Einträge

    Abgeordnetenentschädigung

    Die aufgeführten Entschädigungen sind an die Schwankungen des Indexes gebunden und geben den Stand zum 01.03.2025 wieder. Die Entschädigungen sind steuerpflichtig.

    Was verdient der Parlamentspräsident?

    Der Präsident erhält eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 11.415,20 Euro.

    Er erhält darüber hinaus zur Deckung der Unkosten, die durch die mit dem Präsidentenamt verbundenen besonderen Aufgaben entstehen, eine monatliche Unkostenerstattung in Höhe von 3.620,89  Euro.

    Dem Präsidenten werden eine jährliche Jahresendgratifikation sowie ein jährliches Urlaubsgeld gewährt.

    Was verdient der Gemeinschaftssenator?

    Der Gemeinschaftssenator erhält eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 9.652,94 Euro.

    Er erhält darüber hinaus zur Deckung der Unkosten, die durch die mit seinem Amt verbundenen besonderen Aufgaben entstehen, eine monatliche Unkostenerstattung, die sich auf 28 % der Entschädigung beläuft.

    Dem Gemeinschaftssenator werden eine jährliche Jahresendgratifikation sowie ein jährliches Urlaubsgeld gewährt.

    Was verdient ein Parlamentsmitglied?

    Die übrigen Mitglieder des Parlaments erhalten eine monatliche Grundentschädigung in Höhe von 852,96 Euro.

    Gehört ein Mitglied einem oder mehreren ständigen Ausschüssen des Parlaments im Sinne von Artikel 14 der Geschäftsordnung an, wird die Grundentschädigung um einen monatlichen Betrag in Höhe von 328,06 Euro pro Mitgliedschaft in einem solchen Ausschuss angehoben.

    Die Grundentschädigung wird um einen weiteren monatlichen Betrag in Höhe von 328,06 Euro erhöht, wenn ein Mitglied das Amt eines Fraktionsvorsitzenden oder eines Vorsitzenden eines ständigen Ausschusses bekleidet.

    Zur Wahrnehmung von Repräsentationspflichten außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird den Parlamentsmitgliedern, die dazu vom Präsidenten oder vom Präsidium beauftragt wurden, eine Außendienstvergütung in Höhe von 268,31 Euro gewährt.

    Für die effektive Teilnahme an Sitzungen von Gremien, in die das Parlament Vertreter entsendet, erhalten die entsandten Mitglieder pro Sitzung eine Außendienstvergütung in Höhe von 268,31 Euro. Die Vergütung entfällt, wenn das Gremium eine Entschädigung entrichtet.

    Die Mitglieder erhalten darüber hinaus zur Deckung der Unkosten, die durch die mit ihrem Amt verbundenen besonderen Aufgaben entstehen, eine monatliche Unkostenerstattung, die sich auf 44 % ihrer Gesamtentschädigung beläuft.

    Abzüge bei Abwesenheit

    Bleibt der Präsident, der Gemeinschaftssenator oder ein Mitglied ungerechtfertigt einer Sitzung des Parlaments, des Präsidiums oder eines Ausschusses, dem es angehört, ganz oder teilweise fern, werden seine  zustehenden Entschädigungen gekürzt.

    Die Kürzung beläuft sich bei vollständiger Abwesenheit auf 523,21 Euro pro Plenarsitzung und auf 261,60 Euro pro Präsidiums- und Ausschusssitzung.

    Erreicht die tatsächliche Anwesenheit nicht die Hälfte der effektiven Sitzungszeit, beläuft sich die Kürzung auf 261,60 Euro pro Plenarsitzung und auf 130,81 Euro pro Präsidiums- und Ausschusssitzung.

    Fahrtentschädigung

    Allen Mitgliedern des Parlaments wird pro Kalenderjahr eine Fahrtentschädigung für 120 Hin- und Rückfahrten zwischen ihrem Wohnsitz und dem Sitz des Parlaments gewährt.

    Versicherungen

    Alle Mitglieder werden gegen Körperverletzungen durch Unfall versichert.

    Die Personenkraftwagen aller Mitglieder werden gegen Sachschäden versichert.

     

    (Quelle: Beschluss vom 3. November 2014 zur Festlegung der Bezüge des Präsidenten, des Gemeinschaftssenators, der Mitglieder und der beratenden Mandatare des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft)

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