Schriftliche Frage Nr. 138 31. März 2026 – Frage von M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu den Nebenkosten der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgenommenen Kredite Bitte bestätigen Sie: Zinsen stehen auf den Zins-Artikeln, Nebenkosten auf Konto 658000. Falls Teile der Nebenkosten doch unter „Zinsen“ landen: Welche Unterkonten, welche Beträge (je Jahr 2020–2025)? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 02. März 2026: Wenn die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) Geld aufnimmt, zahlen wir nicht nur Zinsen. Es kommen Bank- und Ausgabegebühren dazu: Vermittler-/Dealer-Gebühren, Domizilierungsgebühren (Depotstelle), Kosten für Kreditlinien, Transaktions-/Abwicklungskosten usw. Diese Nebenkosten werden getrennt von den Zinsen auf Konto 658000 („Bankkosten“) gebucht. Für 2024 summierte sich dieses Konto auf 8.389.445,23 €. Darin steckt u. a. der Posten „LS EMTN (einbehaltene Kosten)“: Bei einigen Emissionen wurde unter Nennwert ausbezahlt (Beispiel: 16 Mio. € nominal, Auszahlung 13,6 Mio. €, 2,4 Mio. € direkt als Kosten verbucht). Ergebnis: Wir zahlen Zinsen auf 16 Mio. €, hatten aber nur 13,6 Mio. € zur Verfügung – der Kredit wird „effektiv“ teurer als der Zinssatz klingt. Am 8. Dezember 2025 erklärten Sie, ein Teil der ca. 8 Mio. € seien „zinsähnliche Zahlungen“, die in die Zinslast-Quote einflössen (Sie erläuterten das mit dem Vorauszahlungs-/Abschlagsmodell). Heißt: Buchhalterisch bleiben Zinsen und 658000 getrennt, für die Zinsquote rechnet die Regierung „zinsähnliche“ Teile von 658000 mit. In den Berichten zum Haushalt 2026 weist der Rechnungshof auf die stark steigenden Finanzierungskosten hin und unterstreicht damit die Notwendigkeit einer transparenten Darstellung der tatsächlichen Finanzierungspreise und nicht nur der reinen Zinsen. Aus Parlamentsunterlagen geht zudem hervor, dass das Konto 658000 eigenständig ausgewiesen wird und sich 2024 vor allem aus Emissions-/Transaktionskosten speist. Das unterstreicht, dass Zinsen und Nebenkosten getrennt betrachtet, aber als Gesamtkosten („All-in“) bewertet werden sollten. Zinsen sind nur ein Teil der Wahrheit. Konto 658000 zeigt, dass die Nebenkosten groß sein können und Kredite effektiv teurer machen. Damit Parlament und Öffentlichkeit wissen, was 1 € geliehenes Geld die DG wirklich kostet, brauchen wir je Emission eine einheitliche Kurzübersicht: Nominalbetrag, tatsächlich ausbezahlter Betrag, alle Gebühren, und ein „All-in-Zins“ (Zins plus Gebühren bezogen auf den Netto-Zufluss). Unsere Fragen an Sie lauten wie folgt: 1. Bitte bestätigen Sie: Zinsen stehen auf den Zins-Artikeln, Nebenkosten auf Konto 658000. Falls Teile der Nebenkosten doch unter „Zinsen“ landen: Welche Unterkonten, welche Beträge (je Jahr 2020–2025)? 2. Sie sagten am 08.12., zinsähnliche Teile von 658000 flössen in die Zinslast-Quote ein. Wie genau? Bitte Definition, Abgrenzung, Formel und Beträge für 2024 und 2025 angeben. 3. Bestätigt der Rechnungshof diese Rechenweise für die Quote? Bitte Fundstelle nennen. 4. Wie viele Emissionen/Verträge gab es 2020–2024 und 2025 (Art: Schuldschein/MTN/CP/Kredit)? Bitte je Fall: Nominal, Kupon/Referenzzins, Laufzeit, Ausgabekurs (%), tatsächliche Auszahlung (€), Gegenpartei. 5. Bei wie vielen Fällen 2020–2025 wurde unter Nennwert ausbezahlt (Netto < 100 %)? Bitte je Fall: Nominal, Auszahlungsquote (%), einbehaltene Kosten (€), Kontierung (658000/Unterposten). 6. Bitte die Einzelposten von Konto 658000 für 2023, 2024 und 2025 auflisten (Bezeichnung, Betrag, Empfänger). Für 2024 bekannt u. a.: Arrangement Fee, Dealer Fee, Domiciliary Fee, Kreditlinie, DGCP, „LS EMTN (einbehaltene Kosten)“ – bitte bestätigen/aktualisieren. 7. Nach welchem Vergabeverfahren wählen Sie Dealer/Zahlstellen/Domiziliarbanken (Ausschreibung/Wettbewerb/Direktvergabe)? Gibt es Gebühren-Obergrenzen („Fee-Caps“)? 8. Welche Maßnahmen zur Senkung der Nebenkosten setzen Sie seit 2024 ein (z. B. volle Auszahlung statt Abschläge, mehr Wettbewerb, Nachverhandlung von Domizilierungs-/Kreditliniengebühren)? Erwartete Einsparung p. a. in €? 9. Werden Sie künftig je Emission standardmäßig veröffentlichen: Nominal, Netto-Auszahlung, Gebühren gesamt, Auszahlungsquote (%), „All-in-Zins“? Wenn nein: warum nicht; wenn ja: ab wann und wo? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident 1. Zinsen werden in der Finanzbuchhaltung auf Sachkonto 650000 gebucht. Nebenkosten werden im Konto 658000 erfasst. Die Zinsen werden überprüft und abgestimmt. Die Details der Bankkosten finden Sie in der Anlage „Detail SK 658000 Bankkosten 2020-2025.XLSX“. 2. Alle Zinsen und zinsähnlichen Ausgaben (siehe Sachkonto 650000) werden bei der Berechnung der Zinslastquote berücksichtigt. Die Einnahmen aus Zinserträgen (2 Millionen EUR im Jahr 2025) und die Bankkosten (Sachkonto 658000) sind darin nicht enthalten. 3. Diese Frage ist an den Rechnungshof zu richten. Der Regierung steht es nicht zu, im Namen des Rechnungshofs zu sprechen. 4. Die Anzahl sowie eine Detailauflistung befindet sich in der Anlage „Uebersicht_Finanzierungen.xlsx“ auf dem Tabellenblatt „Finanzierungsübersicht_2020-25“. 5. Die Anzahl sowie eine Detailauflistung befindet sich in der Anlage „Uebersicht_Finanzierungen.xlsx“ auf dem Tabellenblatt „Finübers_unter_Nennwert_2020-25“. Wenn etwas unter Nennwert ausbezahlt wird, dann wird es im Sachkonto 658000 verbucht. 6. Siehe Anhang zur Antwort auf Frage 1. 7. Die Auswahl der Partner erfolgt im Rahmen eines vertraglich festgelegten EMTN-Programms (European Medium Term Notes), das die Deutschsprachige Gemeinschaft gemeinsam mit verschiedenen Banken als Dealer abgeschlossen hat. Die rechtliche Ausgestaltung dieses Programms erfolgte durch Anwälte der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie durch die jeweils eigenen Anwälte der beteiligten Banken. Als Paying Agent (Zahlstelle/Domiziliarbank) ist Belfius vertraglich fest im Programm verankert. Die Dealer können je nach Emission variieren. Es handelt sich entweder um Banken, die dem Programm als feste Dealer angehören, oder – im Einzelfall – um sogenannte „Dealer of the day", d. h. Banken, die nicht dauerhaft dem Programm angehören, aber für eine konkrete Transaktion herangezogen werden. Die Auswahl eines Dealers erfolgt transaktionsbezogen anhand folgender Kriterien: Der Dealer muss ein konkretes Investorenangebot vorweisen können, das sowohl hinsichtlich des Betrags als auch der Laufzeit dem Finanzierungsbedarf der Deutschsprachigen Gemeinschaft entspricht, und die angebotenen Finanzierungskonditionen müssen für die Gemeinschaft akzeptabel sein. Vertraglich festgelegte Gebührenobergrenzen („Fee Caps") bestehen nicht. 8. Die Deutschsprachige Gemeinschaft setzt zur Senkung der Nebenkosten vorrangig auf verstärkten Wettbewerb. Zu diesem Zweck wird aktiv angestrebt, eine wachsende Anzahl von Banken in den Prozess der Angebotsabgabe einzubeziehen. Darüber hinaus sind Verhandlungen über die Finanzierungskonditionen fester Bestandteil jeder Emission. 9. Eine standardmäßige Veröffentlichung aller Emissionsdetails im geforderten Detailgrad – einschließlich Netto-Auszahlung, Gebühren gesamt und „All-in-Zins" – ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Zum einen unterliegen die beteiligten Banken und Investoren dem Datenschutz, der einer detaillierten Offenlegung entgegensteht. Zum anderen würde eine solche Veröffentlichung konkurrierenden Banken oder Investoren ermöglichen, die Finanzierungsbedingungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft abzuleiten, was die Verhandlungsposition der Gemeinschaft bei künftigen Emissionen erheblich schwächen würde. Bei Privatplatzierungen – wie sie die Deutschsprachige Gemeinschaft durchführt – ist eine derartige Transparenz marktüblich nicht vorgesehen und wird in der Praxis auch von anderen Emittenten nicht praktiziert. Die wichtigsten Eckdaten der Emissionen werden standardmäßig auf Bloomberg veröffentlicht, womit dem Informationsbedürfnis im marktüblichen Rahmen Rechnung getragen wird.
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