Verfassung Aus dem Parlaments-Lexikon Die Verfassung ist das Grundgesetz Belgiens. Die belgische Verfassung wurde am 7. Februar 1831 vom Nationalkongress auf der ersten konstituierenden Sitzung nach der Loslösung von den Niederlanden verkündet. Sie regelt die Struktur des Staates sowie die Funktionsweise der öffentlichen Hand (Einrichtung der Staatsgewalten und deren Kompetenzen) und gewährleistet die Rechte und Freiheiten der Bürger. Eine der bedeutendsten Verfassungsmerkmale ist ihre Stabilität. Sie kann nur über ein Verfahren, das sich über zwei Legislaturperioden erstreckt, abgeändert werden. Die wichtigsten Verfassungsreformen seit Bestehen des belgischen Staatesbetreffen das Wahlrecht und den Föderalisierungsprozess.
Visit the parliament Visitors are always welcomed at the Parliament of the German-speaking Community! From the identity of the German-speaking Belgians to the workings of the Parliament, you will learn a lot about East Belgium. Learn more
History of the parliament The Parliament of the German-speaking Community has become a key player in regional politics since its inception and plays a decisive role in the development of the autonomy of the German-speaking part of Belgium. Learn more