Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 193

23. Oktober 2026 – Frage von Herr C. SERVATY an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum aktuellen Stand der Auswirkungen der föderalen Arbeitsmarktreform

Inwieweit haben sich die Vorrechnungen der Kosten für die Gemeinden bisher bestätigt und wie hoch sind die Kosten pro Gemeinde, die bisher durch die Arbeitslosengeldreform entstanden sind?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Charles SERVATY (SP), vom 22. September 2026:

Am 1. Juli 2026 ist die letzte Etappe der föderalen Arbeitsmarktreform eingetreten. Bezüglich der Arbeitsmarktreform und deren Auswirkungen habe ich bereits am 3. Dezember 2025 drei schriftliche Fragen gestellt. 

Aus den gebündelten Antworten auf die schriftlichen Fragen Nr. 106, Nr. 107 und Nr. 108 haben sich unterschiedliche Nachfolgefragen ergeben. Zusätzlich ist die letzte Welle der Personen, die ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren haben, diesen Juli eingetreten, was eine Betrachtung der gesamten Auswirkungen der Reform in seinem jetzigen Stadium notwendig macht.

Eine zwischenzeitliche Bestandsaufnahme seit meinen drei schriftlichen Fragen hat Ministerin Klinkenberg in Form einer Antwort auf die mündliche Frage Nr. 404 von Herr Hoffmann gegeben. In dieser wurde berichtet, dass die größeren ÖSHZ besondere Maßnahmen getroffen haben, um die Abgangswellen der Arbeitslosengeldempfänger aufzufangen. Weiter wurde kommuniziert, dass die ÖSHZ weitere finanzielle Mittel vonseiten des Föderalstaates benötigen, um die Aufgaben bewältigen zu können.

Und schlussendlich wurde angemerkt, dass die damals aktuellen Zahlen vom 13. Mai 2026 noch nicht interpretiert werden sollten, da noch keine valide Einschätzung möglich war.

Inzwischen sind genügend Zahlen bekannt, die ein erstes Fazit der Reform und deren Auswirkungen ermöglichen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2026 haben schrittweise 171.615 Personen in Belgien ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Eingliederungsgeld verloren. Insgesamt sind 571 Personen in der DG aus dem Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld ausgeschieden. Von diesen Personen haben knapp 47 % der die Hilfe eines ÖSHZ in Anspruch nehmen müssen, was im Vergleich zu den anderen Landesteilen die höchste Quote ist.

Diesbezüglich hat auch das SPP intégration sociale Zahlen veröffentlicht, welche in der unteren Tabelle pro Gemeinde aufgelistet, Stand Juli 2026:

Gemeinde

Anzahl an Personen, die aus dem Arbeitslosengeld kommen.

Personen, die aus dem Berufseingliederungsgeld kommen.

Kelmis

78

3

Lontzen

11

1

Raeren

27

3

Eupen

137

12

Bütgenbach

5

0

Amel

1

0

Büllingen

5

1

Sankt-Vith

19

1

Burg-Reuland

4

0

Dabei ist es wichtig anzumerken, dass bereits im Dezember 2026 die Gemeinden der DG die möglichen Herausforderungen der Reform klar kommunizierten.

Laut dem Parlamentsdokument 113 Nr. 3 haben sich die Gemeindevertreter von Eupen, Kelmis, Raeren und Amel um die möglichen Folgen gesorgt, wobei allein in Kelmis die Mehrkosten bis 2030 auf zusätzliche 683.000 Euro spezifiziert wurden. Dabei ist anzumerken, dass neben den alleinigen Kosten der Leistungen des ÖSHZ die Kosten für zusätzliches Personal gar nicht mit eingerechnet sind. Dieses wird aufgrund der in Zukunft deutlich höheren Anzahl an Eingliederungsempfängern eingestellt und finanziert werden müssen, was eine weitere finanzielle Belastung für die Gemeinden bedeutet.

Das geplante Bonus-Malus-System und die zusätzlichen 15 %-Finanzierungen bei PIIS oder Arbeitsaufnahme honorieren zwar bestimmte Ergebnisse und sollen diese Kosten zu einem gewissen Grad auffangen, aber diese decken nicht die vorgelagerten Kosten der intensiven Betreuung ab, die erforderlich ist, um diese Ziele überhaupt zu erreichen.

Nicht nur die Bewältigung der finanziellen Dimension, sondern auch die Personalbeschaffung an sich stellt sich als sehr schwierig heraus. So berichtete die Gemeinde Eupen in diesem Ausschussbericht, dass es nicht realisierbar wäre, kurzfristig Sozialarbeiter auszubilden und einzustellen. Raeren hat kurzfristig eine Fachkraft angestellt, aber es fehle an Ansätzen, wie die Herausforderungen überhaupt angegangen werden sollen.

Dabei ist die Frage berechtigt, inwieweit die Regierung der DG beabsichtigt, die einzelnen Gemeinden bei der Bewältigung der Folgen der Arbeitsmarktreform finanziell zu entlasten. Eine signifikante Erhöhung der finanziellen Mittel ist laut den Aussagen des Ministerpräsidenten strukturell nicht möglich. Die Regierung sei offen für den Dialog, verfüge aber nicht über finanzielle Spielräume, auch in der Befürchtung, dass weitere Anstrengungen von den Gliedstaaten und Gemeinden verlangt werden.

Doch laut Aussagen der am 23.06.2026 stattgefundenen Gemeinderatsitzung der Gemeinde Kelmis sieht die Situation scheinbar anders aus. Der dortige Bürgermeister betonte, dass man an die DG herangetreten sei, um eine Kompensation vonseiten der DG für die Mehrbelastungen der Gemeinden voranzutreiben. Dazu würden entsprechende Gespräche laufen.

Es besteht also eine begründete Verwunderung, warum vonseiten des Kelmiser Bürgermeisters suggeriert wird, es wären plötzlich Finanzmittel vorhanden, um die gesamten Mehrbelastungen von Kelmis oder gar von allen Gemeinden der DG zu kompensieren, obwohl dies im Dezember noch anders kommuniziert wurde.

Weiter schlug der Kelmiser Bürgermeister vor, dass die ÖSHZ durch eine engere Zusammenarbeit Skaleneffekte freisetzen und Strukturkosten senken könnte. Er schlägt diesbezüglich die Gründung einer Arbeitsgruppe vor aus Vertretern von Gemeinden, den ÖSHZ und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Es wäre interessant zu erfahren, inwieweit diese AG auch wirklich regelmäßig tagt, welche Ergebnisse diese AG bereits hervorgebracht hat und ob es zu weiteren Schritten kommt, die Zusammenarbeit zu vertiefen.

Und um die allgemeine finanzielle Situation der ÖSHZ zu verbessern, betonte die Ministerin Klinkenberg, dass weitere finanzielle Mittel vonseiten des Föderalstaates benötigt werden, um die Aufgaben bewältigen zu können.

Wie genau der Stand dieser Verhandlungen aussieht ist für die weitere Ausarbeitung von Maßnahmen für die hiesigen ÖSHZ unerlässlich.

Viele Herausforderungen und vermeintliche Lösungen, die aus den Folgen der Arbeitsmarktreform hervorgekommen sind, wurden im Kontext dieser Frage angesprochen. Dabei habe ich folgende Fragen an den Ministerpräsidenten zu seinen Zuständigkeiten:

1.    Inwieweit haben sich die Vorrechnungen der Kosten für die Gemeinden bisher bestätigt und wie hoch sind die Kosten pro Gemeinde, die bisher durch die Arbeitslosengeldreform entstanden sind?
2.    Wie sehen die Mehrkosten für alle Gemeinden der DG durch die Arbeitsmarktreform bis 2030 aus?
3.    Inwieweit leistet die Regierung Lobbyarbeit auf föderaler Ebene, um weitere finanzielle Mittel für die hiesigen ÖSHZ zu erhalten?
4.    Inwieweit hat die Arbeitsgruppe der ostbelgischen Bürgermeister, deren ÖSHZ und der Vertreter der DG, stattgefunden, wann hat bisher diese Gruppe getagt und welchen regelmäßigen Abständen finden diese Treffen statt?
5.    Was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und welches Ziel soll diese AG langfristig verfolgen?
6.    Können Sie die Aussage des Kelmiser Bürgermeisters bestätigen, dass Gelder zur Unterstützung der Gemeinden vorhanden sind und wie laufen die aktuellen Gespräche bezüglich einer Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen der Gemeinden, die durch die föderalen Arbeitsmarktreform entstanden sind und noch aufkommen werden, durch die DG ab?
7.     was hat sich an der finanziellen Lage, in Betrachtung der Aussagen des Ministerpräsidenten zu Dokument 113 Nr. 3, verändert, dass nun möglicherweise Gelder zur Unterstützung der Gemeinden vorhanden sind?


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident:

1.    Inwieweit haben sich die Vorrechnungen der Kosten für die Gemeinden bisher bestätigt und wie hoch sind die Kosten pro Gemeinde, die bisher durch die Arbeitslosengeldreform entstanden sind?

In der aktuellen Umsetzungsphase der Reform ist es angezeigt, den tatsächlich bei den ÖSHZ entstandenen finanziellen Mehraufwand zu erfassen. Dieser geht über die unmittelbaren Kosten der Reform hinaus und beinhaltet insbesondere eine Zunahme der Anfragen im Bereich der ergänzenden Sozialhilfe, einen zusätzlichen Personalbedarf sowie einen Anstieg der Zahl potenziell Leistungsberechtigter, die zwar nicht selbst von einem Ausschluss betroffen sind, deren veränderte Einkommenssituation im Haushalt jedoch zu einem Leistungsanspruch führen kann. Ziel ist es, auf Grundlage verlässlicher und möglichst konkreter Daten eine realistische Einschätzung dieser Auswirkungen vorzunehmen.

Die im September 2025 erstellten Hochrechnungen und Simulationen des zusätzlichen Finanzbedarfs beruhten auf einer Vielzahl von Hypothesen. Deren Validität kann sinnvoll erst dann überprüft werden, wenn die jeweiligen ÖSHZ präzise Daten erhoben haben und ein ausreichend langer Beobachtungszeitraum vorliegt, um belastbare Schlussfolgerungen zu ermöglichen.

Minister Jérôme Franssen hat die ÖSHZ daher bereits im Juni angeschrieben und um eine detaillierte Aufschlüsselung der infolge der Reform entstandenen Mehrkosten für das erste Halbjahr 2026 gebeten.

In einer ersten Reaktion sprechen sich die ÖSHZ dafür aus, die finanziellen Auswirkungen der Reform im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu analysieren und die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben umfassend abzubilden. Dies erscheint umso wichtiger, als die finanziellen Belastungen der ÖSHZ nach Einschätzung der Zentren ab 2027 weiter zunehmen werden.

Vor diesem Hintergrund erachten die neun ÖSHZ eine Auswertung, die sich ausschließlich auf das erste Halbjahr 2026 beschränkt, als nicht ausreichend repräsentativ. Sie schlagen daher vor, die Analyse auf das gesamte Jahr 2026 auszudehnen. Nur auf dieser Grundlage sei es möglich, die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Reform angemessen zu beurteilen. Hinsichtlich des konkreten Zeitplans für die Übermittlung der Daten wird in Kürze eine Abstimmung erfolgen.

Aus Sicht der ÖSHZ und der Regierung sind insbesondere folgende fünf Indikatoren maßgeblich für die Ermittlung der reformbedingten Mehrkosten:

1.    Kosten zulasten der ÖSHZ für Personen, die infolge der Reform aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ausscheiden und deren Unterstützung nicht zu 100 % durch den FÖD bezuschusst wird.
2.    Kosten zulasten der ÖSHZ aufgrund indirekter beziehungsweise kollateraler Auswirkungen der Reform.
3.    Zusätzlicher Personalbedarf infolge des mit der Reform verbundenen Mehraufwands.
4.    Erhöhte Funktionskosten, insbesondere durch die Anpassung oder Erweiterung von Räumlichkeiten für zusätzliches Personal sowie durch IT- und Sachinvestitionen.
5.    Mehrausgaben im Bereich der ergänzenden Sozialhilfen.

Für eine umfassende und aussagekräftige Bewertung der Kostenfolgen der Arbeitslosengeldreform ist der aktuelle Datenstand noch nicht ausreichend; eine solche Einschätzung wäre derzeit verfrüht.

Bislang wurden vier der insgesamt sieben Ausschlusswellen umgesetzt; die letzte wird erst Mitte 2027 erfolgen. Da sich die einzelnen Ausschlusswellen hinsichtlich Umfang und Struktur der betroffenen Personen deutlich unterscheiden, lassen sich die bisherigen Ergebnisse nicht verlässlich auf die noch ausstehenden Wellen übertragen. Eine Hochrechnung auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten wäre daher wenig aussagekräftig.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Eingliederungseinkommen für die bis Juni aus dem Arbeitslosengeld ausgeschlossenen Personen im Jahr 2026 noch vollständig durch den Föderalstaat finanziert wird. Die finanzielle Belastung der ÖSHZ durch diese Ausschlusswellen wird sich daher erst ab 2027 in vollem Umfang bemerkbar machen.

Die finanziellen Auswirkungen des jüngsten Urteils des Verfassungsgerichtshofs hinsichtlich des Ausschlusses der ersten drei Ausschlusswellen lassen sich derzeit noch nicht verlässlich beziffern. Das Urteil stellt fest, dass die betroffenen Personen der Wellen 1 bis 3 bis Juni 2026 weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätten. Die föderalen Behörden arbeiten derzeit an Mechanismen zur finanziellen Kompensation und zur Umsetzung der daraus resultierenden Ausgleichszahlungen. Solange die entsprechenden Modalitäten noch nicht feststehen, ist eine belastbare Einschätzung der finanziellen Folgen nicht möglich.

Zudem sind die Zahlen des SPP IS zu den Personen, die vom Arbeitslosengeld in das Eingliederungseinkommen gewechselt haben, weiterhin vorläufiger Natur und werden voraussichtlich noch mehrere Monate lang rückwirkend angepasst. Dies betrifft insbesondere Personen, die derzeit vom ÖSHZ unterstützt werden, deren Anspruch auf andere Leistungen, wie beispielsweise eine Behindertenbeihilfe oder Krankengeld, jedoch noch geprüft wird. Entsprechende Entscheidungen führen regelmäßig zu nachträglichen Anpassungen der Daten.

Gleichwohl ist uns bewusst, dass die finanziellen Herausforderungen für die ÖSHZ in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Eine belastbare Quantifizierung dieser Entwicklung erfordert jedoch eine ausreichend stabile und vollständige Datengrundlage.

2.    Wie sehen die Mehrkosten für alle Gemeinden der DG durch die Arbeitsmarktreform bis 2030 aus?

Angesichts der Vielzahl noch offener und derzeit nicht verlässlich quantifizierbarer Einflussfaktoren wäre jede weitergehende Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend spekulativ. Natürlich lassen sich unterschiedlichste Simulationen auf Basis verschiedener Annahmen und Szenarien erstellen. Ohne die konkreten Rückmeldungen und Daten der ÖSHZ würden solche Berechnungen jedoch ausschließlich auf den verfügbaren föderalen Berichten beruhen und somit kein vollständiges oder belastbares Bild der tatsächlichen Auswirkungen vermitteln.

So sind derzeit zentrale Fragen noch unbeantwortet: Wie viele Personen sind indirekt von der Reform betroffen? Welcher zusätzliche Personalbedarf ist bei den ÖSHZ tatsächlich entstanden? Wie hat sich die Nachfrage nach ergänzenden Sozialhilfeleistungen entwickelt? Und in welcher Form werden sich die finanziellen und sozialen Auswirkungen der noch ausstehenden Ausschlusswellen bemerkbar machen?

Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, die weiteren Analysen auf die bereits angefragten und von den ÖSHZ bestätigten Daten zu stützen. Erst auf Grundlage dieser realen und konsolidierten Angaben wird es möglich sein, belastbare Erkenntnisse zu gewinnen und fundierte Annahmen für die zukünftige Entwicklung abzuleiten.

3.    Inwieweit leistet die Regierung Lobbyarbeit auf föderaler Ebene, um weitere finanzielle Mittel für die hiesigen ÖSHZ zu erhalten?

Die Ministerin für Soziales, Frau Klinkenberg, hat Ministerin Van Bossuyt wiederholt angeschrieben und dabei einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen gefordert, die sich aus den Reformen ergeben. Parallel dazu setzt sich auch der Beschäftigungsminister, Jérôme Franssen, auf den regelmäßigen Interministeriellen Konferenzen dafür ein, dass die finanziellen Folgen der Reform für die Gemeinschaften, Regionen und ÖSHZ angemessen berücksichtigt und durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen abgefedert werden.

Darüber hinaus befasst sich eine interföderale Arbeitsgruppe, in der die DG ebenfalls vertreten ist, mit den finanziellen Auswirkungen der Reformen auf die Gemeinschaften und Regionen.

Im Rahmen der Interministeriellen Konferenzen sowie verschiedener Arbeitsgruppen konnten bereits einzelne Verbesserungen erzielt werden. So wurde unter anderem erreicht, dass der erhöhte Zuschuss an die ÖSHZ auch dann erhalten bleibt, wenn ehemals ausgeschlossene Personen nach einer kurzen Beschäftigungsphase erneut auf Unterstützung angewiesen sind. Ebenso konnten zusätzliche finanzielle Mittel für die Begleitung langzeiterkrankter Arbeitssuchender verhandelt werden.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage auf föderaler Ebene bleibt abzuwarten, ob in absehbarer Zeit umfangreiche zusätzliche Ausgleichsmittel zur Verfügung gestellt werden.

4.    Inwieweit hat die Arbeitsgruppe der ostbelgischen Bürgermeister, deren ÖSHZ und der Vertreter der DG, stattgefunden, wann hat bisher diese Gruppe getagt und welchen regelmäßigen Abständen finden diese Treffen statt?

Im Rahmen einer ersten Sondierungsrunde am 20. Mai 2026 in Kelmis brachten alle Beteiligten ihre Bereitschaft zum Ausdruck, gemeindeübergreifende Synergien auszuloten und gemeinsame Handlungsansätze zu entwickeln. Zur Vertiefung dieser Gespräche wurde eine weitere Sondierungsrunde für den 21. Oktober anberaumt.

5.    Was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und welches Ziel soll diese AG langfristig verfolgen?

Aufbauend auf den unter Frage 4 dargestellten Zielsetzungen werden als nächstes die bestehenden Dienste, Ressourcen und Prozesse systematisch erfasst. Darauf aufbauend soll ein Katalog konkreter Synergie- und Kooperationsmöglichkeiten erstellt werden. Die Koordination dieses Prozesses wird durch das ÖSHZ Kelmis sichergestellt.

6.    Können Sie die Aussage des Kelmiser Bürgermeisters bestätigen, dass Gelder zur Unterstützung der Gemeinden vorhanden sind und wie laufen die aktuellen Gespräche bezüglich einer Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen der Gemeinden, die durch die föderalen Arbeitsmarktreform entstanden sind und noch aufkommen werden, durch die DG ab?

Wie dem Parlament bereits mehrfach mitgeteilt wurde – zuletzt bei der Vorstellung des Haushaltes 2027 – hat die Regierung in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit allen Bürgermeistern und Finanzschöffen geführt, um eine gerechtere Verteilung der Gemeindedotation zu erwirken. Diese Gespräche sind mittlerweile abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden bereits in den Haushaltsentwurf 2027 eingearbeitet, den wir dem Parlament am 19. Oktober 2026 unterbreitet haben. Die neue Verteilung der Mittel wird Gegenstand des anstehenden Programmdekret sein. Das neue System trägt den sozialen Herausforderungen einer Gemeinde besser Rechnung als das bislang der Fall war.

Seitens der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden zur Unterstützung der ÖSHZ bei der sozialberuflichen Begleitung von Arbeitsuchenden bereits in diesem Jahr Mittel aus dem Zuständigkeitsbereich Beschäftigung bereitgestellt. So wird für jede berufliche Begleitung, bei der ein ÖSHZ die Rolle des sogenannten Referenzberaters übernimmt, eine Prämie von 250 Euro gewährt. Im Jahr 2026 beliefen sich die hierfür ausgezahlten Mittel auf rund 176.000 Euro.

7.    Was hat sich an der finanziellen Lage, in Betrachtung der Aussagen des Ministerpräsidenten zu Dokument 113 Nr. 3, verändert, dass nun möglicherweise Gelder zur Unter-stützung der Gemeinden vorhanden sind?

An den Feststellungen des Ministerpräsidenten hat sich nicht geändert.

 

Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren