Schriftliche Frage Nr. 190 21. Oktober 2026 – Frage von Herr F. WERTZ an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Rolle und Weiterentwicklung der Tagespflege im Seniorenbereich Wie stellt sich das derzeitige Angebot der Tagespflege in der Deutschsprachigen Gemeinschaft konkret dar? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Frederik WERTZ (PFF), vom 16. September 2026: Eine zukunftsfähige Seniorenpolitik muss aus unserer Sicht dort ansetzen, wo Selbstbestimmung möglichst lange erhalten, pflegende Angehörige unterstützt und unterschiedliche Pflege- und Unterstützungsangebote sinnvoll miteinander verzahnt werden können. Entscheidend ist dabei, dass Senioren auch bei zunehmendem Unterstützungsbedarf möglichst lange in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld leben können. Genau diesem Ansatz folgt auch das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. Es sieht mit der Tagespflege ein teilstationäres Angebot vor, das eine wichtige Verbindung zwischen dem Leben zu Hause, der ambulanten Unterstützung und der stationären Langzeitpflege herstellen kann. Artikel 14 verbindet dabei Gesundheitsdienstleistungen und geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen mit psychosozialer Unterstützung, Aktivierung und Mobilisierung, Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention sowie gemeinschaftlicher Freizeitgestaltung. Die Tagespflege ist damit aus unserer Sicht weit mehr als ein ergänzendes Betreuungsangebot. Sie kann Senioren ermöglichen, weiterhin zu Hause zu leben und gleichzeitig regelmäßig professionelle Unterstützung, Aktivierung und soziale Kontakte wahrzunehmen. Zugleich kann sie Angehörige im Pflegealltag unterstützen und damit einen wichtigen Baustein innerhalb eines abgestuften Versorgungssystems darstellen. Gerade die soziale Dimension sollte dabei nicht unterschätzt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass soziale Isolation und Einsamkeit im Alter mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Eine 2025 veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit und Meta-Analyse von 86 prospektiven Studien zu älteren Menschen kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl Einsamkeit als auch soziale Isolation mit einem erhöhten Risiko der Gesamtmortalität verbunden sind. Die Autoren unterstreichen vor diesem Hintergrund die Bedeutung von Maßnahmen, die soziale Isolation und Einsamkeit im Alter adressieren. Die Förderung sozialer Kontakte und gesellschaftlicher Teilhabe ist damit nicht allein eine Frage der Lebensqualität, sondern auch ein relevanter Bestandteil einer präventiv ausgerichteten Seniorenpolitik. Gerade Angebote wie die Tagespflege, die professionelle Unterstützung mit psychosozialer Begleitung, Aktivierung und gemeinschaftlicher Freizeitgestaltung verbinden, sollten deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Auch die Empfehlungen der 7. Bürgerversammlung zum Thema „Senioren von morgen“ unterstreichen den Stellenwert von sozialer Einbindung, Prävention und Selbstbestimmung. Die Bürgerinnen und Bürger haben dabei wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, Vereinsamung und soziale Isolation zu verhindern, soziale Kontakte zu fördern und durch präventive Maßnahmen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch die Frage nach der tatsächlichen Verfügbarkeit der Tagespflege in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Nach unseren Informationen wurden Angebote, die vor der COVID-19-Pandemie in verschiedenen Wohn- und Pflegezentren bestanden, nach der Pandemie nicht überall wieder im gleichen Umfang aufgenommen. Eine Herausforderung scheinen dabei insbesondere die für die Tagespflege notwendigen spezifischen Personalressourcen zu sein. Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräfte- und Personaldrucks im Pflegesektor erscheint es deshalb sinnvoll, die Rolle der Tagespflege innerhalb des gesamten Versorgungssystems genauer zu betrachten. Zwar benötigt auch die Tagespflege entsprechende Personalressourcen. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, ob ein bedarfsgerecht organisiertes teilstationäres Angebot die häusliche Pflege und pflegende Angehörige gezielt ergänzen und dazu beitragen kann, stationäre Versorgungsbedarfe möglichst lange hinauszuzögern. Vor diesem Hintergrund möchte ich, werte Frau Parlamentspräsidentin, Frau Ministerin Klinkenberg die folgenden Fragen stellen: 1. Wie stellt sich das derzeitige Angebot der Tagespflege in der Deutschsprachigen Gemeinschaft konkret dar? Welche Wohn- und Pflegezentren beziehungsweise anderen Dienstleister verfügen aktuell über eine Genehmigung für Tagespflege, wie viele Plätze sind jeweils genehmigt und wie viele davon werden tatsächlich angeboten beziehungsweise genutzt? 2. In welchen Einrichtungen wurde ein vor der COVID-19-Pandemie bestehendes Tagespflegeangebot bislang nicht oder nur teilweise wieder aufgenommen und welche Gründe sind der Regierung hierfür bekannt? 3. Welche Gespräche beziehungsweise Überlegungen führt die Regierung derzeit mit den Akteuren des Sektors, um bestehende Tagespflegeangebote zu sichern beziehungsweise nicht wieder aufgenommene Angebote erneut zu organisieren? Welche Rolle spielen dabei insbesondere die notwendigen Personalressourcen und deren Finanzierung? 4. Wie bewertet die Regierung die strategische Bedeutung der Tagespflege im Gesamtkonzept der ostbelgischen Seniorenpolitik, insbesondere mit Blick auf Prävention, soziale Teilhabe und das Ziel, Senioren möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen? 5. Inwiefern sieht die Regierung in einer bedarfsgerecht organisierten Tagespflege die Möglichkeit, die ambulante häusliche Pflege und pflegende Angehörige zu ergänzen und zu entlasten? Welche Auswirkungen könnte dies nach Einschätzung der Regierung auf den Personal- und Kapazitätsdruck in der stationären Langzeitpflege haben? 6. Beabsichtigt die Regierung, gemeinsam mit dem Sektor den zukünftigen Bedarf an Tagespflegeplätzen in den einzelnen Wohnhilfezonen zu ermitteln und auf dieser Grundlage gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung beziehungsweise zum Ausbau des Angebots zu ergreifen? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen: Die Tagesbetreuung und die Tagespflege sind zentrale Bestandteile der Seniorenpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Beide teilstationäre Angebote gehören zur häuslichen Unterstützung und verfolgen dasselbe grundlegende Ziel: älteren Menschen trotz Unterstützungs- oder Pflegebedarf ein möglichst langes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten, ihre Gesundheit zu fördern und gleichzeitig Angehörige und Bezugspersonen zu entlasten. Mit dem Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege hat die Deutschsprachige Gemeinschaft erstmals ein kohärentes Gesamtsystem geschaffen, das die unterschiedlichen Unterstützungsangebote entlang des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs eines Seniors strukturiert (siehe auch folgende Grafik). Dieses System beginnt bei niederschwelligen Unterstützungsangeboten, umfasst die häusliche Hilfe, die Tagesbetreuung und die Tagespflege, schließt alternative Wohnformen ein und reicht bis zu den Wohn- und Pflegezentren für Senioren. Damit wurde bewusst eine abgestufte Angebotslandschaft geschaffen, die verhindern soll, dass ältere Menschen mangels Alternativen zu früh auf eine stationäre Versorgung angewiesen sind. Innerhalb dieser Angebotslandschaft nehmen Tagesbetreuung und Tagespflege eine besondere Stellung ein. Sie bilden ein Bindeglied zwischen dem selbstständigen Leben in der eigenen Wohnung und intensiveren Unterstützungsformen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, einen späteren Aufenthalt in einem Wohn- und Pflegezentrum vorzubereiten, sondern dazu beizutragen, diesen möglichst lange hinauszuzögern oder sogar gänzlich zu vermeiden. Gleichzeitig können sie nach Krankenhausaufenthalten oder anderen Krisensituationen die Rückkehr in das häusliche Umfeld erleichtern und stabilisieren. Diese Brückenfunktion ist von besonderer Bedeutung, da sie den Wechsel zwischen unterschiedlichen Unterstützungsformen flexibler gestaltet und den individuellen Bedürfnissen der Senioren besser Rechnung trägt. Aktuell verfügt lediglich das Wohn- und Pflegezentrum Hof Bütgenbach über eine Betriebsgenehmigung für die Tagespflege. Dort sind 6,5 Tagespflegeplätze genehmigt. Darüber hinaus verfügt die Einrichtung über drei anerkannte Plätze der Tagesbetreuung. Beide Angebote werden an fünf Tagen pro Woche organisiert. Daneben bestehen derzeit vier anerkannte Angebote der Tagesbetreuung in den Seniorendorfhäusern des Trägers Vivadom in Schönberg, Grüfflingen, Hünningen und Amel. Diese richten sich an Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf und sind an jeweils zwei Tagen pro Woche für bis zu 15 Personen geöffnet. Um die aktuelle Situation der Tagespflege und Tagesbetreuung angemessen beurteilen zu können, muss jedoch die Entwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Vor der Übernahme der Zuständigkeit durch die Deutschsprachige Gemeinschaft bestanden Tagespflegeangebote in vier Wohn- und Pflegezentren. Damals wurden entsprechende Angebote in Hof Bütgenbach (6 Plätze), St. Elisabeth (6 Plätze), St. Franziskus (6 Plätze) und Marienheim (5 Plätze) organisiert. Parallel dazu hatte sich das Seniorendorfhaus Schönberg nach einer Pilotphase als dauerhaftes Unterstützungsangebot etabliert. Mit der Kompetenzübernahme und dem Inkrafttreten des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurden die Angebote der Tagesbetreuung und der Tagespflege erstmals klar definiert. Gleichzeitig wurden neue Personalnormen eingeführt, die derzeit in den Leistungsvereinbarungen mit den Dienstleistern festgelegt werden. Die Seniorendorfhäuser wurden dabei als Angebote der Tagesbetreuung eingestuft und unterliegen derselben Gesetzgebung. Die Personalnormen für die Tagespflege wurden seinerzeit gemeinsam mit den vier betroffenen Wohn- und Pflegezentren für Senioren erarbeitet. Grundlage hierfür waren die früheren LIKIV-Normen. Die Finanzierung orientierte sich damals an den Zuschüssen, die zuvor durch das LIKIV für die Tagespflege gewährt wurden. Für die Tagespflege wurden folgende Mindestqualitätsnormen hinsichtlich der personellen Ausstattung festgelegt: – 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Krankenpflegepersonal, – 0,75 VZÄ Pflegehelfer, – 0,75 VZÄ Fachpersonal aus den Bereichen Kinesiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, – 1,75 VZÄ Personal mit einer Qualifikation entsprechend dem jeweiligen Begleitkonzept des Trägers (auf Grund des Fachkräftemangels, gibt diese Möglichkeit der freien Qualifikation den Trägern einen größeren Spielraum, um Personal zu finden). Darüber hinaus sollte im Bedarfsfall jederzeit ein Krankenpfleger der Einrichtung für Notfälle verfügbar sein. Während der gesamten Öffnungszeiten müssen mindestens zwei Personalmitglieder gleichzeitig anwesend sein. Insgesamt wurde die Mindestpersonalnorm gegenüber den früheren LIKIV-Vorgaben um 0,5 VZÄ reduziert, bei unveränderter Finanzierung. Die Finanzierung der Tagesbetreuung und der neu geschaffenen Seniorendorfhäuser sowie die entsprechenden Personalnormen orientierten sich im Jahr 2019 am damaligen Seniorendorfhaus Schönberg. Hierfür wurde folgende Personalnorm festgelegt: – 1,5 VZÄ Familien- und Seniorenhelfer oder Personal mit gleichwertigem Diplom. Wird zusätzlich zur Tagesbetreuung auch eine Tagespflege angeboten, reduziert sich diese Norm auf 0,8 VZÄ Familien- und Seniorenhelfer. Für Seniorendorfhäuser, die nicht an ein Wohn- und Pflegezentrum für Senioren angegliedert sind, sind zwei Familien- und Seniorenhelfer für bis zu 15 Tagesgäste vorgesehen. Die COVID-19-Pandemie stellte für diese Angebote einen erheblichen Einschnitt dar. Alle Wohn- und Pflegezentren, die neben Hof Bütgenbach bei der Übernahme der Zuständigkeit im Jahr 2019 über eine Betriebsgenehmigung für die Tagespflege beziehungsweise eine Anerkennung für die Tagesbetreuung verfügten, haben ihre Angebote im Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie eingestellt. Das WPZS St. Franziskus hatte sein Angebot nach der Pandemie vorübergehend wieder aufgenommen, dieses jedoch später erneut geschlossen. Da die Angebote seit mehreren Jahren dauerhaft eingestellt sind, verfügen sie heute weder über eine Betriebsgenehmigung für die Tagespflege noch über eine Anerkennung für die Tagesbetreuung. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Ein wesentlicher Faktor besteht darin, dass sich die tatsächliche Nachfrage deutlich schwerer einschätzen lässt, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Erfahrung zeigt, dass das grundsätzliche Interesse an einem Angebot nicht mit dessen tatsächlicher Nutzung gleichgesetzt werden kann. Viele Senioren und Angehörige äußern den Wunsch nach wohnortnahen Unterstützungsangeboten, nehmen diese jedoch unter den konkreten Rahmenbedingungen nicht regelmäßig in Anspruch. Die tatsächliche Nutzung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu zählen die geografische Lage eines Angebots, die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten, die angebotenen Wochentage, die Organisation der Fahrten sowie die Unterstützung durch Angehörige und Bezugspersonen. Häufig entscheidet bereits die Frage, wie ein Senior morgens vorbereitet werden kann oder wer den Transport übernimmt, darüber, ob ein Angebot regelmäßig genutzt wird. Auch die Attraktivität des Standortes spielt eine Rolle. Während manche Senioren die Nähe zu professionellen Pflege- und Betreuungsstrukturen schätzen, verbinden andere ein Wohn- und Pflegezentrum nach wie vor in erster Linie mit einem dauerhaften Umzug dorthin, was für bestimmte Personen wiederum eine Hemmschwelle darstellen kann. Darüber hinaus handelt es sich bei Tagesbetreuung und Tagespflege um Gruppenangebote. Damit solche Angebote funktionieren können, müssen sie für die Nutzer attraktiv, für die Mitarbeitenden organisatorisch umsetzbar (Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf) und für die Träger finanziell tragfähig sein. Individuelle Wünsche hinsichtlich Öffnungszeiten oder Nutzungstagen können daher nur begrenzt berücksichtigt werden. Für den langfristigen Bestand solcher Angebote ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und organisatorischer Stabilität erforderlich. Die Entwicklung der Belegungszahlen bestätigt diese Einschätzung. Bereits vor der Pandemie wurden die ursprünglich vorgesehene Auslastung und die vertraglich festgelegten Zielwerte nicht überall erreicht. Nach der Wiederaufnahme der Angebote zeigte sich zwar insbesondere im Wohn- und Pflegezentrum Hof Bütgenbach eine positive Entwicklung mit kontinuierlich steigenden Belegungszahlen. Gleichzeitig machen die Erfahrungen deutlich, dass die Nachfrage nicht unbegrenzt vorhanden ist und dass die tatsächliche Nutzung oftmals hinter den theoretischen Erwartungen zurückbleibt. Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Fachkräftemangel. Dieser betrifft inzwischen sämtliche Bereiche der Pflege und Betreuung. Wohn- und Pflegezentren, Dienste der häuslichen Hilfe, Tagesangebote und zahlreiche weitere Akteure stehen in Konkurrenz um dieselben Fachkräfte. Vor diesem Hintergrund müssen die Träger Prioritäten setzen. Geraten Personalressourcen unter Druck, konzentrieren sich die Einrichtungen verständlicherweise in erster Linie auf ihre Kernaufgaben. Im Falle der Wohn- und Pflegezentren bedeutet dies die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung ihrer Bewohner. Zusätzliche Angebote können in solchen Situationen nur dann aufrechterhalten werden, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Dies gilt umso mehr für die Tagespflege. Anders als die Tagesbetreuung richtet sich die Tagespflege an Menschen mit erhöhtem Unterstützungs- und Pflegebedarf. Daraus ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die personelle Ausstattung und an die Qualifikation der Mitarbeitenden. Hier zeigt sich ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Tagesbetreuung und Tagespflege, der sich auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen widerspiegelt. Die Tagesbetreuung ist ein niederschwelliges Angebot für Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf. Sie bedarf lediglich einer Anerkennung, da davon ausgegangen wird, dass die betroffenen Personen selbstbestimmt über die Inanspruchnahme des Angebots entscheiden können. Die Tagesbetreuung unterliegt daher den Regeln des freien Marktes (europäische Vorgabe). Somit verlangt dieses Angebot in Relation weniger Fachpersonal. Die Tagespflege richtet sich hingegen an Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Da diese Zielgruppe einen besonderen Schutz- und Pflegebedarf aufweist, unterliegt das Angebot einer Genehmigungspflicht. Dies ist eine durch die EU geregelte Einschränkung des freien Marktes und muss gerechtfertigt werden. Zudem sind pflegerische, paramedizinische und physiotherapeutische Leistungen in Belgien föderal geregelt und dürfen nur von entsprechend qualifizierten Fachkräften erbracht werden. Dies erklärt die höheren personellen Anforderungen an die Tagespflege. Darüber hinaus unterliegt die Tagespflege einer Genehmigungspflicht. Dies schränkt die Möglichkeiten ein, Personalstandards flexibel anzupassen. Gerade deshalb hat die Deutschsprachige Gemeinschaft seit der Übernahme der Zuständigkeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Rahmenbedingungen für die Träger zu verbessern. Wie schon oben ausführlich beschrieben, wurden bereits bei Inkrafttreten des Dekrets die Personalnormen gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen entwickelt. Ausgangspunkt waren die früheren LIKIV-Bestimmungen. Damals wurde die Mindestpersonalnorm gegenüber den früheren Vorgaben sogar reduziert, ohne die Finanzierung zu verringern. Gleichzeitig erhielten die Träger zusätzliche Flexibilität bei der Zusammensetzung ihres Personals. Auch die Finanzierung wurde kontinuierlich weiterentwickelt. Zwischen 2019 und 2027 steigt die Bezuschussung der Tagespflege um 42 Prozent. Bei der Tagesbetreuung beträgt die Erhöhung 62 Prozent. Die Seniorendorfhäuser verzeichnen sogar eine Steigerung von 77 Prozent. Diese Anpassungen gehen deutlich über einen reinen Inflationsausgleich hinaus. Ziel war es, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Angebote zu stärken und den Trägern mehr Planungssicherheit zu geben. Deshalb wurden nicht nur die Zuschüsse erhöht. Gleichzeitig wurden auch die vertraglichen Rahmenbedingungen an die Praxis angepasst. So wurde die Anzahl der geforderten Anwesenheitstage reduziert, während die Zuschüsse weiterhin gesichert blieben. Auf diese Weise werden auch jene Kosten berücksichtigt, die unabhängig von der tatsächlichen Auslastung entstehen. Weitere Anpassungen betreffen die Berechnung der Anwesenheitstage, die Öffnungszeiten sowie die Personalplanung in den Seniorendorfhäusern. Ziel all dieser Maßnahmen war es, die Angebote näher an der Realität auszurichten und den Trägern größere Handlungsspielräume einzuräumen. Im Laufe dieses Jahres wurde ebenso über die Finanzierungsmodalitäten der Tagesbetreuung und Tagespflege in Hof Bütgenbach ausgetauscht mit dem Ergebnis, dass diese ab Januar 2027 den Modalitäten der Seniorendorfhäuser angeglichen werden und somit eine volle Bezuschussung auch bei einer geringeren Belegung (86,67 % Tagesbetreuung, 75 % Tagespflege) gesichert ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Mobilität. Die Zugänglichkeit eines Angebots entscheidet oft darüber, ob es tatsächlich genutzt wird. Gerade in ländlichen Regionen kann bereits die Organisation einer regelmäßigen Fahrt eine erhebliche Herausforderung darstellen. Aus diesem Grund bezuschusste die Regierung unter anderem die Anschaffung von Kleinbussen für Vivadom. Zusätzlich stehen den Senioren und den Bezugspersonen verschiedene Transportdienstleister wie die Stundenblume, der Josephine-Koch-Service sowie die TEC-Angebot der Beschützenden Werkstätten oder Tagesstätten des Bereichs für Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Teilnahme an Tagesbetreuung und Tagespflege nicht an organisatorischen Hürden scheitert. Die Anbindung der Tagespflege an ein Wohn- und Pflegezentrum bietet sowohl Chancen als auch Risiken. Zu den Vorteilen zählen Synergien bei der Nutzung von Fachpersonal und Infrastruktur. Gleichzeitig verfolgen beide Angebotsformen unterschiedliche Zielsetzungen: Während Bewohner eines Wohn- und Pflegezentrums dort dauerhaft leben, werden Besucher der Tagespflege tagsüber begleitet und kehren anschließend in ihr häusliches Umfeld zurück. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Begleitung. Angebote der häuslichen Unterstützung richten sich besonders aus auf Gesundheitsförderung, eine Form der Rehabilitation, die Erhaltung der Autonomie, die Stärkung der Selbstbestimmung und die Unterstützung eines möglichst langen Verbleibs in der eigenen Wohnung. Aus Sicht der Regierung besitzen Tagesbetreuung und Tagespflege eine weitreichende strategische Bedeutung. Sie sind nicht nur Betreuungsangebote, sondern wichtige Instrumente der Prävention. Sie fördern soziale Kontakte, körperliche Bewegung, geistige Aktivierung und eine geregelte Tagesstruktur. Gleichzeitig wirken sie Einsamkeit und sozialer Isolation entgegen. Besonders die soziale Dimension gewinnt vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zunehmend an Bedeutung. Soziale Isolation und Einsamkeit gehören heute zu den wesentlichen Risikofaktoren für die Gesundheit älterer Menschen. Maßnahmen, die soziale Teilhabe fördern und Begegnungsmöglichkeiten schaffen, leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Bürgerversammlung „Senioren von morgen“, die wiederholt die Bedeutung von Prävention, Selbstbestimmung, sozialer Teilhabe und der Vermeidung von Einsamkeit hervorgehoben hat. In der Gerontologie wird häufig zwischen dem physiologischen und dem psychologischen Alter unterschieden. Während sich das physiologische Alter auf die biologischen Veränderungen des Körpers bezieht, wird das psychologische Alter wesentlich durch das subjektive Wohlbefinden, die soziale Einbindung und die Lebenszufriedenheit beeinflusst. Gerade hier setzen Tagesbetreuung und Tagespflege an. Sie schaffen Begegnungsräume, fördern soziale Beziehungen und unterstützen ältere Menschen dabei, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zur Erhaltung der Selbstständigkeit. Gleichzeitig entlasten sie Angehörige. Viele Familien tragen bereits heute einen großen Teil der Unterstützung älterer Menschen. Tagesangebote ermöglichen ihnen Freiräume und helfen dabei, die häusliche Betreuung langfristig aufrechtzuerhalten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird dieser Aspekt weiter an Bedeutung gewinnen. Die Zahl älterer Menschen wird in den kommenden Jahrzehnten steigen, während gleichzeitig weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen werden. Umso wichtiger wird es sein, präventive Angebote weiterzuentwickeln und die vorhandenen personellen Ressourcen dort einzusetzen, wo sie die größte Wirkung entfalten können. In diesem Zusammenhang kommt den kommunalen Seniorenbeauftragten eine wichtige Rolle zu. Ab 2027 sollen sie dabei helfen, bestehende Angebote systematisch zu erfassen, Versorgungslücken zu identifizieren und die Zusammenarbeit innerhalb der Wohnhilfezonen zu stärken. Dabei wird es darum gehen, die tatsächlichen Bedürfnisse der Senioren vor Ort zu ermitteln und gemeinsam mit den beteiligten Akteuren passgenaue Lösungen zu entwickeln. Gleichzeitig werden neue Formen der Zusammenarbeit erforderlich sein. Die Zukunft der Seniorenpolitik wird nicht allein von professionellen Diensten getragen werden können. Bürgerengagement, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Initiativen und generationenübergreifende Projekte werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werden zudem innovative Ansätze und neue Formen der Zusammenarbeit erforderlich sein. Vielversprechend sind insbesondere Modelle mit starker lokaler Verankerung. Denkbar sind beispielsweise niedrigschwellige Begegnungsangebote, bei denen soziale Teilhabe und präventive Gesundheitsförderung miteinander verbunden werden. So könnten etwa pensionierte Fachkräfte ihr Wissen und ihre Erfahrung in geeigneter Form einbringen im Rahmen eines Mittagstisches oder in einer Tagesbetreuung oder generationenübergreifende Begegnungsorte geschaffen werden, die das soziale Miteinander innerhalb einer Gemeinde stärken. Ebenso erscheint es sinnvoll zu prüfen, inwieweit Tagesbetreuung, Tagespflege, Nachtpflege und Kurzaufenthalte künftig stärker miteinander verknüpft oder an einzelnen Standorten gebündelt werden können. Auch Spezialisierungen einzelner Angebote, etwa im Bereich der Rehabilitation oder der Begleitung bestimmter Zielgruppen, können Teil zukünftiger Entwicklungen sein. Schließlich stellt sich die Frage, ob wohnortnahe, kleinere und stärker vernetzte Unterstützungsangebote künftig zu einer höheren Inanspruchnahme beitragen können als größere zentrale Strukturen. Diese Überlegungen werden Teil der zukünftigen Bedarfsanalyse sein. Die Regierung ist überzeugt, dass die Seniorenpolitik der Zukunft nicht allein durch den Ausbau einzelner Angebote gestaltet werden kann. Entscheidend wird vielmehr sein, ein engmaschiges und aufeinander abgestimmtes Netz von Unterstützungsangeboten zu schaffen, das Prävention, soziale Teilhabe, häusliche Unterstützung, teilstationäre Angebote und stationäre Versorgung miteinander verbindet. Tagesbetreuung und Tagespflege sind innerhalb dieses Netzes ein unverzichtbarer Baustein. Sie verbinden Gesundheitsförderung, soziale Teilhabe, Entlastung der Angehörigen und den möglichst langen Verbleib im häuslichen Umfeld. Die Regierung wird deshalb auch künftig gemeinsam mit den Akteuren des Sektors daran arbeiten, diese Angebote insbesondere im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und ihre Rolle innerhalb einer nachhaltigen Seniorenpolitik zu stärken.
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