Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 377

15. April 2026 – Frage von F. COLLING an Frau Ministerin KLINKENBERG zum Nutzerprofil der Kinderbetreuung in der DG

Wie sind die Nutzer der Kleinkindbetreuung nach Einkommenskategorien aufgeschlüsselt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 15. April 2026:

Am 12. März 2026 wurde der Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung veröffentlicht. Dort werden verschiedene Anpassungen an der Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten sowie an den Nutzungsbedingungen der Kinderbetreuung vorgesehen. Konkret ist vorgesehen, dass:

–    die Gratisstunde in der AUBE entfällt;
–    die Abrechnung in der AUBE künftig auf Basis der gebuchten Stunden und nicht mehr auf Grundlage der tatsächlichen Anwesenheit (analog zur Kleinkindbetreuung) erfolgt;
–    in der AUBE 2,50 € für das Mittwoch-Mittagessen berechnet werden;
–    in der Kleinkindbetreuung die Tarife um etwa 3,18 € (indexiert) für Essen/Snack erhöht werden;
–    die Referenzwerte zur Einstufung in den Einkommenskategorien nicht indexiert und auf den nächstgelegenen 500-Euro-Betrag aufgerundet und eingefroren werden.

Diese Maßnahmen sind notwendig, reichen aber nicht aus, um den Haushalt der DG zu entlasten und eine langfristig tragfähige, effiziente und zukunftsorientierte Kinderbetreuung zu haben. Im Vorentwurf des Erlasses führt die Regierung aus, dass die Mehreinnahmen „unter Beibehaltung der prozentualen Verteilung der Erziehungsberechtigten über die verschiedenen Einkommensstufen“ berechnet wurden (auf Basis der Zahlen des ZKB). Diese Annahme setzt voraus, dass der Regierung eine genaue Verteilung der Nutzer der Kleinkindbetreuung über die Einkommenskategorien vorliegt. Ihre Regierung rechnet für das ZKB mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 390.000 Euro (+225.000 in der Kleinkindbetreuung und 165.000 in der AuBe).

Demgegenüber stehen automatisch steigende Personalkosten infolge der Regelbeförderungen im öffentlichen Dienst. Aufgrund der Größe des Personalkaders und einer wünschenswert stabilen Belegschaft könnte sich dieser Anstieg beispielsweise für das ZKB mittelfristig auf etwa 10–15 % der Personalkosten belaufen.

Hierzu unsere Fragen:

1.    Wie sind die Nutzer der Kleinkindbetreuung nach Einkommenskategorien aufgeschlüsselt?
2.    In den kommenden Jahren wird das ZKB mit zusätzlichen Personalkosten auf Grund der Regelbeförderung im Öffentlichen Dienst konfrontiert sein, ohne dass dabei gleichzeitig mehr Betreuungsplätze entstehen. Wie beabsichtigt die Regierung, diese Finanzierungslücke zu schließen?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten haben wir ausreichend Erfahrungen gesammelt, um die Kostenbeteiligung an einigen Stellen anpassen zu können. Diese Anpassungen erfolgen nicht zuletzt auf Wunsch der Dienstleister, die die Tarife anwenden und ihre Kundschaft kennen. So wurden gemeinsam mit den Dienstleistern verschiedene Verbesserungsbedarfe identifiziert und durch die Erlassanpassung greifen wir diese bestmöglich auf. So habe ich – auch von Ihnen, Frau Colling - die Rückmeldung erhalten, dass die Elternbeiträge generell zu niedrig seien. Mittels der geplanten Erlassanpassung sollen die Tarifstufen nun angehoben werden, um Familien mit höherem Einkommen stärker an den Kinderbetreuungskosten zu beteiligen. Dabei wird weiterhin das grundlegende Prinzip einer einkommensgestaffelten und sozial verträglichen Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten beibehalten, da Kinderbetreuungspolitik letztlich Standortpolitik ist und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.

Erst letzte Woche hat ein weiterer Austausch mit den Dienstleistern zu den geplanten Erlassanpassungen stattgefunden. 

Ich werde Ihnen die Anpassungen an den uns vorliegenden Zahlen zu den Einkommenskategorien verdeutlichen. Zum letzten Stichtag der Neuberechnung der anzuwendenden Tarife, dem 1. Juli 2025, hatten knapp 22% der Erziehungsberechtigten Anrecht auf die Gratisbetreuung, weil sie in die Tarifstufe unter dem „Medianeinkommen“ lagen. Jeweils 17-19% der Erziehungsberechtigten fallen in die drei darauffolgenden Tarifstufen (Tagessatz GT: 9,55 EUR – 12,74 EUR – 15,95 EUR). Die verbleibenden ca. 20% der Erziehungsberechtigten mit mehr als 90.000 Euro Haushaltseinkommen verteilen sich auf die höheren Tarifstufen mit einem Tagessatz von 20 bis 47 Euro. 

Wie Sie korrekt ausführen, werden generell alle Tarifstufen um 3,24 EUR erhöht, auch die aktuell kostenlose Betreuung, die in der Folge entfallen soll. Ab einem Einkommen von 115.000 EUR soll eine Erhöhung des Tagessatzes von 5,29 EUR erfolgen. Der künftige Höchstsatz für die neu eingeführte Höchststufe liegt bei 57,24 EUR pro Ganztagsbetreuung (indexiert).

Die von Ihnen angeführte Erhöhung der Personalkosten des ZKB betrifft die Regelbeförderung, die im Personalstatut des Öffentlichen Dienstes vorgesehen ist. Diese ist Teil der Aufwertung des Berufsbildes des Kinderbetreuers und ist für die Fachkräftegewinnung ein wichtiger Faktor. Denn nur mit qualifiziertem und motiviertem Personal kann das ZKB die Sicherstellung der bereits bestehenden Betreuungsplätze sowie die kontinuierliche auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmte Weiterentwicklung seiner Standorte gewährleisten. Das attraktive Statut, das auch die besagte Regelbeförderung umfasst, ist also letztlich der Grund, warum wir in Ostbelgien ausreichend Personal haben, um den Bedarf an Plätzen zu decken. Insofern besteht durchaus ein Zusammenhang zwischen den Kosten des ZKB und dem Platzangebot. 

Grundsätzlich gilt, dass das ZKB zwei wesentliche Einnahmen hat: die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten und die Zuwendungen der öffentlichen Hand, d.h. der Deutschsprachigen Gemeinschaft und auch der Gemeinden. Ich kann Ihnen aber versichern, Frau Colling, dass die Regierung eine umsichtige Haushaltspolitik pflegt und die Dotation des ZKB finanzpolitisch abgesichert ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Zurück Drucken Teilen
View of the parliament of the german-speaking community in Belgium

The Parliament

The Parliament of the German-speaking Community is a sovereign decision-maker in the Community's areas of competence.

Visit the parliament

Visitors are always welcomed at the Parliament of the German-speaking Community! From the identity of the German-speaking Belgians to the workings of the Parliament, you will learn a lot about East Belgium.

Learn more

History of the parliament

The Parliament of the German-speaking Community has become a key player in regional politics since its inception and plays a decisive role in the development of the autonomy of the German-speaking part of Belgium.

Learn more