Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 488

03. November 2026 – Frage von Herr M. HOFFMANN an Herrn Minister FRECHES zur Kostensteigerung beim Neubau der Sporthalle Eynatten

Welche Auswirkungen hat die Kostensteigerung auf den ursprünglich vorgesehenen Zuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft von rund 7,64 Millionen Euro?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 03. November 2026:

Bereits im Februar dieses Jahres haben wir die hohen Kosten für den Neubau der Sporthalle in Eynatten kritisch hinterfragt.

Damals waren bereits 12,74 Millionen Euro für dieses Projekt vorgesehen.

Schon zu diesem Zeitpunkt war für uns fraglich, ob die Investition in eine Sporthalle dieser Größenordnung gerechtfertigt ist. Hinzu kommt, dass bei einem solchen Bauprojekt durchaus mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden musste.

Genau das ist jetzt eingetreten.

Wie der BRF am 21. Oktober berichtete, liegen die geplanten Gesamtkosten mittlerweile bei rund 14,1 Millionen Euro.

Das sind rund 1,36 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen.

Auch die Anzahl der geplanten Zuschauerplätze hat sich offenbar verändert. Während im Februar noch von rund 230 Plätzen die Rede war, sollen es mittlerweile bis zu 500 sein.

Angesichts der angespannten Haushaltslage stellt sich für uns umso mehr die Frage, wo bei solchen Investitionen die finanziellen Grenzen liegen.

Daher unsere drei Fragen an Sie:

1.    Welche Auswirkungen hat die Kostensteigerung auf den ursprünglich vorgesehenen Zuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft von rund 7,64 Millionen Euro?
2.    Welche Gründe liegen Ihrem Ministerium für die Erhöhung der Zuschauerplätze von ursprünglich rund 230 auf bis zu 500 vor?
3.    Ist seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Obergrenze für die finanzielle Beteiligung an diesem Projekt festgelegt worden?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz:

Sehr geehrter Herr Hoffmann, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Neubau der Sporthalle in Eynatten soll den Vereinen langfristig gute Bedingungen für Training und Wettkämpfe bieten. Dabei gilt es, den sportlichen Bedarf und einen verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel gleichermaßen im Blick zu behalten.

Zunächst zu Ihrer ersten Frage nach den Auswirkungen der Kostensteigerung auf den vorgesehenen Zuschuss. Die Gemeinde Raeren hat das Projekt am 22. August 2025 angemeldet. Grundlage war eine Machbarkeitsstudie des Konzeptbüros MOVE, die Gesamtkosten von 12,737 Millionen Euro veranschlagte. Darin enthalten waren neben dem Neubau auch der Abriss der bestehenden Halle sowie die Außenanlagen zur Neugestaltung der Verkehrs- und Parkplatzsituation. Auf dieser Grundlage hat die Regierung das Projekt am 9. Oktober 2025 in den Infrastrukturplan 2026 aufgenommen. Bei einem Fördersatz von 60 Prozent ergab sich ein möglicher Zuschuss von rund 7,642 Millionen Euro.

Anschließend hat die Gemeinde die Planungsgruppe MADE–Atelier Chora als Projektautor bezeichnet. Diese hat einen konkreten Entwurf für die Genehmigungsplanung erarbeitet und die Kostenschätzung entsprechend präzisiert. Die mit dem Zuschussantrag vom 28. August 2026 eingereichte Schätzung beläuft sich auf 13,948 Millionen Euro. Rechnerisch würde sich daraus bei einem Fördersatz von 60 Prozent ein Zuschuss von rund 8,369 Millionen Euro ergeben. Diese Erhöhung wurde von der Regierung im Rahmen der zweiten Haushaltsanpassung 2026 jedoch nicht genehmigt. Die gestiegenen Projektkosten führen somit zu keiner Erhöhung des vorgesehenen Zuschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Kommen wir zu Ihrer zweiten Frage, der Erhöhung der Zuschauerkapazität. Eine neue Sporthalle wird für mehrere Jahrzehnte geplant. Nachhaltiges Bauen bedeutet deshalb auch, eine Infrastruktur so zu gestalten, dass sie langfristig dem Bedarf entspricht und vielseitig genutzt werden kann. Dazu gehört, neben dem heutigen Trainings- und Spielbetrieb auch die künftige Entwicklung des Vereins- und Wettkampfsports zu berücksichtigen. Eine vorausschauende Planung kann vermeiden, dass bereits nach wenigen Jahren Anpassungen oder Erweiterungen erforderlich werden.

Eine angemessene Zuschauerkapazität eröffnet den Vereinen die Möglichkeit, größere Turniere und besondere Sportveranstaltungen vor heimischem Publikum auszurichten. Für die Sportlerinnen und Sportler ist es eine besondere Motivation, vor gut besetzten Rängen anzutreten und die Unterstützung des Publikums zu erleben. Die vorgesehene Kapazität von bis zu 500 Plätzen trägt somit zur langfristigen und vielseitigen Nutzbarkeit der Halle bei. Mit der höheren Zuschauerkapazität geht jedoch keine Erhöhung des vorgesehenen Zuschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft einher.

Damit komme ich zu Ihrer dritten Frage Herr Hoffmann. Wie ich bereits zu Beginn meiner Antwort erläutert habe, ist keine Erhöhung des vorgesehenen Zuschusses genehmigt worden. Der am 8. Oktober 2026 beschlossene Infrastrukturplan bestätigt den maximal möglichen Zuschuss von 7,642 Millionen Euro und legt damit die Obergrenze der finanziellen Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft fest.

Entscheidend ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem Fördersatz und dem vorgesehenen Höchstbetrag: Der Fördersatz von 60 Prozent bedeutet nicht, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft automatisch 60 Prozent jeder nachträglichen Kostensteigerung übernimmt. Für das vorliegende Projekt bleibt der im Infrastrukturplan festgelegte Höchstbetrag maßgeblich. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! 

 

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