Mündliche Frage Nr. 496 04. November 2026 – Frage von Herr L. FAYMONVILLE an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Zukunftssicherheit der Investitionen in die Krankenhäuser von Eupen und St. Vith Wie stellt die Regierung sicher, dass die geplanten Investitionen von 43 Millionen Euro mit den zukünftigen Anforderungen der föderalen Krankenhausreform vereinbar sind? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Lothar FAYMONVILLE (SP), vom 04. November 2026: Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft plant Investitionen von insgesamt 43 Millionen Euro in die Krankenhäuser von Eupen und St. Vith. Diese Investitionen sind für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Ostbelgien von großer Bedeutung. Gleichzeitig sind die Auswirkungen der föderalen Krankenhausreform noch nicht abschließend geklärt. Daher stellt sich die Frage, wie langfristig abgesichert diese Investitionen sind. Meine Fragen an Sie: 1. Wie stellt die Regierung sicher, dass die geplanten Investitionen von 43 Millionen Euro mit den zukünftigen Anforderungen der föderalen Krankenhausreform vereinbar sind? 2. Welche konkreten Absprachen bestehen mit der Föderalregierung, um die langfristige Zukunft der Krankenhäuser in Eupen und St. Vith abzusichern? 3. Wie wird sichergestellt, dass diese Investitionen langfristig die Qualität der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung Ostbelgiens verbessern? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Infrastrukturinvestitionen von 43 Millionen Euro sind Teil der 150 Millionen Euro, welche die Regierung den beiden Krankenhäusern bzw. der Interkommunalen Vivias für zukünftige Infrastrukturvorhaben zur Verfügung stellt. Diese Investitionen sind erforderlich, um langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung in unseren Krankenhäusern sicherzustellen. Wir können derzeit nur von den aktuellen gesetzlichen Anforderungen ausgehen. Zu den Investitionen gehören beispielsweise sowohl die erforderlichen Anpassungen für die Krankenhausapotheke als auch die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes. Diese Investitionen sind unabhängig von der Strukturreform notwendig, damit die Krankenhäuser ihre Tätigkeiten weiter ausüben dürfen. Diese 43 Millionen Euro betreffen Infrastrukturanträge, welche die beiden Krankenhäuser bei der Regierung eingereicht haben. Die Diskussionen zur Reform der Krankenhauslandschaft sowohl auf Ebene der Strukturen als auch der Finanzen sind noch nicht abgeschlossen. Der von der Interministeriellen Konferenz Volksgesundheit verabschiedete Beschlussvorschlag zu den Grundpfeilern der Reform soll bis Ende November von den jeweiligen Regierungen validiert werden. Finanzierungsmodalitäten können erst danach in der entsprechenden interkabinettarischen Arbeitsgruppe ausgehandelt werden. Zunächst muss geklärt werden, welches Angebot an welchen Standorten vorgesehen wird. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzt sich weiterhin dafür ein, dass im Sinne einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beide Krankenhäuser weiterhin als regionale Allgemeinkrankenhäuser agieren können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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