Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 189

14. Oktober 2026 – Frage von Herr G. LÖFGEN an Frau Ministerin KLINKENBERG zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Pflege

Wie bewertet die Regierung das Potenzial KI-gestützter Anwendungen, Pflegekräfte insbesondere bei administrativen, dokumentarischen und überwachenden Tätigkeiten zu entlasten und dadurch mehr Zeit für die unmittelbare Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Gerhard LÖFGEN (PFF), vom 11. September 2026:

Der belgische Gesundheits- und Pflegesektor steht in den kommenden Jahren vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Einer Studie des Wirtschaftswissenschaftlers Johan Albrecht (UGent) im Auftrag des Thinktanks Itinera zufolge werden in Belgien bis 2040 voraussichtlich mehr als 124.000 zusätzliche Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegesektor benötigt. Gleichzeitig wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Europa dem Draghi-Bericht zufolge ab 2030 jährlich um rund zwei bis drei Millionen Menschen zurückgehen. Auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen bereits heute spürbar und dürfte sich angesichts des demografischen Wandels in den kommenden Jahren weiter verschärfen.

Vor diesem Hintergrund rückt neben der Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte zunehmend auch die Frage in den Fokus, wie vorhandenes Pflegepersonal durch technologische Lösungen gezielt entlastet werden kann. Künstliche Intelligenz und KI-gestützte Anwendungen eröffnen hierfür neue Möglichkeiten. Internationale Erfahrungen zeigen bereits konkrete Anwendungsfelder, etwa bei der Sturzerkennung, der Überwachung von Vitalwerten und Medikamenteneinnahmen oder der Erkennung von Schmerzsignalen bei Menschen, die sich nicht oder nur eingeschränkt verbal äußern können.

Dabei sollte der Einsatz solcher Technologien keinesfalls darauf abzielen, Pflegepersonal zu ersetzen. Vielmehr stellt sich die Frage, inwiefern KI insbesondere administrative, dokumentarische und überwachende Tätigkeiten unterstützen kann, damit Pflegekräften mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe bleibt: die persönliche Pflege, Betreuung und menschliche Zuwendung.

Gleichzeitig sind mit dem Einsatz von KI in der Pflege erhebliche Anforderungen verbunden. Dazu gehören insbesondere der Schutz sensibler Gesundheitsdaten, die Wahrung der Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner, Fragen der Einwilligungsfähigkeit kognitiv eingeschränkter Menschen sowie die Gefahr eines ungleichen Zugangs zu neuen Technologien zwischen verschiedenen Einrichtungen.

Auch auf europäischer Ebene gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Mit dem AI Act besteht ein verbindlicher europäischer Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig verfolgt die Europäische Kommission mit ihrer Apply-AI-Strategie das Ziel, die verantwortungsvolle Anwendung von KI in strategischen Bereichen – ausdrücklich auch im Gesundheitswesen – voranzutreiben.

Damit stellt sich auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft die Frage, welche Chancen solche Technologien für unseren Pflegesektor bieten, wo ihre Grenzen liegen und wie Pflegeeinrichtungen bei einem verantwortungsvollen Einsatz unterstützt werden können.

Erlauben Sie mir daher, werte Frau Parlamentspräsidentin, Frau Ministerin Klinkenberg folgende Fragen zu stellen:

1.    Wie bewertet die Regierung das Potenzial KI-gestützter Anwendungen, Pflegekräfte insbesondere bei administrativen, dokumentarischen und überwachenden Tätigkeiten zu entlasten und dadurch mehr Zeit für die unmittelbare Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen? Welche Rolle können solche Technologien aus Sicht der Regierung angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels spielen?
2.    Gibt es in den ostbelgischen Wohn- und Pflegeeinrichtungen bereits Pilotprojekte oder konkrete Erfahrungen mit KI-gestützten Technologien? Wenn ja, welche Anwendungen kommen zum Einsatz, wie werden diese evaluiert und welche Erkenntnisse liegen bislang vor? Unterstützt oder fördert die Regierung solche Projekte bereits?
3.    Wie bewertet die Regierung die mit dem Einsatz solcher Technologien verbundenen ethischen und datenschutzrechtlichen Fragen, insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten, der Einwilligungsfähigkeit kognitiv eingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner sowie eines gleichberechtigten Zugangs zu entsprechenden Technologien unabhängig von der Trägerschaft oder finanziellen Leistungsfähigkeit einer Einrichtung?
4.    Hat die Regierung beziehungsweise das zuständige Ministerium den Föderalen Rat für Krankenpflege (CFAI) oder andere einschlägige Fachgremien bereits zum Einsatz von KI in der Pflege konsultiert oder liegen der Regierung entsprechende Stellungnahmen vor? Falls nein, ist eine solche Konsultation vorgesehen?
5.    Welche Auswirkungen haben der europäische AI Act und die Apply-AI-Strategie nach Einschätzung der Regierung konkret auf den Einsatz von KI in den ostbelgischen Pflegeeinrichtungen? Sieht die Regierung insbesondere Unterstützungs-, Beratungs- oder Förderbedarf, damit Einrichtungen solche Technologien rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen können?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Das Potenzial KI-gestützter Anwendungen wird grundsätzlich als sehr hoch eingeschätzt, insbesondere in Bereichen der Pflegedokumentation, administrativen Routinetätigkeiten, Überwachungssystemen und Pflegeplanung. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Pflege- und Begleitkräfte täglich einen nicht unbeträchtlichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben verbringen.

Moderne KI-Systeme ermöglichen die automatische Umwandlung gesprochener Pflegeberichte in strukturierte Dokumentationen, wodurch die Zeit für die schriftliche Erfassung deutlich reduziert werden kann. Der deutsche Trend-Report Digitalisierung und KI in der Pflege 2026 weist darauf hin, dass Digitalisierung inzwischen nicht mehr als Zusatzinnovation betrachtet wird, sondern als wesentlicher Bestandteil attraktiver Arbeitsbedingungen. Pflegekräfte erwarten zunehmend funktionierende digitale Lösungen, die sie spürbar entlasten.

Vor diesem Hintergrund kann KI dazu beitragen, mehr Zeit für die unmittelbare Betreuung und zwischenmenschliche Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen freizusetzen. Gerade die persönliche Zuwendung ist von zentraler Bedeutung und ein ausschlaggebender Qualitätsfaktor in der Langzeitpflege. Dennoch muss einem dabei bewusst bleiben: KI kann die Pflegekräfte unterstützen, ersetzt sie jedoch keinesfalls. Empathie, klinische Beurteilung und menschliche Verantwortung bleiben weiterhin ein unverzichtbares Element in der Pflege.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird KI voraussichtlich eine wichtige ergänzende Rolle spielen. Sie kann nicht nur dazu beitragen, vorhandene personelle Ressourcen effizienter einzusetzen sowie Arbeitsabläufe zu optimieren, KI leistet auch einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe und wirkt damit direkt dem Fachkräftemangel entgegen. Technologien wie automatische Dokumentation, intelligente Dienstplanung, Sturzprävention, digitale Inkontinenzversorgung oder Frühwarnsysteme bei gesundheitlichen Risiken können die Arbeitsbelastung senken und gleichzeitig die Pflegequalität verbessern.

Inwieweit solche spezifischen KI-Pilotprojekte bereits in ostbelgischen Wohn- und Pflegezentren angedacht sind, darüber liegen uns aktuell keine systematischen Erhebungen vor. Dennoch ist es so, dass verschiedene Einrichtungen punktuell bereits digitale Instrumente einsetzen. So beispielsweise elektronische Pflegedokumentationen, digitale Bewohnerakten oder sensorbasierte Überwachungslösungen. Dies sind aber vom Grundsatz her keine KI-Lösungen.

Für die Zukunft besonders interessant erscheinen Pilotprojekte in den Bereichen sprachgestützter Dokumentation, Sturzprophylaxe, Vitaldatenüberwachung, digitale Inkontinenzversorgung sowie robotergestützte Assistenzsysteme. Internationale Erfahrungen zeigen, dass diese Anwendungen sowohl die Effizienz steigern als auch die Sicherheit der Bewohner erhöhen können. Um solche Pilotprojekte zukünftig mit möglichen Fördermaßnahmen unterstützen zu können, sollte jedoch eine wissenschaftliche Begleitung vorgesehen werden, die Zeitersparnis, Pflegequalität, Mitarbeiterzufriedenheit und Akzeptanz bei den Bewohnern untersucht.

Mit dem Masterplan ICT für die Wohn- und Pflegezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft steht als nächstes die Einführung einer zentralen Pflege- und Begleitakte an. Auf diesen Schritt der Digitalisierung kann anschließend mit KI-Lösungen aufgebaut werden. Vermutlich werden die Anbieter in Zukunft vermehrt neue Funktionen in ihre Software integrieren, die ganz oder teilweise auf KI basieren.

Zu beachten gilt aber: Der Einsatz von KI in Pflegeeinrichtungen wirft wichtige ethische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Ihre Verarbeitung muss strikt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen. Daher benötigen Einrichtungen klare Regelungen bezüglich Datenspeicherung, Zugriffskontrolle, Datensicherheit und Transparenz gegenüber Bewohnern und Angehörigen. Die Anbieter der Software müssen die DSGVO Vorgaben erfüllen.

Besonders sensibel ist die Situation von Personen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen. Hier müssen Einwilligungsfragen sorgfältig geprüft werden. Gegebenenfalls sind gesetzliche Vertreter einzubeziehen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass technische Überwachungslösungen die Privatsphäre und Würde der Bewohner respektieren.

Darüber hinaus sollte auf Chancengleichheit geachtet werden. Der Zugang zu innovativen Technologien darf nicht von der Größe, Trägerschaft oder finanziellen Leistungsfähigkeit einer Einrichtung abhängen. Förderprogramme könnten dazu beitragen, digitale Ungleichheiten zu vermeiden.

Auf europäischer Ebene schafft der AI Act erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für KI-Systeme. Anwendungen im Gesundheits- und Pflegebereich werden häufig als Hochrisiko-Systeme eingestuft und unterliegen deshalb besonderen Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Risikomanagement, menschlicher Aufsicht, Datenqualität und Dokumentation. Dies bedeutet für Pflegeeinrichtungen zusätzliche Pflichten, schafft aber gleichzeitig auch Rechtssicherheit und Vertrauen.

Die Apply-AI-Strategie der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die praktische Nutzung von KI in strategischen Sektoren, darunter Gesundheitswesen und Pflege, deutlich zu beschleunigen. Sie setzt auf Unterstützung von Innovation, Qualifizierung der Beschäftigten, digitale Testumgebungen, europäische Innovationszentren und einen verantwortungsvollen Einsatz von KI.

Aus fachlicher Sicht erscheint für die Implementierung von KI in der Pflege auch eine enge Einbindung einschlägiger Gremien sinnvoll. Dazu gehören insbesondere der Föderale Rat für Krankenpflege (CFAI), Berufsverbände, Pflegewissenschaftler, Datenschutzexperten sowie Ethikkommissionen. Diese Akteure können wichtige Einschätzungen zu Qualitätsstandards, Verantwortlichkeiten, Aus- und Weiterbildungsbedarf sowie zu ethischen Fragestellungen im Rahmen einer zukünftigen KI-Strategie für den Pflegesektor liefern. Ebenfalls sollte auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Beirat für Seniorenunterstützung mit einem Gutachten zu dieser Thematik beauftragt werden.

Die Einrichtungen Ostbelgiens sind gerade dabei, sich zu digitalisieren. Zunächst muss dieser Schritt erfolgreich umgesetzt werden. Anschließend kann je nach Bedarf unserer Einrichtungen eine spezifische Beratung zu rechtlichen Anforderungen, Datenschutz, Beschaffung geeigneter Systeme, Cybersicherheit, Schulung des Personals und Finanzierung von Pilotvorhaben erfolgen. Zeitgleich vorzusehen und ebenso wichtig ist die Entwicklung von Leitlinien, die festlegen, dass KI immer unterstützend wirkt und die letztliche Verantwortung bei den Fachkräften verbleibt.  Der derzeitige Schwerpunkt liegt auf der erfolgreichen Digitalisierung der Einrichtungen, die eine Voraussetzung für einen späteren breiteren Einsatz von KI-Anwendungen darstellt.

 

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