Mündliche Frage Nr. 341 16. März 2026 – Frage von F. COLLING an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur Verwendung der Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds Handelt es sich bei den rund 6.5 Millionen Euro um zusätzliche Mittel, die über die bereits von der DG zugesagten Investitionen in die ÖWOB hinausgehen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 16. März 2026: In einer Pressemitteilung teilten Sie mit, Herr Ministerpräsident, dass die DG im Rahmen des belgischen Klima-Sozialplans und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, zwischen 2028 und 2032 etwa 6,5 Millionen Euro aus dem europäischen Klima-Sozialfonds erhalten werde. Dieser Fonds hat zum Ziel, die sozialen Auswirkungen der Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf die Bereiche Gebäude und Verkehr abzufedern und insbesondere Haushalte sowie Kleinstunternehmen zu unterstützen, die von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen sind. Diese Mittel sollen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die energetische Sanierung von Sozialwohnungen eingesetzt werden, insbesondere durch die Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien (ÖWOB). Sie haben sich persönlich laut Pressemitteilung zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis gezeigt. Bereits seit 2022 unterstützt die DG die ÖWOB mit 30 Millionen Euro beim Ausbau und der energetischen Sanierung des öffentlichen Wohnraums. Ab 2026 waren laut BRF-Bericht weitere 37 Millionen Euro zusätzlich eingeplant, darunter auch EU-Gelder. 67 Millionen Euro “zahle man nicht einmal so eben aus der Portokasse", sagte Ministerin Klinkenberg dem BRF letzten Sommer dazu. Unsere Fragen: 1. Handelt es sich bei den rund 6.5 Millionen Euro um zusätzliche Mittel, die über die bereits von der DG zugesagten Investitionen in die ÖWOB hinausgehen? 2. Wie viele Haushalte, die in ÖWOB-Immobilien unterkommen, sollen durch die mit diesen Mitteln geplanten energetischen Sanierungen konkret entlastet werden? 3. Welche weiteren Maßnahmen plant die Regierung der DG, um die vom Klima-Sozialfonds besonders adressierten Gruppen (Haushalte in Energiearmut, Kleinstunternehmen usw.), die von steigenden Kosten im Gebäude- oder Verkehrssektor betroffen sind? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Die vorgesehenen zusätzlichen Investitionen in Höhe von insgesamt 37 Millionen Euro unterstreichen den politischen Willen der Regierung, den sozialen Wohnungsbau nachhaltig zu stärken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In dieser Summe enthalten sind auch die Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfonds, in Höhe von 6.577.521 Euro. Gemäß den europäischen Vorgaben ergänzt die Gemeinschaft diese Mittel durch eine Kofinanzierung aus Eigenmitteln in Höhe von 25 Prozent, was weiteren 2.192.507 Euro entspricht. Damit belaufen sich die im Rahmen des Klima-Sozialfonds vorgesehenen Investitionen für die energetische Sanierung des öffentlichen Wohnraums auf insgesamt 8.770.027 Euro. Diese Mittel sind ebenfalls Teil der 37 Millionen Euro, die wir zusätzlich für die energetische Sanierung und den Ausbau des sozialen Wohnraums vorsehen. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen und der Kostenentwicklung bei energetischen Sanierungen im Rahmen der aktuellen Investitionsvereinbarung mit der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgiens (ÖWOB) sowie unter Berücksichtigung künftiger inflationsbedingter Kostensteigerungen sollten mit den Mitteln des Klima-Sozialfonds mindestens 93 Wohneinheiten energetisch saniert werden können. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, die Wohnqualität zu verbessern und insbesondere Haushalte mit geringeren Einkommen langfristig zu entlasten. Die Vorbereitung des belgischen Klima-Sozialplans erfolgt unter der Federführung der Nationalen Klimakommission, in der der Föderalstaat sowie die Regionen vertreten sind. Da die Gemeinschaften eigentlich nicht über energiepolitische Zuständigkeiten verfügen, sind sie auf dieser Ebene nicht vertreten. Sie wurden auch nicht bei den Verhandlungen über den innerbelgischen Verteilerschlüssel einbezogen. Sie erhalten kein Geld auf dem Klimafonds. Nun hat aber die DG im Jahre 2020 einen sehr begrenzten Teil der regionalen energiepolitischen Zuständigkeiten von der WR übernommen. Vor diesem Hintergrund hatten wir von einem Jahr Verhandlungen mit der WR aufgenommen mit dem Ziel, uns einen Teil der wallonischen Mittel aus dem europäischen Klima- und Sozialplan zu übertragen. Diese Verhandlungen konnten nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden. Die WR überträgt uns 6,5 Millionen aus ihren Mitteln. Dazu war die WR nicht verpflichtet. Wir sind die einzige Gemeinschaft in Belgien, die Mittel aus dem europäischen Klimafonds erhält. Wir können also mit dem Ergebnis unserer Verhandlungen zufrieden sein. Auf der Grundlage der europäischen Vorgaben wurde entschieden, die verfügbaren Mittel gezielt auf einige wenige Maßnahmen zu konzentrieren, die besonders wirksam sind, die relevanten Zielgruppen erreichen und bis spätestens 2032 umgesetzt werden können. In der Wallonischen Region konzentrieren sich die vorgesehenen Maßnahmen daher auf drei zentrale Zielgruppen: Haushalte in Energiearmut, die durch Investitionen in Energieeffizienz unterstützt werden sollen, Haushalte in Energiearmut im Bereich der Mobilität sowie Mikrounternehmen, die ebenfalls von steigenden Energie- und Mobilitätskosten betroffen sind. Ergänzend dazu sind auch Maßnahmen auf föderaler Ebene vorgesehen, von denen ebenfalls Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft profitieren werden.
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