Mündliche Frage Nr. 503 05. November 2026 – Frage von Frau K. ELSEN an Herrn Minister FRANSSEN zur Entwicklung der Schülerzahlen und Stand der Reform Wie hat sich die Zahl der schulpflichtigen Kinder im Hausunterricht im Schuljahr 2026–2027 gegenüber dem vorherigen Schuljahr entwickelt? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Kathy ELSEN (ProDG), vom 05. November 2026: Der Hausunterricht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde in den vergangenen Jahren mehrfach parlamentarisch behandelt. Im Dezember 2024 kündigten Sie, Herr Minister an, die Organisation und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Hausunterrichts zu überprüfen und möglichen Reformbedarf zu ermitteln. Auch im zuständigen Parlamentsausschuss wurde das Thema im März 2026 erneut aufgegriffen. Der Hausunterricht stellt eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit dar, die Schulpflicht zu erfüllen. Dabei gilt es, die Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten zu respektieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die betroffenen Kinder eine angemessene Bildung erhalten die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Von besonderer Bedeutung ist deshalb eine angemessene Organisation des Hausunterrichts, eine verlässliche Qualitätssicherung, sowie die Begleitung der Kinder und ihrer Familien. Nach den ersten beiden Monaten des Schuljahres 2026–2027 bietet sich die Gelegenheit, die Entwicklung der Schülerzahlen, die bisherigen Erkenntnisse der Schulinspektion und den Fortschritt der angekündigten Reform zu beleuchten. Diesbezüglich lauten meine Fragen: 1. Wie hat sich die Zahl der schulpflichtigen Kinder im Hausunterricht im Schuljahr 2026–2027 gegenüber dem vorherigen Schuljahr entwickelt? 2. Welchen Stand hat die neue Reform des Hausunterrichts inzwischen erreicht? 3. Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Schulinspektion seit der letzten parlamentarischen Befassung aus den Kontrollen und Lernstandserhebungen im Hausunterricht gewonnen, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzentwicklung der Kinder? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Elsen, Werte Kolleginnen und Kollegen, Zum Schuljahr 2026-2027 sind aktuell 126 Kinder und Jugendliche aus 77 Familien im Hausunterricht eingeschrieben (Stand: 30. Oktober 2026). Zum Ende des Schuljahres 2025-2026 waren es 127 Kinder und Jugendliche aus 86 Familien. Die Anmeldungen zum Hausunterricht sind für jedes Schuljahr bis zum dritten Werktag vor Schuljahresbeginn neu einzureichen. Wie bereits in den Vorjahren war auch in diesem Sommer eine gewisse Fluktuation zu verzeichnen. 39 Kinder und Jugendliche wurden nach Abschluss des vergangenen Schuljahres nicht erneut zum Hausunterricht angemeldet. Gründe hierfür waren insbesondere die Rückkehr in eine Schule auf Wunsch der Erziehungsberechtigten sowie die Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Gleichzeitig wurden 38 Kinder neu zum Hausunterricht angemeldet. Zu Ihrer zweiten Frage: Wie bereits angekündigt, arbeitet die Regierung an einer Reform des Hausunterrichts. Wir haben die bestehende Rechtsgrundlage umfassend überprüft, den Austausch mit den anderen Gemeinschaften gesucht und auf dieser Grundlage einen vollständig überarbeiteten Dekretentwurf ausgearbeitet. Dieser wird derzeit für die erste Lesung in der Regierung vorbereitet. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen zu präzisieren und dort anzupassen, wo die Erfahrungen der vergangenen Jahre dies erforderlich gemacht haben. Zu Ihrer dritten Frage: Die jährlichen Lernstandserhebungen dienen dazu festzustellen, inwieweit die im Hausunterricht unterrichteten Kinder die in den Rahmenplänen vorgesehenen Kompetenzen erreichen. Gleichzeitig geben sie den Familien eine Orientierung für die weitere Gestaltung des Hausunterrichts. Ende September 2026 haben insgesamt 69 Kinder an diesen Lernstandserhebungen teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild. Ein kleiner Teil der Kinder erreicht die vorgesehenen Kompetenzen bereits vollständig oder übertrifft sie sogar. Gleichzeitig bestehen bei einem Großteil der Kinder noch Entwicklungsbedarfe. Die größten Herausforderungen zeigen sich dabei in der Mittel- und Oberstufe der Primarschule. Besonders im Fach Französisch werden über mehrere Jahrgangsstufen hinweg wiederkehrende Defizite festgestellt. Diese Erkenntnisse bestätigen die Bedeutung einer regelmäßigen und konsequenten Begleitung des Hausunterrichts. Die Ergebnisse werden den Familien vonseiten der Schulinspektion in Form gezielter Rückmeldungen übermittelt, damit bestehende Kompetenzlücken frühzeitig und gezielt aufgearbeitet werden können. Werden bei Kontrollen wesentliche Defizite festgestellt, prüft die Schulinspektion deren Ursachen und ergreift gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, stets im Interesse der Sicherstellung der Bildungsziele und der daran geknüpften Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Dazu gehört auch, dass die Schulinspektion nach zwei negativen Kontrollen die Situation der Hausunterrichtskommission vorlegen muss und diese über die Aufrechterhaltung des Hausunterrichtes entscheiden muss. Unser Anspruch ist dabei klar: Kinder im Hausunterricht sollen dieselben Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten wie Kinder im regulären Schulwesen. Die Lernstandserhebungen sind deshalb nicht nur ein Kontrollinstrument. Sie liefern zugleich wichtige Hinweise darauf, wo Unterstützung erforderlich ist und wo wir als öffentliche Hand hinschauen müssen, um die Erreichung der Bildungsziele sicherzustellen. Genau deshalb verbinden wir einen klaren rechtlichen Rahmen mit einer konsequenten Qualitätskontrolle. Denn entscheidend ist letztlich nicht die Unterrichtsform, sondern dass jedes Kind die Kompetenzen erwerben kann, die für eine erfolgreiche schulische und gesellschaftliche Teilhabe notwendig sind.
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