Schriftliche Frage Nr. 143 10. April 2026 – Frage von M. BALTER an Herrn Minister FRANSSEN zu den Auswirkungen von Firmenpleiten auf den Arbeitsmarkt in der DG Wie viele Arbeitsplätze gingen in der DG in jedem Jahr von 2015 bis 2025 infolge von Konkursen verloren? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 16. März 2026: Firmeninsolvenzen haben eine unmittelbare arbeitsmarktliche Dimension: Sie führen zu Arbeitsplatzverlusten, unterbrechen Erwerbsbiografien, erhöhen kurzfristig den Bedarf an Beratung und sozialer Absicherung und erzeugen mittelfristig einen höheren Bedarf an Vermittlung, Qualifizierung und Umschulung. Gerade in kleineren Arbeitsmärkten wie der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) können Insolvenzwellen einzelne Branchen regional spürbar treffen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor erhebliche Übergangsprobleme stellen. Auf nationaler Ebene wurden für 2025 sehr hohe Insolvenzwerte gemeldet. Statbel weist für 2025 11.665 Insolvenzen in Belgien aus und registriert 29.842 damit erfasste Arbeitsplatzverluste (plus 2,0 Prozent gegenüber 2024). Damit ist die arbeitsmarktliche Betroffenheit im Zusammenhang mit Insolvenzen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Zusätzlich zeigen aktuelle Branchenhinweise, dass der Bau- und Installationssektor besonders anfällig bleibt, was erfahrungsgemäß auch beschäftigungspolitisch relevant ist, da dieser Sektor in vielen Regionen einen hohen Anteil an Beschäftigung und Berufsbildern mit spezifischen Qualifikationen umfasst. Für die DG ist deshalb entscheidend, wie viele Beschäftigte konkret betroffen sind und wie wirksam die arbeitsmarktpolitische Begleitung (Erfassung, Vermittlung, Qualifizierung) in der Praxis funktioniert. Vor diesem Hintergrund ist es für das Parlament entscheidend, die konkreten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in der DG transparent zu machen und darzulegen, mit welchen Instrumenten Betroffene nach Insolvenzen begleitet werden, wie schnell Übergänge in neue Beschäftigung gelingen und welche Qualifizierungsangebote dafür eingesetzt werden. Diese Fragen betreffen Ihren Zuständigkeitsbereich Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung. Unsere Fragen an Sie lauten wie folgt: 1. Wie viele Arbeitsplätze gingen in der DG in jedem Jahr von 2015 bis 2025 infolge von Konkursen verloren? Bitte je Jahr nach Wirtschaftssektor und Betriebsgröße aufschlüsseln und angeben, ob es sich um Vollzeitäquivalente handelt, soweit verfügbar. 2. Welche Abläufe sind vorgesehen, damit Betroffene nach Insolvenzen rasch erfasst und begleitet werden (z. B. Erstkontakt, Profiling, individuelle Integrationsvereinbarung)? Bitte darstellen, welche Stelle(n) in der DG dies federführend übernehmen (insbesondere das Arbeitsamt der DG) und welche Fristen/Zielwerte dabei gelten (sofern vorhanden). 3. Wie viele Personen wurden in der DG in jedem Jahr von 2015 bis 2025 nach Insolvenz ihres Arbeitgebers begleitet (Beratung, Vermittlung, Outplacement, psychosoziale Unterstützung, Anerkennung von Kompetenzen)? Bitte je Jahr die Anzahl der begleiteten Personen sowie – soweit verfügbar – Vermittlungsquoten nach 3, 6 und 12 Monaten. 4. Welche Aus-, Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen wurden 2015 bis 2025 für Betroffene nach Insolvenzen prioritär eingesetzt? Bitte je Jahr: Anzahl der Teilnehmenden, Abschlussquote und – soweit verfügbar – Übergangsquote in Beschäftigung. 5. Welche spezifischen Qualifizierungs- oder Umschulungsmaßnahmen wurden 2015 bis 2025 (und geplant 2026) in der DG für vom Bau- und Installationssektor betroffene Arbeitnehmer eingesetzt? Bitte je Jahr die Anzahl der Teilnehmenden sowie – soweit verfügbar – Abschluss- und Übergangsquoten in Beschäftigung. 6. Wie ist die Koordination mit zuständigen Partnern organisiert, um bei Insolvenzen rasch reagieren zu können (Datenaustausch, koordinierte Vermittlung, gemeinsame Programme)? Bitte beteiligte Akteure und Abläufe kurz darstellen und erläutern, ob es standardisierte Kooperationsmechanismen mit externen Stellen gibt (z. B. bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen). 7. Welche zusätzlichen oder angepassten Maßnahmen plant die Regierung im Jahr 2026, um Betroffene nach Insolvenzen schneller in Beschäftigung zu bringen und Qualifizierungsangebote zielgenauer an die Branchenlage anzupassen? Bitte möglichst mit konkreten Zielwerten bzw. messbaren Indikatoren (sofern vorhanden). Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung 1. Wie viele Arbeitsplätze gingen in der DG in jedem Jahr von 2015 bis 2025 infolge von Konkursen verloren? Bitte je Jahr nach Wirtschaftssektor und Betriebsgröße aufschlüsseln und angeben, ob es sich um Vollzeitäquivalente handelt, soweit verfügbar. Diese Zahlen werden, bis auf Gemeindeebene, von Statbel ermittelt. Siehe Anhang. 2025 sind demnach in den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft 25 Arbeitsplätze aufgrund von Konkursen verloren gegangen. Das ist der niedrigste Wert der letzten 10 Jahre. 2. Welche Abläufe sind vorgesehen, damit Betroffene nach Insolvenzen rasch erfasst und begleitet werden (z. B. Erstkontakt, Profiling, individuelle Integrationsvereinbarung)? Bitte darstellen, welche Stelle(n) in der DG dies federführend übernehmen (insbesondere das Arbeitsamt der DG) und welche Fristen/Zielwerte dabei gelten (sofern vorhanden). Es gibt keine spezifischen Abläufe beim Arbeitsamt für Insolvenzen. Ob eine Person ihren Arbeitsplatz infolge einer Insolvenz verliert oder aufgrund anderer Umstände, hat keinen Einfluss auf die Betreuung. Die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Arbeitsuchenden und seinen Zukunftsplänen zum Zeitpunkt seiner Eintragung. Somit nimmt das Arbeitsamt neben seiner individuellen Begleitung eine gesamtwirtschaftliche Aufgabe wahr, indem es durch Umschulungen, Fördermaßnahmen und Vermittlungsaktionen wesentlich dazu beiträgt Arbeitslosigkeit zu verkürzen und Nachfrage nach Arbeitskräften zu reduzieren. Anders ist es bei Kollektiventlassungen, für die ggf. eine Beschäftigungszelle eingesetzt wird und eine spezielle Prozedur auch seitens des Arbeitgebers einzuhalten ist. In dem Fall wird auch mit Outplacement-Angeboten gearbeitet. Aber Kollektiventlassungen gehen nicht unbedingt auf Insolvenzen zurück. Und bei weitem nicht jede Insolvenz führt zu Kollektiventlassungen, da – wie man auch anhand der Statistiken der DG sieht – Insolvenzen zumeist sehr kleine Betriebe treffen. 3. Wie viele Personen wurden in der DG in jedem Jahr von 2015 bis 2025 nach Insolvenz ihres Arbeitgebers begleitet (Beratung, Vermittlung, Outplacement, psychosoziale Unterstützung, Anerkennung von Kompetenzen)? Bitte je Jahr die Anzahl der begleiteten Personen sowie – soweit verfügbar – Vermittlungsquoten nach 3, 6 und 12 Monaten. Diese Zahlen liegen nicht vor. In der Akte der Arbeitsuchenden ist nicht vermerkt, ob die Entlassung aufgrund einer Insolvenz erfolgt ist. Eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Dienstleistungen des Arbeitsamtes können dem jährlichen Tätigkeitsbericht entnommen werden 4. Welche Aus-, Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen wurden 2015 bis 2025 für Betroffene nach Insolvenzen prioritär eingesetzt? Bitte je Jahr: Anzahl der Teilnehmenden, Abschlussquote und – soweit verfügbar – Übergangsquote in Beschäftigung. Idem Frage 3 5. Welche spezifischen Qualifizierungs- oder Umschulungsmaßnahmen wurden 2015 bis 2025 (und geplant 2026) in der DG für vom Bau- und Installationssektor betroffene Arbeitnehmer eingesetzt? Bitte je Jahr die Anzahl der Teilnehmenden sowie – soweit verfügbar – Abschluss- und Übergangsquoten in Beschäftigung. Das Arbeitsamt organisiert seit langen Jahren eine Ausbildung zum Maurer. 2025 haben 5 Personen diese erfolgreich zu Ende geführt. In den letzten Jahren wurde auch eine verkürzte Ausbildung zum Bauhelfer angeboten. Zudem bietet das Arbeitsamt eintägige Sicherheitskurse für das Baufach an, woran 2025 knapp 50 Personen teilgenommen haben. 6. Wie ist die Koordination mit zuständigen Partnern organisiert, um bei Insolvenzen rasch reagieren zu können (Datenaustausch, koordinierte Vermittlung, gemeinsame Programme)? Bitte beteiligte Akteure und Abläufe kurz darstellen und erläutern, ob es standardisierte Kooperationsmechanismen mit externen Stellen gibt (z. B. bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen). Im Bereich Insolvenzen gibt es keine spezifische Koordination. Es handelt sich im Allgemeinen nur um Einzelfälle. Anders ist es im Bereich der Kollektiventlassungen. Zwischen 2015 und 2025 hat das Arbeitsamt insgesamt 3 Beschäftigungszellen im Rahmen einer Kollektiventlassung eines Betriebes mit Sozialsitz in der DG geleitet und in 3 weiteren Fällen an einer Beschäftigungszelle des Forem bzw. Actiris teilgenommen, da der Sozialsitz des betroffenen Unternehmens in der Wallonie oder Brüssel lag. 7. Welche zusätzlichen oder angepassten Maßnahmen plant die Regierung im Jahr 2026, um Betroffene nach Insolvenzen schneller in Beschäftigung zu bringen und Qualifizierungsangebote zielgenauer an die Branchenlage anzupassen? Bitte möglichst mit konkreten Zielwerten bzw. messbaren Indikatoren (sofern vorhanden). Gegenwärtig ergibt sich kein weiterer Handlungs- und Anpassungsbedarf, denn bei größeren Entlassungen greift die dafür vorgesehene Prozedur, die auf föderale Vorgaben beruht und bei Einzelentlassungen, werden die Arbeitsuchenden unmittelbar von den Diensten des Arbeitsamtes betreut.
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