Mündliche Frage Nr. 384 16. April 2026 – Frage von C. SERVATY an Herrn Minister FRANSSEN zur angestrebten stärkeren Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt und dem IAWM bzw. den ZAWM auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft Welche weiteren Synergien strebt die Regierung auf struktureller Ebene bei den Diensten und Angeboten in den Bereichen Vermittlung bzw. Aus- und Weiterbildung an? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Charles SERVATY (SP), vom 16. April 2026: Vor dem Hintergrund der föderalen Beschäftigungsreform berichtete die französischsprachige Inlandspresse bereits mehrfach über die aktuellen Bemühungen auf Ebene der Wallonischen Region zur Zusammenlegung gewisser Dienste, die sich einerseits mit der Vermittlung von Arbeitssuchenden und andererseits mit den Angeboten der beruflichen Aus- und Weiterbildung beschäftigen. Dem Vernehmen nach reichen die diesbezüglichen Bestrebungen bis hin zur eventuellen Fusion des FOREM (Service public de l'emploi et de la formation professionelle) und des IFAPME (Institut wallon de formation en alternance et des indépendants et petites et moyennes entreprises). Sogar die Schließung einiger dezentraler Anlaufstellen scheint dabei beschlossene Sache zu sein. Auch auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat die föderale Beschäftigungsreform bereits zu einzelnen Initiativen zur Verbesserung und Beschleunigung sowohl der Vermittlungs- als auch der Aus- und Weiterbildungsangebote geführt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern die Regierung der DG ähnliche Ziele wie die der Wallonischen Region verfolgt. Insbesondere was die mögliche Zusammenlegung gewisser Dienste und Angebote des hiesigen Arbeitsamtes und des IAWM (Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen mittelständischen Unternehmen) oder der ZAWM (Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands) betrifft. Wobei wir aktuell davon ausgehen, dass in der DG nicht an der Offenhaltung der wohnsitznahen Anlaufstellen für z.B. Arbeitssuchende oder aus- und weiterbildungswillige Personen gezweifelt wird. Dazu lauten meine Fragen: 1. Welche weiteren Synergien strebt die Regierung auf struktureller Ebene bei den Diensten und Angeboten in den Bereichen Vermittlung bzw. Aus- und Weiterbildung an? 2. Zieht die Regierung in diesem Zusammenhang die mögliche Fusion des hiesigen Arbeitsamtes mit anderen Diensten in Betracht? 3. Bleibt die nutzerfreundliche Offenhaltung der in diesen Bereichen tätigen dezentralen und wohnsitznahen Anlaufstellen der DG in Eupen, Sankt-Vith und Kelmis gewährleistet? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Servaty, Werte Kolleginnen und Kollegen, Wie bereits aus meinen Antworten auf die mündlichen Fragen vom 6. November 2025 zur Wertigkeit des Meisterbriefes, vom 5. Februar 2026 zu aktuellen Entwicklungen und Perspektiven der beruflichen und dualen Ausbildung in Ostbelgien und auf Ihre schriftliche Frage vom 20. Februar 2026 zum Fachkräftemangel in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu schließen ist, ist keine Fusion von Arbeitsamt mit dem ZAWM und IAWM geplant Das aktuelle Ziel der Regierung besteht vielmehr darin, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt, IAWM und ZAWM weiter zu vertiefen. Während das Arbeitsamt das erste Screening der Arbeitssuchenden, die Identifizierung individueller Qualifizierungsbedarfe und Profile übernimmt, ist es Aufgabe von IAWM und ZAWM, auf Grundlage dieser Identifizierung geeignete Lösungen zu entwickeln – entweder durch eigene Angebote oder in Kooperation mit weiteren Bildungsakteuren. Ohne vertiefend auf die Thematik einzugehen, möchte ich dennoch nochmals betonen, dass die Entwicklung des IFAPME in der Wallonie nicht zu vergleichen ist mit der Situation und der künftigen Entwicklung der dualen Ausbildung in Ostbelgien. Wir werden ganz entschieden an dem Weg der dualen Ausbildung auch unterhalb von 18 Jahren festhalten. Was die Synergien auf Ebene der Dienste und Angebote im Bereich der Vermittlung anbelangt, so werden wir selbstverständlich gemeinsam mit den neun ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft partnerschaftlich im Rahmen des Vermittlungsdekretes einen Weg beschreiten müssen, der unsere gemeinsame Aufgabe unter den veränderten Bedingungen effektiver und effizienter gestaltet. Strukturelle Anpassungen, wenn damit Fusionen von Diensten gemeint sind, stehen aus Sicht der Regierung im Moment nicht auf der Tagesordnung. Sollten die ÖSHZ aber beispielsweise der Auffassung sein, ihre Vermittlungsdienste neu gestalten zu wollen, stehe ich dabei gerne unterstützend zur Verfügung. Abschließend kann ich bestätigen, dass das Arbeitsamt auch künftig in Eupen, St. Vith und Kelmis seine Dienstleistungen nutzerfreundlich anbietet.
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