Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 118

20. Februar 2026 – Frage von E. JADIN an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur elektronischen Rechnungspflicht für Unternehmen ab 2026

Welche Rückmeldungen liegen der Regierung zur Einführung der Peppol-Pflicht in der DG vor? Gibt es Informationen darüber, wie viele Betriebe noch Schwierigkeiten haben und welche Probleme am häufigsten auftreten?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Evelyn JADIN (PFF), vom 16. Januar 2026:

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien ihre Rechnungen im B2B-Bereich in elektronischer, strukturierter Form über das Peppol-Netzwerk versenden und empfangen.

Diese Reform ist grundsätzlich sinnvoll. Sie soll Abläufe vereinfachen, Papier ersetzen und langfristig zu mehr Effizienz führen.

In der Praxis erleben jedoch viele Unternehmer in der DG die Einführung als belastend. Vor allem Selbstständige und kleine Betriebe müssen die Umstellung vollständig selbst finanzieren und tragen zusätzliche Kosten für neue Software, Nutzungsgebühren und technische Anpassungen. Für Ein-Personen-Unternehmen, Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit oder nebenberuflich Selbstständige ist diese Umstellung verhältnismäßig aufwendig.

Medien berichten zudem, dass viele Betriebe noch nicht ausreichend vorbereitet sind und dass es bei der Nutzung von Peppol immer wieder zu technischen Problemen kommt, etwa wenn Rechnungen nicht korrekt übermittelt werden oder Systeme nicht zuverlässig funktionieren.

Die verpflichtende Nutzung des Peppol-Netzwerks bedeutet in der Praxis außerdem, dass Unternehmen ihre Rechnungen nicht mehr frei erstellen und versenden können, sondern dafür einen Vertrag mit einem privaten Zugangsanbieter abschließen müssen. Für viele Selbstständige und kleine Betriebe entsteht dadurch eine strukturelle Abhängigkeit von einzelnen Software- und Plattformanbietern mit laufenden Kosten, Vertragsbindungen und technischen Vorgaben, die sie selbst kaum beeinflussen können.

Hinzu kommt, dass viele Unternehmen in der DG grenzüberschreitend mit Partnern in Deutschland, Luxemburg oder anderen Ländern arbeiten und dadurch künftig zwei unterschiedliche Systeme parallel nutzen müssen – Peppol für Rechnungen innerhalb Belgiens und weiterhin klassische Formate für Rechnungen ins Ausland.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Auskunft zu folgenden Fragen:

1.    Welche Rückmeldungen liegen der Regierung zur Einführung der Peppol-Pflicht in der DG vor? Gibt es Informationen darüber, wie viele Betriebe noch Schwierigkeiten haben und welche Probleme am häufigsten auftreten?
2.    Wie informiert die Regierung Unternehmen und Selbstständige in der DG konkret über diese neue Pflicht und welche praktischen Hilfen werden angeboten, um die Umstellung zu erleichtern?
3.    Wie beurteilt die Regierung die zusätzlichen Kosten, die viele Betriebe derzeit selbst tragen müssen, und prüft sie Möglichkeiten, insbesondere kleine Unternehmen finanziell oder organisatorisch zu entlasten?
4.    Wie bewertet die Regierung die neue strukturelle Abhängigkeit von privaten Peppol-Zugangsanbietern, die durch diese gesetzliche Verpflichtung entsteht?
5.    Wie stellt die Regierung sicher, dass die Daten der Unternehmen geschützt bleiben, wenn Rechnungen über externe Dienstleister verschickt werden?
6.    Wie bewertet die Regierung den zusätzlichen organisatorischen und administrativen Aufwand durch die parallele Nutzung unterschiedlicher Rechnungssysteme bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, und welche Unterstützungsmaßnahmen sieht sie vor, um diese Mehrbelastung für DG-Unternehmen möglichst gering zu halten?


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident

Wichtige Vorbemerkung: Die DG ist nicht für die elektronische Rechnungspflicht zuständig. Sie übt in diesem Bereich keine Befugnisse aus und verfügt nicht über eigenes Zahlenmaterial. Die folgenden Ausführungen beruhen auf den Erfahrungen der WFG Ostbelgien aus Beratungsgesprächen mit Unternehmen, Kunden, Projektträgern, der Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie dem laufenden Austausch mit Steuerberatern, Unternehmensschaltern und weiteren Partnern.

1.    Welche Rückmeldungen liegen der Regierung zur Einführung der Peppol-Pflicht in der DG vor? Gibt es Informationen darüber, wie viele Betriebe noch Schwierigkeiten haben und welche Probleme am häufigsten auftreten?

Aus Sicht der WFG und individuellen Feedbacks von Kunden, besteht weiterhin ein hoher Informations- und Unterstützungsbedarf, insbesondere bei Selbstständigen, Kleinstbetrieben, Vereinen mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie bei Unternehmen mit geringer digitaler Affinität. Dies zeigt sich unter anderem an der sehr hohen Nachfrage nach Informationsveranstaltungen der WFG zu diesem Thema, die rasch ausgebucht waren, weshalb ein 2. Termin kurzfristig organisiert wurde.

Die am häufigsten genannten Schwierigkeiten betreffen weniger die grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung, sondern vor allem praktische Aspekte der Umsetzung. Dazu zählen die Auswahl eines geeigneten Peppol-Zugangsanbieters angesichts der großen Angebotsvielfalt, das initiale Onboarding (Stammdatenpflege, Registrierung, Validierungsprozesse) sowie einzelne technische Probleme, etwa fehlerhafte Übermittlungen oder nicht korrekt empfangene Rechnungen. In der Beratungspraxis zeigt sich jedoch auch, dass die technische Nutzung nach einer Einführungsphase für viele Betriebe einfacher ist als ursprünglich befürchtet.

Diese Einschätzungen decken sich mit aktuellen Praxisberichten aus der Region. So verweist etwa ein im Januar 2026 erschienener Presseartikel mit dem ostbelgischen SteuerberaterThierry Dethier auf typische Anfangsschwierigkeiten bei der Umstellung, insbesondere beim technischen Mapping (d.h. Zuordnung der Datenfelder zwischen den Systemen), bei einzelnen Spezialfällen sowie beim unterschiedlichen Umgang je nach digitaler Affinität der Unternehmen. Gleichzeitig wird dort betont, dass die Umstellung kurzfristig als Mehraufwand empfunden wird, langfristig jedoch Effizienzgewinne und Vereinfachungen erwartet werden (vgl. GrenzEcho, Interview mit Thierry Dethier, 22.01.2026: https://www.grenzecho.net/135138/artikel/2026-01-22/kelmiser-steuerberater-thierry-dethier-erklart-neue-e-rechnungspflicht).

2.    Wie informiert die Regierung Unternehmen und Selbstständige in der DG konkret über diese neue Pflicht und welche praktischen Hilfen werden angeboten, um die Umstellung zu erleichtern?

Aus Sicht der WFG existieren bereits zahlreiche Informationsangebote zur elektronischen Rechnungspflicht, etwa durch die WFG selbst (s. Frage 1 – Zwei Infoveranstaltungen der WFG), die MSVO, Unternehmensschalter, Steuerberater, Sozialsekretariate, Banken sowie durch die verschiedenen Softwareanbieter selbst. Viele dieser Angebote stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung und sind teilweise kostenlos.

Gleichzeitig wird deutlich, dass Unternehmen vor allem kurze, konkrete und praxisnahe Hilfestellungen wünschen. Besonders gefragt sind Orientierungshilfen zur Frage, welche Lösung für den jeweiligen Betrieb geeignet ist und welche konkreten Schritte bis zur vollständigen Umsetzung erforderlich sind. Typische Stolpersteine bleiben dabei das Onboarding, Validierungsfehler sowie die Umstellung interner Abläufe.

3.    Wie beurteilt die Regierung die zusätzlichen Kosten, die viele Betriebe derzeit selbst tragen müssen, und prüft sie Möglichkeiten, insbesondere kleine Unternehmen finanziell oder organisatorisch zu entlasten?

In der Beratungspraxis zeigt sich ein differenziertes Bild in Bezug auf die Kosten. Für viele Kleinstbetriebe sind mittlerweile einfache und kostengünstige Lösungen verfügbar, teilweise mit kostenlosen Basisfunktionen oder jährlichen Kosten im niedrigen zweistelligen Eurobereich, die zudem steuerlich absetzbar sind. Insbesondere der Empfang von Rechnungen ist bei mehreren Anbietern kostenfrei möglich.

Gleichzeitig bestehen bei vielen Betrieben weiterhin Sorgen hinsichtlich zusätzlicher finanzieller Belastungen. Diese beruhen teilweise auf veralteten Informationen oder auf der Annahme, dass zwingend umfassende, kostenintensive Softwarelösungen notwendig seien. In einzelnen Fällen entstehen zusätzliche Kosten durch externe Unterstützung, etwa wenn Steuerberater die Umstellung für ihre Mandanten übernehmen.

4.    Wie bewertet die Regierung die neue strukturelle Abhängigkeit von privaten Peppol-Zugangsanbietern, die durch diese gesetzliche Verpflichtung entsteht?

Die verpflichtende Nutzung von Peppol bedeutet in der Praxis, dass Unternehmen einen Zugangsanbieter benötigen. Aus Sicht der WFG handelt es sich dabei jedoch um ein offenes System mit mehreren Anbietern und grundsätzlich bestehenden Wechselmöglichkeiten.

Eine strukturelle Abhängigkeit lässt sich vor allem dann vermeiden, wenn Betriebe bei der Auswahl auf Kriterien wie Daten-Portabilität (= Datenübertragbarkeit), Schnittstellen zur Buchhaltung, transparente Vertragsbedingungen und erreichbaren Support achten.

5.    Wie stellt die Regierung sicher, dass die Daten der Unternehmen geschützt bleiben, wenn Rechnungen über externe Dienstleister verschickt werden?

Beim Versand elektronischer Rechnungen über Peppol bleiben die Unternehmen selbst verantwortlich für ihre Daten; die Zugangsanbieter agieren nur als Auftragsverarbeiter. In der Beratung wird daher empfohlen, bei der Auswahl eines Anbieters nicht ausschließlich auf den Preis zu achten, sondern auch auf datenschutzrelevante Aspekte wie das Vorliegen eines Auftragsverarbeitungsvertrags, Angaben zum Datenstandort, Backup-Strategien sowie die Möglichkeit eines vollständigen Datenexports.

6.    Wie bewertet die Regierung den zusätzlichen organisatorischen und administrativen Aufwand durch die parallele Nutzung unterschiedlicher Rechnungssysteme bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, und welche Unterstützungsmaßnahmen sieht sie vor, um diese Mehrbelastung für DG-Unternehmen möglichst gering zu halten?

Viele Unternehmen in der DG sind grenzüberschreitend tätig. Nach den Rückmeldungen aus der Praxis führt die Einführung von Peppol jedoch nicht zwangsläufig zu einem deutlich erhöhten administrativen Aufwand. Zahlreiche gängige Rechnungsprogramme ermöglichen es, Rechnungen sowohl über Peppol als auch weiterhin in klassischen Formaten wie PDF per E-Mail zu versenden. Der tatsächliche Mehraufwand hängt daher stark von der gewählten Lösung ab.

Zusammenfassende Einschätzung aus Sicht der WFG

Aus Sicht der WFG liegen die größten Herausforderungen derzeit weniger in der Technik selbst als in der Orientierung, Auswahl und Erstumstellung. Die Auswahl des passenden Anbieters und das initiale Onboarding stellen aus unserer und Kundensicht die größten Hürden dar.

Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen, dass es praktikable, kostengünstige Lösungen gibt und dass digitale, teilweise KI-gestützte Funktionen langfristig zu einer spürbaren Entlastung der Betriebe führen können.

Praxisnahe Kurzformate, Checklisten und der Verweis auf bestehende kostenlose Angebote haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen.

 

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