Schriftliche Frage Nr. 141 15. April 2026 – Frage von D. STIEL an Herrn Minister FRECHES zur Verhältnismäßigkeit der Investition in den Neubau einer Sporthalle in Eynatten im Kontext der Haushaltsdisziplin (Nachfrage zur schriftlichen Frage Nr. 112) Liegt der Regierung eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse vor, die belegt, dass eine Investition in dieser Größenordnung in einem Dorf wie Eynatten wirtschaftlich und gesellschaftlich gerechtfertigt ist? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 12. März 2026: in Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage des Kollegen Frederic Wertz vom 18.12.2025 zum Neubau der Sporthalle in Eynatten führen Sie aus, dass die im Infrastrukturplan veranschlagte Gesamtsumme von rund 12,7 Millionen Euro auf dem Finanzplan der Gemeinde Raeren basiert. Davon entfallen etwa 7,9 Millionen Euro auf die reine Errichtung einer modernen Doppelhalle, während rund 639.000 Euro für Außenanlagen und Parkflächen vorgesehen sind. Sie betonen zudem die Bedeutung dieses Projekts für den ostbelgischen Sport sowie die Nachhaltigkeit der Investition. Wir von der Vivant-Fraktion teilen das Ziel, eine angemessene Sportinfrastruktur bereitzustellen. Dennoch werfen die Dimensionen dieses Projekts erhebliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf. Angesichts der Tatsache, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft 60 % der Kosten trägt – sprich 7.62 Millionen Euro und die Regierung für 2025 und 2026 Sparhaushalte verordnet hat und während die Gemeinde Raeren für das Jahr 2026 mit einem Defizit von über 2,2 Millionen Euro rechnet, ist eine kritische Hinterfragung dieser Großinvestition zwingend geboten. Im europäischen Vergleich erscheint eine Investitionssumme von 12,7 Millionen Euro für eine Sporthalle in einer Gemeinde der Größe Eynattens im oberen Bereich angesiedelt zu sein. Die Frage ist nicht, ob eine Sporthalle gebaut werden soll, sondern ob ein Projekt in dieser Größenordnung für eine kleinere Gemeinde notwendig ist – Eynatten ist nunmal keine Großstadt. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Liegt der Regierung eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse vor, die belegt, dass eine Investition in dieser Größenordnung in einem Dorf wie Eynatten wirtschaftlich und gesellschaftlich gerechtfertigt ist? 2. Wie rechtfertigt die Regierung ein 12,7-Millionen-Euro-Projekt in einer Phase, in der die Haushaltslage der DG als "Sparmodus" deklariert wurde? 3. Wurden im Vorfeld der Planung gezielt kostengünstigere Alternativen (z. B. andere Bauweisen oder eine angepasste Dimensionierung) geprüft? Wenn ja, bitte erläutern Sie diese im Detail. 4. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für eine Doppelhalle getroffen, während vergleichbare Gemeinden oft mit Einzelhallen das Auslangen finden, was die Baukosten signifikant reduziert hätte? 5. Welche konkreten Berechnungen liegen vor, um den langfristig wirtschaftlichen Betrieb der Halle über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebskosten sicherzustellen? Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz Die vorliegende Nachfrage greift in weiten Teilen Aspekte auf, die bereits im Rahmen der Beantwortung der schriftlichen Frage Nr. 112 umfassend dargelegt wurden. Ich verweise daher zunächst auf diese Ausführungen und ergänze sie im Hinblick auf die nun aufgeworfenen Fragestellungen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die im Infrastrukturplan ausgewiesene Gesamtsumme von rund 12,7 Millionen Euro auf dem von der Gemeinde Raeren eingereichten Finanzplan basiert und sämtliche projektbezogenen Kosten umfasst. Die Deutschsprachige Gemeinschaft tritt in diesem Zusammenhang nicht als Bauherrin auf, sondern als Zuschussgeber im Rahmen der geltenden Fördermechanismen. Die Verantwortung für die inhaltliche Konzeption, die Dimensionierung sowie die konkrete Ausgestaltung des Projekts liegt bei der Gemeinde Raeren. Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage nach einer Kosten-Nutzen-Analyse einzuordnen. Eine gesonderte, durch die Regierung beauftragte Analyse liegt nicht vor, da die Bedarfsermittlung und Projektbegründung originär Aufgabe der antragstellenden Gemeinde sind. Gleichwohl wurde bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 112 dargelegt, dass das Projekt auf einen klar identifizierten Bedarf reagiert. Die bestehende Sporthalle ist baulich überaltert, weist funktionale Defizite auf und ist bereits heute intensiv ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um den Bedarf im Vereins- und Schulsport langfristig abzudecken. In diesem Kontext ist die Investition nicht als optionaler Ausbau, sondern als strukturell begründete Erneuerung der bestehenden Infrastruktur zu verstehen. Die Einordnung der Maßnahme im Kontext der Haushaltslage erfordert eine differenzierte Betrachtung. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines bestehenden Infrastrukturprogramms und unterliegt klar definierten Fördersätzen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt 60 % der förderfähigen Kosten, während die Gemeinde Raeren einen Eigenanteil von 40 % trägt und darüber hinaus sämtliche nicht förderfähigen Kosten, insbesondere im Bereich der Außenanlagen, vollständig selbst finanziert. Die Entscheidung, ein Projekt einzureichen und in dieser Form zu realisieren, liegt somit in der Verantwortung der Gemeinde. Eine isolierte Betrachtung der Investitionssumme greift zu kurz. Öffentliche Sportinfrastruktur ist als langfristige Investition mit einem Nutzungszeitraum von mehreren Jahrzehnten zu verstehen. Bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 112 wurde ausgeführt, dass moderne Sportinfrastrukturen wesentliche Beiträge zur Gesundheitsprävention, zur sozialen Integration, zur Stärkung des Ehrenamtes sowie zur Standortattraktivität leisten. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der Weiterbetrieb einer strukturell überalterten Anlage mit erheblichen Folgekosten und funktionalen Einschränkungen verbunden ist. In vielen Fällen erreichen umfassende Sanierungen einen beträchtlichen Anteil der Kosten eines Neubaus, ohne die strukturellen Defizite vollständig zu beheben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nicht, ob investiert wird, sondern in welcher Form eine nachhaltige Lösung geschaffen wird. Hinsichtlich möglicher kostengünstiger Alternativen ist festzuhalten, dass sich das Projekt aktuell auf dem Stand einer ersten Kostenschätzung befindet. Die weitere planerische Ausarbeitung erfolgt erst nach Beauftragung eines Projektautors. In dieser Phase werden üblicherweise verschiedene Planungs- und Ausführungsvarianten geprüft und konkretisiert. Die finale Entscheidung über Dimensionierung und Ausgestaltung obliegt dem Gemeinderat der Gemeinde Raeren. Die Regierung greift diesen kommunalen Planungsprozessen nicht vor. Zur Dimensionierung als Doppelhalle ist klarzustellen, dass es sich nicht um zwei separate Hallen handelt, sondern um eine zusammenhängende Infrastruktur mit zwei parallel nutzbaren Spielfeldern. Diese Konzeption trägt der bereits heute bestehenden hohen Auslastung Rechnung und ermöglicht eine effizientere Nutzung der Infrastruktur. Die parallele Nutzung schafft zusätzliche Kapazitäten für den Trainingsbetrieb, insbesondere im Jugend- und Leistungsbereich, und erlaubt zugleich eine flexiblere Organisation des Schulsports sowie die Durchführung von Turnieren und Veranstaltungen. Bereits heute wird die bestehende Halle ganztägig genutzt und stößt an ihre Kapazitätsgrenzen. Vor diesem Hintergrund ist die gewählte Dimensionierung funktional begründet. Die Frage der langfristigen Wirtschaftlichkeit und des Betriebs ist ebenfalls im Kontext der Zuständigkeiten zu betrachten. Die detaillierte Ausarbeitung von Betriebsmodellen sowie die langfristige finanzielle Planung liegen beim Projektträger. Gleichzeitig wurde bereits dargelegt, dass moderne Neubauten durch energieeffiziente Bauweise, optimierte technische Ausstattung und geringeren Instandhaltungsbedarf über den Lebenszyklus hinweg wirtschaftliche Vorteile bieten können. Bei einem Betrachtungszeitraum von 30 bis 40 Jahren sind insbesondere die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten von zentraler Bedeutung. Abschließend ist festzuhalten, dass Sportinfrastrukturen nicht isoliert auf die Größe eines einzelnen Ortes reduziert werden können. Sie erfüllen eine überörtliche Funktion und werden bereits heute von Nutzerinnen und Nutzern über die Gemeindegrenzen hinaus frequentiert. Dies gilt auch für den Standort Eynatten. Die Bewertung eines solchen Projekts hat daher stets im regionalen Gesamtkontext zu erfolgen. Die Rolle der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht darin, im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Entwicklung der Sportinfrastruktur zu unterstützen. Die konkrete Projektverantwortung liegt bei der Gemeinde Raeren.
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