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    Aufgegliederte Mittel (AM)

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die aufgegliederten Mittel den Haushaltzuweisungen teilen sich auf in Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenermächtigungen.

    Verpflichtungsermächtigungen: Die Regierung wird vom Parlament ermächtigt, sich gegenüber Drittpersonen zu verpflichten (d.h. Zusagen zu geben).

    Ausgabeermächtigungen: Die Regierung wird vom Parlament ermächtigt,  Auszahlungen vorzunehmen. Die Auszahlungen aufgrund einer Verpflichtung, die eingelöst werden muss, erfolgen allgemein erst in späteren Haushaltsjahren. Mit den Ausgabeermächtigungen im Haushalt 2005 werden also Verpflichtungen aus früheren Haushaltsjahren abgedeckt.

    Vor allem Infrastrukturprojekte (größere Bauprojekte) werden haushaltsmäßig über aufgegliederte Mittel abgewickelt: Der Bauträger erhält in einem bestimmten Haushaltsjahr die Subsidienzusage; die Zuschüsse werden allerdings erst in den darauf folgenden Jahren nach Fortschreiten der Bauarbeiten ausgezahlt.

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