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Preis des Parlaments 2016 ausgeschrieben

Bis zum 15. Februar 2016 können Autoren ihre Werke in den Bereichen Staatswissenschaften, Heimatgeschichte und Bibliotheks- und Archivwesen im Parlament einreichen.

Preis des Parlaments 2016 ausgeschrieben

Für das Jahr 2016 können Preise des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft von je 2.000 EUR verliehen werden für Werke, die sich in den folgenden drei Bereichen

  1. Staatswissenschaften (insbesondere Rechts-, Politik-, Finanz- und Verwaltungswissenschaften),
  2. Heimatgeschichte sowie
  3. Bibliotheks- und Archivwesen

mit einem spezifischen Thema aus dem deutschen Sprachgebiet Belgiens befassen.

Die Werke müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Für den Bereich Staatswissenschaften sind auch Werke in Französisch, Niederländisch oder Englisch zugelassen.

Als Träger der Werke sind Printmedien, Bild- und Tonmedien sowie elektronische Medien zugelassen.

Bedingungen :

  • Die Fertigstellung des Werkes darf an dem Tag, an dem die Eingabefrist abläuft, nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
  • Die Werke müssen in dreifacher Ausführung spätestens bis zum 15. Februar 2016 bei der Verwaltung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 EUPEN, abgegeben oder per Einschreiben an dieselbe Adresse gerichtet werden, begleitet von einer schriftlichen Bewerbung des Autors bzw. der Autoren und gegebenenfalls den erforderlichen Einverständniserklärungen. Wurden die Autorenrechte einem Verlag abgetreten, so ist dessen schriftliches Einverständnis vorzulegen.
  • Autoren oder Autorengruppen, denen ein Preis zuerkannt worden ist, können sich für den Bereich, in dem ihnen der Preis zuerkannt worden ist, oder für jeden anderen Bereich erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Jahren wieder als Autor oder als Mitglied derselben Autorengruppe bewerben.
  • Abschlussarbeiten im Sekundarschulbereich sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso Zwischenarbeiten bei höheren Studiengängen. Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten sowie Doktorarbeiten und Habilitationsschriften sind zum Wettbewerb zugelassen.

Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind nicht anfechtbar.

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