Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 129

19. März 2026 – Frage von S. PAUELS an Herrn Minister FRECHES zur Anerkennung der interföderalen Einrichtung Unia als vertrauenswürdiger Hinweisgeber gemäß des Digital Services Act

Hat die Anerkennung von UNIA als vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger) im Rahmen des Digital Services Act zu einer Beschleunigung bei der Entfernung kinder- und jugendgefährdender Inhalte im Internet in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geführt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Stephanie PAUELS (CSP), vom 13. Februar 2026:

Die Verordnung über digitale Dienste („Digital Services Act“ oder „DSA“) hat das Ziel, ein sicheres und vertrauenswürdiges Umfeld für Nutzer digitaler Dienste in Europa zu schaffen.

Ein zentrales Instrument hierfür ist die Zuerkennung des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers (Trusted Flagger).

Die ersten vertrauenswürdigen Hinweisgeber sind inzwischen bekannt: Das BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation), der CSA (Conseil supérieur de l’audiovisuel) und der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft erkennen Unia – die unabhängige interföderale öffentliche Einrichtung, die Gleichbehandlung fördert und Rassismus sowie Diskriminierung bekämpft – als vertrauenswürdigen Hinweisgeber an.

Inhalte, die von Unia als illegal identifiziert und gemeldet werden, müssen folglich von den betroffenen Online-Plattformen vorrangig behandelt werden.

Dass diese neuen Instrumente des DSA auch praktisch zur Anwendung kommen, zeigt ein aktueller Fall auf europäischer Ebene: Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein Verfahren gegen Grok eingeleitet hat. Grok ist ein KI-Bot mit einer Funktion zur Generierung sexualisierter KI-Bilder auf der Social-Media-Plattform X. Nach An-gaben eines Sprechers der EU-Kommission besteht der Verdacht, dass X mit diesem Angebot gegen die Verpflichtungen aus dem Digital Services Act verstoße.

Vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienschutz, Jugendhilfe, Bildung und Prävention ersuche ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.    Hat die Anerkennung von UNIA als vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger) im Rahmen des Digital Services Act zu einer Beschleunigung bei der Entfernung kinder- und jugendgefährdender Inhalte im Internet in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geführt? 
2.    Wie viele illegale Inhalte hat UNIA seit der Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in den Bereichen Diskriminierung, Hassrede und Negationismus identifiziert und an Online-Plattformen gemeldet?
3.    Zu wie vielen dieser Meldungen hat UNIA bislang eine Rückmeldung der betroffenen Online-Plattformen erhalten, und wie bewertet die Regierung die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Qualität der Rückmeldungen?
4.    Welche weiteren Institutionen kämen aus Sicht der Regierung in naher Zukunft für eine Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in der DG in Betracht und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?
5.    Welche Kooperationsmechanismen bestehen zwischen der DG (insb. Medienrat/Regierung/Jugendhilfe) und Unia, damit kinder- und jugendgefährdende Inhalte rasch gemeldet und entfernt werden?
6.    Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT), dem Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA), dem Vlaams Regulator voor de Media (VRM), dem Digital Services Coordinator (DSC) und UNIA?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz

1.    Hat die Anerkennung von UNIA als vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger) im Rahmen des Digital Services Act zu einer Beschleunigung bei der Entfernung kinder- und jugendgefährdender Inhalte im Internet in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geführt?

UNIA ist bereits seit vielen Jahren im Kampf gegen rechtswidrige Online-Inhalte aktiv – und das lange bevor die Organisation als vertrauenswürdiger Hinweisgeber anerkannt wurde. Seit der Verleihung dieses Status stellt UNIA jedoch eine deutlich schnellere Reaktionszeit der Online-Plattformen fest. Nahezu keine Meldung von UNIA bleibt seitdem unbeantwortet.

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Anerkennung von vertrauenswürdigen Hinweisgebern sowie die Verpflichtungen für Online-Plattformen nach Artikel 22 (1) des DSA insgesamt zu einer beschleunigten Entfernung rechtswidriger Inhalte im Internet geführt haben.

2.    Wie viele illegale Inhalte hat UNIA seit der Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in den Bereichen Diskriminierung, Hassrede und Negationismus identifiziert und an Online-Plattformen gemeldet?

UNIA befindet sich derzeit in der finalen Phase der Ausarbeitung des detaillierten statistischen Berichts zu den eingegangenen Meldungen und den ergriffenen Maßnahmen. Eine Veröffentlichung ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Bericht wird auch in deutscher Sprache verfügbar sein und eine eigene Rubrik mit Zahlen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft enthalten.

Unabhängig davon kann UNIA bereits jetzt – vor der offiziellen Veröffentlichung im Juni 2026 – einige zentrale Tendenzen im Meldeverhalten sowie in den Reaktionen der Online-Plattformen aufzeigen:
–    Die Mehrheit der Meldungen zu Online-Plattformen betreffen Inhalte auf Facebook, mit deutlichem Abstand folgen TikTok, X und Instagram;
–    Am häufigsten richten sich gemeldete Hassbotschaften gegen sogenannte „rassistische“ Merkmale wie Hautfarbe, Nationalität, nationale Herkunft sowie Abstammung (letzteres insbesondere im Zusammenhang mit antisemitischen Inhalten). Andere Merkmale – etwa Behinderung oder sexuelle Orientierung – sind deutlich seltener Ziel solcher Inhalte.
–    Plattformen, die aus Erfahrung seltener oder verspätet auf Meldungen und das Anordnen zum Entfernen der Inhalte („Notice und Takedown“) von UNIA reagieren, sind insbesondere X und YouTube. Seit der Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber ist jedoch keine entsprechende Meldung mehr unbeantwortet geblieben.
–    X entfernt rechtswidrige Inhalte in vielen Fällen nicht vollständig, sondern blockiert sie lediglich für Belgien, sodass sie in anderen Ländern weiterhin sichtbar bleiben.

3.    Zu wie vielen dieser Meldungen hat UNIA bislang eine Rückmeldung der betroffenen Online-Plattformen erhalten, und wie bewertet die Regierung die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Qualität der Rückmeldungen?

UNIA erhält prinzipiell zu allen Meldungen in einem vertretbaren Zeitraum eine Rückmeldung der betroffenen Online-Plattform.

4.    Welche weiteren Institutionen kämen aus Sicht der Regierung in naher Zukunft für eine Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in der DG in Betracht und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?

Die Antragstellung sowie die Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber erfolgen vollständig unabhängig von der Regierung. Das Verfahren und die Kriterien zur Anerkennung der vertrauenswürdigen Hinweisgeber sind in Artikel 22 des DSAs und in Artikel 10 des Zusammenarbeitsabkommens vom 3. Mai 2024 festgelegt.

Demnach werden die Anträge auf Anerkennung bei dem belgischen Koordinator für digitale Dienste, dem BIPT, eingereicht. Handelt es sich um eine Organisation, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig ist, wird der Antrag vom Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft geprüft, der auch die Entscheidung über die Anerkennung trifft.

Um als vertrauenswürdigen Hinweisgeber anerkannt zu werden, werden folgende Kriterien berücksichtigt:
–    die Stelle hat besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte;
–    sie ist unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen;
–    sie übt ihre Tätigkeiten zur Übermittlung von Meldungen sorgfältig, genau und objektiv aus

Weitere detailliertere Antragsmodalitäten finden sie auf der Webseite des belgischen Koordinators für digitale Dienste.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der in Belgien sowie auf europäischer Ebene anerkannten vertrauenswürdigen Hinweisgeber. Die Liste dient dazu, ein Bild davon zu vermitteln, welche Art von Organisationen für eine solche Anerkennung infrage kommen
–    Vertrauenswürdige Hinweisgeber | Belgien
–    Vertrauenswürdige Hinweisgeber | EU

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft können grundsätzlich ein paar wenige Organisationen für eine Anerkennung als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in Betracht gezogen werden. Allerdings ist zu betonen, dass diese Tätigkeit nicht zu den Kernaufgaben der Organisationen gehört und sie vermutlich zusätzliche Ressourcen benötigen würden, um diese Rolle effektiv ausüben zu können.

Aus Sicht der Regierung erscheint es daher am sinnvollsten, Organisationen zu benennen, die entweder belgienweit oder in mehreren Teilgebieten tätig sind und bereits über nachweisliche Erfahrung im Melden rechtswidriger Inhalte verfügen.

5.    Welche Kooperationsmechanismen bestehen zwischen der DG (insb. Medienrat/Regierung/Jugendhilfe) und Unia, damit kinder- und jugendgefährdende Inhalte rasch gemeldet und entfernt werden?

Der Medienrat hat UNIA als vertrauenswürdiger Hinweisgeber anerkannt. Demnach ist UNIA verpflichtet gemäß Artikel 22 (3) des DSA dem Medienrat einmal jährlich leicht verständliche und ausführliche Berichte über die während des betreffenden Zeitraums eingereichten Meldungen einzureichen. In dem Bericht wird mindestens die Anzahl der Meldungen nach folgenden Kategorien aufgeführt:
–    Identität des Hostingdiensteanbieter
–    Art der gemeldeten mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte, 
–    vom Anbieter ergriffene Maßnahmen. 

UNIA meldet dem Medienrat ebenfalls jene Fälle, in denen Online‑Plattformen gegen die Bestimmungen des DSA verstoßen, damit dieser die entsprechenden weiteren Schritte einleiten kann. Da die großen Online‑Plattformen ihren Sitz in der Regel weder in Ostbelgien noch in Belgien haben, leitet der Medienrat solche Meldungen über den nationalen Koordinator für digitale Dienste an den Koordinator für digitale Dienste desjenigen EU – Mitgliedslandes weiter. Dort erfolgt anschließend die weitere Bearbeitung der Beschwerde.

UNIA arbeitet im Bereich Information und Prävention ebenfalls mit non‑formalen Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen. Am 10. Februar organisierte UNIA gemeinsam mit dem Medienzentrum und dem Medienrat eine Sensibilisierungsveranstaltung zum Digital Services Act sowie zur Rolle als vertrauenswürdiger Hinweisgeber.

UNIA kooperiert darüber hinaus mit weiteren Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, allerdings nicht im Bereich der Meldung rechtswidriger Inhalte.

6.    Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT), dem Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA), dem Vlaams Regulator voor de Media (VRM), dem Digital Services Coordinator (DSC) und UNIA?

Hier verweisen wir auf die Frage 5 (Anerkennung und Einreichen von jährlichen Berichten beim Medienrat, BIPT und CSA, da diese UNIA anerkannt haben).

Es gibt jedoch keine gemeinsame strukturierte Zusammenarbeit mit BIPT, Medienrat, CSA einerseits und UNIA andererseits.

 

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