Flut 2021, Ukraine sowie Energie- und Inflationskrise) über einen Zeitraum von zehn Jahren Hilfspakete in einer Größen-ordnung von rund 300 Mio. EUR bereitgestellt und finanziert hat. In diesem Kontext wurden unter anderem folgende Größenordnungen genannt: – Coronakrise: 90 Mio. EUR – Jahrhundertflut: 40 Mio. EUR – Ukrainekrise (Aufnahme/Begleitung von Geflüchteten): 8 Mio. EUR – Inflationskrise (Wohn- und Pflegezentren, Kinderbetreuung, Schulen, weitere nicht-kommerzielle Einrichtungen): 100 Mio. EUR – Inflationskrise (Erhöhung der Zuschüsse an Gemeinden): 60 Mio. EUR Zugleich wird diese Größenordnung regelmäßig als wesentlicher Treiber der Verschuldungsentwicklung und als Begründung für das zeitweilige Abweichen von ausgeglichenen Haushalten herangezogen. So erklärten Sie in der Sitzung vom 09.02.2026 unter Bezug auf den Schuldenstand von 1,3 Mrd. EUR, dass rund 60 Prozent bzw. etwa 800 Mio. EUR „einzig und allein“ auf vorgezogene Investitionen, aufgelöste PPP-Verfahren sowie auf Hilfspakete in der Coronakrise zurückzuführen seien. Gerade weil diese Aussagen die öffentliche Wahrnehmung stark prägen, ist für die parlamentarische Kontrolle entscheidend, dass die kommunizierten Summen nachvollziehbar belegt und sauber voneinander abgegrenzt werden. Denn in der öffentlichen Darstellung werden unterschiedliche Kategorien gemeinsam genannt (Hilfspakete, vorgezogene Investitionen, PPP-Auflösungen). Ohne eine konsolidierte und methodisch einheitliche Übersicht ist weder überprüfbar, welche konkreten Maßnahmen in den genannten Summen enthalten sind, noch in welchem Umfang diese Summen tatsächlich den jährlichen Defizit- und Schuldenpfad beeinflussen. Hinzu kommt, dass in Haushalts- und Finanzunterlagen Gegenfinanzierungen bzw. zu-sätzliche Einnahmen im Krisenkontext erkennbar sind, die in der öffentlichen Darstellung nicht systematisch den einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden. In verschiedenen Unterlagen erscheinen hierzu Covid-bezogene Einnahmen bzw. Dotationslinien (einschließlich einer „Sonderdotation Covid“ bzw. vergleichbarer Abrechnungs-/Dotationsmechanismen). Zum Beispiel: Vor diesem Hintergrund braucht das Parlament eine konsolidierte, prüfbare Netto-Darstellung: welche Bruttokosten je Maßnahme entstanden sind, welche externen Mittel oder Kompensationen (Föderalstaat, Wallonische Region, EU-Programme oder andere) dem gegenüberstehen und wie sich daraus der Nettoeffekt auf Defizit und Schuldenstand je Jahr ergibt. Meine Fragen an Sie lauten wie folgt: 1. Bitte übermitteln Sie eine konsolidierte Übersicht, aus der hervorgeht, welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Hilfspakete der DG den von Ihnen kommunizierten fünf Maßnahmenblöcken (Corona, Flut, Ukraine, Inflationshilfen für Einrichtungen, inflationsbedingte Zuschüsse an Gemeinden) zugeordnet werden. 2. Bitte je Maßnahme angeben: Bezeichnung, Rechtsgrundlage/Beschluss, Zielgruppe, Zeitraum/Laufzeit, jährliche Budgetierung sowie Gesamtkosten. 3. In den Haushalts- und Finanzunterlagen der DG erscheinen Covid-bezogene Einnahmen bzw. Dotationslinien (einschließlich einer „Sonderdotation Covid“ bzw. vergleichbarer Abrechnungs-/Dotationsmechanismen). 4. Wofür genau sind diese Mittel bestimmt, auf welcher Rechtsgrundlage basieren sie, wie erklären sich die Ansätze bzw. Änderungen je Haushaltsjahr, und wie wurden diese Mittel konkret den Krisenmaßnahmen (Frage 1) zugeordnet? 5. Gab es im Zusammenhang mit der Covid-Krise neben der in den Haushalts-/Finanz-unterlagen erscheinenden „Sonderdotation Covid“ weitere Unterstützungen oder Kompensationen des Föderalstaats zugunsten der DG (einschließlich Abrechnungen, Sonderdotationen, zweckgebundener Mittel, Kostenübernahmen oder Rückerstattungen? Wenn ja, bitte je Maßnahme detailliert auflisten: Bezeichnung, Rechtsgrundlage, Zweck/Zielbereich, Zeitraum/Laufzeit, jährliche Beträge, Empfänger/Verbuchung sowie Zuordnung zu den DG-Krisenmaßnahmen gemäß Frage 1. 6. Sie erklärten am 09.02.2026, rund 60 Prozent bzw. ca. 800 Mio. EUR der Verschuldung seien „einzig und allein“ auf vorgezogene Investitionen, PPP-Auflösungen und Hilfspakete in der Coronakrise zurückzuführen. 7. Bitte legen Sie in einer Übersicht dar, wie sich diese 800 Mio. EUR auf die drei Kate-gorien (a) vorgezogene Investitionen, (b) PPP-Auflösungen, (c) Hilfspakete) verteilen, jeweils mit jährlicher Wirkung auf Defizit/Schuldenstand und den zugrunde liegenden Beschlüssen. 8. Welche Gegenfinanzierungen bzw. externen Mittel (Föderalstaat, Wallonische Region, EU-Programme oder andere) stehen den Maßnahmen gemäß den Frage 1) und 3) gegenüber oder wurden dafür vereinnahmt? 9. Bitte je Finanzierungsquelle angeben: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Zeitraum/Laufzeit, jährliche Beträge sowie eindeutige Zuordnung zu den Maßnahmen aus Frage 1, sodass der Nettoeffekt je Maßnahme und je Jahr erkennbar ist. Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Frage 1 Die Hilfspakete werden im einleitenden Text der Fragestellung korrekt aufgeschlüsselt und beziffert. Darüber wurde in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich berichtet und diskutiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Rechtfertigungserklärungen zu den Haushalten 2020-2024, die Protokolle der Ausschusssitzungen zu den Haushaltsberatungen, die ausführlichen Berichte zu den entsprechenden Plenarsitzungen, die Protokolle der wöchentlichen Corona-Krisensitzungen im Parlament, den umfangreichen Bericht des Corona-Sonderausschusses und nicht zuletzt auf die Berichte über die Ausschusssitzungen und Plenarversammlungen zu den Krisendekreten, mit denen das damalige Parlament einen Großteil der Hilfspakete mit breiter Mehrheit beschlossen hatte. Frage 2 Es handelte sich um die Beteiligung des Föderalstaates an den Kosten der Impfkampagnen. Insgesamt belief sich diese Sonderdotation im Jahre 2022 auf 2 Millionen EUR und im Jahre 2024 auf 1,2 Million EUR. Auch über die Kosten der Impfkampagne wurde in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich berichtet und diskutiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die in der Antwort auf Frage 1 angeführten Dokumente. Frage 3 Nein. Allerdings hat der damalige Konzertierungsausschuss im Jahr 2021 beschlossen, dass die DG 50 Millionen EUR aus dem europäischen Wiederaufbauplan (RRF) als Kofinanzierung für bestimmte Projekte erhält. Auch darüber wurde in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich berichtet und diskutiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die in der Antwort auf Frage 1 angeführten Dokumente. Frage 4 Wir zitieren wörtlich aus der Haushaltsrede des Ministerpräsidenten vom 08.12.2025 (PDG): „So haben wir beispielsweise innerhalb von 4 Jahren Hilfspakete in Höhe von 300 Millionen EUR beschlossen, 240 Millionen in Infrastrukturen investiert, und Zuschüsse an Wohn- und Pflegezentren sowie Gemeinden im Umfang von 190 Millionen EUR vorzeitig ausgezahlt. Wir haben also zwischen 2020 und 2024 Investitionen in Höhe von 730 Millionen vorgezogen. Außerdem haben wir in dieser Zeit die PPP-Verträge vorzeitig aufgelöst und 83 Millionen an indirekten Schulden in einem Mal zurückgezahlt. Natürlich ist dadurch unsere Verschuldung angestiegen. Allein durch diese Operationen ist unsere nominale, direkte, anrechenbare Verschuldung um mehr als 800 Millionen angestiegen. Von der heutigen Gesamtverschuldung in Höhe von 1,3 Milliarden sind also mehr als 60 % auf diese Operationen zurückzuführen.“ Frage 5 Siehe Antworten auf die Fragen 2 und 3. Neben den oben erwähnten 3,2 Millionen EUR an Kostenbeteiligung des Föderalstaates für die Impfkampagne und den 50 Millionen EUR aus dem RRF hatte die DG die Möglichkeit erhalten, auf der Grundlage eines innerbelgischen Verteilerschlüssels zu sehr günstigen Zinssätzen (0-0,75 %) auf rückzahlbare „SURE-Anleihen“ der EU zurückzugreifen. Die DG hat damals insgesamt 12,9 Millionen EUR aufgenommen. Auch darüber wurde seinerzeit ausführlich berichtet und diskutiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die in der Antwort auf Frage 1 angeführten Dokumente.
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