Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 499

04. November 2026 – Frage von Herr G. LÖFGEN an Frau Ministerin KLINKENBERG zum Zeitplan der Digitalisierung der Wohn- und Pflegezentren und zur Vorbereitung des KI-Einsatzes

Welche Umsetzungsschritte stehen für die Einführung der zentralen Pflege- und Begleitakte noch aus, und bis wann soll diese in allen betroffenen Wohn- und Pflegezentren einsatzbereit sein?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Gerhard LÖFGEN (PFF), vom 04. November 2026:

Pflegekräfte brauchen Zeit für die Menschen, die sie betreuen. Doch der hohe Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand gepaart mit dem Fachkräftemangel und dem wachsenden Pflegebedarf einer alternden Gesellschaft setzen die Pflegerinnen und Pfleger in ihrem Arbeitsalltag unter Druck. Lösungen, diese Situation durch KI-gestützte Dokumentationen wirksam zu entzerren, werden bereits erprobt und eingesetzt. Unser Anliegen als PFF ist es, diese Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen, um bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu schaffen und mehr Zeit für persönliche Pflege und menschliche Zuwendung zu gewinnen.

Inwieweit unsere Wohn- und Pflegezentren darauf vorbereitet sind, war Gegenstand meiner schriftlichen Frage Nr. 189. In Ihrer am 14. Oktober eingegangenen Antwort verweisen Sie auf die Einführung einer zentralen Pflege- und Begleitakte als Grundlage für spätere KI-Anwendungen. Zudem sprechen Sie sich für ein Gutachten des Beirats für Seniorenunterstützung aus.

Für uns ist entscheidend, dass aus diesen Perspektiven konkrete Schritte werden. Die Einrichtungen brauchen Klarheit darüber, wann die digitalen Grundlagen bereitstehen. Gleichzeitig sollten die fachlichen Vorarbeiten für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz bereits parallel erfolgen, damit die Chancen zur Entlastung des Pflegepersonals frühzeitig geprüft werden können.

Daher möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1.    Welche Umsetzungsschritte stehen für die Einführung der zentralen Pflege- und Begleitakte noch aus, und bis wann soll diese in allen betroffenen Wohn- und Pflegezentren einsatzbereit sein?
2.    Beabsichtigen Sie, den Beirat für Seniorenunterstützung bereits parallel zur laufenden Digitalisierung mit dem angesprochenen Gutachten zum Einsatz von KI in der Pflege zu beauftragen?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung unserer Wohn- und Pflegezentren erfolgt mit der Umsetzung des Projekts Masterplan ICT WPZS. Nachdem im Frühjahr die Ausschreibung des Lastenhefts über die Software erfolgt ist, befinden wir uns derzeit im öffentlichen Auftragsverfahren. Der wettbewerbliche Dialog mit den beiden potenziellen Anbietern ist abgeschlossen. Das detaillierte Lastenheft, welches sich aus dem geführten Dialog ergeben hat und auf dessen Grundlage nun die beiden Anbieter ihr konkretes Angebot abgeben dürfen, wird derzeit fertiggestellt. Demzufolge sollten uns im ersten Quartal 2027 die Angebote vorliegen. Anschließend müssen diese Angebote ausgewertet und ein Vergabebeschluss gefasst werden. 

Gemäß dem aktuellen Zeitplan kann die Einführung der Software im ersten WPZS in 2028 erfolgen. Im Vorfeld benötigen die Anbieter Zeit, die entsprechende Software weiterzuentwickeln, Anpassungen an der Software vorzunehmen sowie die Software ins Deutsche zu übersetzen. Die Parametrierung der Software muss pro Wohn- und Pflegezentrum erfolgen. Zudem sind Anwender-Schulungen der Mitarbeiter zu organisieren.

Bis Ende 2029 soll die Software in allen WPZS im Einsatz sein. Ebenfalls ist für das kommende Jahr geplant, den Beirat für Seniorenunterstützung mit einem Gutachten zum Einsatz von KI in der Pflege zu beauftragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

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