Schriftliche Frage Nr. 194 23. Oktober 2026 – Frage von Herr C. SERVATY an Herrn Minister FRANSSEN zum aktuellen Stand der Auswirkungen der föderalen Arbeitsmarktreform Wie hat sich die Beschäftigungsquote für Personen entwickelt, die ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld in Folge der föderalen Arbeitsmarktreform verloren haben und wie sieht diese Entwicklung zum Vergleich mit den anderen Landesteilen Belgiens aus? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Charles SERVATY (SP), vom 22. September 2026: Am 1. Juli 2026 ist die letzte Etappe der föderalen Arbeitsmarktreform eingetreten. Bezüglich der Arbeitsmarktreform und deren Auswirkungen habe ich bereits am 3. Dezember 2025 drei schriftliche Fragen gestellt. Aus den gebündelten Antworten auf meine schriftlichen Fragen Nr. 106, Nr. 107 und Nr. 108 haben sich unterschiedliche Nachfolgefragen ergeben. Zusätzlich ist die letzte Welle der Personen, die ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren haben, diesen Juli eingetreten, was eine Betrachtung der gesamten Auswirkungen der Reform in seinem jetzigen Stadium notwendig macht. Eine zwischenzeitliche Bestandsaufnahme seit meinen drei schriftlichen Fragen hat Ministerin Klinkenberg in Form einer Antwort auf die mündliche Frage Nr. 404 von Herrn Hoffmann gegeben. In dieser wurde berichtet, dass die größeren ÖSHZ besondere Maßnahmen getroffen haben, um die Abgangswellen der Arbeitslosengeldempfänger aufzufangen. Weiter wurde kommuniziert, dass die ÖSHZ weitere finanzielle Mittel vonseiten des Föderalstaates benötigen, um die Aufgaben bewältigen zu können. Und schlussendlich wurde angemerkt, dass die damals aktuellen Zahlen vom 13. Mai 2026 noch nicht interpretiert werden sollten, da noch keine valide Einschätzung möglich war. Inzwischen sind genügend Zahlen bekannt, die ein erstes Fazit der Reform und deren Auswirkungen ermöglichen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2026 haben schrittweise 171.615 Personen in Belgien ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Eingliederungsgeld verloren. Insgesamt sind 571 Personen in der DG aus dem Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld ausgeschieden. Von diesen Personen haben knapp 47 % die Hilfe eines ÖSHZ in Anspruch nehmen müssen, was im Vergleich zu den anderen Landesteilen die höchste Quote ist. Diesbezüglich hat auch das SPP intégration sociale Zahlen veröffentlicht, welche in der unteren Tabelle pro Gemeinde aufgelistet sind, Stand Juli 2026: Gemeinde Anzahl an Personen, die aus dem Arbeitslosengeld kommen. Personen, die aus dem Berufseingliederungsgeld kommen. Kelmis 78 3 Lontzen 11 1 Raeren 27 1 Eupen 137 12 Bütgenbach 5 0 Amel 1 0 Büllingen 5 1 Sankt-Vith 19 1 Burg-Reuland 4 0 Dabei ist es wichtig anzumerken, dass bereits im Dezember 2026 die Gemeinden der DG die möglichen Herausforderungen der Reform klar kommunizierten. Um dieser wachsenden Anzahl an Sozialhilfeempfängern und den weiteren Folgen der Arbeitsmarktreform zu begegnen, ist die Vermittlung und Begleitung der Personen das Wichtigste ist, was die DG zur Bewältigung der Reform beitragen kann. Dabei ist das Vermittlungsdekret ein essenzielles Werkzeug. Wie gut dieses in seiner bisherigen Fassung funktioniert hat und welche Verbesserungen diesbezüglich angedacht sind, sollten anhand dieser Reform nun deutlich zutage gekommen sein. Zusätzlich zu der Verbesserung des Vermittlungsdekrets besteht die Frage, inwieweit man Personen, die ihren Anspruch verloren haben, dafür begeistern kann, einen Mangelberuf zu erlernen und langfristig auszuüben. Laut dem Forem-Barometer aus dem Jahr 2024 haben knapp 75 % der Personen, die einen Mangelberuf erlernt haben, nach einem Jahr eine Anstellung gefunden. Wenn man sogar in das Frühjahr dieses Jahres schaut, steigt die Anzahl auf 82 %. Eine bessere Werbeoffensive oder eine stärkere finanzielle Unterstützung zur Erlernung eines Mangelberufes ist ein weiterer Stützpfeiler, der dazu beitragen kann, dem Fachkräftemangel zu begegnen und gleichzeitig den Personen, die ihr Arbeitslosengeld verloren haben, eine Perspektive aufzuzeigen. Viele Herausforderungen und vermeintliche Lösungen, die aus den Folgen der Arbeitsmarktreform entstanden sind, wurden im Kontext dieser Frage angesprochen. Dabei habe ich folgende Fragen an den Minister zu seinen Zuständigkeiten: 1. Wie hat sich die Beschäftigungsquote für Personen entwickelt, die ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld in Folge der föderalen Arbeitsmarktreform verloren haben und wie sieht diese Entwicklung zum Vergleich mit den anderen Landesteilen Belgiens aus? 2. Wie ist die Umsetzung des Vermittlungsdekrets im Laufe der Arbeitsmarktreform aus Sicht der Regierung und des Arbeitsamtes gelungen und wo sieht man Verbesserungspotential? 3. Inwieweit haben Personen, die seit Januar 2026 ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren haben, die Ausbildung in einem Mangelberuf vorgenommen und wie lässt sich aus Sicht der Regierung die Anzahl noch weiter verbessern? 4. Wie hat sich die Anzahl an Beantragungen für AktiF- und AktiF-Plus Förderungen infolge der Arbeitsmarktreform entwickelt? 5. Welchen Eindruck hat die Regierung bezüglich des aktuellen „Fokus Job“ Aktionsplans, welche Teile des Aktionsplans haben während der Arbeitsmarktreform bereits gut funktioniert und welche Bereiche haben, separiert nach den vier Aktionsfeldern, noch Verbesserungspotential? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung: 1. Wie hat sich die Beschäftigungsquote für Personen entwickelt, die ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld in Folge der föderalen Arbeitsmarktreform verloren haben und wie sieht diese Entwicklung zum Vergleich mit den anderen Landesteilen Belgiens aus? Die Beschäftigungsquote im eigentlichen Sinne kann für diese isolierte Gruppe nicht berechnet werden. Die Beschäftigungsquote stellt das Verhältnis der Beschäftigten zu den Erwerbspersonen dar, wobei Letztere aus der Summe der Beschäftigten und der Arbeitsuchenden bestehen. Eine Quote, in der Nenner und Zähler identisch sind, macht keinen Sinn. Zudem scheidet ein Teil der Abgänger nach dem Verlust des Arbeitslosengeldes aus dem Erwerbsleben aus und ist somit nicht mehr als Erwerbsperson zählbar. Sinnvoller erscheint die Analyse der Übergänge in Beschäftigung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Eingliederungseinkommen. Zur Beantwortung dieser Frage können unterschiedliche Quellen herangezogen werden. Die Deutung der jeweiligen Zahlen ist aktuell noch nicht ohne Abstriche möglich. Jede Quelle hat Vor- und Nachteile. Am 22. Oktober haben wir die entsprechenden Verbleibstatistiken im Ausschuss 3 ausführlich beleuchtet. Wir verweisen daher auf den entsprechenden Bericht. Grundlage der Verbleibstatistik sind unter anderem die öffentlichen Berichte des LfA-Onem, die jedoch ohne Vorkenntnis kaum verständlich sind. Zur besseren Verständlichkeit verweise ich wiederum auf die Vorstellung der Zahlen im Ausschuss am 22. Oktober 2026. 2. Wie ist die Umsetzung des Vermittlungsdekrets im Laufe der Arbeitsmarktreform aus Sicht der Regierung und des Arbeitsamtes gelungen und wo sieht man Verbesserungspotential? Das Vermittlungsdekret hat bereits vor Inkrafttreten der föderalen Arbeitslosengeldreform einen belastbaren Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem ADG und den ÖSHZs geschaffen. Diese Vorarbeit hat sich als wichtige Grundlage erwiesen, denn die Reformen des Föderalstaates erhöhen den Handlungsdruck auf die ÖSHZ, sich verstärkt in der beruflichen Integration ihrer Klientel zu engagieren. Die Arbeitslosengeldreform stellt alle beteiligten Akteure vor erhebliche Herausforderungen und hat die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit spürbar verändert. Zum Zeitpunkt ihrer Einführung war das Vermittlungsdekret zwar verabschiedet, jedoch noch nicht in allen Punkten operativ umgesetzt. Da die Umsetzung der Arbeitslosengeldreform prioritär behandelt werden musste, verzögerte sich die Klärung der verbleibenden technischen und praktischen Fragen. In den vergangenen Monaten wurden dabei deutliche Fortschritte erzielt. Die ÖSHZ verfügen mittlerweile über einen Vollzugang zum Partnerportal, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Mit dem Erlass der Regierung zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich Beschäftigung vom 30. April 2026 wurden unterschiedliche Konstellationen der Zusammenarbeit präzisiert, und in Arbeitsgruppen mit Fachkräften aus der Praxis wurden die Verfahrensabläufe genauer definiert. Ergänzend haben Schulungsangebote sowie ein intensivierter Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen zu einer Stärkung der Zusammenarbeit beigetragen. Regierung, Arbeitsamt und Ministerium stehen in einem kontinuierlichen Dialog mit den ÖSHZ. Dieser Austausch zeigt, dass bei der sozial-beruflichen Integration weiterhin Optimierungsbedarf besteht, zumal die enge Kooperation zwischen ÖSHZ und ADG infolge der föderalen Reformen nunmehr alternativlos ist. Um die Wirksamkeit des Dekrets systematisch zu bewerten, habe ich daher eine umfangreiche Auswertung bisheriger Erfahrungsergebnisse in Auftrag gegeben. Auf Grundlage deren Ergebnisse werden wir die erforderlichen Anpassungen und Verbesserungen gezielt auf den Weg bringen. 3. Inwieweit haben Personen, die seit Januar 2026 ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren haben, die Ausbildung in einem Mangelberuf vorgenommen und wie lässt sich aus Sicht der Regierung die Anzahl noch weiter verbessern? Im Jahr 2024 haben 967 Personen an einer Ausbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilgenommen. Im Jahr 2025 stieg diese Zahl auf 1.004 Personen. Die Auswertung der Zahlen für 2026 liegt naturgemäß noch nicht vor. Nach aktuellem Datenstand wurden bis August 2026 insgesamt 654 Personen vom Arbeitslosengeld oder vom Berufseingliederungsgeld ausgeschlossen, bzw. ihr Anspruch wurde über das ursprüngliche Ausschlussdatum hinaus verlängert, etwa aufgrund einer laufenden Ausbildung. Von diesen Personen haben 168 im Laufe der Jahre 2025 und 2026 an einer Ausbildungsmaßnahme teilgenommen. Das Spektrum reicht dabei vom eintägigen Sicherheitskurs im Baugewerbe bis zum Vollzeitstudium. Rund 29 dieser Ausbildungen entfielen auf Mangelberufe, darunter administrative Angestellte, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Reinigungsfachkräfte. Das übergeordnete Ziel des Arbeitsamtes ist die nachhaltige Integration der Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt. Je nach vorhandener Qualifikation und beruflicher Zielsetzung wird dem Berufseinstieg eine passende Qualifizierung vorgeschaltet. Maßgeblich sind dabei in erster Linie die Fähigkeiten und Interessen der Arbeitsuchenden. Eine Steigerung der Teilnahmezahlen an Ausbildungen, die auf Mangelberufe vorbereiten, stellt daher kein eigenständiges Ziel dar. Die Liste der Mangelberufe dient jedoch als Orientierungsrahmen. 4. Wie hat sich die Anzahl an Beantragungen für AktiF- und AktiF-Plus Förderungen infolge der Arbeitsmarktreform entwickelt? Zur Erinnerung: das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 22. Dezember 2025 das Programmdekret 2025 und somit die Einführung des Arizona-AktiF-Zuschlags verabschiedet. Der Arizona-Zuschlag bedeutet eine substanzielle Erhöhung der bisher gezahlten AktiF- und AktiF PLUS-Zuschüsse sowohl für Neueinstellung mit allgemeiner Förderung, die durch alle Sektoren beansprucht werden kann, als auch für Neueinstellung mit besonderer Förderung. Letztere ist den projektgebundenen Stellen bei den VoG und den Konventionsstellen bei den lokalen Behörden vorbehalten. Es geht darum, den Arbeitgebern einen verstärkten Anreiz zu bieten, mehr und schneller Arbeitsplätze zu schaffen, beziehungsweise Arbeitsuchende einzustellen. Der Arizona-Zuschlag gilt für alle Neueinstellungen im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Am 16. April dieses Jahres hatte ich anlässlich der Ausschusssitzung bereits eine erste Auswertung bzw. Darstellung der Nutzung des Arizona-Zuschlags vorgestellt, die das erste Trimester 2026 betraf. Inzwischen liegen die Statistiken zur Nutzung im zweiten und dritten Trimester vor. Hierzu hat der Fachbereich Beschäftigung die Anzahl Einstellungen mit AktiF(PLUS-Förderung des Jahres 2026 mit der des Jahres 2025 verglichen. Bei der Erhebung im April 2016 lagen jedoch noch nicht die Angaben zu den Einstellungen der lokalen Behörden vor. Diese Daten liegen nun auch vor, so dass wir ein kompletteres Bild zeigen können. Wir stellen im Folgenden die Einstellungen mit Arizona-Zuschlag pro Förderschema und pro Trimester 2026 im Vergleich zu den Einstellungen im jeweiligen Trimester 2025 und schließlich eine Gesamtauswertung der ersten drei Trimester vor. 1. Quartal 2025 1. Quartal 2026 Diff. zum Vorjahr Allgemeine Förderung Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ AktiF 34,00 24,79 19,00 12,27 -15,00 -12,52 AktiF PLUS 15,00 11,65 24,00 15,90 9,00 4,25 Total 49,00 36,44 43,00 28,17 -6,00 -8,27 Projektgebundene Förderung bei VoG AktiF 6,00 3,85 8,00 6,93 2,00 3,08 AktiF PLUS 5,00 3,83 16,00 13,07 11,00 9,24 Total 11,00 7,68 24,00 20,00 13,00 12,32 Konventionierte Stellen bei den lokalen Behörden AktiF 6,00 3,13 7,00 5,83 1,00 2,70 AktiF PLUS 1,00 1,00 3,00 1,37 2,00 0,37 Total 7,00 4,13 10,00 7,20 3,00 3,07 GESAMT 67,00 48,25 77,00 55,37 10,00 7,12 2. Quartal 2025 2. Quartal 2026 Diff. zum Vorjahr Allgemeine Förderung Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ AktiF 49,00 35,83 43,00 30,89 -6,00 -4,94 AktiF PLUS 28,00 17,65 21,00 12,89 -7,00 -4,76 Total 77,00 53,48 64,00 43,78 -13,00 -9,70 Projektgebundene Förderung bei VoG AktiF 6,00 5,60 4,00 1,76 -2,00 -3,84 AktiF PLUS 6,00 5,80 7,00 6,47 1,00 0,67 Total 12,00 11,40 11,00 8,23 -1,00 -3,17 Konventionierte Stellen bei den lokalen Behörden AktiF 5,00 2,82 6,00 5,66 1,00 2,84 AktiF PLUS 0,00 0,00 5,00 2,92 5,00 2,92 Total 5,00 2,82 11,00 8,58 6,00 5,76 GESAMT 94,00 67,70 86,00 60,59 -8,00 -7,11 3. Quartal 2025 3. Quartal 2026 Diff. zum Vorjahr Allgemeine Förderung Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ AktiF 56,00 49,99 72,00 63,03 16,00 13,04 AktiF PLUS 24,00 17,28 21,00 14,30 -3,00 -2,98 Total 80 67,27 93 77,33 13 10,06 Projektgebundene Förderung bei VoG AktiF 7 4,18 9 7,79 2 3,61 AktiF PLUS 5 4,17 4 3 -1 -1,17 Total 12 8,35 13 10,79 1 2,44 Konventionierte Stellen bei den lokalen Behörden AktiF 11 3,71 7 3,42 -4 -0,29 AktiF PLUS 1 0,66 4 0,87 3 0,21 Total 12 4,37 11 4,29 -1 -0,08 GESAMT 104 79,99 117 92,41 13 12,42 Gesamteinstellungen 1.-3. Quartal 2025 1.-3. Quartal 2026 Diff. zum Vorjahr Allgemeine Förderung Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ AktiF 139,00 110,61 134,00 106,19 -5,00 -4,42 AktiF PLUS 67,00 46,58 66,00 43,09 -1,00 -3,49 Total 206,00 157,19 200,00 149,28 -6,00 -7,91 Projektgebunden Förderung bei VoG AktiF 19,00 13,63 21,00 16,48 2,00 2,85 AktiF PLUS 16,00 13,80 27,00 22,54 11,00 8,74 Total 35,00 27,43 48,00 39,02 13,00 11,59 Konventionierte Stellen bei den lokalen Behörden AktiF 22,00 9,66 20,00 14,91 -2,00 5,25 AktiF PLUS 2,00 1,66 12,00 5,16 10,00 3,50 Total 24,00 11,32 32,00 20,07 8,00 8,75 GESAMT 265,00 195,94 280,00 208,37 15,00 12,43 Alle AktiF-Berechtigten (alle Förderkategorien) 180,00 133,90 175,00 137,58 -5,00 3,68 Alle AktiF-PLUS-Berechtigten (alle Förderkategorien) 85,00 62,04 105,00 70,79 20,00 8,75 Es sind einerseits Unterschiede des Einstellungsverhaltens zwischen den einzelnen Trimestern und den einzelnen Förderschemen festzustellen. Im ersten Quartal 2025 sind weniger Einstellungen mit allgemeiner Förderung erfolgt als dies im gleichen Zeitraum des Vorjahres der Fall war. Die allgemeine Förderung steht allen Sektoren offen, wird aber vorrangig durch den kommerziellen Privatsektor genutzt. Bei der besonderen Förderung, die für projektgebundene Stellen bei den VoG und für Konventionsstellen bei den lokalen Behörden vorgesehen ist, sind hingegen mehr Einstellungen als im ersten Trimester 2025 zu verzeichnen. Die Arbeitgeber des nichtkommerziellen Sektors und der lokalen Behörden haben in diesem Trimester somit stärker vom Arizona-Zuschlag profitiert als der kommerzielle Sektor. Insgesamt sind somit im ersten Trimester 2026 10 Personen mehr eingestellt worden als im ersten Trimester 2025. Auffallend im ersten Trimester 2026 ist außerdem die Tatsache, dass in allen Förderschemen bedeutend mehr AktiF PLUS-Berechtigte eingestellt wurden als es noch im ersten Trimester des Vorjahres der Fall war. Das 2. Quartal 2026 kennzeichnet sich durch Mindereinstellungen im Vergleich zum Vorjahr. Lediglich die lokalen Behörden haben mehr AktiF- und AktiF PLUS-Arbeitnehmer im Rahmen von Konventionsstellen eingestellt als in den Monaten April bis Juni 2025. Im dritten Quartal 2026 werden wiederum mehr Einstellungen als im dritten Quartal des Jahres 2025 gezählt. Diese Entwicklung ist insbesondere den Mehreinstellungen im Bereich der allgemeinen Förderung geschuldet, die 16 Arbeitnehmer mehr mit AktiF-Zuschuss eingestellt haben als im gleichen Zeitraum 2025. Dies lässt sich vorrangig durch eine verstärkte Übernahme von Gesellen nach abgeschlossener Lehre zum 31. Juli erklären. Im Jahr 2026 sind 48 Förderanträge für diese Zielgruppen genehmigt worden. Im letzten Jahr wurden 28 gezählt. Zur Erinnerung: ein Arbeitgeber profitiert von einem AktiF-Zuschuss bei nahtloser Übernahme in Arbeit nach der mittelständischen Lehre, insofern der Lehrling vor Beginn der Ausbildung im Besitz der AktiF(PLUS)-Bescheinigung war. Es ist möglich, dass im Jahr 2026 der Arizona-Zuschlag den ausschlaggebenden Anreiz zur Übernahme ins Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Lehre geboten hat. Dies ist aber auf Basis der vorliegenden Angaben nicht mit Gewissheit zu bestätigen. Das Ergebnis der Addition aller Neueinstellungen in den drei ersten Quartalen 2026 zeigt insgesamt 15 Mehreinstellungen als im selben Zeitraum des Vorjahres, wobei der kommerzielle Sektor ein zurückhaltenderes Einstellungsverhalten an den Tag legt als noch im letzten Jahr. Vermehrt eingestellt haben die VoG und lokalen Behörden. Diese profitieren von einem verstärkten Arizona-Zuschlag, als er für die allgemeine Förderung gilt. In der allgemeinen Förderung bedeutet der Arizona-Zuschlag eine Zuschusserhöhung um beinahe 33 %. Bei einer projektgebundenen für eine VoG oder konventionierten Stelle bei einer lokalen Behörde geht es sogar um eine durchschnittliche Erhöhung um beinahe 50 % des bisher vorgesehenen Zuschussbetrags. Ob oder inwiefern der Zuschlag eine Rolle bei der Rekrutierung von neuem oder Ersatzpersonal gespielt hat, ist nur schwer einzuschätzen. Es ist aber davon auszugehen, dass er schon einen zusätzlichen Anreiz gegeben hat, zumal die VoG und die lokalen Behörden noch einen starken Stamm an Personal mit BVA-Übergangszuschüssen beschäftigen. Bisher ging der Weggang des Personals mit BVA-Übergangszuschuss und deren Ersatz durch AktiF- oder AktiF PLUS-Arbeitnehmer oft mit Mindereinnahmen einher. Diese Mindereinnahmen fallen größtenteils bei Einstellung von AktiF(PLUS)-Personal mit Arizona-Zuschlag weg. In jedem Fall bleibt in Bezug auf das eingestellte Zielpublikum auffällig, dass die Anzahl eingestellter Arbeitnehmer mit AktiF PLUS-Profil auf die drei Quartale kumuliert im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Der Anteil an AktiF PLUS-Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl an Einstellung steigt von 32 % in den ersten 3 Quartalen des Jahres 2025 auf 38 % im selben Zeitraum im Jahr 2026. 5. Welchen Eindruck hat die Regierung bezüglich des aktuellen „Fokus Job“ Aktionsplans, welche Teile des Aktionsplans haben während der Arbeitsmarktreform bereits gut funktioniert und welche Bereiche haben, separiert nach den vier Aktionsfeldern, noch Verbesserungspotential? Mit dem Fokus Job wurden für jeden Arbeitsuchenden systematische Kompetenz- und Sprachentest eingeführt. Jeder Arbeitssuchende durchläuft ein erstes Bewerbungstraining und beginnt anschließend seine Begleitung mit einem Startgespräch, in dem die weiteren Aktionen besprochen werden. Der Startschuss zur Arbeitsuche kann somit systematischer und zügiger als vorher gelingen. Dieses Konzept wurde während einer intensiven Implementierungsphase im ersten Halbjahr 2026 eingeführt und getestet. Dabei sind regelmäßig organisatorische Anpassungen erfolgt, die sich aus den praktischen Erfahrungswerten ergeben haben. Der Umfang der erforderlichen Anpassungen ist mit der Zeit gesunken, so dass jetzt von einem Regelbetrieb gesprochen werden kann. Weitere Anpassungen sind jedoch bezüglich der Gestaltung und der organisatorischen Abwicklung von Hilfsangeboten und Maßnahmen geplant. Dazu wurden inzwischen – neben dem Projekt Fokus Job – weitere Ostbelgien2030 Projekte entwickelt: 1. Zurück ins Arbeitsleben Durchführung individueller Beratungen zur Reduzierung der Zahl der Langzeitkranken durch eine erfolgreiche Rückvermittlung ins Arbeitsleben 2. Ausbau der Qualifizierungsangebote für Arbeitsuchende Sicherstellung eines bedarfsgerechten Qualifizierungsangebots für Arbeitsuchende 3. Reform der Aus- und Weiterbildungsförderung für Beschäftigung Analyse, Reform und Erarbeitung neuer Konzepte und rechtlicher Grundlagen der Aus- und Weiterbildungsförderung für Arbeitsuchende 4. Stellen-Fokus - Optimierung des Dienstleistungsangebotes des Arbeitsamts für Arbeitgeber bei der Fachkräftegewinnung Optimierung des Dienstleistungsangebots für Arbeitgeber durch höhere Transparenz, Effizienz und höhere Reaktionsfähigkeit im Arbeitsmarkt Die Reform des Arbeitslosengeldes macht eine gezielte und zügige Aktivierung der Arbeitssuchenden erforderlich. Gleichzeitig kann Arbeitsvermittlung nur dann erfolgreich sein, wenn sie passgenaue Unterstützung bietet. Mit den Projekten im Rahmen von Ostbelgien 2030 kommen wir diesem ehrgeizigen Ziel ein Stück näher. Die entsprechenden Unterlagen wurden dem PDG bereits übermittelt.
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