Fragen Aus dem Parlaments-Lexikon Fragen der Parlamentarier an die Regierung gehören zur Kontrollfunktion, die die Legislative gegenüber der Exekutive ausübt. Weitere Formen der Kontrolle sind der Misstrauensantrag, der begründete Antrag und die Interpellation. Jeder DG-Parlamentarier hat das Recht, einem oder mehreren Mitgliedern der Regierung schriftliche, mündliche oder dringende Fragen zu stellen. Die Regierung muss die schriftlich eingereichten Fragen innerhalb von 28 Tagen beantworten. Die Frage und die Antwort werden in dem monatlich erscheinenden Bulletin "Fragen und Antworten" veröffentlicht. Die Regierung beantwortet die mündlichen und dringenden Fragen in der Plenarsitzung. Zu Beginn jeder Sitzung findet eine Fragestunde statt, in der die Parlamentarier Fragen an die Regierung richten können.
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