Präsident Aus dem Parlaments-Lexikon Der Präsident leitet die Tätigkeiten des Parlaments und des Präsidiums. Er ist selber Mitglied des Parlaments und wird von den anderen Abgeordneten in sein Amt gewählt. Seine Hauptaufgabe besteht aus der Koordinierung der parlamentarischen Arbeit: Er befindet über die Annehmbarkeit aller Angelegenheiten, mit denen das DG-Parlament sich befassen wird; er achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung; ihm obliegt in den Plenarsitzungen die Polizeigewalt und er unterzeichnet jeden Beschluss des DG-Parlaments und des Präsidiums. Der Präsident wird bei diesen Tätigkeiten vom Generalsekretär unterstützt. Solange der Präsident in einer Sitzung den Vorsitz führt, darf er sich nicht politisch äußern. Er darf nur das Wort ergreifen, um den Stand der Angelegenheit festzuhalten. Möchte er sich an der Debatte beteiligen, muss er den Vorsitz abgeben. Der Parlamentspräsident ist in seiner Funktion hauptberuflich tätig. Siehe dazu auch der Artikel zum Abgeordnetengehalt.
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