Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 498

04. November 2026 – Frage von Herr L. FAYMONVILLE an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Weiterentwicklung des Europäischen Behindertenausweises und konkrete Vorteile für Betroffene

Welche konkreten zusätzlichen Vorteile wird die Weiterentwicklung des Europäischen Behindertenausweises für Menschen mit Behinderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bringen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Lothar FAYMONVILLE (SP), vom 04. November 2026:

Der Europäische Behindertenausweis (European Disability Card) soll Menschen mit Behinderung das Leben und die gesellschaftliche Teilhabe innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Bislang beschränkte sich seine Anerkennung weitgehend auf die Bereiche Kultur, Sport und Freizeit. Durch neue europäische Vorgaben soll der Ausweis künftig in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und auf weitere Bereiche wie Mobilität, Transport und öffentliche Einrichtungen ausgeweitet werden. Auch Begleitpersonen, persönliche Assistenten und Assistenztiere sollen stärker berücksichtigt werden.

Am 1. Oktober 2026 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Dekretvorentwurf zur Billigung des entsprechenden Zusammenarbeitsabkommens in erster Lesung verabschiedet. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten künftig auch bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten besser wahrnehmen können.

Entscheidend ist jedoch, dass diese Weiterentwicklung nicht nur auf europäischer Ebene angekündigt wird, sondern für die Betroffenen in Ostbelgien tatsächlich spürbare Verbesserungen bringt.

Meine Fragen an Sie:

1.   Welche konkreten zusätzlichen Vorteile wird die Weiterentwicklung des Europäischen Behindertenausweises für Menschen mit Behinderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bringen?
2.   Welche konkreten Angebote und Vergünstigungen sollen für die Betroffenen dadurch künftig zugänglich werden?
3.   Wie will die Regierung sicherstellen, dass die erweiterten Möglichkeiten des Ausweises in Ostbelgien tatsächlich umgesetzt werden und den Betroffenen so zugutekommen?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Europäische Behindertenausweis, auch bekannt als EDC-Ausweis, verfolgt das Ziel, die Mobilität und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Er richtet sich insbesondere an Personen, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, und soll ihnen ermöglichen, dort dieselben Vergünstigungen und Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen wie Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem jeweiligen Gastland.

Durch die Weiterentwicklung des Europäischen Behindertenausweises erhalten auch Menschen mit Beeinträchtigungen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei Reisen innerhalb der Europäischen Union einen einfacheren Zugang zu den Unterstützungen und Vergünstigungen, die im Gastland vorgesehen sind.

Konkret gehören dazu beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise für Museen, Theater oder Veranstaltungen, vergünstigte oder kostenlose Zugänge für Begleitpersonen, besondere Unterstützungsleistungen im Verkehrsbereich, bevorzugte Zugänge sowie Vergünstigungen in Freizeit- und Sporteinrichtungen. Welche Leistungen angeboten werden, legen die zuständigen Behörden oder Anbieter des jeweiligen Landes fest.
 
Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht darin, dass künftig nicht nur die Person mit Beeinträchtigungen selbst, sondern auch Begleitpersonen oder Assistenztiere bei Vergünstigungen berücksichtigt werden. Dies trägt wesentlich dazu bei, die tatsächliche Nutzbarkeit des Ausweises im Alltag und auf Reisen zu verbessern. 

Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie kann nur gelingen, wenn die Betroffenen die Möglichkeiten des Ausweises kennen und die Anbieter bereit sind, entsprechende Vorteile anzubieten. Deshalb wird im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens zwischen den belgischen Teilstaaten eine gemeinsame Internetplattform eingerichtet, auf der alle Informationen zum Erhalt und zur Nutzung des Ausweises in den drei Landessprachen zur Verfügung stehen. Zudem ist eine gemeinsame Informations- und Sensibilisierungskampagne geplant.

Auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden wir darüber hinaus unsere Vereine, Einrichtungen und Partner gezielt dafür sensibilisieren, Vergünstigungen im Rahmen der Nutzung des Europäischen Behindertenausweises vorzusehen. So wollen wir dazu beitragen, dass die neuen europäischen Möglichkeiten auch für die Menschen in Ostbelgien möglichst konkret und spürbar werden. 

Letztlich ist die Weiterentwicklung des Europäischen Behindertenausweises ein weiterer Schritt hin zu mehr Inklusion, mehr Selbstbestimmung und einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen, auch über die Grenzen des eigenen Landes hinaus. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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