Ausschussbericht Aus dem Parlaments-Lexikon Bericht über die Ausschussberatungen ans Plenum. Der Ausschussbericht muss den Parlamentsmitgliedern fristgerecht vor der Plenarsitzung zu dem betreffenden Thema in schriftlicher Form vorliegen. Auf der Grundlage des schriftlichen Berichts informiert ein vom Ausschuss benannter Berichterstatter seine Parlamentskollegen in der Plenarsitzung über die Ergebnisse der Ausschussarbeit. Neben einer Analyse der Beratungen enthält der Bericht begründete Schlussanträge, die dem Plenum die Annahme oder die Ablehnung eines Vorschlags empfehlen. Der Ausschuss kann auch empfehlen, den Text in abgeänderter Form (siehe Abänderungvorschlag)anzunehmen. Manchmal nimmt ein Ausschuss einen Entwurf oder Vorschlag ohne Änderung oder wesentliche Anmerkung an. In diesem Fall kann der Ausschuss einstimmig beschließen, dass in der Plenarsitzung lediglich ein mündlicher Bericht vorgetragen wird.
Visit the parliament Visitors are always welcomed at the Parliament of the German-speaking Community! From the identity of the German-speaking Belgians to the workings of the Parliament, you will learn a lot about East Belgium. Learn more
History of the parliament The Parliament of the German-speaking Community has become a key player in regional politics since its inception and plays a decisive role in the development of the autonomy of the German-speaking part of Belgium. Learn more