Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 483

08. Oktober 2026 – Frage von Herr A. JERUSALEM an Herrn Minister FRANSSEN zur verpflichtenden Möglichkeit, Schulessen mit Bargeld zu bezahlen

Ist es Schulen bzw. Schulträgern erlaubt, bei der Bezahlung von Mahlzeiten die Möglichkeit der Bargeldzahlung vollständig abzuschaffen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Andreas JERUSALEM (ECOLO), vom 08. Oktober 2026:

Mit der Verwaltungssoftware Skolengo soll im schulischen Alltag vieles digitalisiert und vereinfacht werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch müssen Entwicklungen mit dem nötigen Augenmaß vollzogen werden. Inwiefern dies bei Bezahlvorgängen über Skolengo der Fall ist, möchte ich mit dieser Frage beleuchten.

In Belgien müssen Unternehmen Verbrauchern nämlich die Möglichkeit bieten, Waren oder Dienstleistungen auf mindestens eine elektronische Weise und mit Bargeld zu bezahlen. Wenngleich Schulen natürlich keine Unternehmen in diesem Sinne sind, geht es im Fall des Mittagessens um die Bezahlung einer Dienstleistung.

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass Eltern das Essen ihrer Kinder mithilfe von Skolengo digital bezahlen können. Das erspart den Schulen viel Aufwand: Geld zählen, einzahlen, Buch führen, … All das kann zukünftig per Skolengo digital geschehen.

Andererseits müsste nach meiner Wahrnehmung auch eine Möglichkeit bestehen bleiben, das Schulessen, bzw. Essbons mit Bargeld zu bezahlen.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Frage, Herr Minister:

1.    Ist es Schulen bzw. Schulträgern erlaubt, bei der Bezahlung von Mahlzeiten die Möglichkeit der Bargeldzahlung vollständig abzuschaffen?


Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Jerusalem,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Schulen und Schulträger dürfen die Möglichkeit zur Barzahlung nicht vollständig abschaffen. Das Wirtschaftsgesetzbuch sieht in Artikel VI.7/5 ausdrücklich vor, dass Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben müssen, mit Bargeld zu bezahlen. Das bedeutet, dass auch im schulischen Umfeld eine vollständige Umstellung auf ausschließlich digitale Zahlungsmethoden nicht vorgesehen ist.

Skolengo kann die Bestellung, Abrechnung und Verwaltung von Schulmahlzeiten erleichtern. Der Einsatz einer digitalen Verwaltungssoftware ändert jedoch keine übergeordneten gesetzlichen Zahlungsvorschriften. Den Schulen und Schulträgern ist daher geboten, die Bezahlung des Schulessens bzw. den Ankauf der Essbons durch Bargeld weiterhin zu ermöglichen.

 

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