Schriftliche Frage Nr. 125 10. März 2026 – Frage von M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu den Regierungs- und Kabinettskosten Bitte bestätigen Sie, welche Haushaltsartikel und Budgetposten in den Haushaltsplänen (und gegebenenfalls in der Haushaltsfibel/Begründung) unter OB 10 als Regierungskosten erfasst werden. Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 29. Januar 2026: Die Haushalts- und Finanzsimulation zeigt: Die Regierungskosten im OB 10 steigen deutlich. Im Jahr 2020 lagen sie bei rund 4,13 Mio. Euro. 2024 sind es rund 5,34 Mio. Euro, 2025 rund 5,51 Mio. Euro. Für 2029 werden rund 6,04 Mio. Euro und für 2039 rund 7,80 Mio. Euro veranschlagt. Das ist ein Plus von rund 33 Prozent zwischen 2020 und 2025 und ein Plus von rund 89 Prozent bis 2039. Auch der kurzfristige Verlauf ist eindeutig: 2021 fällt der Wert gegenüber 2020 minimal (von rund 4,13 auf rund 4,12 Mio. Euro). Danach steigt OB 10 drei Jahre in Folge spürbar an: 2022 um rund 0,35 Mio. Euro, 2023 um rund 0,43 Mio. Euro und 2024 nochmals um rund 0,45 Mio. Euro. Selbst wenn einzelne Jahre durch Sondereffekte beeinflusst sein können, zeigt die Zeitreihe insgesamt: Die Regierungskosten liegen inzwischen dauerhaft über 5 Mio. Euro pro Jahr und steigen mittelfristig weiter an. Gerade in einer Phase, in der die Regierung regelmäßig Konsolidierung, Priorisierung und Ausgabendisziplin einfordert, ist es notwendig, dass der laufende Regierungsaufwand transparent, vollständig und vergleichbar dargestellt wird. Das gilt umso mehr, als es sich bei Regierungs- und Kabinettskosten um dauerhaft wiederkehrende Fixkosten handelt, die die strukturelle Ausgabenbasis über Jahre prägen. Hier ist eine klare Abgrenzung zentral: Welche Positionen sind allgemeine Regierungskosten im Sinne von OB 10, und welche Kosten entfallen konkret auf die vier Kabinette (im engeren Sinn), einschließlich Personal, Funktionskosten, Spesen sowie externe Beratungs- und Dienstleistungskosten. Im Herbst 2022 haben Sie öffentlich erklärt, die Ministergehälter würden real um 8 Prozent gekürzt, weil auf die im Jahr 2022 erfolgten Indexierungen verzichtet werde. Gleichzeitig wurde kommuniziert, dass die Minister ab 2023 nicht mehr über, sondern unter dem Referenzgehalt des höchsten Beamten liegen sollen (97 Prozent statt zuvor 120 Prozent des Referenzgehalts). Zu dieser Debatte gibt es bereits offizielle Zahlen und Erläuterungen, die jedoch keine vollständige und über mehrere Jahre vergleichbare Entwicklung abbilden. Deshalb ist eine lückenlose und konsistente Darstellung der Entschädigungen der Regierungsmitglieder notwendig, einschließlich aller Nebenbestandteile und der zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen (Referenzbarema, Prozentsätze, Indexstände). Der Erlass vom 4. Juli 2024 zur Zusammensetzung und Funktionsweise der Kabinette regelt Aufgaben, Personalobergrenzen, maximale Gehaltstabellen sowie Zulagen und Nebenleistungen der Kabinettsmitglieder detailliert. Damit ist klar festgelegt, was die Kosten im Wesentlichen bestimmt: wie viele Personen in einem Kabinett arbeiten dürfen, welche Funktionen es gibt, welche Gehaltsstufen möglich sind, welche Zulagen und Spesen gezahlt werden, welche Telearbeitsentschädigungen vorgesehen sind und ob am Ende Abgangsentschädigungen anfallen. Gerade weil dieser Rahmen existiert, ist eine vollständige, systematisch gegliederte und über die Jahre konsistente Gesamtkostenaufstellung der vier Kabinette nicht nur möglich, sondern aus Sicht der parlamentarischen Kontrolle auch geboten. Zudem zeigen frühere parlamentarische Antworten, dass detaillierte Angaben zu Kostenbestandteilen grundsätzlich erteilt werden können, beispielsweise zu Pauschalen und Entschädigungen für Regierungsmitglieder, Kabinettschefs und Fahrer. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir eine vollständige, nachvollziehbare Kostenwahrheit: Was kosten die Kabinette tatsächlich, wie setzt sich der Betrag zusammen, wie ist die Abgrenzung zu OB 10, wie haben sich diese Kosten seit 2015 entwickelt, und welche Steuerungsmaßnahmen sind vorgesehen, um den ausgewiesenen Aufwärtspfad im Sinne der Haushaltsdisziplin zu begrenzen. Die gewünschten Angaben können anonymisiert erfolgen, sodass der Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleibt. Sie haben wiederholt öffentlich betont, dass Ihnen Transparenz in den Regierungsaktionen sehr wichtig ist. Vor diesem Hintergrund erwarten wir eine lückenlose Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Bitte bestätigen Sie, welche Haushaltsartikel und Budgetposten in den Haushaltsplänen (und gegebenenfalls in der Haushaltsfibel/Begründung) unter OB 10 als Regierungskosten erfasst werden. Bitte nennen Sie die konkreten Budgetartikel (Programm/Organisation/Artikelnummer) und die jeweilige Bezeichnung. 2. Bitte bestätigen Sie zusätzlich, ob und in welchem Umfang Kabinettskosten als Teil von OB 10 ausgewiesen werden oder ob Kabinettskosten (teilweise) in anderen Organisationsbereichen verbucht werden. Bitte erläutern Sie die Buchungslogik getrennt nach Personalkosten, Funktionskosten und externe Dienstleistungen und nennen Sie die jeweiligen Budgetartikel. 3. Bitte schlüsseln Sie OB 10 (Regierungskosten) für die Jahre 2015 bis 2025 mindestens in die Hauptbestandteile auf (zum Beispiel Kabinette, Regierungs-mitglieder/Funktionskosten, allgemeine Unterstützungsdienste, Kommuni-kation/Protokoll, Fahrzeuge/Mobilität, sonstige). Bitte legen Sie dar, welche Positionen strukturell (dauerhaft) und welche positionell (projekt- oder ereignisbedingt) schwanken. 4. Bitte stellen Sie die Entwicklung der Entschädigungen der Regierungsmitglieder für die Jahre 2019 bis 2025 vollständig und in einer einheitlichen Struktur dar, jeweils getrennt nach: 4.1. Bruttojahresgehalt (Basis), 4.2. Urlaubsgeld (brutto), 4.3. Jahresendprämie (brutto), 4.4. sonstige pauschale Entschädigungen oder Aufwandentschädigungen (bitte einzeln ausweisen, inklusive Rechtsgrundlage), 4.5. Gesamt (Summe der Positionen 4.1 bis 4.4). 5. Bitte erläutern Sie für jedes Jahr 2019 bis 2025: 5.1. welche Referenz (Gehaltstabelle/Barema) als Grundlage diente (einschließlich der Referenzfunktion), 5.2. welcher Prozentsatz angewandt wurde (zum Beispiel 120 Prozent, 105 Prozent, 97 Prozent), 5.3. welche Index- bzw. Anpassungsparameter konkret einflossen, 5.4. ab wann genau welche Regeländerung galt (mit Datum der Wirksamkeit). 6. Bitte erläutern Sie die Nettoauswirkungen der Entschädigungsentwicklung 2019 bis 2025 anhand einer standardisierten Beispielrechnung für den Familienstand „ledig, ohne Kinder“ (steuerliche Situation: ledig), für jedes Jahr separat: 6.1. monatliches Netto, 6.2. jährliches Netto, 6.3. Annahmen und Parameter der Berechnung. 7. Bitte bestätigen Sie, ob der Ministerpräsident in den Jahren 2019 bis 2025 exakt dieselbe Entschädigung (inklusive Nebenbestandteile) erhalten hat wie die übrigen Minister, oder ob es Abweichungen gab. 7.1. Falls Abweichungen: bitte vollständig beziffern und Rechtsgrundlage nennen. 8. Bitte geben Sie für die Jahre 2019 bis 2025 an, ob und welche zusätzlichen geldwerten Vorteile oder Nebenleistungen für Regierungsmitglieder bestanden (zum Beispiel Dienstwagenregelung, Spesenregelungen, pauschale Aufwandentschädigungen). Bitte beziffern Sie die Gesamtkosten pro Jahr (aggregiert) und nennen Sie die Budgetartikel. 9. Bitte erstellen Sie eine vollständige Gesamtkostenaufstellung der Kabinette für die Jahre 2015 bis 2025, jeweils: 9.1. Gesamt aller Kabinette zusammen, 9.2. separat pro Kabinett, 9.3. jeweils gegliedert nach Personalkosten, Sach-/Funktionskosten, Reise-/Spesenkosten, Kommunikationskosten, IT/Hardware/Software, Fahr-zeuge/Fuhrpark, externe Dienstleistungen/Beraterkosten. 10. Bitte erläutern Sie, ob methodische Änderungen (Rechtsrahmen, Buchungslogik, organisatorische Umgliederungen) die Vergleichbarkeit der Kabinettskosten zwischen 2015–2025 beeinflussen, und stellen Sie die Zeitreihe gegebenenfalls in einer überleitungsfähigen Form dar (gleiches Abgrenzungsschema über alle Jahre). 11. Bitte legen Sie für jedes Kabinett (je Jahr 2015–2025) die Personalkosten detailliert offen, mindestens gegliedert nach: 11.1. Grundentschädigungen/Gehälter, 11.2. Arbeitgeberkosten (Sozialabgaben sowie weitere Arbeitgeberkosten, soweit zuordenbar), 11.3. Zulagen (Kabinettszulage, Aufenthaltskostenpauschale, Berufsunkosten, Pauschalzulagen, Haushalts-/Wohnortzulagen, Essensgutscheine, Telearbeits-entschädigung, sonstige Zulagen), 11.4. Urlaubsgeld und Jahresendzulage, 11.5. Erstattungen von Dienstreisen und Spesen (inklusive Bewirtung, Übernachtung, mehrtägige Aufenthalte). 12. Bitte erstellen Sie für jedes Kabinett eine anonymisierte Personalübersicht (Stand 31.12.2023, 31.12.2024 und 31.12.2025, sofern verfügbar) mit folgenden Angaben je Person: 12.1. anonymisierte Kennung (zum Beispiel KAB-MP-01), 12.2. Funktion (Kabinettschef, Berater/Referent, Kommunikation, Protokoll, Assistenz, Ausführungsmitarbeiter, Fahrer usw.), 12.3. Beschäftigungsumfang (FTE bzw. Wochenstunden), 12.4. Beginn (und gegebenenfalls Ende) der Kabinettstätigkeit, 12.5. Status: aus öffentlichem Dienst oder subventioniertem Unterricht abgeordnet oder nicht; bei Abordnung: welcher Herkunftsdienst, 12.6. zugeordnete Gehaltstabelle beziehungsweise Gehaltsstufe, 12.7. bezogene Zulagenarten (ohne personenbezogene Beträge, falls daten-schutzrechtlich erforderlich; alternativ in Bandbreiten oder aggregiert pro Funktion). 13. Bitte bestätigen Sie für die Zeit ab Inkrafttreten des Erlasses vom 4. Juli 2024, ob die im Erlass vorgesehenen Personalobergrenzen pro Kabinett eingehalten werden. 13.1. Falls ja: Bitte legen Sie je Kabinett die tatsächlich besetzten Stellen offen (Anzahl Personen und FTE). 13.2. Falls nein: Bitte begründen Sie jede Abweichung und nennen Sie die Rechts-grundlage. 14. Bitte beziffern Sie je Kabinett und Jahr 2015–2025 die Kosten für externe Beratungs- und Dienstleistungen, die unmittelbar durch Kabinette ausgelöst wurden oder die inhaltlich Kabinettsarbeit betreffen. In der Antwort zur schriftlichen Frage Nr. 78 vom 11. Juli 2025 haben Sie die Beraterkosten zwar relativ detailliert aufgelistet, aber nicht ob es sich um Kabinettskosten handelt oder nicht. 14.1. Bitte je Auftrag: Anbieter, Zweck, Rechtsgrundlage/Vergabeart, Laufzeit, Gesamtbetrag, Zahlungen pro Jahr, Budgetartikel. 14.2. Bitte separat ausweisen, wenn Leistungen formal über das Ministerium liefen, aber auf Initiative/Bedarf eines Kabinetts beauftragt wurden. 15. Bitte beziffern Sie je Kabinett und Jahr 2015–2025 die Funktions- und Sachkosten (Büromaterial, Druck/Publikationen, Übersetzungen, Repräsentationsausgaben, Veranstaltungen, Abonnements, Pressedienste), jeweils mit Budgetartikeln. 16. Bitte beziffern Sie je Kabinett und Jahr 2015–2025 die Kommunikations- und IT-Kosten (Diensthandys, Mobilfunk, Festnetz, Daten, Lizenzen, Software-Abos, Geräte-anschaffungen, Wartung/Support), jeweils getrennt nach Anschaffung und Betrieb. 17. Bitte legen Sie je Kabinett und Jahr 2015–2025 die Fuhrpark- und Mobilitätskosten offen: 17.1. Dienstwagen (Leasing/Abschreibung), Wartung, Versicherung, Treibstoff/Laden, sonstige Betriebskosten, 17.2. Fahrerkosten (inklusive aller Zulagen und Spesen), 17.3. Nutzung privater Fahrzeuge mit Kilometerentschädigung (Anzahl Fälle, Gesamtsumme), sofern zutreffend. 18. Bitte weisen Sie für die Jahre 2015–2025 die gezahlten Pauschalen/Entschädigungen aus, die in früheren Antworten bereits als Standardbestandteile genannt wurden (unter anderem 500 Euro/Monat Regierungsmitglied; 151 Euro/Monat Kabinettschef; Fahrerentschädigungen), und ordnen Sie diese den Kabinettskosten beziehungsweise den Regierungskosten budgetär zu. 19. Bitte beziffern Sie, ob und in welcher Höhe im Zeitraum 2015–2025 Abgangs-entschädigungen an Kabinettsmitglieder gezahlt wurden (je Kabinett, je Jahr, Gesamtsumme), und nennen Sie die jeweils angewandte Rechtsgrundlage (insbesondere ab 04.07.2024). 20. Bitte erläutern Sie, wie Kosten von abgeordnetem Personal (öffentlicher Dienst oder subventionierter Unterricht) in der Praxis abgerechnet werden: 20.1. Wer zahlt das Grundgehalt, wer erhält Rückerstattung, welche Arbeitgeberkosten werden erstattet, 20.2. wie wird die Einhaltung der im Erlass genannten Obergrenzen kontrolliert. 21. Bitte geben Sie an, ob Kabinettsmitglieder Telearbeitsentschädigungen erhalten haben (ab 04.07.2024): 21.1. je Kabinett: Anzahl Empfänger, durchschnittliche Telearbeitsquote, Gesamt-summe pro Jahr. 22. Bitte erstellen Sie eine konsolidierte Übersicht, wie viele Personen und wie viele FTE insgesamt in den vier Kabinetten je Jahr 2015–2025 beschäftigt waren, getrennt nach Stufe I sowie Stufen II+/II/III und Fahrer. 23. Bitte legen Sie dar, welche Maßnahmen seit 2023 ergriffen wurden oder geplant sind, um Kabinettskosten zu begrenzen (zum Beispiel Nicht-Nachbesetzungen, Umwandlungen Vollzeit/Teilzeit, Standardisierung von Spesen/Kommunikations-mitteln, Beschränkung externer Beratung), und beziffern Sie die erwarteten Einsparungen pro Jahr. 24. Bitte bestätigen Sie, ob es eine interne Obergrenze (Kosten-Deckel) für Kabinette oder für die Gesamtkosten der Regierung gibt. Falls ja: Höhe, Rechtsgrundlage, Kontrollmechanismus. Falls nein: Bitte begründen Sie, warum nicht. Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Die Regierung ist bekanntlich nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten, die sich auf vorherige Legislaturperioden beziehen. Ebenso ist sie laut Auslegung von Artikel 83 der Geschäftsordnung des Parlaments nicht verpflichtet, aufwendige neue statistische Recherchen durchzuführen oder Berechnungen aufzulisten, die der Fragesteller selbst erstellen kann. Weil wir aber gerade bei den Regierungskosten maximale Transparenz gewährleisten wollen, weichen wir in zahlreichen Antworten ausnahmsweise von diesen Grundprinzipien ab und erstellen Statistiken, die einen detaillierten Vergleich mit vorherigen Legislaturperioden ermöglichen. Zu diesem Zweck liefern wir, wie vom Fragesteller gewünscht, Zahlen, die bis ins Jahr 2015 zurückreichen. Gesamtkosten Die Gesamtkosten der Regierung betragen im Jahre 2026 insgesamt 5.508.000 EUR. Darin sind alle Kosten der Regierung enthalten. Die Kosten der Regierung machen somit 0,9 % der Ausgaben der DG aus. Im Jahre 2020 machten die Gesamtkosten mit 4.129.000 EUR ebenfalls 0,9 % des Ausgabenhaushaltes der DG aus. 99,1 % fließen in andere Bereiche. Frage 1: Haushaltartikel Die einzelnen Sachkonten können der Anlage 6 “Einheitlicher Kontenplan” des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft entnommen werden. Frage 2: Organisationsbereiche Die Regierungs- und Kabinettskosten werden im Organisationsbereich 10 erfasst. In seltenen Fällen ist es vorkommen, dass im laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichend Mittel verfügbar waren, ehe diese Mitte Dezember, nach Verabschiedung des Haushaltsdekrets zur zweiten Anpassung im Parlament und der damit einhergehenden Mittelerhöhung, in der Buchhaltung aktiviert werden können. Diese Rechnungen werden dann auf einem anderen Posten vorerfasst. Diese Kosten sind nach Freigabe der zusätzlichen Mittel soweit möglich wieder in den Organisationsbereich 10 umgebucht worden. Manche Kosten wurden früher nicht der Regierung, sondern der allgemeinen Tätigkeit des Ministeriums zugeordnet. Seit einigen Jahren hat man sich aber dazu entschlossen, alle Kosten, die Tätigkeiten der Regierung zugeordnet werden können, im Organisationsbereich 10 zu erfassen. Dies betrifft beispielsweise die Bestellung von Essensgutscheinen: Die Essengutscheine wurden bis Ende 2022 gemeinsam mit denen der Verwaltung bestellt und bezahlt. Seit 2023 werden die Essensgutscheine für die Mitarbeiter der Regierung getrennt in Rechnung gestellt und verbucht. Siehe dazu alle Details im Anhang Exceltabelle “Ausgaben Reg OB20 Detail Sachk”. Frage 3: Aufschlüsselung der Kosten Siehe alle Details im Anhang Exceltabelle “Ausgaben Reg OB10 Detail Sachk”. Bei allen Aufschlüsselungstabellen muss berücksichtigt werden, dass die an die gesamte Regierung gerichteten Rechnungen und Kosten in der Regel beim Kab OP verbucht werden. Fragen 4-6: Ministergehälter Sowohl in dieser als auch in der vorherigen Legislaturperiode wurde die Entwicklung der Ministergehälter mehrmals öffentlich und detailliert dargelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Antworten auf die schriftliche Frage Nr. 289 des Kollegen F. Mockel vom 06.10.2022 „zu den Gehältern der Minister“, die schriftliche Frage Nr. 444 des Kollegen M. Balter „zum Thema Ministergehälter“ vom 02.04.2024 und die schriftliche Frage Nr. 25 des Kollegen M. Balter „zur Zusammensetzung der Kabinette“ vom 21. November 2024. Alle in diesen Antworten gemachten Angaben sind weiterhin gültig. Seit 2024 wurde lediglich eine einzige Änderung an den Ministergehältern vorgenommen: Im Jahre 2025 haben die Minister ihre Jahresendprämie dauerhaft von brutto 5.252 EUR auf brutto 480 EUR gekürzt. Zur Entwicklung der Ministergehälter in den vergangenen Legislaturperioden zitieren wir beispielhalft aus unserer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 25 des Kollegen Balter zu den Ministergehältern: Frage: „Wie hoch ist, Stand heute, das aktuelle Gehalt der Regierungsmitglieder? Bitte listen Sie alle Gehälter und Sondervergütungen einzeln auf“. Antwort: „Ich bestätige Ihnen hiermit alle Angaben und Zahlen zu den Ministergehältern, die ich dem Kollegen Mockel in meiner Antwort auf seine schriftliche Frage Nr. 289 vom 06. Oktober 2022 bereits übermittelt hatte und die Sie selbst In Ihrer Fragestellung wiedergeben. Die Berechnungsgrundlage für die Ministergehälter hat sich seitdem nicht geändert. Es bleibt also dabei: • Wir haben die Gehälter der DG-Minister im Jahre 2022 real um 8 % gekürzt; • Die Minister der DG verdienen weiterhin 3 % weniger als der höchste Beamte der DG. Die Ministergehälter wurden auf 97 % im Vergleich zum Referenzbarema des Generalsekretärs (max. Dienstalter) eingefroren. Nirgendwo sonst in Belgien verdienen Minister weniger als ihre Angestellten. • Im Gegensatz zur Vorgehensweise in allen anderen Gemeinschaften und Regionen verdient der Ministerpräsident der DG weiterhin NICHT mehr als die anderen Minister der DG. Er erhält auch keine zusätzlichen Vergütungen. • Die Ministergehälter liegen in der DG deutlich unterhalb der Ministergehälter in den anderen Gemeinschaften und Regionen unseres Landes. Die Minister der DG dürfen keine zusätzlichen Vergütungen und/oder Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten, z. B. Honorare für Vorträge oder Anwesenheitsgelder, annehmen. Wie bereits auf die schriftliche Frage Nr. 289 vom 6. Oktober 2022 von Herrn Mockel zu den Gehältern bzw. Entschädigungen der Minister ausführlich dargelegt, ist das Gehalt der Regierungsmitglieder an das Gehalt des Generalsekretärs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft gekoppelt: Seit 2002 entsprach es 120 % des Höchst-betrags des Generalsekretärs. Nachdem die Regierung sich 2022 nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften für eine Anpassung der Gehaltstabellen der Führungskräfte im öffentlichen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft entschieden hatte, reduzierte sie den Betrag einer Ministerentschädigung auf 97 % des Gehalts des höchsten Beamten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dies führte nicht nur zu einem Verzicht auf die ihnen ansonsten zustehende Gehaltserhöhung, sondern sogar zu einer realen Kürzung des Ministergehalts um 8 %.“ Die Entwicklung der Ministergehälter und der entsprechenden Berechnungsgrundlagen in den vergangenen Jahren wurde in unserer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 289 des Kollegen F Mockel zu den Ministergehältern ausführlich dokumentiert. All diese Angaben sind weiterhin gültig. Die Berechnungsgrundlage – mit Ausnahme der oben beschrieben Kürzung der Jahresendprämie der Minister – gilt weiterhin. Das aktuelle, indexierte Monatsbruttogehalt beträgt im Monat Februar 2026 weiterhin 15.940,90 EUR. Das besteuerbare jährliche Urlaubsgeld entspricht weiterhin, wie bei allen anderen Mitarbeitenden der Stufe I (Masterabsolventen), 85 % eines monatlichen Gehalts. Die Jahresendprämie wurde im vergangenen Jahr von brutto 5.252 EUR auf brutto 480 EUR gekürzt. Darüber hinaus erhalten die 4 Minister weiterhin eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR pro Monat. Die Aufwandsentschädigung für die Minister der DG ist sehr viel niedriger als die Aufwandsentschädigungen aller Abgeordneten und Minister im Landesinneren. Außerdem nutzen die Minister der DG weiterhin ein Dienstfahrzeug, für deren private Nutzung sie jedoch eine Steuer entrichten müssen. Diese Steuer betrug in den letzten Jahren pro Minister durchschnittlich zwischen 2.251 EUR und 3.789 EUR, die den Ministern vom Gehalt abgezogen wurde. Zudem zahlen alle Minister monatliche Abgaben an ihre Partei in Höhe von mehreren hundert EUR pro Monat (variiert nach Partei), die von ihrem Nettogehalt abgezogen werden müssen. Im Gegensatz zu den Ministern im Landesinnern erhalten die Minister der DG keinerlei andere Vergütungen. Im Gegensatz zu allen anderen Regierungen erhält der Ministerpräsident der DG nicht mehr als seine Ministerkollegen. Er wird genauso bezahlt wie die anderen Minister der DG und hat keinerlei Anrecht auf zusätzliche Vergütungen. Das hat die Regierung der DG selbst so entschieden. Frage 7: Gehalt des Ministerpräsidenten Der Ministerpräsident der DG erhält exakt dieselbe Entschädigung wie die anderen Minister der DG. Frage 8: Geldwerte Vorteile oder Nebenleistungen für Regierungsmitglieder Siehe Antwort auf die Fragen 4-6. Andere geldwerte Vorteile gibt es nicht. Alle Details zu den Kosten der Dienstwagen finden Sie in der beigefügen Tabelle, Blatt „Kosten Amtsfahrzeuge“. Frage 9: Gesamtkostenaufstellung der Kabinette Lohnkosten 2023 2024 2025 Kabinett Paasch 1.004.012,46 1.151.666,41 1.131.738,49 Kabinett Klinkenberg 840.837,82 869.365,48 857.868,11 Kabinett Antoniadis bis 1-7-2024 772.216,97 445.311,38 - Kabinett Weykmans bis 1-7-2024 698.632,70 431.848,72 - Kabinett Franssen ab 2-7-2024 - 263.460,80 717.578,41 Kabinett Freches ab 2-7-2024 - 348.844,17 756.176,41 Lohnkosten der Kabinette 3.315.699,95 3.510.496,96 3.463.361,42 Im Kabinett des Ministerpräsidenten sind neben dessen sachpolitischen Zuständigkeiten auch alle koordinierenden Funktionen der Regierung, die Wahrnehmung der innenbelgischen und europäischen Beziehungen (inklusive aller europäischen Zuschussprogramme), die repräsentativen Aufgaben, der Protokolldienst der Regierung und sämtliche Aufgaben angesiedelt, die vormals von der Kanzlei der Regierung wahrgenommen wurden. Die Kanzlei der Regierung wurde bekanntlich mittlerweile komplett aufgelöst. Das Detail zu Funktionskosten, Reiseausgaben, Spesen, Dienstleistungen und Kosten für Fahrzeuge finden Sie in den Tabellenblättern Blatt “Ausgaben Reg OB10 Detail Sachk”, “ sowie “Ausgaben Reg OB20 Detail Sachk”. Zu Kosten für IT-Hardware und Software: siehe Antwort auf Frage 16. Zur Erinnerung: Seit 2015 haben sich Haushalt, Zuständigkeiten und Aufgaben der Regierung durch zahlreiche Zuständigkeitsübertragungen fast verdoppelt. Man denke nur an die 6. Staatsreform, Seniorenpflege, Familienzulagen, Justiz, Krankenhäuser, Raumordnung, Wohnungsbau, Energie, …. Frage 10: Methodische Änderungen Zum Jahreswechsel 2020-2021 wurde die Kanzlei der Regierung abgeschafft. Siehe Erlass der Regierung vom 17. September 2000 zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden, sowie zur Aufhebung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Kanzlei der Regierung beim Ministerpräsidenten. Bis einschließlich der Legislatur 2019-2024 gab es Pauschalentschädigungen für gewisse Mitarbeitergruppen: Kabinettschefs und Fahrer. Seit Beginn der Legislatur 2024-2029 erhalten diese Gruppen keine Pauschalentschädigung mehr. Frage 11: Kosten der Kabinette seit 2015 Zu den Personalkosten: siehe Antwort auf Frage 9 Zu Dienstreisen und Spesen: siehe die Tabellenblätter “Ausgaben Reg OB10 Detail Sachk”, sowie “Ausgaben Reg OB20 Detail Sachk”. Frage 12: Personalübersicht für jedes Kabinett seit 2023 Im Tabellenblatt „Personalübersicht Kabinette“ finden Sie die Angaben, die wir unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung veröffentlichen können. Detaillierte Angaben würden einen direkten Rückschluss auf natürliche Personen ermöglichen. Frage 13: Einhaltung der Personalobergrenzen pro Kabinett Die Personalobergrenzen wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Im Excelblatt Personalübersicht Kabinette finden Sie beispielhaft das Detail des Vollzeitäquivalentes pro Kabinett zu den gewünschten Stichtagen 31.12.2024 und 31.12.2025. Zudem gibt die Regierung dazu jedes Jahr in die Rechtfertigungserklärung zum Haushalt Auskunft (dann immer zum Stichtag 30.6 eines Jahres). Frage 14: Externe Beratungs- und Dienstleistungen Ein Detail der externen Beratungs- und Dienstleistungen wurde bereits in der Frage 88 (Korrektur der Frage 78) übermittelt. Derzeit wird eine Datenbank aufgebaut, die eine Übersicht der externen Beratungs- und Dienstleistungen ermöglicht. Frage 15: Funktions- und Sachkosten (Büromaterial, Druck/Publikationen, Übersetzungen, Repräsentationsausgaben, Veranstaltungen, Abonnements, Pressedienste) pro Kabinett seit 2015 Siehe Anhang Exceltabelle, Blätter “Ausgaben Reg OB10Detail Sachk” sowie “Ausgaben Reg OB20 DetailSachk”. Frage 16: Kommunikations- und IT-Kosten (Diensthandys, Mobilfunk, Festnetz, Daten, Lizenzen, Software-Abos, Geräte-anschaffungen, Wartung/Support). Wie bereits in unseren Antworten auf mehrere Ihrer schriftlichen Fragen wiederholt mitgeteilt, erfolgte die Beschaffung der Geräte jeweils in Sammelbestellungen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und eine bedarfsorientierte Verfügbarkeit sicherzustellen. Die anschließende Verteilung erfolgte aus dem zentralen Bestand nach aktuellem Bedarf, inkl. Zubehör (Hüllen, Kabel, …). Eine individuelle Dokumentation darüber, wann welches Gerät an welche Person ausge-geben wurde, war im seinerzeit verwendeten Verfahren nicht vorgesehen. Aufgrund dieser Verfahrensweise ist eine nachträgliche Ermittlung der genauen Zuordnung einzelner Geräte rückwirkend nicht möglich. Gleichzeitig ist es unser Ziel, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Ressourcen im IT-Bereich weiter zu verbessern. Daher befindet sich die bestehende Inventar- und Verwaltungsstruktur derzeit in einem umfassenden Überarbeitungsprozess. Künftig soll eine detaillierte Erfassung von Geräteinformationen einschließlich der Beschaffungsdaten und zugehöriger Kosten möglich sein. In der beigefügen Exceltabelle, Blatt “Hardware IT“ finden Sie eine sehr detaillierte und transparente Übersicht der aktuell genutzten Hardware pro Kabinett inkl. Anschaffungskosten Frage 17: Fuhrpark- und Mobilitätskosten seit 2015 Siehe Anhang Exceltabelle, Blatt “Kosten Amtsfahrzeuge”. Siehe Anhang Exceltabelle, Blatt “Nutzung private Fahrzeuge jeKab”. Die jährlichen Ausgaben für Zulagen und Spesen finden Sie im Anhang, Tabellenblatt „Ausgaben Reg OB10 Sachk“. Frage 18: Pauschalen/Entschädigungen für Mitarbeitende Bis einschließlich der Legislatur 2019-2024 gab es Pauschalentschädigungen für gewisse Mitarbeitergruppen: Kabinettschefs und Fahrer. (siehe Erlass der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden, Artikel 15). Seit Beginn der Legislatur 2024-2029 erhalten nur noch Minister eine seit Jahren nicht indexierte Pauschalentschädigung in Höhe von 500 Euro (siehe Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden, Artikel 22). Die detaillierte Kostenaufstellung finden Sie im Anhang, Blatt “Pauschalen je Kab” Frage 19: Abgangsentschädigungen an Kabinettsmitglieder seit 2015 Siehe Anhang Exceltabelle, Blatt „Abgangsentschädigung“. Rechtsgrundlage ist der Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden, Artikel 14. Frage 20: Abgeordnetes Personal Die von anderen Diensten für die Tätigkeit bei einem Minister freigestellten Mitarbeitenden erhalten von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft lediglich die Kabinettszulage. Ihr Gehalt inkl. sozialer Vorteile beziehen die Mitarbeitenden weiter von dem entsendenden Dienst. Im Fall einer Freistellung aus dem Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgt keine Verrechnung des Gehaltskosten. Für Föderale Öffentliche Dienste, Gemeinden und die TEC werden die Gehaltskosten der Mitarbeitenden inkl. Arbeitgeberlasten von der Regierung erstattet. Die damit verbundenen Ausgaben sind in den Gesamtkosten der Regierung enthalten. Frage 21: Telearbeitsentschädigungen Siehe Anhang Exceltabelle, Blatt „Telearbeit“ Frage 22: Anzahl Mitarbeitende pro Kabinett Siehe Antwort auf Frage 12 Frage 23: Kostenbegrenzung bei Ministern und in den Kabinetten Die Regierung hat im Jahre 2022 beschlossen, die Ministergehälter um 8 % zu kürzen. Siehe oben. Die Regierung hat im Jahre 2025 beschlossen, die Jahresendprämie für die Minister und allen Mitarbeitenden in den Kabinetten deutlich zu kürzen. Dadurch ist beispielsweise die Jahresendprämie der Minister von brutto 5.252 EUR auf brutto 480 EUR gesunken. Die Regierung durchforstet zudem systematisch alle Funktionskosten. Wie Sie den oben angeführten Tabellen entnehmen, konnten die Ausgaben für Spesen und Sachkosten im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls bereits deutlich reduziert werden. Trotz zahlreicher Indexierungen und Zuständigkeitserweiterungen ist der Anteil der Regierungskosten am Ausgabenhaushalt der DG mit 0,9 % seit 2019 nicht gestiegen. Frage 24: Obergrenze (Kosten-Deckel) für Kabinette oder für die Gesamtkosten der Regierung Es gibt klar definierte rechtsverbindliche Obergrenzen sowohl für die Beschäftigung von Personal und als auch für die Gesamtkosten der Regierung. Sie sind einerseits im Haushaltsdekret festgehalten und andererseits im Erlass vom 4. Juli 2024 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden.
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