Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 146

27. April 2026 – Frage von Herr M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu seinen Aussagen betreffend eine Haushaltseinsparung von 28 Millionen Euro

Worauf genau bezieht sich die von Ihnen am 22. Dezember 2025 genannte Einsparung in Höhe von 28 Mio. EUR?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 23. März 2026:

In der öffentlichen Sitzung vom 22. Dezember 2025 erklärten Sie, dass die Vorauszahlung bestimmter Dotationen und Zuschüsse, wie sie im Programmdekret vom Dezember 2024 für Gemeinden sowie verschiedene Einrichtungen der DG vorgesehen wurde, nicht, wie es der Rechnungshof in seinem 36. Bericht für die daraus resultierende zusätzliche Verschuldung festhielt, jährliche Kosten von 7,3 Mio. EUR verursache, sondern rund 3,6 Mio. EUR pro Jahr. Sie sagten weiter, dass dies auf sieben Jahre gerechnet 25,2 Mio. EUR an Zinskosten ausmache. Gleichzeitig erklärten Sie aber auch, dass durch das Ergebnis der Verhandlungen 28 Mio. EUR eingespart würden, also etwa 3 Mio. EUR mehr, als ausgegeben werde. Außerdem führten Sie an, diese Einsparungen würden unter anderem dazu genutzt, die neue Sonderdotation für Sozialwohnungen zu speisen. Zusätzlich verwiesen Sie darauf, dass die Gemeinden auf Grundlage der damaligen Zinssätze Zinseinnahmen von etwa 8 Mio. EUR erzielen würden und dass die Vorauszahlungen helfen könnten, den europäischen Haushaltspfad leichter einzuhalten. Zugleich räumten Sie aber ein, dass ein Teil dieses Vorteils wegen einer möglichen Umklassierung durch das ECN auch wieder verloren gehen könnte.

Ein Punkt ist dabei besonders wichtig und sollte klar erklärt werden: Wenn die DG für eine solche Operation am Ende nach ihrer Darstellung 25,2 Mio. EUR an zusätzlichen Zinskosten trägt, dann ist das zunächst einmal kein klassisches Sparen. Legt man die vom Rechnungshof genannte jährliche Größenordnung von 7,3 Mio. EUR auf sieben Jahre um, ergäbe sich rechnerisch sogar eine Belastung von rund 51,1 Mio. EUR. Der von Ihnen genannten möglichen/fragwürdigen Einsparung von 28 Mio. EUR steht also zunächst eine erhebliche zusätzliche Zinsbelastung gegenüber. Aus Ihren Aussagen geht nicht hervor, ob diese 28 Mio. EUR eine echte Einsparung im Haushalt der DG darstellen oder ob damit vor allem ein rechnerischer Vorteil gemeint ist, weil die Maßnahme im europäischen Haushaltspfad günstiger behandelt wird. Einfach gesagt: Man macht womöglich etwas weniger neue Schulden oder verbessert eine Kennzahl, und nennt dies dann eine „Ersparnis“. Für den Bürger klingt das nach Geld, das tatsächlich übrigbleibt. Tatsächlich kann es aber auch sein, dass lediglich ein negativer Effekt geringer ausfällt als ursprünglich befürchtet. Weniger Belastung ist aber nicht automatisch gleichbedeutend mit echtem Sparen.

Gerade weil hier mehrere Zahlen und verschiedene mögliche Vorteile genannt werden, ist für Außenstehende nicht klar erkennbar, worauf sich die genannte Einsparung von 28 Mio. EUR genau bezieht, wie sie berechnet wurde und ob es sich dabei um eine echte Einsparung im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft handelt oder um einen rechnerischen Effekt im Rahmen der europäischen Haushaltsregeln.

Daher bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.    Worauf genau bezieht sich die von Ihnen am 22. Dezember 2025 genannte Einsparung in Höhe von 28 Mio. EUR?
2.    Handelt es sich bei diesen 28 Mio. EUR um eine echte Einsparung im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, um vermiedene Mehrkosten, um Zinsvorteile, um einen rechnerischen Vorteil im europäischen Haushaltspfad oder um eine Kombination aus mehreren dieser Elemente?
3.    Bitte legen Sie die vollständige Berechnung dieser 28 Mio. EUR offen, Schritt für Schritt und in einfacher Form, mit allen verwendeten Annahmen, Zinssätzen, Zeiträumen und Rechenschritten.
4.    Bei wem genau fällt diese Einsparung an: bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft, bei den Gemeinden, bei beiden Ebenen zusammen oder nur im Rahmen einer bestimmten europäischen Berechnungsweise?
5.    Sind die von Ihnen genannten Zinseinnahmen der Gemeinden in Höhe von rund 8 Mio. EUR bereits in den 28 Mio. EUR enthalten oder kommen sie zusätzlich hinzu?
6.    Falls diese rund 8 Mio. EUR nicht in den 28 Mio. EUR enthalten sind: Wie hoch ist dann der gesamte von Ihnen angenommene Vorteil dieser Operation?
7.    Wie verteilen sich die von Ihnen genannten Vorteile rechnerisch auf die DG einerseits und auf die Gemeinden andererseits?
8.    Welche Gemeinden profitieren nach den Berechnungen der Regierung in welchem Umfang von den Vorauszahlungen, den möglichen Zinseinnahmen und den weiteren Effekten dieser Operation?
9.    Sie erklärten, dass allein Kelmis und Eupen über die neue Sonderdotation für Sozialwohnungen in den kommenden Jahren 10,5 Mio. EUR erhalten würden. Bitte geben Sie an, wie sich dieser Betrag genau auf beide Gemeinden verteilt und aus welcher konkreten Berechnung er hervorgeht.
10.    In welchem Zusammenhang stehen die 28 Mio. EUR Einsparung mit der neuen Sonderdotation für Sozialwohnungen? Wird diese Sonderdotation vollständig oder nur teilweise aus dem von Ihnen genannten Vorteil finanziert?
11.    Sie führten an, dass die Vorauszahlungen helfen könnten, den europäischen Haushaltspfad leichter einzuhalten, weil Zinsausgaben nicht als Netto-Primärausgaben gelten. Bitte erläutern Sie, wie dieser Mechanismus genau funktioniert.
12.    Bedeutet dies konkret, dass die DG durch diese Konstruktion nicht wirklich spart, sondern im Rahmen der europäischen Regeln nur anders gerechnet wird?
13.    Trifft es zu, dass der von Ihnen genannte Vorteil teilweise darauf beruht, dass durch diese Konstruktion die Ausgangsposition gegenüber dem Referenzjahr 2024 günstiger erscheint?
14.    Falls ja: Wie hoch ist der Anteil der 28 Mio. EUR, der auf einen echten finanziellen Vorteil zurückgeht, und wie hoch ist der Anteil, der nur auf einer günstigeren haushaltstechnischen oder europäischen Einordnung beruht?
15.    Sie erklärten zugleich, dass dieser Vorteil wegen einer möglichen Umklassierung durch das ECN auch wieder teilweise verloren gehen könnte. Welche Teile des von Ihnen genannten Vorteils sind davon konkret betroffen?
16.    Wie hoch wäre der verbleibende Vorteil noch, wenn diese mögliche Umklassierung ganz oder teilweise gegen die Annahmen der Regierung ausfallen würde?
17.    Welche Rückmeldungen oder Einschätzungen lagen der Regierung am 22. Dezember 2025 bereits von zuständigen Stellen zu dieser Frage vor?
18.    Gab es zu den 28 Mio. EUR, zu den 3,6 Mio. EUR jährlichen Kosten und zu den möglichen Effekten im europäischen Haushaltspfad eine schriftliche Simulation, eine interne Notiz, eine Tabelle oder ein Gutachten? Wenn ja, werden Sie diese Unterlagen dem Parlament vollständig zur Verfügung stellen?
19.    Wie erklärt sich die wesentlich höhere Zinsberechnung des Rechnungshofs bezüglich den 28 Mio.?
20.    Wenn die Vorauszahlungen laut Ihrer Aussage 25,2 Mio. EUR kosten, ist es dann nicht irreführend, diesen Vorgang in der öffentlichen Darstellung als Einsparung von 28 Mio. EUR zu bezeichnen, solange nicht klar offengelegt wird, dass es sich zumindest teilweise um einen rechnerischen oder regelbedingten Effekt handeln könnte?
21.    Werden Sie dem Parlament eine nachvollziehbare Gegenüberstellung vorlegen, die drei Szenarien zeigt: erstens ohne Vorauszahlungen, zweitens mit Vorauszahlungen nach der Annahme der Regierung, drittens mit Vorauszahlungen bei ungünstigerer ECN-Einstufung, jeweils mit den Auswirkungen auf Schulden, Zinsen, Haushaltspfad und Gemeinden?
22.    Ist es richtig, dass der politische Nutzen dieser Operation nach Ihrer eigenen Darstellung jedenfalls teilweise darin besteht, den europäischen Ausgabenpfad günstiger erscheinen zu lassen und dadurch Spielräume zu gewinnen, obwohl gleichzeitig reale Zinskosten anfallen?


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident

Der Fragesteller findet die Antworten auf seine Fragen in den Anlagen zum Ausschussbericht über den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und ÖSHZ durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, das am 15. Dezember 2025 als Parlamentsdokument 114 Nr 3 veröffentlicht wurde und dem Fragesteller in der Daternbank des Parlaments zugänglich ist. Damals wurden dieselben Fragen des Fragestellers bereits anhand von detaillierten Tabellen beantwortet.

Zur Erinnerung:

Fragen 1-7

Durch die Vorfinanzierung bestimmter Zahlungen an Gemeinden und ÖSHZ spart die DG in den Jahren 2025 bis 2031 pro Jahr zwischen 21,3 Millionen EUR und 26,6 Millionen EUR ein. Wie der Fragesteller den beiliegenden Tabellen entnehmen kann, beträgt die Einsparung bei der eigentlichen Gemeindedotation zwischen 23 Millionen und 28 Millionen EUR.

Wie der Fragesteller den bereits im Dezember 2025 veröffentlichten Dokumenten und hier noch einmal zur Erinnerung beigefügten Tabelle ebenfalls entnehmen kann, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinden im selben Zeitraum Zinsgewinne in Höhe von 8,1 Millionen EUR erzielen werden. 

Allein die erfolgte Aussetzung der Indexierung bei der Berechnung der Gemeindedotation ergibt für die DG eine Einsparung von mehreren Millionen EUR pro Jahr. So spart die DG beispielsweise durch die Aussetzung der Indexierung bei der Berechnung der Gemeindedotation allein im kommenden Jahr 3.683.666 EUR ein. Gleichzeitig wird im kommenden Jahr für die Gemeinden mit Zinsgewinnen in Höhe von 1.429.417 EUR gerechnet.

Für die Berechnung der Zinsgewinne der Gemeinden wurde ein Zinssatz von 1,5 % zugrunde gelegt.

Derzeit kann die Deutschsprachigen Gemeinschaft Liquiditätsscheine zum Zinssatz von 3,02 % (EURIBOR 6 Monate + 0,6 %) aufnehmen.

Diesen Basiszinsätzen muss eine Marge von 0,5 % bis 0,7 % hinzugefügt werden.

Wie Sie den Anlagen entnehmen können, wird die „Restschuld“ für die Vorauszahlung bestimmter Zahlungen an die Gemeinden und ÖSHZ im kommenden Jahr bei 102,059 Millionen EUR (142.489.982 EUR – 19.839.622 EUR – 20.591.248 EUR) liegen.

Bei einem Zinssatz von 3,02 % würden sich die Finanzierungkosten für die Vorauszahlungen im kommenden Jahr auf knapp 3,3 Millionen EUR belaufen. Dem stehen im kommenden Jahr für die öffentliche Hand, wie oben beschrieben, Zinsgewinne (Gemeinden)/Einsparungen (DG) in Höhe von 5,1 Millionen EUR (3.683.666 EUR + 1.429.417 EUR) gegenüber. Die positive Differenz macht unter diesen Voraussetzungen 1,9 Millionen EUR aus.

Anders ausgedrückt: die Finanzierungskosten für die öffentliche Hand (Zinskosten – Zinsgewinne) würden im kommenden Jahr netto 1,8 Millionen betragen. Dem stehen Einsparungen für die DG in Höhe von 3,7 Millionen EUR gegenüber.

Frage 8

Siehe Anlage

Frage 9

Das Parlament hat für die Jahre ab 2025 zugunsten der Gemeinden eine unbefristete Sonderdotation in Höhe von 1,5 Millionen EUR pro Jahr für soziale Belange eingerichtet. Bis 2031 investiert die DG insgesamt 10,5 Millionen EUR in diese Sonderdotation. Bis 2035 sind es 15 Millionen EUR. Davon profitieren derzeit die Gemeinden Eupen und Kelmis. In diesem Jahr erhält Kelmis eine zusätzliche Dotation in Höhe von 802.838,67 EUR und Eupen eine zusätzliche Dotation in Höhe von 697.151,33 EUR aus dieser Sonderdotation.

Frage 10

Die Sonderdotation wurde bereits in den Berechnungen berücksichtigt. Siehe Antwort auf die Fragen 1-7 samt Anlagen.

Frage 11

Zinszahlungen werden nach den europäischen Vorgaben nicht als Nettoprimärausgaben gewertet.

Frage 12

Nein

Frage 13-14

Die EU nimmt 2024 als Referenzjahr für die Berechnung des Haushaltspfades und folglich als Ausgangspunkt für die Bewertung der Einhaltung der europäischen Haushaltsvorgaben.

Frage 15-17

Ein „ECN“ ist der Regierung nicht bekannt. Wir vermuten, dass der Fragesteller das „ICN“ meint. Wie bereits mehrfach im Parlament erläutert, wissen wir noch nicht, ob der HFR die Umklassierung des ICN übernimmt. Sollte er das tun, würde der buchhalterische Vorteil mit Blick auf den Haushaltspfad gemindert. Das wiederum würde, wie in der letzten Regierungskontrolle auf Ihre Frage hin erläutert, durch das neue innerbelgische Abkommen wieder kompensiert.

Frage 18

Aus der Frage geht nicht deutlich hervor, welche Simulation der Fragesteller meint. Es gibt natürlich die langfristige Haushaltsimulation, die dem Fragesteller bekannt ist. In dieser Simulation wird in der Tat die Entwicklung der Nettoprimärausgaben getrennt ausgewiesen. Auf die Fragen zu den Kosten/Einsparungen der Vorfinanzierung bestimmter Zahlungen an Gemeinden und ÖSHZ wird in den vorherigen Antworten und den Analgen detailliert eingegangen.

Frage 19

Offenkundig wird von unterschiedlichen Zinssätzen ausgegangen. Wie oben beschrieben, hat die DG zurzeit die Möglichkeit, sich zu einem Zinssatz von 3,02 % zu refinanzieren.

Frage 20-22

Siehe Antworten auf Fragen 1-7 samt Anlagen

 

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