Schriftliche Frage Nr. 128 20. März 2026 – Frage von M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum Konzept „energieautarkes Ostbelgien“ Wie definiert die Regierung den Begriff „Energieautarkie“ im Kontext des Projekts „energieautarkes Ostbelgien“? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 12. Februar 2026: Die Regierung verwendet öffentlich den Begriff eines „energieautarken Ostbelgiens“ bzw. einer „energieautarken Zukunft“. Bereits in einem Pressebericht vom Februar 2025 zum IHK- und AVED-Empfang wird beschrieben, dass Sie „die Perspektiven einer energieautarken Zukunft für Ostbelgien“ skizzierten und den Begriff „Energieautarkie“ als Kombination aus Versorgungs- und Preissicherheit erläuterten. Zudem wird im Leitbild „Ostbelgien leben 2040“ das Ziel einer bilanziellen Energieautarkie ausdrücklich für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr genannt. Gleichzeitig wird in der offiziellen parlamentarischen Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 101 von Herrn Grommes (ProDG) das Konzept „energieautarkes Ostbelgien“ ausdrücklich hervorgehoben. In der Sache zeigt sich jedoch, dass die bisherige Herleitung sehr stark auf elektrische Energie fokussiert: In der genannten Antwort werden als zentrale Bezugsgrößen Stromverbräuche (GWh) und die Entwicklung des Strombedarfs angeführt. Das ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit „Gesamtenergie“ im weiteren Sinn (Wärme, Verkehr, Prozessenergie). Gerade weil Sie den Begriff „energieautark“ öffentlich sehr weit verwenden, entsteht der Eindruck, dass der Regierung bereits belastbare Kenntnisse darüber vorliegen, wie hoch der zukünftige Gesamtenergiebedarf der Deutschsprachigen Gemeinschaft in allen relevanten Bereichen ausfallen wird, also nicht nur beim Strom, sondern auch bei Wärme und Kühlung, Heizen, Warmwasser, Prozessenergie, sowie bei der Umstellung des gesamten Fuhrparks und anderer Verbrauchsbereiche. Wenn die Kommunikation jedoch überwiegend auf Stromdaten und Stromnetz-Themen basiert, besteht das Risiko, dass mit einem großen Begriff Erwartungen erzeugt werden, die durch das vorhandene Wissen und die vorhandenen Zuständigkeiten nicht gedeckt sind. Vor diesem Hintergrund ist eine präzise Klärung erforderlich, ob es sich bei der öffentlichen Rhetorik um ein belastbares Zielbild auf Basis konkreter Daten handelt oder um eine populäre Schlagwortsetzung ohne entsprechende Grundlage. Diese begriffliche Unschärfe ist nicht nebensächlich: Elektrizität ist nur ein Teil der gesamten Endenergie. Zur Einordnung: Nach Daten der Internationalen Energieagentur beträgt der Anteil von Elektrizität an der gesamten Endenergie in Belgien 18 Prozent (2023). Wenn die Regierung daher „Energieautarkie“ sagt, weckt sie objektiv Erwartungen, die über den Stromsektor hinausgehen und die in der Realität systembedingt (Netze, Importe, saisonale Schwankungen) nur begrenzt „autark“ gestaltbar sind. Auch die in der parlamentarischen Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 101 genannten Strommengen unterstreichen den Maßstab der Herausforderung und den Bedarf an Präzision: Dort wird ausgeführt, dass alle Privathaushalte pro Jahr abgerundet 120 GWh und alle betrieblichen Kunden abgerundet 233 GWh an Strom verbrauchen, mit steigender Tendenz, und es wird dies anhand einer Tabelle für die Jahre 2022 bis 2024 illustriert. In derselben Antwort wird zudem festgehalten, dass der Strombedarf 2024 gegenüber 2022 bei gewerblichen Kunden um 31 GWh und bei privaten Kunden um 18 GWh gestiegen sei (insgesamt 49 GWh) und dass man davon ausgehe, der Strombedarf werde sich in den kommenden Jahren weiterhin exponentiell entwickeln. Die Antwort macht außerdem deutlich, dass die Frage nicht rein rhetorisch ist, sondern mit erheblichen Kosten- und Umsetzungsfragen verbunden sein kann: Als kurzfristige Überbrückungslösung wird u. a. auf Generatoren verwiesen, deren Betrieb bei einem mittelgroßen Aggregat (250 kVA) täglich bis zu 2.000 € kosten kann. Als Alternative werden Großbatterien genannt, wobei ein Batteriekraftwerk als Stromreserve für produzierendes Gewerbe mit einer Leistung von 25 MW bei der Anschaffung rund 35 Mio. € kosten soll, und zur sicheren flächendeckenden Versorgung eine größere Anzahl solcher Anlagen erforderlich wäre. Gleichzeitig ist unstrittig, dass der Strombedarf im Zuge von Elektrifizierung (Wärmepumpen, E-Mobilität und weitere Anwendungen) steigen wird und dass das Netz in Ostbelgien bereits heute Engpässe kennt. Entscheidend ist jedoch das Gesamtbild: Wie entwickelt sich die Versorgungssituation im gesamtbelgischen System in 5 Jahren und in 10 Jahren, und welche Rolle kann beziehungsweise soll Ostbelgien darin realistisch einnehmen. Denn Stromversorgung und Versorgungssicherheit hängen nicht nur von lokaler Erzeugung ab, sondern auch von nationalen und internationalen Kapazitäten, Netzen, Reserve- und Speicherkapazitäten sowie von Entscheidungen auf föderaler Ebene. In diesem Kontext wurden in den letzten Jahren und zuletzt erneut Schritte gesetzt, um die Rolle der Kernenergie in Belgien zu verlängern beziehungsweise grundsätzlich wieder auszubauen; zudem werden in Belgien großangelegte Speicherlösungen (Batteriespeicher) entwickelt und Kapazitätsmechanismen genutzt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies wissend, bleibt zu klären, wie das Projekt „energieautarkes Ostbelgien“ im realen gesamtbelgischen Kontext eingeordnet wird und welche Abhängigkeiten beziehungsweise Ausgleichsmechanismen in Engpasssituationen vorgesehen sind. Ebenfalls ist eine präzise Klärung erforderlich, was die Regierung unter „energieautark“ konkret versteht, welche messbaren Ziele (z. B. Eigenversorgungsquote, Importabhängigkeit, Resilienz in Stunden oder Tagen) angestrebt werden, welche Zuständigkeiten tatsächlich bestehen und welche finanziellen Risiken und Investitionspfade damit verbunden wären. Vor diesem Hintergrund sollte die Regierung in Erwägung ziehen, ihre öffentliche Kommunikation in diesem Dossier von Beginn an begrifflich präzise zu halten, um bei den Bürgern nicht durch eine zu weit gefasste Rhetorik falsche Erwartungen zu wecken. Denn: Der Begriff „Energieautark“ bedeutet in der Energieversorgung unabhängig zu sein. Und damit ist die Gesamtenergieversorgung gemeint. Da Ihnen Transparenz in Regierungsfragen nach eigenen Aussagen besonders wichtig ist, erwarten wir eine lückenlose und nachvollziehbare Antwort, einschließlich der zugrunde liegenden Annahmen, Szenarien und Abgrenzungen. Daher lauten meine Fragen an Sie wie folgt: 1. Wie definiert die Regierung den Begriff „Energieautarkie“ im Kontext des Projekts „energieautarkes Ostbelgien“: meint die Regierung damit a) Stromautarkie (Elektrizität), b) eine Autarkie der gesamten Endenergie inklusive Wärme und Verkehr, c) oder lediglich eine Erhöhung der Eigenversorgung beziehungsweise eine höhere Resilienz bei weiterhin wesentlichen Importen? 2. Bestätigen Sie, dass die bisher vorliegenden Grundlagen und Begründungen zum Projekt in der praktischen Argumentation schwerpunktmäßig den Stromsektor (Verbrauch, Netzkapazitäten, Speicher, Elektrifizierung) betreffen? 3. Teilt die Regierung die Feststellung, dass Elektrizität in Belgien laut IEA rund 18 Prozent der Endenergie ausmacht (2023) und dass der Begriff „Energieautarkie“ damit eine deutlich breitere sektorale Abdeckung impliziert als „Stromautarkie“? Wenn ja: Welche sektorübergreifenden Zieldefinitionen (Wärme, Verkehr, Prozessenergie) liegen bereits vor, über den Stromsektor hinaus? 4. Welche konkreten, messbaren Kennzahlen will die Regierung künftig verwenden, um den Grad der angestrebten „Autarkie“ transparent auszuweisen (z. B. jährliche Eigenversorgungsquote, Importquote, Resilienzstunden in kritischen Zeiträumen, Peak-Reduktion, jahreszeitliche Schwankungen)? 5. Auf welcher Datengrundlage beruht die Aussage, der Strombedarf werde sich „exponentiell“ entwickeln? Bitte legen Sie drei nachvollziehbare Szenarien (niedrig, mittel, hoch) bis 2030, 2035 und 2040 vor, inklusive Annahmen zu Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur, Industrieentwicklung, Effizienzgewinnen und PV-Selbstversorgung. 6. In Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 101 betonen Sie, dass die DG über „sehr begrenzte Befugnisse“ verfügt und dass Energieversorgung nicht in den Zuständigkeitsbereich der DG fällt. Welche konkreten Hebel sieht die Regierung dennoch realistisch bei der DG selbst (inklusive rechtlicher Grundlage), welche bei der Wallonischen Region und welche auf föderaler Ebene (Netze, Genehmigungen, Förderung, Marktregeln)? 7. In der parlamentarischen Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 101 verweisen Sie als mögliche Alternative zur Überbrückung von Versorgungsengpässen auf Großbatterien und führen aus, dass ein Batteriekraftwerk als Stromreserve für produzierendes Gewerbe mit einer Leistung von 25 MW bei der Anschaffung rund 35 Mio. € kostet und für eine sichere flächendeckende Versorgung eine größere Anzahl solcher Anlagen erforderlich wäre. Welche Speicherstrategie (zentral, dezentral oder kombiniert) wird angestrebt, welche Zielkapazitäten (z. B. in MW/MWh) sollen bis 2030/2035 erreicht werden, und welche maximale Haftung beziehungsweise finanzielle Obergrenze sind für den DG-Haushalt und die Gemeinden vorgesehen? 8. Welche Beteiligungs- und Kontrollstruktur erwägt die Regierung konkret (öffentlich, öffentlich-privat, Konzession, Beteiligung über Gesellschaften), und wie will sie sicherstellen, dass Transparenz, Ausschreibungspflichten, Beihilferegeln, Risikoaufteilung und Exit-Regeln von Beginn an klar geregelt sind? 9. Wie ordnet die Regierung das Projekt „energieautarkes Ostbelgien“ in die gesamtbelgische Versorgungslage ein? Welche Erwartungen bestehen an nationale Erzeugungskapazitäten, Reservekapazitäten und Speicherparks, und wie werden diese Faktoren in den Planungen für Ostbelgien berücksichtigt? 10. Wie beurteilt die Regierung die Versorgungssituation für Ostbelgien im gesamtbelgischen Kontext in 5 Jahren und in 10 Jahren? Welche Engpassszenarien werden zugrunde gelegt und wie soll Ostbelgien in diesen Fällen abgesichert werden (Netzausbau, Reserve, Speicher, Lastmanagement, Importkapazitäten)? 11. Plant die Regierung, in Engpasssituationen Kapazitäten aus anderen Regionen beziehungsweise internationalen Quellen systematisch zu nutzen, und wenn ja, auf welcher Grundlage (Netz- und Marktmechanismen, Abkommen, Reservekapazitäten)? Wie wird dabei verhindert, dass der Begriff „energieautark“ einen Grad an Unabhängigkeit suggeriert, der faktisch nicht erreichbar ist? 12. Da Sie öffentlich von einem „energieautarken Ostbelgien“ sprechen und damit ein sehr weitreichendes Zielbild setzen, können Sie bestätigen, dass Ihre bisherigen Aussagen in der aktuellen Arbeitslogik der Regierung primär als Ziel einer höheren Strom-Eigenversorgung beziehungsweise einer allenfalls „stromautark“ gedachten Zielrichtung zu verstehen sind, und dass die Regierung den Begriff „energieautark“ künftig nicht mehr im Sinne einer Gesamtenergie-Autarkie verwendet, solange hierfür kein belastbares sektorübergreifendes Konzept mit klaren Kennzahlen, Zuständigkeiten und nachvollziehbarem Kostenpfad vorliegt? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Daher lauten meine Fragen an Sie wie folgt: 1. Wie definiert die Regierung den Begriff „Energieautarkie“ im Kontext des Projekts „energieautarkes Ostbelgien“: meint die Regierung damit a) Stromautarkie (Elektrizität), b) eine Autarkie der gesamten Endenergie inklusive Wärme und Verkehr, c) oder lediglich eine Erhöhung der Eigenversorgung beziehungsweise eine höhere Resilienz bei weiterhin wesentlichen Importen? Der Begriff der Energieautarkie wurde im Verlauf der Sitzung des Ausschusses I bereits erläutert. Er bezieht sich nicht ausschließlich auf den Strombedarf, sondern auf alle Formen der Energie. Er gilt nicht nur als ein punktuelles Ergebnis, sondern beinhaltet einen langen Prozess hin zur Energieautarkie, der bei sofortiger Inangriffnahme voraussichtlich bis 2040 andauern wird. Darüber hinaus setzt der Prozess voraus, dass zahlreiche Akteure sich diesem Konzept verpflichten, welches nicht verordnet, sondern verhandelt werden wird. Und er bezieht sich auf Befugnisse, deren Gestaltung nur bedingt zum aktuellen Befugnisbereich der DG gehören (auch wenn die DG ein existentielles Interesse an diesen Fragen hat). Und er schließt die Ausschöpfung aller Potentiale ein, die sich aus der Energieeffizienz und der Energieeinsparung (in dieser Frage ist die DG teilweise zuständig – bezogen auf den Wohnungsbau) und/oder aus der Selbstversorgung ergeben. Das Konzept der Energieautarkie orientiert sich an drei Zielen : die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Abhängigkeit von Energieimporten zu vermindern, die bestmögliche Stabilität der Energiepreise anzustreben und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Kaufkraft der Haushalte zu fördern, die Umschichtung vom Verbrauch fossiler Energien auf erneuerbare Energien entsprechend der EU-Ziele voranzutreiben und somit den Klimaschutz und die Klimaresilienz zu unterstützen. Zur Energieautarkie gehören die beiden Szenarien der Selbst- und der Fremdversorgung dazu. Der Austausch im Ausschuss hat ebenfalls verdeutlicht, dass es nicht nur darauf ankommt, den aktuellen Bedarf nach elektrischer Energie seitens der Haushalte und der Betriebe zufrieden zu stellen, sondern auch darüber hinaus Strom zu produzieren, der z. B. zu thermischen Zwecken als Alternative zu fossilen Energien genutzt werden kann – so etwa durch Umwandlung von Strom mit Hilfe der Elektrolyse in Wasserstoff oder durch Zugabe von grünem Wasserstoff in den Fermentierungsprozess zwecks Erzeugung von Biogas aus organischen Abfällen mit gleichzeitiger Minderung der CO²-Emissionen, die ohne Zugabe von Wasserstoff bei der Erzeugung von Methan oder Erdgas (beide haben dieselbe Formel CH4) entstehen. Wir stellen jedoch fest, dass die Erzeugung von Biogas oder die Nutzung von Holz als Energiequelle den Gesamtbedarf nur zu geringeren Teilen abdecken kann. Die Erzeugung von „grünem Strom“ ist dagegen von zentralerer Bedeutung bezogen auf den Gesamtbedarf, insbesondere da (grüner) Strom auch thermisch oder kinetisch genutzt werden kann (was zur Reduzierung des Verbrauchs von fossilen Energien – Erdöl oder fossiles Erdgas – beiträgt). Die zitierten Verbrauchsangaben der privaten Haushalte und der Betriebe haben ferner zum Ziel, die exponentielle Verbrauchsentwicklung innerhalb von nur zwei Jahren zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, dass diese in den kommenden Jahren weiterhin exponentiell ansteigt, wenn z. B. die E-Mobilität oder das Heizen der Gebäude mit Wärmepumpen in vollem Umfang zu Buche schlagen wird. Genau in diesem Kontext wurden die Angaben mitgeteilt, mit dem Hinweis, dass die angestrebte Energieautarkie nicht nur den aktuellen Verbrauchsangaben, sondern auch den Verbrauchsprognosen der kommenden Jahre entsprechen muss. Die Produktion von überschüssigem Strom – gemessen am aktuell reinen Stromverbrauch – kann mittels Umwandlung auch zu thermischen Zwecken oder zu Zwecken der Fortbewegung genutzt werden. So kann der Überschuss der Produktion von elektrischer Energie dazu dienen, diese Energie durch Umwandlung in Gasform (H² oder CH4) auch zu thermischen Zwecken nutzen zu können, sei es durch direkte Verbrennung zur kollektiven oder individuellen Beheizung von Gebäuden, sei es als Prozessenergie bei industriellen/gewerblichen Vorgängen. Dabei kann daran gedacht werden, dass Strom, der z. B. im Sommer über Photovoltaik erzeugt wurde, auch im Winter zur Beheizung von Gebäuden genutzt werden kann, wenn er in H² um-gewandelt oder als CH4 (wie oben beschrieben) über längere Zeiträume gespeichert oder in das Erdgasnetz eingespeist wird (Die Speicherung von Strom in Batterien eignet sich in der Regel eher für kurzfristige Überbrückungen von Energieflauten). Und nicht zu vergessen, dass die Umwandlung von Strom in Wasserstoff ein Beitrag ist, auch elektrische Energie noch dann zur Verfügung zu haben, wenn eine Windflaute herrscht oder wenn Photovoltaik zu wenig Ertrag bringt, indem Wasserstoff über gasbetriebene Stromgene-ratoren in Strom und Hitze rückverwandelt werden kann – wobei die Herausforderung darin besteht, dass die entsprechenden Technologien sich weiter entwickeln, um Verluste, die noch bei Umwandlungsprozessen anfallen, zu mindern. Ebenfalls wurde verdeutlicht, dass die Erzeugung von Strom und dessen Speicherung dazu dienen kann, die individuelle E-Mobilität zu fördern, z. B. indem Strom aus eigener Produktion (Photovoltaik) gespeichert und auf die Autobatterie umgeladen werden kann. Auch die kollektive oder die allgemeine E-Mobilität kann gefördert werden, wenn der überschüssig erzeugte Strom genutzt wird, um damit Ladestationen zu bedienen, die der Allgemeinheit oder den Öffentlichen Verkehrsmitteln zugänglich sind. 2. Bestätigen Sie, dass die bisher vorliegenden Grundlagen und Begründungen zum Projekt in der praktischen Argumentation schwerpunktmäßig den Stromsektor (Verbrauch, Netzkapazitäten, Speicher, Elektrifizierung) betreffen? Siehe die Antwort auf die vorige Frage. Zum dritten Ziel der Energieautarkie gehört auch das Bestreben, dass – in dem Fall, wo Fluxys eine Wasserstoff-Pipeline quer durch Ostbelgien zieht – die DG darauf drängt, dass ein Terminal eingerichtet wird, das zur Lagerung und Nutzung von Wasserstoff in der DG und Umgebung dienen kann. Wobei es sich dabei um „grauen Wasserstoff“ handelt, der durch Dampfreduktion von fossilem Erdgas erzeugt wird und dessen Nebenprodukte industriell genutzt werden können. Diese Energieform sieht die Regierung als eine Übergangslösung an, die nach und nach durch “grünen Wasserstoff“ ersetzt werden kann, der bei der Elektrolyse entsteht, vorausgesetzt, dabei wird „grüner Strom“ eingesetzt. Diese Methode verfolgt das Ziel, Energie langfristig und nur mit geringen Verlusten speichern zu können, um diese dann zu nutzen, wenn die regenerativen Energiequellen versagen. Und das Ziel, auch thermisch oder zur Fortbewegung genutzt zu werden. Ferner sei erinnert an die Aussagen zur Erzeugung von Methan im Rahmen der Erzeugung von Biogas oder die Erzeugung von Hitze durch feste Biomasse (vorzugsweise Holz oder Pellets oder Hackschnitzel), gekoppelt mit dem Hinweis, dass durch Vergärung erzeugtes Methan (CH4) ins Erdgasnetz eingespeist werden kann, ohne dass dafür die Verbrennertechniken von Gasöfen oder Gasthermen ausgewechselt werden müssten. Oder gekoppelt an die Speicherung in Wärmespeichern, die ggf. über Nahwärmenetze Gebäude mit Warmwasser versorgen, das auch zu Heizzwecken eingesetzt werden kann. Wobei die Nutzung von Holz an natürliche Grenzen stößt, nämlich dass die Nutzung von Holz prinzipiell nicht mehr Holz verbrauchen soll als im Wald auf natürliche Weise nachwachsen kann und dass hochwertiges Holz besser zu anderen und nachhaltigeren Zwecken verwendet werden soll. Das Thema der Energieeinsparung und der Energieeffizienz ist seitens der Regierung ein Thema, das seit Jahren zur Tagesordnung steht und dies auch in Zukunft noch tun wird. Gerne können Sie die Bilanz dieser Arbeit nachlesen. Als Partner dieser Arbeit fungiert u. a. das Wuppertaler Institut, das Ihnen bekannt sein dürfte. Uns muss stets bewusst sein, dass die energiepolitischen Befugnisse der DG sehr begrenzt sind. Mit unseren Zuständigkeiten allein können wir die Energieautarkie nicht erreichen. Diese Feststellung darf uns aber nicht davon abhalten, Ziele zu definieren, Lobbyarbeit zu leisten und Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben. Wer keine Ziele hat, wird auch keine Ziele erreichen. 3. Teilt die Regierung die Feststellung, dass Elektrizität in Belgien laut IEA rund 18 Prozent der Endenergie ausmacht (2023) und dass der Begriff „Energieautarkie“ damit eine deutlich breitere sektorale Abdeckung impliziert als „Stromautarkie“? Wenn ja: Welche sektorübergreifenden Zieldefinitionen (Wärme, Verkehr, Prozessenergie) liegen bereits vor, über den Stromsektor hinaus? Die Antwort auf die erste Frage können sie unter Frage 1 nachlesen. Unsere Ziele bestehen darin, durch Lobbyarbeit bei den zuständigen Instanzen, 1) zur Versorgungssicherheit mit Energie beizutragen und somit die Abhängigkeit von Energieimporten zu mindern.; 2) die bestmögliche Preisstabilität für Energie zu gewährleisten; 3) bis 2040 eine Energieversorgung zu erreichen, die nicht weiter auf fossile Energien setzt. Das dritte Ziel wird einerseits durch die Minderung des Verbrauchs und durch höhere Energieeffizienz angestrebt. Dasselbe Ziel wird zweitens dahingehend angestrebt, dass auch bei der Erzeugung von thermischer oder kinetischer Energie regenerative Energiequellen aufgebaut werden (u. a. Biogas oder Wasserstoff). Doch werden beide Methoden nicht dazu reichen, dass gar keine Energie mehr zum Einsatz kommen muss. Daher peilt die Regierung eine Stromproduktion auf regenerativer Basis an, die mehr erzeugt als für den aktuellen Verbrauch von Strom nötig ist, damit einerseits der künftig wachsende Strom-bedarf bedient werden kann, z. B. wenn mehr und mehr Wohnungen über Wärmepumpen geheizt werden oder wenn die Zahl der E-Fahrzeuge deutlich ansteigt. Und damit andererseits der Überschuss durch Umwandlung in H² oder durch Beimischung von H² in die Fermentierung von organischen Abfällen zur Erzeugung von Biogas (CH4) genutzt und ggf. mit gasbetriebenen Heiztechniken oder durch Einspeisung in das Erdgasnetz nutzbar gemacht werden kann. 4. Welche konkreten, messbaren Kennzahlen will die Regierung künftig verwenden, um den Grad der angestrebten „Autarkie“ transparent auszuweisen (z. B. jährliche Eigen-versorgungsquote, Importquote, Resilienzstunden in kritischen Zeiträumen, Peak-Reduktion, jahreszeitliche Schwankungen)? Die Anzahl der Fahrzeuge (alle Kategorien) in der DG stieg von 51.871 (in 2010) auf 62.832 (in 2025), also um rund 11.000 Einheiten in 15 Jahren. Die Zahl der Haushalte mit mindestens einem Fahrzeug stieg von 33.665 (2017) auf 35.305 in 2025. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der E-Fahrzeuge von 22 (2017) auf 211 (etwa 3,4 % aller in 2022 zugelassenen Fahrzeuge) (Quelle : FÖD Statbel) Der Motor für Solarstrom war in Belgien der Wohnungs- und Hallenbau. Dieser erlebte in 2024 einen regelrechten Einsturz (- 68 % im Vergleich zu 2023), weil in Flandern die Prämien und weil in Wallonien nach und nach der „rückwärts drehende Stromzähler“ (mit Prosumertarif, basierend auf hypothetische Einspeisungen) durch „intelligente Stromzähler“ (mit exakter Berechnung von Einspeisung und Entnahme von Strom aus dem Netz) ersetzt wird. Ostbelgien galt als Musterschüler im Berich der Fotovoltaik: Der Anstieg der Stromerzeugung mit Photovoltaik lag zwischen 2019 und 2021 bei knapp 16 %, stagniert aber seitdem aus genannten Gründen und weil weniger Baugenehmigungen erteilt wurden (- 33 % in 2024 im Vergleich zum Jahrzehnt davor). (Quelle : Abschlussbericht des Wuppertaler Instituts von Okt. 2025 und Le Vif). Der Absatz von Wärmepumpen und Wärmepumpenkesseln in Belgien hat sich in den ersten sechs Monaten des Jahres mehr als verdoppelt. Das geht aus Zahlen der Branche hervor. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 30.000 Wärmepumpen verkauft – das sind 140 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Außerdem wurden 22.000 Wärmepumpenkessel verkauft – ein Anstieg von 142 Prozent. Dabei handelt es sich um Geräte, die Wasser für Bad, Dusche und Küche erhitzen. Jede vierte in Belgien installierte Heizungsanlage basiere mittlerweile auf der Wärmepumpentechnologie, gibt die Initiative der belgischen Hersteller und Händler von Wärmepumpen bekannt. (Quelle : BRF vom 16.08.2023). Umgerechnet auf Ostbelgien dürfte die Zahl überschaubar sein: In 2025 wurden insgesamt 89 Prämien der DG für Wärmepumpen beantragt (Quelle: MDG). Der damit verbundene Strom-Verbrauch kann aktuell auf 550.000 kWh/Jahr (0,55 MWh/Jahr) beziffert werden – Tendenz steigend. 2022 MWh 2023 MWh 2024 MWh Private Einspeisung 30.816 38.128 42.287 Betriebliche Einspeisung 139.684 168.773 152.258 Die Einspeisung betrifft die MWh, die in das Netz von ORES eingespeist werden. Die MWh, die nach der Erzeugung direkt verbraucht werden, sind nicht bekannt. (Quelle : Stromverteiler) Im Jahr 2024 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten belgischen Nettostromerzeugung bei rund 32 Prozent, wobei Kernenergie knapp 42 Prozent der Nettostromerzeugung gesichert hatte. (Quelle : lowcarbonpower) 5. Auf welcher Datengrundlage beruht die Aussage, der Strombedarf werde sich „exponentiell“ entwickeln? Bitte legen Sie drei nachvollziehbare Szenarien (niedrig, mittel, hoch) bis 2030, 2035 und 2040 vor, inklusive Annahmen zu Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur, Industrieentwicklung, Effizienzgewinnen und PV-Selbstversorgung. Der Strombedarf der privaten Haushalte stieg zwischen 2022 und 2024 von (gerundet) 102 auf 120 GWh, indes der gewerblich genutzte Strom im selben Zeitraum von 202 auf 233 GWh anstieg. Diese Angaben beruhen auf der Addition der Angaben aller in der DG existierenden Stromzähler. Damit angesprochen ist die Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz. Wenn der Strombedarf sich zwischen 2022 und 2024, d. h. in nur zwei Jahren um insgesamt 49 GWh (gerundet) erhöht hat, kann man guten Gewissens per Extrapolation davon ausgehen, dass auch ein weiterer Anstieg des Bedarfs für die kommenden Jahre zu erwarten sein wird. Diese Grundtendenz können Sie in den Jahresbilanzen, die wallonischerseits veröffentlicht werden, nachlesen. Zwar sind die einzelnen Haushaltsgeräte tendenziell energieeffizienter geworden, doch wird die dadurch erhoffte Energieeinsparung durch die Multiplikation der Geräte mehr als nur ausgeglichen – so die in den Bilanzen nachlesbaren Begründungen. Anhand der gewährten Beihilfen für Wärmepumpen für Wohnungen kann mitgeteilt werden, wie viele davon installiert wurden und wieviel Strom diese verbrauchen (siehe vorige Frage). Daraus kann man ableiten, wie viele voraussichtlich in den kommenden Jahren noch installiert werden (müssen), um die Klimaziele zu erreichen. Sobald der Rückgriff aus Heizöl erschwert wird, dürfte der Trend an Tempo zulegen (dieses Ergebnis ist zu erwarten, wenn die Regierung der Wallonie entsprechend EU-Richtlinien handeln wird). Die Zahl der aktuell funktionstüchtigen Ladeinfrastrukturen ist noch sehr übersichtlich. Die Zahl der neuen E-Autos unterliegt einem Trend, der hauptsächlich dadurch angestoßen wurde, dass quasi nur noch E-Autos als Firmenwagen absetzbar sind. Ferner wird der Trend – so die Hypothese – sehr stark davon beeinflusst werden, welche Preise an der Zapfsäule für Benzin oder Diesel gefragt werden und wie sich die Reichweite der E-Fahrzeuge entwickelt. Alle diese Tendenzen unterliegen nicht der Kontrolle durch die Regierung der DG, sie werden teils durch föderale oder wallonische Entscheidungen, durch Marktentwicklungen, durch weitere EU-Vorgaben beeinflusst. Die Regierung konsultiert die Verbrauchsangaben der vergangenen Jahre, die wallonischerseits publiziert werden und leitet daraus Annahmen ab, deren Tempo und Höhe nicht mit äußerster Präzision beziffert werden, wohl aber indikativ geschätzt werden können. Eine solche indikative Schätzung wurde im Ausschuss vorgelegt. Wenn der gewerbliche Stromverbrauch von 2022 bis 2024 von 202 auf 233 GWh gestiegen ist, dann ist ein Teil davon erklärbar, weil Firmenwagen über Ladestationen im Betrieb „betankt“ werden können. Ein großer Teil davon ist jedoch eher aufgrund der Auftragslage der Betriebe innerhalb bestehender Lieferketten (insbesondere der Großkunden des Typs E5 und E6) erklärbar. Dokumentiert werden kann dies durch die aktuellen Lieferengpässe, mit denen einige der Großkunden aktuell konfrontiert sind. Ausgehend von der Hypothese, dass die festgestellte Entwicklung sich auch in den kommenden Jahren fortsetzt, muss angenommen werden, dass der Strombedarf in den kommenden 5 bis 6 Jahren um weitere 80 bis 100 GWh zunimmt. Der Trend wird voraussichtlich nur gestoppt, wenn ein Konjunktureinbruch stattfindet, den wir hoffentlich vermeiden können. Wir sollten uns jedenfalls auf den wachsenden Stromverbrauch einstellen und nicht riskieren, durch Untätigkeit im Bereich der Energiepolitik am Ende den Konjunktureinbruch selbst herbei führen. Die Selbstversorgung der Haushalte mit Hilfe von PV-Anlagen stagniert aufgrund der wegfallenden Vorteile und der Unsicherheiten, mit denen in Zukunft zu rechnen ist. Am ehesten werden solche Anlagen auf Neubauten zu finden sein, wobei aber die stark rückläufige Anzahl von Baugenehmigungen für Alt- und Neubauten dem Trend zu mehr Photovoltaik Grenzen setzt. 6. In Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 101 betonen Sie, dass die DG über „sehr begrenzte Befugnisse“ verfügt und dass Energieversorgung nicht in den Zuständigkeitsbereich der DG fällt. Welche konkreten Hebel sieht die Regierung dennoch realistisch bei der DG selbst (inklusive rechtlicher Grundlage), welche bei der Wallonischen Region und welche auf föderaler Ebene (Netze, Genehmigungen, Förderung, Marktregeln)? Es bedarf einer Feststellung: die Befugnis, über die wir als DG im Bereich der Energiepolitik verfügen, ist eng begrenzt und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Einsparung von Energie bei Wohnungen (Energieprämien, die zeitgleich mit dem Wohnungsbau 2020 an die DG übertragen wurden) und auf die Einsparung von Energie bei Gebäuden, die der DG gehören oder von ihr genutzt werden. Das ändert nichts daran, dass wir trotzdem ein vitales Interesse daran haben, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und damit die Anzahl Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und die Kaufkraft der Haushalte zu stützen. Diese Aspekte der Energiepolitik kann die DG nicht im Alleingang voran treiben, sondern sie bedarf der Zusammenarbeit mit den regionalen und föderalen Instanzen. Hier kann sie Impulse setzen, Lobby-Arbeit betreiben, Konzepte aufbauen und in die Diskussion einbringen. Verbindliche Entscheidungen zu treffen und Projekte auf klassische Weise zu bezuschussen, geht jedoch nur im Rahmen der von der Wallonie übertragenen Befugnisse im Bereich Energie. Für alle anderen energiepolitischen Befugnisse kann die Regierung dafür sorgen, dass die DG bei den föderalen oder regionalen Entscheidungsträgern „nicht vergessen“ wird. Was die DG ferner machen kann, ist Vorhaben vorzufinanzieren, mit der Auflage, dass die Vorfinanzierung rückerstattet wird. Doch auch dieses Element ist angesichts der Kleinheit der DG nur begrenzt einsetzbar. Daher arbeitet die Regierung an einer Methode, die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der privaten Hand zu fördern, da nur auf diese Weise die für einen Paradigmenwechsel (wie er uns in der Energiepolitik erwartet) erforderlichen Investitionsbeträge zusammen kommen – vorausgesetzt, deren Rentabilität kann überzeugen und deren Risiko kann begrenzt werden. Welche darüber hinaus die Befugnisse der Region und der föderalen Ebene in Energiefragen sind, wird ihr Fraktionssekretariat schnellstens ausfindig machen können. 7. In der parlamentarischen Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 101 verweisen Sie als mögliche Alternative zur Überbrückung von Versorgungsengpässen auf Großbatterien und führen aus, dass ein Batteriekraftwerk als Stromreserve für produzierendes Gewerbe mit einer Leistung von 25 MW bei der Anschaffung rund 35 Mio. € kostet und für eine sichere flächendeckende Versorgung eine größere Anzahl solcher Anlagen erforderlich wäre. Welche Speicherstrategie (zentral, dezentral oder kombiniert) wird angestrebt, welche Zielkapazitäten (z. B. in MW/MWh) sollen bis 2030/2035 erreicht werden, und welche maximale Haftung beziehungsweise finanzielle Obergrenze sind für den DG-Haushalt und die Gemeinden vorgesehen? Batterien als Stromspeicher können vor oder nach dem Zähler installiert werden. Werden sie nach dem Zähler (behind the meter) installiert, liegt die Investition in der Hand der Nutzer des Batterienstroms. Der so gespeicherte Strom ist gezählt und bezahlt vom Nutzer, der dann frei über dessen Verbrauch verfügt. Wird die Batterie jedoch vor dem Zähler installiert (in front of the meter), dient sie der Versorgung der Allgemeinheit (z. B. aller in einer Gewerbezone ansässigen Betriebe). In diesem Fall wird die Speicherung dem Endkunden preislich angerechnet werden müssen. Oder die Batterie dient zur Stabilisierung der Netze (die dann einen vertraglich festgelegten Zugriff auf die Stromreserven erhalten müssen), mit der Folge, dass die Kosten für die Speicherung sich in den Netzkosten wieder-finden. Wo auch immer sie installiert werden, sie dienen der kurzfristigen Überwindung von Stromüberschüssen (Einspeisung in die Batterie) oder Stromflauten (Entnahme aus den Batterien), sowie zur Stabilisierung der Netze. Sie stellen keine Option für langfristige Speicherung dar (z. B. über die Jahreszeiten hinweg). Batterienspeicherung erweist sich als hilfreich, wenn man sie nutzt, um Strom einzukaufen, wenn er im Übermaß im Netz vorhanden und daher billig ist, und ihn zu verkaufen, wenn das Angebot den Bedarf nicht deckt und der Preis steigt. Die Grenze zwischen annehmbarem „peak-and-valley-Energiearbitrage“ und spekulativem Stromhandel ist allerdings sehr schmal. 8. Welche Beteiligungs- und Kontrollstruktur erwägt die Regierung konkret (öffentlich, öffentlich-privat, Konzession, Beteiligung über Gesellschaften), und wie will sie sicherstellen, dass Transparenz, Ausschreibungspflichten, Beihilferegeln, Risikoaufteilung und Exit-Regeln von Beginn an klar geregelt sind? Es dürfte einleuchten, dass ein Paradigmenwechsel in der Energieversorgung nicht durch die Öffentliche Hand (DG und Gemeinden) allein bewerkstelligt werden kann. Es bedarf dazu der Partnerschaft von privaten Unternehmen, insbesondere von solchen, die Erfahrungen aus dem Energiesektor mitbringen. Daher strebt die Regierung eine Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Investoren an, an der sich alle im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen können. Die Grundlage dafür wird darin bestehen, dass alle nach vereinbarten Regeln am Ergebnis aber auch am Betriebsrisiko und am Kapital der Gesellschaft beteiligt werden. Alle die in der Fragestellung zitierten Aspekte und viele andere werden zu klären sein, wenn es zur Bildung einer öffentlich-privaten Gesellschaft kommt, deren Satzungen die Antworten auf die gestellten Fragen enthalten. Ohne Anspruch auf Ausschließlichkeit : zwei Betriebsformen sind z. Z. auf dem Prüfstand. Einerseits eine GmBH (im wesentlichen für die Erzeugung, Speicherung und Vermarktung von „grünem“ Strom) und andererseits eine Genossenschaft (im wesentlichen auf die Erzeugung von Methan aus organischen Abfällen). Es wird nicht ausgeschlossen, dass auch eine dritte oder vierte Betriebsform auf den Prüfstand gestellt wird. Dazu kann mehr gesagt werden, wenn die juristischen Vorarbeiten abgeschlossen sind. 9. Wie ordnet die Regierung das Projekt „energieautarkes Ostbelgien“ in die gesamtbelgische Versorgungslage ein? Welche Erwartungen bestehen an nationale Erzeugungskapazitäten, Reservekapazitäten und Speicherparks, und wie werden diese Faktoren in den Planungen für Ostbelgien berücksichtigt? Wir werden uns nicht anmaßen, für die gesamtbelgische Versorgungslage Verantwortung zu übernehmen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Wallonie das Ziel verfolgt, bis zu 6.200 GWh regenerativ erzeugter Energie zur Verfügung zu stellen, um die EU-Vorgaben in Sachen Verzicht auf fossile Energien und Minderung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Unser Beitrag zum Erreichen dieses Ziels wird angesichts der Grösse der DG im Vergleich zur Grösse der Wallonie sowie der hüben und drüben bestehenden Industrie-landschaften zu definieren sein. Unsere Ziele orientieren sich danach, den aktuellen Verbrauch (siehe nachfolgende Tabelle) inklusive die Verbrauchserwartungen für die kommenden Jahre bis 2040 aus eigener Kraft zufrieden stellen zu können – und zwar unter Beibehaltung der drei zitierten Ziele (Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Verzicht auf fossile Energien). Die Gesamtverbrauchsangaben für 2021 wurden auf 2.268.136.MWh beziffert. Energieverbrauch verschiedener Sektoren 2006, 2019, 2020, 2021 (in MWh) Quelle: SPW Der Gesamtenergieverbrauch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft stieg von 2006 bis 2021 um 14,8 Prozent an. Im Vergleich zu 2019 stieg der Gesamtenergieverbrauch 2021 um 4,0 Prozent an. Während der Verbrauch der Haushalte und der Dienstleistungen (inkl. Handel und Gewerbe) im genannten Zeitraum abnahm, stieg er seit 2006 kontinuierlich im Bereich Industrie und zwischen 2020 und 2021 im Bereich Verkehr. Es stellt sich hier die Frage, wie viel Potential im Bereich der (geförderten) Energieeinsparung und -effizienz enthalten ist. Der Energieverbrauch in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr machte 2021 rund 98 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus. Der Bereich Wärme ist mit 56 Prozent der energieintensivste. 10. Wie beurteilt die Regierung die Versorgungssituation für Ostbelgien im gesamtbelgischen Kontext in 5 Jahren und in 10 Jahren? Welche Engpassszenarien werden zugrunde gelegt und wie soll Ostbelgien in diesen Fällen abgesichert werden (Netzausbau, Reserve, Speicher, Lastmanagement, Importkapazitäten)? Siehe die Antwort auf Frage 9 Die aktuellen Lieferengpässe gehen weniger auf einen Mangel an verfügbarer Energie zurück als auf unzureichende Transportkapazitäten des Stromnetzes. Das Nachrüsten de Netze wird Jahre in Anspruch nehmen, wenn wir nichts unternehmen, um auch kurzfristigere Lösungen zu finden. Daher befinden wird uns z. Z. im Dialog mit Elia, mit Ores, mit der wallonischen Regierung aber auch mit Professoren der RWTH, um auszuloten, wie und mit welchen Mitteln die akut anstehenden Fragen gelöst und auf angesichts der rasanten Entwicklung des Stromverbrauchs kommende, quasi vorprogrammierte Engpässe strukturell geantwortet werden kann. Wir schließen dabei grenzüberschreitende Szenarien nicht aus. Im Gegenteil. Diese Szenarien werden jedoch nicht von der Regierung der DG festgelegt, sondern von den Instanzen, die dazu befugt sind – in unserem Fall die Wallonie und die föderale Ebene. Sie werden u. a. voraussetzen, dass es zu grenzüberschreitenden Kooperationsabkommen kommen muss, bevor die Techniker zu Werke gehen können, Stromtrassen und Trafostationen zu errichten. Wenn die DG als Bindeglied zwischen den Akteuren tätig werden kann, wird die Regierung das tun. Die DG kann und wird als Brückenbauer fungieren. 11. Plant die Regierung, in Engpasssituationen Kapazitäten aus anderen Regionen beziehungsweise internationalen Quellen systematisch zu nutzen, und wenn ja, auf welcher Grundlage (Netz- und Marktmechanismen, Abkommen, Reservekapazitäten)? Wie wird dabei verhindert, dass der Begriff „energieautark“ einen Grad an Unabhängigkeit suggeriert, der faktisch nicht erreichbar ist? Siehe die Antwort auf Frage 10. 12. Da Sie öffentlich von einem „energieautarken Ostbelgien“ sprechen und damit ein sehr weitreichendes Zielbild setzen, können Sie bestätigen, dass Ihre bisherigen Aussagen in der aktuellen Arbeitslogik der Regierung primär als Ziel einer höheren Strom-Eigenversorgung beziehungsweise einer allenfalls „stromautark“ gedachten Zielrichtung zu verstehen sind, und dass die Regierung den Begriff „energieautark“ künftig nicht mehr im Sinne einer Gesamtenergie-Autarkie verwendet, solange hierfür kein belastbares sektorübergreifendes Konzept mit klaren Kennzahlen, Zuständigkeiten und nachvollziehbarem Kostenpfad vorliegt? Nein, das können wir nicht bestätigen. Wir arbeiten am Ziel eines energieautarken Ost-belgiens, sind uns aber bewusst, dass wir zum Erreichen dieses Ziels Partnerschaften brauchen. Alle anderen Antworten finden sie in den voraufgegangenen Antworten.
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