Mündliche Frage Nr. 360 19. März 2026 – Frage von A. JERUSALEM an Herrn Minister FRANSSEN zu den Folgen des TEC-Streiks für die Schulkinder der Deutschsprachigen Gemeinschaft Was müssen Schulen im Falle von Verspätungen und Abwesenheiten, die aufgrund eines Streiks z. B. des TEC zu Stande kommen, beachten? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Andreas JERUSALEM (ECOLO), vom 19. März 2026: In den letzten Wochen haben mehrere Streikbewegungen verschiedene Bereiche unserer Gesellschaft betroffen. Unter anderem der Streik der Busfahrer des TEC hat viel Aufmerksamkeit erregt. Während fast zwei Wochen war der öffentliche Nahverkehr Anfang Februar stark eingeschränkt. Auch Schülerinnen und Schüler, bzw. ihre Eltern, waren von dieser Situation betroffen. Der öffentliche Busverkehr ist erfreulicherweise ein sehr gängiges Verkehrsmittel unter der Schülerschaft. Ohne diese Transportmöglichkeit mussten nun aber alternative Lösungen her. Diese Situation führte auch zu Stress, Verspätungen und organisatorischen Problemen für viele Familien. Und auch die Schulen mussten Verständnis für wiederholte Verspätungen und einige Abwesenheiten zeigen. Wir verstehen und respektieren das Streikrecht, das ein grundlegendes Recht der Arbeitnehmer ist, um ihre Arbeitsbedingungen zu verteidigen. Klar ist auch, dass ein Streik nicht ohne Unannehmlichkeiten bleibt. Diese gilt es anzuerkennen und ihnen Rechnung zu tragen, auch im schulischen Alltag. Hierzu meine Fragen: 1. Was müssen Schulen im Falle von Verspätungen und Abwesenheiten, die aufgrund eines Streiks z. B. des TEC zu Stande kommen, beachten? 2. Dürfen Schülerinnen und Schüler negative Auswirkungen erfahren, wenn sie aufgrund eines Streiks des TEC verspätet oder gar nicht zum Unterricht erscheinen? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Jerusalem, Werte Kolleginnen und Kollegen, Grundsätzlich enthält das Gesetz über die Schulpflicht vom 29. Juni 1983 keine ausdrücklichen Ausnahmeregelungen für Verspätungen oder Ausfälle aufgrund von Streiks. Allerdings regelt jedoch der Erlass über den Schulbesuch vom 10. Februar 2000 die Voraussetzungen für gerechtfertigte Abwesenheiten. Neben präzisen aufgeführten Fällen, beispielsweise Behördengängen oder Todesfälle in der Familie, besagt der Erlass, dass Fälle höherer Gewalt, außergewöhnliche Umstände in Zusammenhang mit familiären Problemen, Gesundheits- und Beförderungsproblemen eine Abwesenheit rechtfertigen können. Die Schulleitung entscheidet, ob einer der angeführten Fälle vorliegt. Weitere unterrichtsorganisatorische Vorgaben liegen nicht vor. Die Frage von Abwesenheiten und Verspätungen wird in der Regel in den Schulordnungen beantwortet und dabei bezieht sich die Schulordnung auf den eben genannten Erlass. Es ist klar, dass ein Streik im öffentlichen Nahverkehr eine besondere Situation darstellt und dass Verspätungen dementsprechend auch nachvollziehbar sind. Dem Erlass gemäß obliegt es der Schule, sprich der Schulleitung, den Einzelfall zu bewerten. Vor diesem Hintergrund sollten Schulen im Einzelfall prüfen, ob eine verspätete Ankunft oder ein Ausfall tatsächlich durch den Streik bedingt war. Sind die betroffenen Schüler nachweislich durch die Streiksituation betroffen gewesen, sollte im Allgemeinen klar sein, dass sie keine negativen schulischen Auswirkungen erleiden sollten. Dies entspricht sowohl dem Sinn des Erlasses über den Schulbesuch als auch einem fairen Umgang mit außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Schülerschaft liegen. Zusammenfassend gilt: Verspätungen aufgrund höherer Gewalt sind grundsätzlich gerechtfertigt und nachvollziehbar. Dies entbindet jedoch nicht von der Schulpflicht. Der Schulleitung bleibt ein Ermessensspielraum, der im Zweifel von Fall zu Fall zu prüfen ist. Im Zweifel bleibt den Erziehungsberechtigten immer auch der Beschwerdeweg. In dem angesprochenen Fall der jüngsten Streiktage im öffentlichen Nahverkehr hat das Ministerium zumindest keine Beschwerden erhalten.
Visit the parliament Visitors are always welcomed at the Parliament of the German-speaking Community! From the identity of the German-speaking Belgians to the workings of the Parliament, you will learn a lot about East Belgium. Learn more
History of the parliament The Parliament of the German-speaking Community has become a key player in regional politics since its inception and plays a decisive role in the development of the autonomy of the German-speaking part of Belgium. Learn more