Mündliche Frage Nr. 375 15. April 2026 – Frage von F. COLLING an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Indexierung des Kindergeldes im DG-Haushalt Hält Ihre Regierung an der Aussetzung der Indexierung des Kindergeldes bis 2028 fest, obwohl die Lebenshaltungskosten für Familien in der DG stark steigen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 15. April 2026: Im Rahmen der Vorstellung eines nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung von Armut kündigte die Regierung des Großherzogtums Luxemburg im Dezember 2025 an, das Basis-Kindergeld sowie verschiedene Zuschläge ab dem 1. Januar 2027 deutlich über den Index hinaus zu erhöhen. So steigt der Basissatz von derzeit 307,35 € auf 352,35 € pro Monat. Auch im deutschen Grenzland wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2026 auf 259 € pro Kind erhöht. Demgegenüber hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen von zwei Sparpaketen beschlossen, den sogenannten Schulbonus abzuschaffen sowie die Indexierung des Kindergeldes bis zum Jahr 2028 auszusetzen. In einer angespannten internationalen Lage, in der die Preise für Energie, Lebensmittel, Mieten und Transport stark steigen, steigt das Kindergeld nicht mit. Familien bekommen also keinen Ausgleich für die höheren Kosten. Gleichzeitig erhält die DG vom Föderalstaat eine nicht zweckgebundene Dotation für Familienleistungen u.a. auf Grundlage der in der DG lebenden Kinder, auch für Kinder, für die das Kindergeld von Deutschland oder Luxemburg gezahlt wird. Das heißt: Die DG muss für diese Kinder kein eigenes Kindergeld zahlen, bekommt die Dotation aber trotzdem. Diese Dotation vom Föderalstaat wird jährlich angepasst, unter anderem anhand der demografischen Entwicklung (Anzahl Kinder 0–18), des Verbraucherpreisindexes und des realen Wirtschaftswachstums, und wächst dadurch grundsätzlich im Zeitverlauf. Hierzu unsere Fragen: 1. Hält Ihre Regierung an der Aussetzung der Indexierung des Kindergeldes bis 2028 fest, obwohl die Lebenshaltungskosten für Familien in der DG stark steigen? 2. Welche anderen Maßnahmen plant Ihre Regierung, um sicherzustellen, dass Familien die krisenbedingten finanziellen Mehrbelastungen schultern können? 3. Wie begründet Ihre Regierung, dass die DG trotz steigender Dotation vom Föderalstaat das Kindergeld nicht anpasst? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Dotation, die die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund der Zuständigkeit für Familienleistungen vom Föderalstaat erhält, ist in der Tat nicht zweckgebunden. Auch die genannten Berechnungsparameter sind seit ihrer Einführung im Rahmen der 6. Staatsreform unverändert. Die Regierung betrachtet die Familienleistungen aus gutem Grund nicht als isolierte Zuständigkeit. Die Familienleistungen wirken gemeinsam mit den anderen bildungs-, familien- und sozialpolitischen Zuständigkeiten der Gemeinschaft, entsprechend muss auch das Entlastungspaket für die Eltern als Ganzes betrachtet werden. Die Regierung sieht zurzeit keine haushaltspolitischen Spielräume, von den bereits beschlossenen Sparmaßnahmen im Bereich der Familienleistungen abzurücken oder neue kompensatorische Maßnahmen ergreifen zu müssen. Hervorheben möchte ich auch noch einmal, dass im Dezember 2024, d.h. gleichzeitig mit der Nichtindexierung, die den betroffenen Familien monatlich gewährten Zuschläge zum Kindergeld um jeweils 3 Euro erhöht wurden. Auf diese Weise werden die Auswirkungen der Sparmaßnahmen für Familien mit mindestens 3 Kindern, finanziell schwächere Familien und Kinder mit Beeinträchtigung abgefedert. Im Rahmen der Regierungserklärung vom 15.09.2025 hob der Ministerpräsident hervor, dass eine Senkung der Schulbesuchskosten wesentlich effektiver und nachhaltiger und somit gerechter und sinnvoller ist als der Schulbonus. Auch ich habe das mehrfach an diesem Rednerpult erklärt. Durch erschwingliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für Familien und Fachkräfte, stärken unsere Gemeinschaft nachhaltig und machen unseren Standort zukunftsfähig. Trotz der Reform der Elterntarife bleiben die Kleinkindbetreuung und die außerschulische Betreuung in Ostbelgien – wie auch der Schulbesuch - für die Eltern zugänglich und bezahlbar. Wir entlasten unsere Eltern also nachhaltig, was bei Weitem nicht in den anderen Gemeinschaften oder in unseren Nachbarländern in gleicher Weise der Fall ist. So stellt für viele Eltern bereits die Verfügbarkeit des bestehenden Angebots in der Kinderbetreuung eine große organisatorische Entlastung dar, die es ihnen ermöglicht, einer Beschäftigung nachzugehen und somit über ein höheres Einkommen zu verfügen. Die Ligue des familles hat in ihrer Studie zu den Schulbesuchskosten in Ostbelgien zudem lobend hervorgehoben, dass die vergleichsweise geringen Schulbesuchskosten in Ostbelgien vorbildlich seien – und das war übrigens noch, bevor ich in meiner damaligen Funktion als Bildungsministerin zusätzlich die Schulbesuchskosten im Sekundarschulwesen reduziert habe. Zudem bieten beispielsweise die verschiedenen Sozialdienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das vielfältige Angebot in den Bereichen Kultur, Jugend und Sport, die Senkung des Kindergarteneintrittsalters auf 2,5 Jahre eine Entlastung und Unterstützung für viele Familien. Ich habe bereits mehrfach und zuletzt im Rahmen der Haushaltsberatungen hervorgehoben, dass wir als Regierung gerne auf die Nichtindexierung bis 2027 verzichtet hätten. Dieser Schritt ist allerdings weiterhin notwendig und sollte nicht durch andere, weitaus einschneidendere Maßnahmen ersetzt werden. Die Position der Regierung hat sich diesbezüglich nicht geändert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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