Provinz Aus dem Parlaments-Lexikon Die Provinzen sind zwischengeordnete Behörden (übergeordnete Behörden: Staat/Gemeinschaften/Regionen; untergeordnete Behörden: Städte und Gemeinden). Seit 1995 zählt Belgien 10 Provinzen: Lüttich, Namür, Luxemburg, Hennegau, Wallonisch-Brabant, Flämisch-Brabant, Westflandern, Ostflandern, Antwerpen, Limburg. Das Gebiet der Hauptstadt Brüssel gilt als provinzfreies Gebiet, d.h. die Provinzialzuständigkeiten sind an andere Behörden übertragen worden. Die Bevölkerung wählt alle sechs Jahre den Provinzialrat, das "Provinzparlament". Je nach Größe der Provinz umfasst der Provinzialrat zwischen 47 und 84 Mitgliedern. Er verwaltet die Finanzen der Provinz, erlässt Richtlinien und kontrolliert deren Ausführung. Aus seiner Mitte werden sechs Provinzialabgeordnete gewählt. Sie bilden zusammen mit dem Provinzgouverneur das Provinzialkollegium. Die Aufgabe der Permanentdeputation ist es, die Beschlüsse des Provinzialrats umzusetzen. Der Gouverneur wird von der Regionalregierung ernannt. Seine Pflicht ist es, für die korrekte Anwendung der auf föderaler, regionaler und Gemeinschaftsebene verabschiedeten Gesetze zu sorgen. Darüber hinaus ist er für die öffentliche Ordnung verantwortlich. Die neun Gemeinden der DG gehören zur Provinz Lüttich.
Visit the parliament Visitors are always welcomed at the Parliament of the German-speaking Community! From the identity of the German-speaking Belgians to the workings of the Parliament, you will learn a lot about East Belgium. Learn more
History of the parliament The Parliament of the German-speaking Community has become a key player in regional politics since its inception and plays a decisive role in the development of the autonomy of the German-speaking part of Belgium. Learn more