Wie kann ich einen Raum im Parlamentsgebäude nutzen?

Bild: Wie kann ich einen Raum im Parlamentsgebäude nutzen?

Im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es die Möglichkeit, Räume für Veranstaltungen zu nutzen. Das Präsidium hat einer Nutzerordnung zugestimmt, Preisliste und Antragsformular sind verfasst.

Die Regelung unterscheidet zwischen:

  • internen Nutzern: die Parlamentsorgane (Plenum, Ausschüsse, Präsidium, Präsident und Arbeitsgruppen), die Parlamentsverwaltung, die Fraktionen, der Ombudsmann, die Parlamentarier,

  • externen Nutzern: die Behörden und Dienststellen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, alle anderen öffentlichen Behörden und Dienststellen, privatrechtliche Personen und Vereinigungen.

Für Vortragsveranstaltungen oder Podiumsdiskussionen bietet das Parlament den idealen Rahmen. Aber auch kleinere Konzerte können organisiert werden. Das Parlament behält jedoch immer das Recht vor, diese abzulehnen und prüft die Anfragen zur Nutzung auf Inhalte und Programme.

Das Parlament organisiert keine Ausstellungen.

Weitere Informationen und ein umfangreiches Formular zur Anfrage der Nutzung finden Sie anbei. Bei Fragen kontaktieren Sie einfach die Verwaltung.

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