Neuverteilung Aus dem Parlaments-Lexikon Es handelt sich um eine Möglichkeit für den zuständigen Minister, die im Ausgabenhaushaltsplan festgelegten Haushaltsmittel ohne parlamentarische Genehmigung neu zu verteilen. Damit der zuständige Minister Neuverteilungen vornehmen darf, muss der für den Haushalt zuständige Minister sein Einverständnis geben; dürfen die Neuverteilungen lediglich Zuweisungen eines selben Programms betreffen; dürfen die Neuverteilungen nur für Haushaltsmittel einer selben Kategorie vorgenommen werden (nicht aufgegliederte Mittel, Verpflichtungsermächtigungen oder Ausgabenermächtigungen); dürfen die Neuverteilungen nicht den verfügenden Teil eines Haushaltsdekretes, sondern lediglich den Anhang b) betreffen. Die Neuverteilungen müssen dem Parlament und dem Rechnungshof unverzüglich mitgeteilt werden.
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