Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 359

19. März 2026 – Frage von M. HENN an Herrn Minister FRANSSEN zu den Feinstaubbelastungen in den Klassen

Wie bewertet die Regierung die Messungen der Organisation Airscan und die Einschätzung, dass es sich hierbei um ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem für unsere Kinder handelt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Marcel HENN (CSP), vom 19. März 2026:

Messungen der Organisation Airscan in 75 belgischen Schulen zeigen, dass rund 84 Prozent der untersuchten Klassenzimmer die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Richtwerte für Feinstaub überschreiten. Nach Angaben der Initiatoren handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Konzentrationsfähigkeit, Gesundheit und schulische Leistungen unserer Kinder.

Das Projekt „Clean Air for Schools“ sieht vor, durch die Installation geeigneter Luftreinigungssysteme die Feinstaubbelastung in Klassenräumen deutlich zu reduzieren. Airscan spricht von einer möglichen Senkung um bis zu 60 Prozent und plädiert für rasches und entschlossenes Handeln, um die Luftqualität nachhaltig zu verbessern.

Kinder und Jugendliche verbringen einen wesentlichen Teil ihres Tages in der Schule. Dieser Ort sollte nicht nur ein Raum des Lernens und der persönlichen Entwicklung sein, sondern auch ein Umfeld, das ihre Gesundheit schützt und fördert.

Im Sinne einer vorausschauenden und verantwortungsvollen Präventionspolitik erscheint es daher geboten, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluftqualität zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Investitionen in gesunde Lernbedingungen tragen nicht nur zum Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler bei, sondern können langfristig auch gesundheitliche Folgekosten reduzieren und vermeidbares Leid verhindern.

Saubere Luft in Schulen ist kein Luxus, sondern eine grundlegende Voraussetzung für gute Lernbedingungen und die Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler.

Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, folgende Fragen stellen:

1.    Wie bewertet die Regierung die Messungen der Organisation Airscan und die Einschätzung, dass es sich hierbei um ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem für unsere Kinder handelt?
2.    Gibt es verbindliche Mindeststandards oder regelmäßige Kontrollen zur Luftqualität in Klassenzimmern?
3.    Welche pragmatischen Maßnahmen zieht die Regierung in Betracht, um die Feinstaubbelastung in Klassenräumen zu reduzieren, bis strukturelle Sanierungen erfolgen?


Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Henn,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Zuallererst möchte ich anmerken, dass in Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine Messung durch Airscan durchgeführt wurde. Hierzu wäre eine freiwillige Anmeldung Voraussetzung gewesen. Mir ist nicht bekannt, ob Airscan sich konkret an die Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewendet haben. An die DG meines Wissens ebenfalls nicht. Gleichwohl ist die Thematik „schlechte Luftqualität und Feinstoffbelastung in Klassenzimmern“ ernst zu nehmen.

Für die Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es verbindliche Mindeststandards für die Luftqualität in Klassenzimmern. Bei der Ausschreibung für Lüftungsanlagen kommen Richtlinien zur Anwendung. Als Grundlagen der auszuführenden Arbeiten für die beschriebenen lufttechnischen Anlagen sind die anerkannten technischen Bestimmungen sowie die Auflagen der Genehmigungsbehörden und des vorbeugenden Brandschutzes (Hilfeleistungszone) zu beachten. Diese Standards legen fest, wie viel Frischluft pro Person bereitgestellt werden muss, damit die Normen in einem sicheren Bereich bleiben. 

Dazu gehört die europäische Norm zur energetischen Bewertung von Gebäuden sowie zur Auslegung von Lüftungs- und Klimatechnik ebenso wie die wallonische Norm PEB (Performance Énergétique des Bâtiments) zur energetischen Gebäudeleistung.  Bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen spezifische PEB-Anforderungen bezüglich Isolierung, Lüftung und Heizung eingehalten werden. Eine Ausführung dieser Anforderungen wäre an dieser Stelle zu technisch und im Rahmen einer Regierungskontrolle zeitlich zu umfangreich.

Neue Schulgebäude sind deshalb bereits mit mechanisch kontrollierten Lüftungssystemen ausgestattet, die automatisch für einen kontinuierlichen Luftaustausch sorgen. Zusätzlich schreiben europäische Normen vor, dass diese Lüftung hygienisch und energieeffizient betrieben werden muss. Die Einhaltung der Vorschriften ist Aufgabe der Schulträger und wird in den GUW-Schulen regelmäßig kontrolliert, sodass Schüler und Lehrkräfte in gesunden und gut belüfteten Räumen lernen und arbeiten können. Bestehende Lüftungsanlagen werden gewartet und Filterwechsel werden sorgfältig durchgeführt, um die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Bestehen mechanische Lüftungsanlagen nicht, gilt als pragmatische Lösung, dass Klassenzimmer regelmäßig gelüftet werden sollten, und zwar auf korrekte Art und Weise. Eine Ergänzung zum aktiven Lüften bieten darüber hinaus auch mobile Luftreinigungsgeräte, die fachgerecht eingesetzt werden können. 

Verantwortlich ist der Schulträger. Nichtsdestotrotz werden wir die Schulträger, insbesondere die Gemeinden, darum bitten, Auskunft darüber zu geben, welche Erkenntnisse ihnen über Luftqualität und Feinstaubbelastung in ihren Schulen vorliegen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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