Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 130

25. März 2026 – Frage von M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum Ausbau der Zone „Eupen 4“ im Gewerbegebiet East Belgium Park

Welche aktuelle Gesamtkostenschätzung gilt heute für die Gesamtmaßnahme „Eupen 4“ inklusive Indexierung und erwarteter Preissteigerungen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 19. Februar 2026:

Der Ausbau der Zone „Eupen 4“ im East Belgium Park ist für die wirtschaftliche Entwicklung der DG grundsätzlich positiv, weil zusätzliche Gewerbeflächen ein zentraler Standortfaktor für Investitionen und Beschäftigung sind. Der East Belgium Park ist ein übergemeindlicher Wirtschaftspark entlang der E40 und umfasst die Gemeinden Eupen, Baelen, Lontzen und Welkenraedt.

Laut Berichterstattung soll der Ausbau der Zone „Eupen 4“ Anfang April starten und bis Januar 2027 dauern. Für die erste Projektphase wird ein Aufwand von etwas mehr als 2,2 Mio. Euro genannt, wobei knapp 2 Mio. Euro aus der Wallonischen Region stammen und der Rest von der Stadt Eupen getragen wird. Zugleich wird für den vollständigen Ausbau ein ursprünglich veranschlagter Gesamtbetrag von 15,7 Mio. Euro angeführt, wobei bereits öffentlich eingeräumt wurde, dass die Preise inzwischen gestiegen sind und die tatsächlichen Kosten voraussichtlich höher ausfallen werden.

In einer angespannten Haushaltslage ist es entscheidend, dass das Parlament die aktuelle Kostenbasis, die Risikoverteilung bei Preissteigerungen und die maximale finanzielle Verantwortung der DG nachvollziehen kann. Gerade deshalb muss Transparenz über das Kostenrisiko herrschen: Die DG kann Mehrkosten nicht einfach „nebenbei“ auffangen. Wenn Preissteigerungen zu Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Schätzung führen, stellt sich konkret die Frage, wie hoch die aktuelle Gesamtkostenbasis heute ist und welche finanzielle Verantwortung die DG dabei tatsächlich übernimmt, bevor Mehrkosten schrittweise zur neuen Realität werden.

Parallel dazu bleibt die Stromversorgung ein möglicher Engpass für Ansiedlungen. In der schriftlichen Frage Nr. 101 von J. Grommes (ProDG) zu Netzkapazitäten in Gewerbegebieten wurde festgehalten, dass das ELIA-Umspannwerk Eupen derzeit nicht ausgelastet sei, jedoch zahlreiche Anschlussanträge vorliegen und Engpässe sowie Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Zugleich wurden dort keine Aussagen zu möglichen Mehrkosten der Erschließung für die DG getroffen. Vor diesem Hintergrund ist für ein Erschließungsprojekt dieser Größenordnung relevant, ob die Zone „Eupen 4“ bei Inbetriebnahme tatsächlich ansiedlungsreif ist oder ob Netzfragen den wirtschaftlichen Nutzen verzögern. Sie haben zudem öffentlich die Perspektive einer energieautarken Zukunft für Ostbelgien angesprochen, davon sind wir mit Blick auf die realen Netzengpässe und Anschlussfragen jedenfalls noch ein gutes Stück entfernt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

1.    Welche aktuelle Gesamtkostenschätzung gilt heute für die Gesamtmaßnahme „Eupen 4“ inklusive Indexierung und erwarteter Preissteigerungen?
2.    Welche maximale finanzielle Obergrenze übernimmt die DG bei Mehrkosten der Maßnahme „Eupen 4“?
3.    Welche formale Regelung gilt für die Finanzierung von Mehrkosten bei „Eupen 4“?
4.    Welche finanzielle Verpflichtung der DG besteht aktuell für „Eupen 4“ im Fall von Preissteigerungen über die ursprünglich veranschlagten 15,7 Mio. Euro hinaus?
5.    Welche Meilensteine gelten bis Januar 2027, damit „Eupen 4“ als ansiedlungsreif gilt?
6.    Welche neuen Informationen liegen seit Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage von J. Grommes zur Stromversorgung und zu den Netzkapazitäten in den Gewerbegebieten vor?
7.    Welche konkrete Anschlussleistung steht für Neuansiedlungen in „Eupen 4“ zum geplanten Abschluss der Erschließungsarbeiten zur Verfügung?


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident

1.    Welche aktuelle Gesamtkostenschätzung gilt heute für die Gesamtmaßnahme „Eupen 4“ inklusive Indexierung und erwarteter Preissteigerungen?

Eupen 4 umfasst zwei Flächen, davon die eine mit 18 ha und eine zweite, für Kleinbetriebe gedacht, von 11 ha. Diese Flächen sind auf der Karte in blau (18 ha) und in braun (11 ha) gekennzeichnet. Die von der SPI veranschlagten Preise gelten ohne MWS, ohne Honorare und ohne Instandsetzungskosten der Brücke über die Autobahn, die den Eupener Teil mit dem Lontzener Teil verbindet. Die Preisschätzungen basieren auf Preise pro laufenden Meter, gültig in 2025. Laut Angaben der SPI gibt es eine Marge von 10 %, innerhalb derer die Preise ggf. angepasst werden müssten.

Die Gesamtkostenschätzung von 14,989 M € (mit MWS) beläuft sich auf :

Phase 1 : Intandsetzung Siebeponisweg (blau gekennzeichneter Weg parallel zur Autobahn) (2,4 M € ohne MWS, davon 2 M € zu Lasten der Wallonie) = 2,9 M € mit MWS.

  

Phase 2 : Erschliessung der 11 ha (Entwurf in der braun gekennzeichneten Fläche) (7,821 M € ohne MWS) oder 9,463 M € mit MWS, zu 100 % zu Lasten der Gemeinde, die dafür berechtigt ist, bei der DG einen Zuschuss zu beantragen.

Phase 3: Verbindung bis zur Lontzener Seite entlang der blau markierten Fläche (ohne eventuelle Instandsetzung der Brücke) (2,17 M € ohne MWS) oder 2,626 M € mit MWS zu 100 % zu Lasten der Gemeinde, die dafür berechtigt ist, bei der DG einen Zuschuss zu beantragen.

In ihrer Sitzung vom 25.09.2025 hat die Regierung in Beantwortung der Anfrage seitens der SPI vom 04.07.2025 folgendes beschlossen:

„Die Regierung nimmt die Vorschläge der SPI zum Ausbau des Gewerbeparks East Belgium Park Eupen 4 zur Kenntnis und gibt ihre Zustimmung zur Phase 1 der vorgeschlagenen Infrastrukturarbeiten und fordert die SPI auf, deren Verwirklichung unverzüglich in Angriff zu nehmen.

Sie setzt vor der Zustimmung zur Phase 2 der vorgeschlagenen Infrastrukturarbeiten voraus, dass eine neue Besprechung des Trassenverlaufs stattfindet, darin inbegriffen eine Neuberechnung auf der Basis der von der Regierung vorgelegten Skizze der Infrastruktur, dank derer ein zweiter Zugang zum Areal von 18 ha (reserviert zugunsten von XY) und zum Areal von 11 ha (vorgesehen für kleine Betriebe) ermöglicht wird.

Die Regierung fordert die SPI auf, vor Inangriffnahme weiterer Planungen zur Phase 3 der vorgeschlagenen Infrastrukturarbeiten durch ein Fachgutachten zu ermitteln, inwieweit die bestehende Brücke über die Autobahn, welche die Verbindung zwischen den Gebieten auf Eupener und Lontzener Seite herstellt, für den Schwerlastverkehr geeignet ist. Die künftige Zustimmung der Regierung zur Phase 3 wird vom Ergebnis des Fachgutachtens abhängen.

Der Minister-Präsident wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.“

2.    Welche maximale finanzielle Obergrenze übernimmt die DG bei Mehrkosten der Maßnahme „Eupen 4“?

Bis zur Abänderung des Dekrets der Wallonischen Region vom 02/02/2017 zur Entwicklung der Gewerbeparks bleibt dieses anwendbar. Darin sah der wallonische Gesetzgeber vor, dass die übergeordnete Behörde (in unserem Fall die DG) Zuschüsse für die Einrichtung und Ausstattung von Gewerbegebieten gewähren kann. Im Regierungserlass der Wallonie vom 11.05.2017 legt die Regierung die Höhe der Basis-Zuschüsse (65 % der annehmbaren Ausgaben innerhalb eines Anerkennungsgebiets) fest sowie die Kriterien, anhand derer die Zuschusshöhe (max. 20 % je nach Kriterium – siehe Anhang VIII – „Tabelle mit den Erhöhungen der Bezuschussungssätze für eine Erschließung, die in Handlungen und Arbeiten besteht, die an Immobiliengütern durchgeführt werden, die sich in einem Anerkennungsgebiet befinden, um die Ansiedlung oder die Entwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen, oder die in Handlungen und Arbeiten besteht, die zur Umsetzung des Anerkennungsgebiets notwendig sind und außerhalb dieses Gebiets durchgeführt werden) angepasst werden kann“.

Nachstehend die möglichen Erhöhungen gemäß Anhand VIII

Kriterien zur Erhöhung

Erhöhung der Subsidien (max. +20%)

a) regionaler Park

+ 10 %

b) spezialisierter Park

+ 10 %

c) öffentlich-privater oder öffentlich-öffentlicher Park

+ 5 %

d) nachhaltiger Park

+ 5 %

e) sanierungsbedürftiger Park

+ 10 %

f) Park 2020 (wenn die Gemeinde darunter fällt)

+ 5 %

TOTAL

(max 85 %, Basiszuschuss von 65 % inbegriffen)

 

 

3.    Welche formale Regelung gilt für die Finanzierung von Mehrkosten bei „Eupen 4“?

Siehe oben

4.    Welche finanzielle Verpflichtung der DG besteht aktuell für „Eupen 4“ im Fall von Preissteigerungen über die ursprünglich veranschlagten 15,7 Mio. Euro hinaus?

Aus der Antwort auf die erste Frage ergibt sich die Antwort auf die vorliegende Frage. Bis dato hat die Regierung lediglich der Phase 1 der geplanten Infrastrukturarbeiten zugestimmt. Die Anträge für die Phasen 2 und 3 müssen seitens der SPI neu eingereicht werden. Die Erklärung dazu lesen sie bitte in der Antwort auf die Frage 1. 

5.    Welche Meilensteine gelten bis Januar 2027, damit „Eupen 4“ als ansiedlungsreif gilt?

Für die 18 ha gilt, dass diese einem Unternehmen zugesprochen worden sind. Das Unternehmen hat bis dato keinen Antrag auf städtebauliche oder globale Genehmigung eingereicht. Die Reservierung der 18 ha wurde seitens der SPI dem Unternehmen für ein weiteres Jahr zugesprochen. Nach Ablauf dieses Jahres wird zu entscheiden sein, ob sie erneut für ein Jahr zugesprochen wird oder ob diese 18 ha anderen Investoren angeboten werden können. Diese 18 ha sollten nach Möglichkeit als Ganzes angeboten und nicht in eine Vielzahl kleiner Parzellen zerstückelt werden. Dafür sind die anderen 11 ha vorgesehen. Diese können angeboten werden, nachdem eine Einigung über den Verlauf der Infrastrukturen der Phase 2 gefunden wurde. Mit dieser Methode wird sichergestellt, dass auf Anfragen sowohl von großen als auch von kleinen Investoren ein Angebot gemacht werden kann.

Es sei ferner darauf hingewiesen, dass in dem Gewerbegebiet East Belgium Park etliche Hallen z. Z. ungenutzt sind. Je nach Art der Investition, für die eine Anfrage gestellt wird, kann geprüft werden, ob unter den „freien“ Hallen eine ist, die auf den Bedarf passt.

6.    Welche neuen Informationen liegen seit Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage von J. Grommes zur Stromversorgung und zu den Netzkapazitäten in den Gewerbegebieten vor?

Siehe unten

7.    Welche konkrete Anschlussleistung steht für Neuansiedlungen in „Eupen 4“ zum geplanten Abschluss der Erschließungsarbeiten zur Verfügung?

Das wallonische Parlament hat gegen Ende 2025 das Dekret von 2001 zur Organisation des Strommarktes abgeändert. Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.parlement-wallonie.be/pwpages?p=doc-recherche-det&iddoc=140552; Diese Abänderung ist eine Antwort auf die allseits festgestellten Lieferengpässe im Bereich Strom (verursacht durch mangelnde Netzkapazitäten des Transportnetzes). Aktuell ist die wallonische Regierung dabei, gemeinsam mit Elia (dem Netzbetreiber) zu ermitteln, wo und wie viele Anfragen auf Stromlieferung sich in den Warteschleifen befinden. Auf dieser Grundlage wird dann ermittelt, ob die Kriterien zur Reservierung von Liefermengen angepasst werden. Bis dato gilt : „wer zuerst anfragt, wird zuerst bedient“.

Gleichzeitig arbeitet die wallonische Regierung daran, Flexi-Verträge für Stromlieferungen zu erstellen. Diese können dann z. B. beinhalten, ob und wann und wie oft ein Unternehmen kurzfristig (während z. B. 15 Minuten) Lieferbeschränkungen unterworfen werden kann. Um diese Momente zu überbrücken, werden die betroffenen Unternehmen ein Interesse daran haben, Strom in Reserve zu speichern, auf den sie dann zurückgreifen können, ohne den Produktionsprozess unterbrechen zu müssen.

Und die Regierung der Wallonie wird gemeinsam mit den Netzbetreibern festlegen, welche Anschlussleistungen vergeben werden können.

Diese und andere Fragen bzgl. derselben Thematik können dann beantwortet werden, wenn die Regierung der Wallonie ihre Arbeiten abgeschlossen hat. Die Regierung der DG hat auf jeden Fall sowohl bei Minister-Präsident Dolimont als auch bei der Energieministerin Neven die Anliegen der betroffenen Betriebe aus der DG vorgetragen und deren Dringlichkeit unterstrichen sowie vorgeschlagen, als Vermittler zwischen der Wallonie und NRW tätig zu werden, wenn die Lösung der Lieferengpässe im Rahmen eines grenzüberschreitenden Abkommens in Angriff genommen werden sollten – so wie es Prof. Ulbig der RWTH vorschlägt.

 

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