Mündliche Frage Nr. 389 07. Mai 2026 – Frage von F. WERTZ an Herrn Minister FRANSSEN zur perspektivischen Weiterentwicklung des Partnerportals zwischen dem ADG und den 9 ÖSHZ Wie sehen Sie die Rolle der 9 ÖSHZ bei der Vermittlung von Arbeitslosen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Frederik WERTZ (PFF), vom 07. Mai 2026: Seit der angekündigten Reform des Arbeitslosengeldes stehen das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) und die 9 ÖSHZ in den Gemeinden vor der gemeinsamen Herausforderung, Arbeitslose wieder auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln. Ziel ist es, die angekündigten 937 Betroffenen in der DG bestmöglich in Beschäftigung zu bringen. Aus einer mündlichen Fragen des Kollegen Henn im Oktober 2025 ging hervor, dass das ADG im Zuge dieser neuen Herausforderung insgesamt 15 Arbeitspakete entwickelt hat. Diese hat das ADG mittlerweile auch vorgestellt. Parallel dazu erhielten die ÖSHZ im vergangenen Jahr Zugang zum sogenannten „Partnerportal“. Das Partnerportal soll eine administrative Vereinfachung bei den Vermittlungen mit sich bringen. Ich zitiere aus Ihrer Antwort an den Kollegen Henn: „Durch die Nutzung dieser gemeinsamen Anwendung werden effiziente Abläufe in der Vermittlungsarbeit ermöglicht. Das Partnerportal soll es zudem zukünftig erleichtern, die Bedarfe der Arbeitsuchenden durch eine bessere Erfassung der Kundenprofile zu ermitteln und dadurch eine zielgerichtete Maßnahmensteuerung auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu ermöglichen.“ Im Dezember 2025 legten die Vertreter der ÖSHZ jedoch eine Stellungnahme vor, welche auf eine weniger positive Lage schließen ließ. Zwar unterstützt die DG die ÖSHZ mit 250 € pro neuer Akte, dennoch gab es Kritik am Partnerportal und der nötigen doppelten Dateneingabe. Diese würde, so die Stellungnahme der 9 ÖSHZ, zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich ziehen. Aufgrund der Bedeutung der vorliegenden Beschäftigungsthematik für die langfristige Standortpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erlaube ich mir, Ihnen folgende Fragen zu stellen: 1. Welche perspektivische Weiterentwicklung des Partnerportals beabsichtigt die DG-Regierung? 2. Wie sehen Sie die Rolle der 9 ÖSHZ bei der Vermittlung von Arbeitslosen? 3. Wie soll der Austausch zwischen ÖSHZ, ADG und Regierung in den kommenden Monaten vertieft werden? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Wertz, Werte Kolleginnen und Kollegen, die Rolle der ÖSHZ in der Arbeitsvermittlung wird maßgeblich vom Föderalstaat geprägt. Bereits 2002, also vor fast 25 Jahen, hat der Föderalstaat ein erstes Mal Aufgaben im Bereich der sozial-beruflichen Integration für die ÖSHZ festgehalten. Anschließend wurde in nahezu jeder Legislatur die Rolle der ÖSHZ in der sozial-beruflichen Begleitung verstärkt. Auch die aktuelle Arizona-Regierung hat diesen Weg fortgesetzt. Gleichzeitig bleiben die Arbeitsämter des Landes die zentralen Akteure der Arbeitsvermittlung. Sie stellen ein breites Spektrum an Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchende bereit, auch für arbeitssuchende Bezieher des Eingliederungseinkommens. Aus diesen gemeinsamen Zuständigkeiten ergeben sich verschiedene Herausforderungen auch für die Rollenklärung. Der Föderalstaat bindet die ÖSHZ immer stärker in die sozial-berufliche Begleitung ein und verknüpft diese Rolle zunehmend auch mit finanziellen Mitteln. Diese besondere Situation in Belgien zeigt auf, dass das Arbeitsamt und die ÖSHZ bei der Aufgabe der Arbeitsvermittlung und sozial-beruflichen Integration aufeinander verwiesen und angewiesen sind. Es gibt also zum jetzigen Zeitpunkt keine wirkliche Alternative zu einer Zusammenarbeit zwischen dem ADG und den ÖSHZ. Aus genau auch diesem Grund, wurde in der vorherigen Legislaturperiode das Vermittlungsdekret entwickelt und hier in diesem Hause verabschiedet. Das Vermittlungsdekret zielt darauf ab, genau diese Zusammenarbeit rechtlich zu definieren und damit eine organisatorische Grundlage herzustellen. Im Mittelpunkt dazu steht das gemeinsame Instrument, das Partnerportal. Die ÖSHZ haben im Partnerportal Zugriff auf Akten von bestimmten Arbeitssuchenden. Die konkreten Zugriffsrechte sind dabei an die Rollen der jeweiligen Mitarbeiter gebunden. So können etwa Angaben zur beruflichen Vergangenheit, zur Qualifikation oder zu Berufswünschen eingesehen werden. Zudem können ÖSHZ-Mitarbeitende über das Portal Maßnahmen beantragen, müssen im Gegenzug aber auch relevante Daten pflegen. Das FOREM hat kürzlich ebenfalls die Öffnung der Arbeitslosenakte für ihre ÖSZH beschlossen. Die Herausforderung besteht darin, dass die ÖSHZ viele weitere Aufgaben haben, die in anderen Anwendungen abgebildet werden und oft miteinander verknüpft sind. Damit diese Verbindungen ausreichend im Partnerportal berücksichtigt werden können, werden wir das Portal, gemeinsam mit den ÖSHZ, schrittweise weiterentwickeln müssen und an die praktischen Bedürfnisse der sozial-beruflichen Begleitung der ÖSHZ anpassen. Hierzu wurde bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Die 9 ÖSHZ und die DG müssen dabei entscheiden, ob wir ausgehend vom Partnerportal eine gemeinsame Softwarelösung entwickeln oder wir eine Synchronisation programmieren. Klar ist dabei, dass wir, ausgehend vom Partnerportal, nicht 9 verschiedene Programme synchronisieren, sondern nur eins. Zwischen ÖSHZ, ADG und Regierung findet auf allen Ebenen ein intensiver Dialog statt – politisch, administrativ und fachlich, erst recht seit der Reform der Arbeitslosengesetzgebung. Die Reform des Arbeitslosengeldes hat diese Zusammenarbeit weiter verstärkt. Aus genau auch diesem Grund, werden wir ab 2027 mit den ÖSHZ gemeinsam das Vermittlungsdekret evaluieren und ich als zuständiger Minister eine Anpassung desgleichen dem Parlament vorlegen. Das Ziel besteht darin, die Arbeitsvermittlung und sozial-berufliche Integration kontinuierlich zu verbessern und dabei die besondere Partnerschaft zwischen ADG und ÖSHZ nicht nur im Blick zu haben, sondern auch zu vertiefen.
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